IAK GmbH -
Forum International
Kirchzarten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.138,50 |
11.143,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.130,50 |
11.135,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
433.725,00 |
421.624,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.131,32 |
31.640,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.790,13 |
15.790,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
392.593,68 |
389.983,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
540,00 |
1.053,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
443.403,50 |
433.820,87 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
300.256,84 |
344.826,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.384,83 |
51.384,83 |
| II.
Gewinnvortrag |
293.441,89 |
325.943,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
44.569,88 |
32.501,54 |
| B.
Rückstellungen |
15.960,00 |
16.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.186,66 |
72.744,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
127.186,66 |
72.744,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
443.403,50 |
433.820,87 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der IAK GmbH - Forum
International für das Geschäftsjahr 2019 ist nach
den handelsrechtlichen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften i.S. der § 242 ff und § 264
ff HGB sowie den Vorschriften des GmbHG erstellt.
Die Vorschriften des Bilanzrichtlinie -
Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden im Jahresabschluss zum
31.12.2019 angewendet. Die Form der Darstellung des
Jahresabschlusses und die Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Posten
in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
sind daher mit den Angaben des Vorjahres vergleichbar.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften n. § 267 HGB.
Für die Zwecke der Offenlegung wurde von allen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften,
inbesondere die der §§ 274a, 288, 325 Abs. 1 S. 4
und 326 HGB, Gebrauch gemacht. Wahlrechte, die wahlweise in
der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Aktiva
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlage-vermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit
abnutzbar, wurden planmäßige Abschreibungen
abgesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten auch
aktivierungspflichtige Nebenkosten. Die Abschreibungen auf
die Zugänge des Berichtsjahres erfolgten nach der
linearen Methode. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen nach dem jeweiligen Mindestwert
geschätzt. Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00
wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögens-gegenstände
wurden unter Zugrundelegung der Nennwerte und
Berücksichtigung aller er-kennbaren Risiken bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand sind zu
Nennwerten angesetzt.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
und vollständig eingezahlt. Für alle er-kennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden
Rückstellungen mit dem Betrag der voraussichtlichen
Inanspruchnahme gebildet. Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungs-betrag angesetzt. Bei Lieferanten
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Bei den
Verbindlichkeiten haben € 127.186,66 (Vorjahr €
72.744,15) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige Angaben
Angabe nach § 285 Nr. 7 HGB: Im Kalenderjahr
2019 waren 10 Arbeitnehmer neben den
Geschäftsführern beschäftigt.
Frau Blandina Kalmbach, Frau Barbara Haury und Herr
Alfred Schatz sind einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer. Frau Kalmbach und Herr Schatz
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Kirchzarten, 09.10.2020
Gez. Blandina Kalmbach
Gez. Barbara Haury
Gez. Alfred Schatz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2020 festgestellt.
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