SIM-TEC
Wilflingen GmbH
Langenenslingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
742.439,00 |
853.463,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.915,00 |
22.985,00 |
| II.
Sachanlagen |
726.524,00 |
830.478,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
660.249,21 |
709.084,52 |
| I.
Vorräte |
178.124,97 |
186.055,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
109.234,69 |
162.386,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
372.889,55 |
360.642,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.184,66 |
2.104,88 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
361.808,85 |
185.908,61 |
| Aktiva |
1.766.681,72 |
1.750.561,01 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
210.908,61 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
175.900,24 |
210.908,61 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
361.808,85 |
185.908,61 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
550.000,00 |
550.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
70.092,75 |
53.355,19 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.146.588,97 |
1.147.205,82 |
| Summe
Passiva |
1.766.681,72 |
1.750.561,01 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der SIM-TEC Wilflingen GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung nach den
Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) waren anzuwenden.
Die SIM-TEC Wilflingen GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gem. § 264 Abs. 1 HGB nicht zu
erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist rechnerisch mit TEuro 362
überschuldet. Zur Beseitigung der Überschuldung
bestehen Einlagen stiller Gesellschafter mit qualifizierten
Rangrücktritten in Höhe von TEuro 550.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen worden. Das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% der Netto-Forderungen ausreichend
berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden entsprechend abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Einlagen stiller Gesellschafter
Bei den Einlagen in Höhe von Euro 550.000,00
handelt es sich um stilles Gesellschaftskapital. Die
Einlagen stellen nachrangig gewährte Kapitaleinlagen
dar. Die Laufzeit der Einlagen ist unbefristet. Euro
150.000,00 sind erstmals zum 31.12.2027, Euro 400.000,00
sind erstmals zum 31.12.2028 kündbar.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von Euro
16.688,58 (Vorjahr TEuro 5), diese sind unter den Sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in Höhe
von Euro 2.625,00 (Vorjahr TEuro 0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 211.275,39
(Vorjahr TEuro 197).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr und weniger als 5 Jahren betragen Euro
672.000,00 (Vorjahr TEuro 638).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen Euro 244.000,00 (Vorjahr
TEuro 312).
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen
Haftungsverhältnisse.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr 7 i.V.m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter (§267 (5) HGB) beträgt im
Berichtsjahr 45.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Moritz Ohlheiser, Geschäftsführer
Sven Kostelnik, Geschäftsführer
Vergütung der Geschäftsführer
Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Unterschrift der Geschäftsführung
Langenenslingen, im November 2024
gez. Moritz
Ohlheiser
gez. Sven Kostelnik
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025
festgestellt.
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