Profectus Films GmbH
Industriepark 10, 32805 Horn-Bad Meinberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Claes seit 5.7.2017 | Geschäftsführer |
Jörg Söhngen seit 19.5.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 7 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Profectus Films GmbHHorn-Bad MeinbergJahresabschluss zum 31. Dezember 2024Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen 1. Die Firma der Gesellschaft lautet Profectus Films GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Horn-Bad Meinberg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter B 8991 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses 2. Der Jahresabschluss 2024 wurde nach den geltenden deutschen Rechnungslegungsvorschriften (§§ 242 - 256 a, 264 - 288 HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden gemäß § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern als gesonderter Bilanzposten nach § 265 Abs. 5 HGB ausgewiesen. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Anschaffungskosten werden um erhaltene Zuschüsse gekürzt. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Die Bemessung der Nutzungsdauer selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt anhand der voraussichtlichen Vermarktbarkeit der neu entwickelten Produkte. 4. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen 800,00 € nicht übersteigen, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben. 5. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. 6. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die aktivierungsfähigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Sofern der am Bilanzstichtag beizulegende Wert niedriger war, wurde dieser angesetzt. 7. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen zur Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. 8. Passivierungspflichtige Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. IV. Erläuterungen zur Bilanz 10. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich wie folgt:
V. Gesonderte Angaben gem. § 327 Abs. 1 Nr. 1 HGB
11. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 12. In den sonstigen Rückstellungen ist ein Betrag in Höhe von 244 T€ für Personalaufwendungen und ein Betrag in Höhe von 157 T€ für ausstehende Rechnungen enthalten. 13. Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 2.070.042,51 € ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute und die sonstigen Verbindlichkeiten werden durch Pfandrechte u. ä. Rechte in Höhe 9.355.991,48 € gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind größtenteils durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte gesichert. 14. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, bestehen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen in Höhe von insgesamt 181 T€ bis zum jeweiligen Vertragsende sowie aus dem Bestellobligo für Investitionen in Höhe von 107 T€. VI. Sonstige Angaben 15. Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 59 Mitarbeiter, davon waren 14 Personen Angestellte. 16. Im Geschäftsjahr waren allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Herr Jörg Söhngen, Kaufmann, Höxter Herr Christian Claes, Kaufmann, Höxter-Brenkhausen 17. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird in Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 18. Der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Betrag in Höhe von 653 T€ aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. VII. Aufstellung des Anteilsbesitzes
*) Jahresabschluss 31. Dezember 2023
Horn-Bad Meinberg, den 31. März 2025 gez. Jörg Söhngen, Geschäftsführer gez. Christian Claes, Geschäftsführer Datum der Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Profectus Films GmbH ist in der Gesellschafterversammlung vom 15.5.2025 festgestellt worden. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024I. Grundlagen des Unternehmens Die Profectus Films GmbH (kurz: Profectus) ist im Markt der flexiblen Verpackungen tätig. Hierbei werden sowohl zertifiziert kompostierbare Biokunststoffe, als auch klassische Polyolefine eingesetzt. Die Marktpreise der Biorohstoffe dotieren in der Regel über den Preisen herkömmlicher Kunststoffe, unterliegen dafür aber keiner so hohen Volatilität wie klassische Kunststoffe. Jedoch hat die jüngere Vergangenheit gezeigt, dass in krisengebeutelten Zeiten, bei gleichzeitig künstlicher Verknappung von Rohstoffen, auch in diesem Bereich sprunghafte Preiserhöhungen möglich sind. Biologisch abbaubare Kunststoffe und deren Endprodukte stellen heute immer noch eine Nische im globalen Kunststoffmarkt dar. Die Unternehmung ist nach ISO9001, ISO14001, ISO50001, ecovadis und BRC (Hygiene) zertifiziert. Des Weiteren bestehen Zertifikate für Nachhaltigkeit und Klimaneutralität (di-no. Verfahrensverordnung D-20/400851). Vor dem Hintergrund eines wettbewerbsintensiven Marktes und sich stetig verändernden Produktanforderungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen legt Profectus einen hohen Wert auf die Entwicklung neuer Produkte. Analog zu den Vorjahren und entgegen dem Branchentrend wurde auch im Geschäftsjahr 2024 in die technologische Erweiterung der maschinellen Kapazitäten investiert und Neuentwicklungen im Food- und Non-Food-Bereich erfolgreich vorangetrieben und zur Marktreife gebracht. Die Innovationskraft des Unternehmens sowie die technische Kompetenz den bestehenden Maschinenpark an aktuelle Herausforderungen anzupassen, bietet nach unserer Überzeugung das Potential neue, renditestarke Marktnischen zu besetzen, um den Wegfall von kostenintensiven Produkten zu kompensieren. Erfolgsfaktor ist hierbei die enge Zusammenarbeit mit Kunden, Rohstofflieferanten, Maschinenherstellern und externen, spezialisierten Prüfinstituten. Wie eingangs erwähnt, ist Profectus nach DIN ISO14001 und DIN ISO50001 zertifiziert. In diesem Zusammenhang wurden und werden gezielt Investitionen in umfassende Mess- und Analysetechniken getätigt, um die Energieverbräuche transparent zu machen, etwaige Leckagen zu detektieren, Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen abzuleiten. Ein zugrunde liegendes umfassendes Energiemonitoring wurde im abgelaufenen Berichtsjahr in Betrieb genommen. Unterstützend hierzu wird ein Vorschlagswesen für Einsparungsideen eingeführt. Zudem werden kontinuierlich technische Modifikationen von Druckluft- und Kühlkreisläufen vorgenommen, um Energieverbräuche zu optimieren. Ein Kooperationsprojekt mit einem Maschinenlieferanten hat das Ziel, den ökologischen Fußabdruck der produzierten Güter jederzeit per elektronischer Analyse messbar zu machen. Entsprechende Mess- und Servertechnik wurde an einer Produktionsanlage verbaut und wird als Prototyp intensiv getestet. Das im Jahr 2020 in Betrieb gegangene Blockheizkraftwerk konnte wie in den Vorjahren durchgängig betrieben werden und trug zu einer verbesserten Strombilanz bei. Des Weiteren haben seit Januar 2021 alle Mitarbeiter im Rahmen der E-Mobilität die Möglichkeit an drei Ladesäulen ihre E-Fahrzeuge zu betanken. Die vorhandene Kapazität ist mittlerweile zu knapp bemessen. Die im Vorjahr angedachte Erweiterung der Ladesäulenkapazität wurde aufgrund der hohen Werksauslastung in das Geschäftsjahr 2025 verschoben. Die Profectus produziert klimakompensiert, das heißt alle mit der Herstellung verbundenen CO 2 -Emissionen werden durch Klimaschutz-Zertifikate für den Einsatz 100 % erneuerbarer Energien für den Strom, durch First Climate Emissionsminderungs-Zertifikate für den kompletten Gasverbrauch und durch Investition in das deutsche Klimaschutzprojekt Landkreis Vorpommern-Rügen "Profectus-Wald/Revier Augustenhof" (P2022-793) ausgeglichen. Im Jahr 2024 hat sich Profectus erneut der ecovadis-Prüfung (ecovadis sustainability rating) unterzogen und äußerst erfolgreich abgeschlossen. Belegte das Unternehmen bereits im Vorjahr mit der Goldmedaille einen Spitzenplatz im Vergleich zu den bewerteten Unternehmen der Branche, so konnte es mit der Platinmedaille im Jahr 2024 zu den besten Unternehmen weltweit aufschließen. Prüfkriterien sind hierbei unter anderem Umwelt, Menschen- und Arbeitsrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche hat Profectus im Bereich der Nachhaltigkeitsdokumentation einen nicht unerheblichen Vorteil in Bezug auf Vermarktungsmöglichkeiten und Zinsvorteilen in der Kreditbeschaffung. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Wirtschaft in Deutschland zeigte im abgelaufenen Berichtsjahr keine Spuren der Erholung, sondern kränkelte zunehmend, sodass ihr angeschlagener Zustand den Unternehmen zunehmend aufs Gemüt schlägt. Der Geschäftsklimaindex des Ifo Instituts sank im Dezember 2024 auf den niedrigsten Wert seit Beginn der Corona-Pandemie im Mai 2020. Die Stimmung in der Kunststoffbranche war vor diesem Hintergrund besonders eingetrübt. Alle Indizes wie Erwartungen und Bewertung der aktuellen Geschäftslage gingen weiter in den Keller. (Quelle: ki-web.de - Konjunktur vom 18.12.2024). Vor diesem Hintergrund erlebte kein einziges Segment der Kunststoffbranche, seien es Erzeuger, Verarbeiter, Distributoren oder Recycler, die erhoffte Trendwende. Alle Marktteilnehmer beklagten sich über die anhaltende Marktflaute, niedrige Kapazitätsauslastungen sowie zunehmendem Wettbewerb aus Asien, dem Nahen Osten und der USA. Weitere Unsicherheiten werden durch zunehmende EU-Regularien und anhaltende geo- und wirtschaftspolitische Herausforderungen geschürt (Quelle: ki-web.de - Jahresrückblick und Ausblick 2024/25). Dem IK-Konjunkturausblick für das erste Halbjahr 2025 zufolge, bleibt die Stimmung auch in 2025 mehrheitlich eingetrübt. In Bezug auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland und die eigene Geschäftsentwicklung verbleibt die Einschätzung der Mehrheit der Unternehmen eher skeptisch. (Informationsquelle: "IK Konjunktur in der Kunststoffbranche - 2 HJ 2024 Rückblick und Ausblick 2025") 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft mit finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Vor dem Hintergrund einer lahmenden Gesamtwirtschaft und einer tief in der Krise steckenden Kunststoffbranche gelang es Profectus, entgegen aller Trends, ein Spitzenjahr hinzulegen. Rekordumsätze, im Einklang mit einer nachfrageoptimierten Kapazität, renditestarken Produkten, einer vorteilhaften Einkaufspolitik und einer robusten Produktion führten zu einem mehr als zufrieden stellenden Jahresergebnis. Dem intensiven Wettbewerb zum Trotz konnten Umsatzverluste durch Neugeschäft und Produktneuentwicklungen kompensiert werden. Der hohe Auftragsbestand des Vorjahres in Verbindung mit langen Lieferzeiten konnte sukzessive abgebaut und die Lieferbereitschaft, trotz unvermindert hoher Nachfrage, verbessert werden. Ausgehend von der aktuellen Auftragslage in Verbindung mit der modernen Ausstattung des Produktionsstandortes und der Innovationsfähigkeit des Unternehmens sieht sich die Profectus gut aufgestellt für die Zukunft. a.) Umsatz- und Absatzentwicklung Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte ein planmäßiges Mengenwachstum von 10,0 % über alle produzierten Güter erzielt werden, wenn gleich in unterschiedlicher Ausprägung in den Sortimenten. Ein überplanmäßiges Wachstum konnte im Bereich der biologisch abbaubaren Beutel erzielt werden, wogegen die einstufigen Produkte hinter den Erwartungen zurückblieben. Einhergehend mit der Volumensteigerung stieg der Umsatz um 9,1 %. Die Exportquote sank um drei Prozentpunkte auf 46 %. b.) Vermögenslage Einhergehend mit einer niedrigeren Investitionsquote als in den Vorjahren sank das Anlagevermögen im Vergleich zum Vorjahr um -1.867 TEUR. Das Vorratsvermögen indes stieg aufgrund der Bildung von Rohstoffreserven in Verbindung mit starken Kundenabrufen für Januar 2025 um 972 TEUR (+46 %) an. Aufgrund einer im Vergleich zum Vorjahr veränderten Kundenstruktur verzeichneten die Forderungen einen Anstieg in Höhe von +106 % (+1.424 TEUR). Die Summe aller Verbindlichkeiten verringerte sich, trotz einer Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR, um -1,8 Mio. EUR, einhergehend mit der regulären und außerplanmäßigen Tilgung von Darlehen. Vor dem Hintergrund der genannten Veränderungen und des erzielten Gewinns in Höhe von 2.096 TEUR (Vorjahr: 869 TEUR) reduzierte sich die Bilanzsumme um -531 TEUR (-2,5 %). Der Verlustvortrag in Höhe von -1.408 TEUR wurde vollständig getilgt, sodass sich nach Feststellung des Jahresabschlusses ein Gewinnvortrag in Höhe von 688 TEUR ergibt. Unter Berücksichtigung von dem Unternehmen gewährten Darlehen mit Rangrücktrittserklärungen von insgesamt 3.438 TEUR läge die Eigenkapitalquote bei 21,1 % (Vorjahr: 11,7 %). Die Investitionen im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich auf 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR). Investitionsschwerpunkte lagen in der Optimierung von bestehenden Anlagen und Anpassungen in der Maschinenperipherie. Der Anteil der Bankverbindlichkeiten an der Bilanzsumme liegt bei 43,6 % (Vorjahr: 55,6 %). c.) Finanzlage Profectus finanziert sich im Wesentlichen durch Banken- und Gesellschafterdarlehen. Der Kapitaldienst wurde über den operativen Cashflow sichergestellt. Der Finanzmittelfond verbesserte sich von -690 TEUR auf -25 TEUR in 2024. Für uns bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren sind die Ertragskennzahl EBITDA und der Cashflow. Der Jahres-Cashflow nach DVFA-SG erhöhte sich um 1.418 TEUR auf 4.369 TEUR. Der Planwert in Höhe von 3,2 Mio. EUR wurde um 1,1 Mio. EUR übertroffen. d.) Ertragslage Die Ertragslage der Profectus lag im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut über dem Niveau des Vorjahres. Der Gewinn vor Steuern betrug 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR). Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Absatzsteigerung und der beschriebenen Ertragsvorteile erhöhte sich der Rohertrag um 2,6 Mio. EUR. Dem standen Kostensteigerungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegenüber. Die Abschreibungen lagen um 0,2 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Die Erhöhung der Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr ging einher mit der Erhöhung der Mitarbeiterzahl, zusätzlichen Ausbildungsstellen im gewerblichen Bereich sowie Lohn- und Gehaltsteigerungen. Andere wesentliche Kostensteigerungen korrelierten mit der gestiegenen Menge. Die Zinsbelastung verminderte sich erstmalig um -59 TEUR im Vergleich zum Vorjahr. Der EBITDA hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. EUR auf 5,2 Mio. EUR verbessert und lag damit mit um 1,4 Mio. EUR über Plan. e.) Zusammenfassung Zusammengefasst stellt die Geschäftsführung fest, dass das Unternehmen die durch Krankheit und Fachkräftemangel verursachten Schwierigkeiten in der Personalbereitstellung lösen konnte, was vor dem Hintergrund einer starken Nachfrage zu einer optimalen Auslastung der Kapazität und zu verbesserten Lieferzeiten führte. Infolgedessen und vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Branchenumstände war das abgelaufene Wirtschaftsjahr äußerst zufrieden stellend für die Profectus. f.) Personal- und Sozialbereich & Gesundheitsschutz & Arbeitsschutz Die durchschnittliche Personalzahl im Geschäftsjahr 2024 betrug 59 und erhöhte sich um 5 Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr. Neben einer betrieblichen Altersvorsorge bietet Profectus allen Mitarbeitern eine umfassende betriebliche Krankenversicherung an, die neben der Erstattung von Zahnersatz und Zahnbehandlungen auch Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen und Reiseversicherungen übernimmt. Um den Herausforderungen im Bereich der Mitarbeiterbetreuung und -entwicklung gerecht zu werden sowie zur intensiveren Führung der Profectus Akademie wurden im abgelaufenen Berichtsjahr zusätzliche Kapazitäten im Personalbereich aufgebaut. Somit wird gewährleistet, dass vielfältige interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten und durchgeführt werden können. Hierunter fallen unter anderem Sprachkurse für ausländische Mitarbeiter, Materialkunde- und Verfahrensschulungen, Weiterqualifikationen im Bereich der Verfahrenstechnik, Robotik und Elektrik sowie Seminare im Bereich Cyber-Kriminalität und Mitarbeiterführung. Im kommenden Jahr wird zudem zusätzlich in IT-Expertise Schulung investiert, um die Digitalisierung im Unternehmen voranzutreiben und hierzu korrespondierende Projekte umzusetzen. Neben den erwähnten Maßnahmen wird weiter erfolgreich in die Ausbildung der Mitarbeiter investiert. Projekte zum Arbeitsschutz umfassen die mittelfristige Reduktion von Lärmquellen durch den Einsatz von leiseren Motoren, die Identifikation von Stolperfallen sowie eine weitere Verringerung der körperlichen Belastung durch den Einsatz von probaten Hebehilfen. Analog hierzu finden regelmäßige Sicherheitsschulungen durch externe Experten statt. Für das Folgejahr sind zusätzliche Benefits im Bereich des Gesundheitsmanagements geplant. III. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Voraussichtliche Entwicklung Entgegen dem Branchentrend verzeichnete Profectus über die letzten beiden Jahre eine nachhaltig hohe Nachfrage und konnte seine Kapazität personaltechnisch und technologisch anpassen. Die hohe Kapazitätsauslastung in Verbindung mit renditestarken Produkten, generierte starke operative Cashflows, die in Verbindung mit einer vorteilhaften Teil-Refinanzierung von Darlehen, ausreichend Liquidität bereitstellte, um eine vorzeitige Tilgung von Fremdkapital zu ermöglichen, was zu einer verbesserten Eigenkapitalstruktur und niedrigeren Zinsbelastungen führte. Bereinigt um einige Sondereffekte des Vorjahres und vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden Wettbewerbs erwarten wir für das Folgejahr eine Umsatzreduktion in einer Größenordnung von -4 % sowie eine Verminderung des EBITDA von -24 %. Die hohe prozentuale Veränderung des EBITDA im Vergleich zur Umsatzreduktion resultiert neben einer geringeren Absatzmenge, aus einem veränderten Produktmix und niedrigeren Bruttomargen im Stammgeschäft. Den Jahrescashflow nach DVFA/SG erwarten wir in der Größenordnung von ca. 3 Mio. EUR, sodass unser Kapitaldienst vollumfänglich aus dem Cashflow erbracht wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich keine wesentlichen negativen Auswirkungen, im Wesentlichen durch Rezession und gestörte Logistikketten, ergeben und sich die globale wirtschaftliche Lage (Stichworte Ukraine-Krieg, Spannungen zwischen China und Taiwan, Handelspolitik der Vereinigten Staaten und Nahost-Konflikte) mittelfristig normalisiert. Bis heute sind die Auswirkungen auf die Profectus aus den globalen Krisen und aus Sanktionen als eher gering einzustufen. Etwaige Versorgungsschwierigkeiten sowie erneute Preissteigerungen im Energie- und Rohstoffbereich sind aus heutiger Sicht jedoch weiterhin nicht völlig auszuschließen. Chancen und Risiken Energiepreisrisiko Als anlagenintensives Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie hat die Profectus einen vergleichsweise hohen Strom- und Gasverbrauch. Die Energiepreise inklusive der darin enthaltenen staatlichen Steuern und Abgaben sind im europäischen und internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau. Aufgrund der gegenwärtigen geopolitischen Rahmenbedingungen und der Energiewende gibt es zudem große Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Versorgungssicherheit und Preisentwicklung, auch vor dem Hintergrund der Abschaltung fossil betriebener Kraftwerke in den nächsten Jahren. Das Risiko der Energieverteuerung und Versorgungssicherheit wird durch langfristige Stromeinkäufe und Energieeffizienzmaßnahmen reduziert. Die Auslegung des Werks ist energiesparend vorgenommen worden und wird über das interne Energiemanagement kontinuierlich verbessert. Rohstoffpreisrisiko Aufgrund der oligopolistischen Strukturen des Rohstoffmarktes, einhergehend mit der Abhängigkeit vom Erdölpreis, bestehen Risiken von kurzfristigen Rohstoffpreissteigerungen sowie Risiken der kontinuierlichen Versorgungssicherheit. Soweit Rohstoffpreissteigerungen nicht an Kunden weitergereicht werden können, bestehen Ertragsrisiken in gleicher Höhe. Um diesem Risiko Rechnung zu tragen, werden Bezugsabhängigkeiten durch die Aufnahme zusätzlicher Lieferanten reduziert und es werden, soweit möglich, Sicherheitsbestände vorgehalten. Wettbewerbsrisiko Profectus befindet sich in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld. Die Kontraktbildung mit den Kunden wird häufig durch Ausschreibungen vorgenommen. Dabei beteiligen sich auch Wettbewerber aus Osteuropa und Asien. Aufgrund der vorherrschenden Struktur bestehen Umsatz- und Ertragsrisiken aufgrund von Verdrängungswettbewerb. Um diesem Risiko gerecht zu werden, entwickelt Profectus kontinuierlich neue und qualitativ hochwertige Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen. Das Bestreben des Unternehmens ist es, wettbewerbsfähig zu bleiben, indem weiterhin in moderne Anlagen mit einem hohen Automatisierungsgrad investiert wird. Fachkräftemangel Analog zum gesamten Bundesgebiet hat auch Profectus Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung zu finden und dauerhaft zu halten. Vermehrt werden daher berufsfremde Quereinsteiger eingestellt, die über interne Ausbildung qualifiziert werden. Die Mitarbeiterfluktuation bei alteingesessenen Mitarbeitern ist, im Gegensatz zu neu eingestellten Mitarbeitern, eher gering. Eine Bedrohung durch Fachwissensabfluss wird, aufgrund der hohen Mitarbeiterloyalität der Stammkräfte als eher gering eingestuft, birgt jedoch grundsätzlich immer eine Gefahr. Im Rahmen des unter 2.f. genannten Personalentwicklungsprogramm werden zudem frühzeitige Maßnahmen für altersbedingte Nachfolgeregelungen ergriffen. Des Weiteren geht Profectus dem Fachkräftemangel offensiv entgegen und investiert vermehrt in eigene Ausbildung und interne Weiterbildungsmaßnahmen. Risiko rechtlicher Rahmenbedingungen Kunststoffe im Allgemeinen unterliegen in den vergangenen Jahren immer mehr einem Negativimage, welches sich auch in europäischen Regelungen niederschlägt. Das Produktsortiment von Profectus ist nicht von Verboten betroffen. Die Recyclingfähigkeit von Kunststofffolie rückt im Zuge der öffentlichen Diskussion und den zu erwartenden Regularien (Europäische Verpackungsverordnung - PPWR + deutschem Verpackungsgesetz) mehr und mehr in den Focus. Bereits heute berücksichtigt Profectus die Forderung nach einer vollständigen Recyclingfähigkeit von Kunststofffolien bei seinem Produktdesign. Durch das Wiederverwenden von Materialien werden Ressourcen geschont. Dieser Maxime folgt Profectus durch den Einsatz von Recyclaten bei der Produktion seiner Produkte schon heute. Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko von Kundenforderungen wird als eher gering eingestuft, da der Großteil der Kunden langjährige Geschäftspartner von Profectus sind, mit denen mitunter auch Beteiligungsverhältnisse bestehen. Bis dato gab es keinerlei Forderungsausfälle seit Geschäftsaufnahme. Sollten finanzielle Ausfallrisiken oder Bonitätsverschlechterungen auftreten, so werden entsprechend Wertberichtigungen vorgenommen. Neukunden werden per Vorkasse beliefert. Das interne Kontrollsystem überwacht das Zahlungsverhalten von Kunden. Seit Mitte des Jahres 2021 hat Profectus zudem eine Warenkreditversicherung für das gesamte Kundenportfolio abgeschlossen. Parallel zum internen System übernimmt der Versicherer die kontinuierliche Überwachung und Bonitätskontrolle. Wie unter II.2.c) beschrieben, finanziert sich Profectus im Wesentlichen durch Banken- und Gesellschafterdarlehen sowie dem operativen Cashflow. Zwecks Sicherstellung der Liquidität werden regelmäßig Cash-Forecasts über einen Zeitraum von 10 Wochen erstellt, aus dem sämtliche Zahlungsströme hervorgehen und Korrekturmaßnahmen frühzeitig ergriffen werden können. Cyberrisiko Die Bedrohung durch Cyberkriminalität nimmt kontinuierlich zu und birgt hohe Ausfallrisiken für das Unternehmen und seine beteiligten Parteien. Profectus ist darauf bedacht, höchste Sicherheitsstandards am Standort vorzuhalten, diese kontinuierlich zu verbessern und seine Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren. Wie unter Punkt 2.f. angeführt, wird das Unternehmen zukünftig zusätzliche Ressourcen in die IT-Sicherheit investieren, um das Gefährdungsrisiko zu minimieren. Chancen Der Biokunststoffmarkt ist im globalen Kunststoffmarkt immer noch eine Sparte mit Nischencharakter, in der spezielle Kenntnisse und Prozesse vorherrschen. Die Profectus, als ein mittelständisches, hoch automatisiertes Unternehmen, kann sich flexibel auf Trends und neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen einstellen. Dementsprechend bestehen weiter Möglichkeiten für Mengenwachstum auf einem auskömmlichen Ertragsniveau. Biobasierte Kunststoffe: Fundament für die klimaneutrale Kunststoffwirtschaft Für die nachhaltige Entwicklung der Kunststoffwirtschaft hin zur Klimaneutralität sind die Kreislaufführung des Kohlenstoffs und der Verzicht auf fossil-basierte Rohstoffe erforderlich. Dies eröffnet für Profectus als umweltbewusstes und klimakompensiertes Unternehmen enormes Zukunftspotential für innovative und nachhaltige Folienprodukte und verbessert seine allgemeine Markt- und Wettbewerbssituation. Profectus ist Entwicklungspartner/Teilnehmer an einem geförderten EU-Projekt zur Entwicklung von biobasierten, recyclingfähigen und kompostierbaren Verpackungsfolien mit funktionalen Barrieren. Durch solche langfristig angelegten und intensiven Kooperationen mit Kunden, Lieferanten und weiteren externen Partnern wie z. B. aus der Wissenschaft können neue Produkte entwickelt und Produktionsprozesse optimiert werden. Profectus sieht auch weitere Möglichkeiten zur Energie- und Ressourceneinsparung durch Maßnahmen im Rahmen der ISO 14001 und der ISO 50001 sowie einen Wettbewerbsvorteil in der kontinuierlichen Messung und Auswertbarkeit von CO 2 -Bilanzen seiner Produkte.
Horn-Bad Meinberg, den 31. März 2025 gez. Jörg Söhngen, Geschäftsführer gez. Christian Claes, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschuss handelt es sich um die nach § 327 für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Profectus Films GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Profectus Films GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Profectus Films GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben, • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, • beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen, Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Herford, den 30. April 2025 dhs
DR. WOELKE AG
gez. Daniel Upheber, Wirtschaftsprüfer gez. Winfried Arbeiter, Wirtschaftsprüfer |
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