Minimalbeton GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
Werner Sobek Green Technologies GmbHAufgelöst | 100.00% |
Werner Sobek Design GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werner Sobek AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023für Zwecke der Offenlegung beim Bundesanzeiger gem. § 325 HGBBerichtLagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des UnternehmensDie Werner Sobek AG erbringt Tragwerks-, Fassaden-, und Nachhaltigkeitsplanungsleistungen für anspruchsvolle Bauvorhaben auf allen Kontinenten. Unser Unternehmen ist seit 1992 tätig und am Markt sehr gut positioniert. Die Gesellschaft unterhält Betriebsstätten in Dubai, Berlin, Hamburg, Istanbul und in Kopenhagen sowie eine Repräsentanz in Wien. Weiterhin bestehen Mehrheits- bzw. 100%-Beteiligungen an verschiedenen Tochterfirmen in Schlüsselmärkten im In- und Ausland. 2. Forschung und EntwicklungAls Investition in die Zukunft beteiligt sich die Werner Sobek AG auf vielfältige Weise an Planungstrends und neuen Technologien. Mit dem ILEK der Universität Stuttgart sowie mit Partnern aus der Industrie werden gemeinsame Forschungsprojekte zu innovativen Bautechnologien, zum digitalen Planen und nachhaltigen Bauen bearbeitet. Die Planungsprojekte sind selbst hoch innovativ und betreten oftmals Neuland für die gesamte Branche, so wurden unter anderem erhebliche Kompetenzen in den Bereichen BIM, parametrisches Design, file-to-factory, Grünfassaden, Tragwerksoptimierung, Zero-CO 2 -Emissions u.a. aufgebaut. 3. Wirtschaftsbericht3.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenInsgesamt ist das Wirtschaftsgeschehen im Jahr 2023 gezeichnet von den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts und der inflationsbedingten Zinserhöhung in wichtigen Schlüsselmärkten. Die weltweit anziehenden Preisniveaus und Zinssätze führen zu einer Abschwächung der Wirtschaft und zu ernsten Problemen bei Immobilien-Developern, insbesondere auch in Mitteleuropa. Die Nachfrage nach deutschen Produkten und Dienstleistungen auf den Weltmärkten wie auch im Inland ist aber nach wie vor hoch. Speziell in den Industrienationen ist branchenbezogen der Investitionsbedarf zur energetischen Sanierung und Umnutzung von Altbauten sehr hoch. Dies ist im Wesentlichen auf entsprechende Förderprogramme und sich stetig verschärfende gesetzliche Anforderungen zurückzuführen. In internationalen Märkten ist nach einer gewissen Schwächeperiode zuletzt auch infolge der stark gestiegenen Rohstoffpreise eine deutliche Konjunkturbelebung und in der Folge vermehrte Nachfrage an Leistungen der Werner Sobek AG zu verspüren. Die Auftragslage der Werner Sobek AG hat sich erfreulicherweise als recht robust in Bezug auf diese Krisen erwiesen, wozu eine in den letzten Jahren erarbeitete gute Positionierung insbesondere im Inland beigetragen hat. Die Nachfragen aus dem Ausland wie auch die persönlichen Geschäftskontakte konnten in 2023 weiter intensiviert werden. Der im Februar 2022 ausgelöste Ukraine-Krieg erforderte auch in 2023 ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Tochterfirma in Moskau (WSM). Hier agiert die Werner Sobek AG streng entlang der Vorschriften aus den jeweiligen Sanktionspaketen der EU. Die Werner Sobek AG verfügt über gefestigte und etablierte Kundenbeziehungen. Diese erlauben es, die Auftragsakquisition auf eine Vielzahl von Standbeinen zu stellen. Zum Kundenkreis zählen je nach Auftragskonstellation und Leistungsbild öffentliche und private Bauherren bzw. Investoren als Direktkunden, Architektur- und Generalplanungsbüros sowie Bau- und Herstellerfirmen. Auftrags-Vergaben orientieren sich gegenwärtig in zunehmendem Maße auch an der erwiesenen Leistungsfähigkeit und vor allem der Qualität der Referenzprojekte der sich um einen Auftrag bewerbenden Planungsunternehmen. Hier hat die Werner Sobek AG aufgrund der Größe und der Komplexität, der in der Vergangenheit bearbeiteten Projekte bundesweit und sogar international nur wenige Mitbewerber, die über ein ähnliches Portfolio und ein ähnliches Know-How verfügen. Damit erscheint gegenwärtig eine stabile zukünftige Auftragsperspektive und Honorarsituation gesichert. 3.2. GeschäftsverlaufDas Geschäftsvolumen entwickelte sich im Berichtsjahr weiterhin positiv. Neben einer Reihe von großen Neuaufträgen konnten Leistungen in bestehenden Auftragsverhältnissen erbracht und erfolgreich abgeschlossen werden. Vor allem die Niederlassungen in Berlin, Hamburg, Dubai, Kopenhagen und Istanbul haben zu einem regelrechten Nachfrage-Boom in diesen wichtigen Märkten geführt. Infolgedessen konnte die im Vorjahr getroffene EBIT-Prognose für das Geschäftsjahr 2023 realisiert werden und ein EBIT (Ergebnis vor Zinsergebnis und Steuern) in Höhe von T€ 3.732 (Vorjahr: T€ 3.365) erzielt werden. Der Jahresüberschuss entwickelte sich mit T€ 2.573 etwa auf Vorjahresniveau. Wesentliche Beiträge der Gesamtleistung und des Cashflows im Geschäftsjahr stammen aus den Projekten Vulcan (versch. Standorte), Überseequartier Gebäude E in Hamburg, Baustellenbetreuung Wasl-Tower in Dubai, Schwarz Campus in Bad Friedrichshall, Campus Founders in Heilbronn, Museum des 20. Jahrhunderts in Berlin und dem Bahnknotenpunkt Stuttgart 21. Für den Geschäftsverlauf 2023 ebenfalls von wesentlicher Bedeutung war die auf den 01.01.2023 rückwirkende Verschmelzung der Werner Sobek Design GmbH auf die Werner Sobek AG. Insoweit sind die Vorjahreswerte nur bedingt mit der Vermögens- Finanz- und Ertragslage 2023 vergleichbar. Aus der Verschmelzung resultierte ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von T€ 1.700, welcher in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Im Zuge der Verschmelzung wurden ferner stille Reserven in Höhe von T€ 442 aus laufenden Projekten im Vorratsvermögen gehoben und im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 405 verbraucht (Ausweis in Bestandsveränderung). Des Weiteren wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 2.085 aktiviert, der auf 12 Jahre linear abgeschrieben wird. Das um den Verschmelzungsgewinn, die Bestandsveränderung der stillen Reserven und die Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert bereinigte EBIT beträgt T€ 2.611. Passt man das um die Verschmelzungs(folge)effekte bereinigte EBIT um die Beteiligungserträge und - aufwendungen (Abschreibungen auf Finanzanlagen) an, ergibt sich ein EBIT von T€ 2.732 (Vorjahr: T€ 2.598). 3.3. Lage des Unternehmens3.3.1. FinanzlageDie Finanzlage in Bezug auf liquide Mittel hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verschlechtert. Die Summe aus Kassenbestand und Guthaben/Kontokorrentkredite zum Stichtag 31.12.2023 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um -T€ 520 auf T€ -2.495 (Vorjahr: T€ -1.975). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnte im Vergleich zum Vorjahr um T€ 4.378 auf T€ 2.725 (Vorjahr: T€ -1.653) gesteigert werden. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit hat sich um T€ -1.325 auf T€ -671 (Vorjahr: T€ 654) verschlechtert. Dies liegt im Wesentlichen an der verstärkten Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Tochterunternehmen sowie an geringeren Dividendenzahlungen derselben. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von T€ -2.574 (Vorjahr: T€ -2.544) resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnausschüttung in Höhe von T€ 2.126 an die Aktionäre. Die Firmengruppe der Werner Sobek AG hat zwei Kreditlinien in Höhe von insgesamt T€ 12.000, die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses für Avale im Rahmen des Projektgeschäftes in Höhe von T€ 1.736 (Vorjahr: T€ 2.977) in Anspruch genommen wurden. Die wesentlichen Positionen betreffen dabei die Vertragserfüllungs- und Anzahlungsbürgschaften in Höhe von T€ 910 für das Projekt Wasl-Tower sowie in Höhe von T€ 472 für das Projekt Stuttgart 21. Des Weiteren wurden zum Bilanzstichtag die Kontokorrentlinien zur Deckung der laufenden Ausgaben in Höhe von T€ 3.320 (Vorjahr: T€ 2.739) in Anspruch genommen. Die verwendeten Finanzinstrumente beschränken sich im Wesentlichen auf Forderungen, Verbindlichkeiten, geleistete und erhaltene Anzahlungen sowie auf Guthaben und Darlehen bei Kreditinstituten. Aufgrund der gegenwärtigen schwerwiegenden politischen Spannungen mit Russland, dem Krieg im Gaza-Streifen und der o.g. Entwicklung werden vorsichtshalber alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zum Aufbau und Schonung der Liquidität beobachtet und umgesetzt. 3.3.2. ErtragslageDer Bestand an unfertigen Leistungen ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 5.978 gesunken, wohingegen der Umsatz deutlich um T€ 23.303 auf T€ 47.224 gesteigert werden konnte und damit im Geschäftsjahr zu einem sehr starken Anstieg der Gesamtleistung um 20,0% auf insgesamt T€ 41.247 (Vorjahr: T€ 32.947) führte. Dies ist im Wesentlichen auf vermehrte Abnahmen und damit verbundene Schluss- bzw. Teilschlussrechnungen von langlaufenden Projekten sowie die Verschmelzung der Tochtergesellschaft Werner Sobek Design GmbH zurückzuführen. Der aus der Verschmelzung resultierende Verschmelzungsgewinn in Höhe von T€ 1.700 hat im Geschäftsjahr zu einem starken Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge geführt. Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 2.573 ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Wesentliche Effekte waren erforderliche Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 1.275 im Rahmen der Developer-Krise, die Abwertung des Beteiligungsansatzes der ooo Werner Sobek Moskwa in Höhe von T€ 400, die Abwertung des Beteiligungsansatzes und des Darlehens der Werner Sobek New York Corp. in Höhe von T€ 496 sowie um T€ 172 auf T€ 302 gestiegene Zinsaufwendungen. Das EBIT in Höhe von T€ 3.732 ist nach wie vor auf einem sehr guten Niveau.
Die Beteiligungserträge im Geschäftsjahr 2023 resultieren aus der Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG, der IFT GmbH Planen und Prüfen im Bauwesen, der Werner Sobek Istanbul Mimarlik Mühendislik ve Danişmanlik Tic.Ltd.Şti, der ooo Werner Sobek Moskwa und der Werner Sobek D.O.O. Beograd. Unter Berücksichtigung des Zinsergebnisses von T€ -209 (Vorjahr: T€ -73) sowie von Steueraufwendungen in Höhe von T€ -610 (Vorjahr: T€ -654) beträgt der Jahresüberschuss T€ 2.573 (Vorjahr: T€ 2.638). Die Gesamtleistung pro Mitarbeiter unter Berechnung der Mitarbeiterzahl nach handelsrechtlichen Vorschriften betrug im Geschäftsjahr 2023 T€ 176 (Vorjahr: T€ 160). Die Umsatzrendite-Kennzahl "EBIT bezogen auf Umsatzerlöse" bereinigt um die Erträge aus Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen, ist im Vergleich zum Vorjahr mit 8,2% (Vorjahr: 10,9%) leicht gesunken. 3.3.3. VermögenslageDie Vermögenslage konnte im Geschäftsjahr 2023 auf einem hohen Niveau stabil gehalten werden. Deutlich angestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die immateriellen Vermögensgegenstände. Letztere im Wesentlichen aufgrund des im Rahmen der Verschmelzung entstandenen Geschäfts- und Firmenwerts, welcher zum Bilanzstichtag 31.12.2023 mit einem Wert von T€ 1.912 bilanziert wird. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert im Wesentlichen aus der Verdoppelung der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr. Gegenläufig entwickelten sich die Finanzanlagen durch die bereits in Kapitel 3.3.2 erläuterten konservativen Korrekturen der Beteiligungsansätze und Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verringerten sich insbesondere durch die Darlehensrückzahlungen des Tochterunternehmens Werner Sobek Green Technologies GmbH. Insgesamt haben sich die Aktiva im Geschäftsjahr um T€ 3.768 erhöht.
Das Eigenkapital konnte aufgrund des positiven Ergebnisses leicht gesteigert werden und beläuft sich zum 31.12.2023 auf T€ 6.871 (Vorjahr: T€ 6.423), was einer Eigenkapitalquote von 27,6% (Vorjahr: 30,5%) entspricht. Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2023 T€ 24.861 (Vorjahr: T€ 21.093). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren im Wesentlichen aus der Übernahme von langfristigen Verbindlichkeiten der Werner Sobek Group GmbH im Rahmen der Einbringung von Anteilen an der Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2018, zwei aufgenommenen Investitionskrediten zur Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen und Unternehmenszukäufen sowie zwei in Anspruch genommene Kontokorrentlinien.
Wesentlicher Treiber im Geschäftsjahr sind die sonstigen Rückstellungen mit einem Anstieg in Höhe von T€ 1.870 resultierend aus dem Anstieg der Personalrückstellungen um T€ 1.066 sowie den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um T€ 800. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Umsatzsteuerverbindlichkeiten aufgrund der sehr hohen Umsatzrealisierung im Dezember 2023 zurückzuführen. Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der handelsrechtlichen Übernahme von Zeitwerten der eingebrachten Gesellschaften aus dem Jahr 2018, wohingegen steuerrechtlich die Buchwerte fortgeführt wurden. Der Anstieg der passiven latenten Steuern im Geschäftsjahr resultiert aus der Verschmelzung der Werner Sobek Design und dem damit neu geschaffenen Geschäfts- und Firmenwert. 3.3.4. InvestitionenDie Investitionen beziehen sich im Wesentlichen auf Planungssoftware, Mietereinbauten bei unserer Betriebsstätte in der Türkei sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das Investitionsniveau in Höhe von T€ 795 (Vorjahr: T€ 557) ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Aufstockung der Anteile an der Tochtergesellschaft Werner Sobek New York Corp. in Höhe von T€ 60 sowie an der Erhöhung der Ausleihung an diese Gesellschaft in Höhe von T€ 186. 3.3.5. Finanzielle LeistungsindikatorenDas EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) als finanzieller Leistungsindikator beträgt im Geschäftsjahr T€ 3.732 (Vorjahr: T€ 3.365). Das um die in Abschnitt "3.2. Geschäftsverlauf" beschriebenen Verschmelzungs(folge)- und Beteiligungseffekte bereinigte EBIT beträgt im Geschäftsjahr T€ 2.732 (Vorjahr: T€ 2.598). 3.3.6. GesamtaussageUnsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir weiterhin als gut ein. Die stabile Entwicklung des EBIT stufen wir vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Verwerfungen aus dem Russland-Ukraine-Krieg und der Inflations- und Zinserhöhungseffekte und der Developer-Insolvenz-Krise am Immobilienmarkt als sehr positiv ein. Im Prognosebericht des Vorjahres haben wir ein EBIT zwischen T€ 3.000 und T€ 3.500 sowie einen Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau angenommen. Die EBIT-Prognose konnten wir mit einen EBIT in Höhe von T€ 3.732 bestätigen. Die Prognose des Jahresüberschusses konnten wir mit einem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von T€ 2.573 (Vorjahr: T€ 2.638) ebenfalls einhalten. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die vorhandenen Rückstellungen sind durch die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht4.1. PrognoseUnter der Annahme einer halbwegs stabilen Entwicklung der gesamtwirtschaftlich-politischen Rahmenbedingungen ist das Gesamtziel des Unternehmens im Geschäftsjahr 2024, anhand der zu diesem Zeitpunkt bekannten Entwicklung im Auftragsbestand und Auftragseingang wieder ein EBIT zwischen T€ 3.000 und T€ 3.500 zu erzielen. Für 2024 wird aufgrund der sehr guten Restauftragssituation und des wirtschaftlichen Umfelds mit einem Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau gerechnet. Diese Einschätzung verbleibt auch bei Fortbestand des Russland-Ukraine-Krieges und des Inflationsgeschehens bzw. Zinsniveaus, weil die Nachfragesituation in den wesentlichen Märkten aktuell nicht eingetrübt scheint. Nach derzeitiger Einschätzung wird die Gesamtsumme der Ergebniserwartungen der nächsten drei Jahre vermutlich in etwa stabil bleiben, weiterhin bedingt durch die nicht abschließend und vollumfänglich abzuschätzenden Aus- und Nachwirkungen von Krieg und Zinspolitik, u.a. auf die Herstellungs- und Personalkosten, die nationale und internationale Baukonjunktur und die Lieferketten für Baumaterialien und -maschinen. 4.2. ChancenIn 2023 konnten wieder mehrere Großprojekte akquiriert werden, darunter das Projekt Novo Nordisk in Dänemark, Carl-Zeiss Annecy in Oberkochen und vor allem eine Reihe von Projekten für die Unternehmensgruppe Vulcan in Südwestdeutschland. Die stark gefestigte Kundenbeziehung zu renommierten und international tätigen Architekten und Investoren sorgt regelmäßig für Aufträge in verschiedensten Planungsprojekten, mit erheblichem Volumen. Durch die neuen Standorte versprechen wir uns weitere Auftragschancen durch eine räumliche Nähe und gefestigte Beziehung zu den dort tätigen Kunden und internationalen Planungspartnern. Angesichts der fest beauftragten Projekte kann aktuell für fast das gesamte Jahr 2024 eine hohe Auslastung prognostiziert werden. Die laufenden Akquisitionsanstrengungen zielen auf weitere Umsätze ab, die dann vor allem in der zweiten Jahreshälfte wirksam werden. Die im Allgemeinen lange Projektdauer und der gegenwärtige hohe Auftragsbestand sichern auch für die Folgejahre eine Grundauslastung unserer Planungskapazitäten. Der Wandel in der Industrie hin zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit eröffnet neue Geschäftschancen und neue Tätigkeitsfelder wie z.B. dreidimensionale Gebäudemodelle mit vielfältigen Datenverknüpfungen oder maximiert-ressourcenschonende Entwürfe, wo die Werner Sobek AG ebenfalls eine Vorreiter- und Innovator-Rolle spielt. Die rein wissensbasierte Wertschöpfung ermöglichte aktuell die Verlagerung praktisch sämtlicher Produktionsvorgänge in das Home-Office und garantiert damit eine sehr flexible und stabile Leistungserbringung. Im Jahr 2020 wurde mit dem ganzheitlichen Zero Emissions Beratungskonzept ein weiterer Grundstein für eine zukunftsorientierte und den Bedarf vorwegnehmende Ausrichtung der Firmenprodukte gelegt. Dieses Konzept wird laufend ausgebaut und intensiviert. Wir werden wie bisher die Akquisitionsanstrengungen zur Beschäftigungssicherung und zum Wachstum der Firmengruppe weiter vorantreiben, die Überwachung und Optimierung der Finanzprozesse sicherstellen und das Kosten- und Personalmanagement weiterhin straff an der Beschäftigungslage ausrichten. Daraus werden nach der Bewältigung der exogenen Krise weitere Personal-, Umsatz- und Ergebnissteigerungen für die Zukunft erwartet. 4.3. RisikenAls Risiken sind zunächst die allgemeinen Geschäftsrisiken wie Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Währungsrisiken und die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen zu nennen. Bei ausländischen Projekten im Allgemeinen und bei Immobilien-Developern im Besonderen wird die Zahlungszuverlässigkeit besonders intensiv verfolgt und mit Vorauszahlungen und konkreten Zahlungsplänen abgesichert. Um negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, ist ein Risikofrüherkennungssystem implementiert, welches die laufenden Auftragseingänge sowie die laufenden Akquisitionen monatlich analysiert. Des Weiteren wird die Liquidität in einer monatlichen rollierenden Planung mit einem 12 Monats Forecast genau überwacht und die Jahresplanung nach dem zweiten und dritten Quartal aktualisiert, um einen möglichst genauen Forecast auf das Jahresende hin sicherzustellen. Ganz konkret haben sich erhebliche Unsicherheiten für das wirtschaftliche und auch sicherheitspolitische Umfeld durch den Russland-Ukraine-Krieg seit Ende Februar 2022 ergeben. Die Werner Sobek AG hat umfangreiche Maßnahmen zur Beschränkung dieser Risiken eingeleitet. Die Nachfragesituation außerhalb des Gebiets der Kriegsparteien erscheint aktuell unvermindert, im Gegenteil sogar in manchen Märkten erhöht, weil aufgrund der stark gestiegenen Rohstofferlöse unsere Kunden bspw. im Mittleren Osten und Zentralasien größere Bauleistungsbudgets zur Verfügung haben. Bei manchen Projekten kommt es immer wieder zu Verzögerungen des Planungsprozesses, die auch die Werner Sobek AG betreffen. Die Auswirkungen solcher Verzögerungen auf die Auslastung können aber stets durch die Vielzahl an Bestandsaufträgen und durch neu gewonnene Aufträge überkompensiert werden. Die in Bearbeitung befindlichen Aufträge werden in der Regel in Eigenleistung, d.h. durch die vorhandenen Mitarbeiter abgearbeitet, fallweise und wo sinnvoll in geringem Maße ergänzt um Subunternehmerleistungen. Eine Arbeitsteilung innerhalb der Firmengruppe wird ebenfalls praktiziert und führt zu Synergieeffekten, wobei es sich insbesondere bezahlt macht, wenn die Kunden- bzw. Baustellenbetreuung direkt und "auf kurzem Wege" erfolgen kann. Hierzu ist perspektivisch und situationsbezogen auch die Gründung weiterer Standorte sinnvoll. Aus dem erfolgreichen Jahresabschluss 2023 ergeben sich wie im Jahr 2022 Sondereffekte in Bezug auf die Liquiditätsbelastung, wie Steuerzahlungen oder Dividendenausschüttungen. Zudem stellten firmengruppeninterne Darlehen im Sinne eines Cash- Poolings auch im Jahr 2023 eine laufende Belastung dar. Durch die bestehenden Geschäftsbankbeziehungen können finanzielle Engpässe und Vorleistungen insbesondere durch die Kreditlinien abgefedert werden. Preisänderungsrisiken bestehen in Form von Währungsschwankungen für die in Fremdwährung abgeschlossenen Verträge. Hier wurde dazu übergegangen, auch für Projekte im Nicht-Euro-Raum Verträge in Euro abzuschließen, und wo dies nicht vereinbar war, für bestimmte Großprojekte Währungsabsicherungsinstrumente zu verwenden. Diese sind derzeit nicht in Anwendung, da sich das Auftragsportfolio der Werner Sobek AG im Jahr 2023 deutlicher auf Euro-Verträge konzentriert hat. Risiken der zukünftigen Entwicklung bestehen in politischen Risiken in bestimmten Märkten sowie in der derzeitigen Zunahme der Inflation, den laufenden Baupreissteigerungen und Lieferproblemen, mit in der Folge potenziellen Diskussionen über Baubudgets, Terminpläne und Umplanungen sowie Personalkostenerhöhung. Gegen hieraus resultierende mögliche Liquiditätsrisiken und Zahlungsstromschwankungen sind wir durch die vorhandenen Auftragspolster und die bereitstehende Betriebsmittelkreditlinien gut gewappnet; an einer Eingrenzung aller Risiken wird laufend gearbeitet. Die Risikobeurteilungen haben zum Ergebnis geführt, dass gegenwärtig keine bestandsgefährdenden Einzelrisiken bestehen und das Risikoumfeld insgesamt die Fortführung der Gesellschaft nicht gefährdet. 5. AbhängigkeitsberichtDie BBHW Holding GmbH, Waiblingen, ist seit dem 1. Januar 2020 mit mehr als 50% am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Der Vorstand hat daher für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands: "Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in den Zeitpunkten bekannt waren, in denen die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."
Stuttgart, den 23. April 2024 Werner Sobek AG, Stuttgart gez. Dipl.-Ing. Roland Bechmann gez. Dipl.-Ing. Stephen Hagenmayer gez. Prof. Dr. Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Winterstetter gez. Prof. Dr. Ing. M. Arch. Lucio Blandini Bilanz zum 31.12.2023Werner Sobek AG, StuttgartAKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023Werner Sobek AG, Stuttgart
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Werner Sobek AGA. Allgemeine Angaben Die Werner Sobek AG hat ihren Sitz in Stuttgart und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 756874 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des AktG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. Mit Vertrag vom 25.08.2023 wurde die Werner Sobek Design GmbH, Stuttgart, im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme gem. § 2 Nr. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Werner Sobek AG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2023. Die Übertragung des Vermögens erfolgte als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausübung des Bewertungswahlrechts gem. § 24 UmwG zu Verkehrswerten. Der hieraus entstandene Verschmelzungsgewinn ist unter Abschnitt D. dargestellt. Ein Vergleich der Berichtszahlen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Vorjahreszahlen ist aufgrund der mit Wirkung zum 01.01.2023 erfolgten Verschmelzung der Werner Sobek Design GmbH nur eingeschränkt möglich. Um eine Vergleichbarkeit der Berichtszahlen mit den Vorjahreszahlen gem. § 265 Abs. 2 S. 2 HGB herzustellen, werden folgend in Einklang mit IDW RS HFA 39 die Berichtssowie Vorjahreszahlen den angepassten Vorjahreszahlen gegenübergestellt. Dabei wurden die Vorjahreszahlen der Gesellschaft um die Berichtszahlen 2022 der Werner Sobek Design GmbH ergänzt, während offensichtliche Aufrechnungseffekte neutralisiert wurden. BilanzAKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung
Des Weiteren ist eine Vergleichbarkeit der Berichtszahlen der Bilanzpositionen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt gegeben, da die Gesellschaft im Berichtsjahr Cash-Pooling Vereinbarungen mit deren Geschäftsbanken abgeschlossen hat und in den Cash-Pool drei Tochtergesellschaften einbezogen werden Zur Herstellung einer Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen gem. § 265 Abs. 2 S. 2 HGB, werden folgend angepasste Vorjahreszahlen der Bilanzpositionen dargestellt. Dabei wurden die Vorjahreszahlen der Gesellschaft um die Berichtszahlen 2022 der entsprechenden Bilanzpositionen der Werner Sobek Design GmbH sowie der in den Cash-Pool einbezogenen Tochtergesellschaften ergänzt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden linear über 12 Jahre abgeschrieben. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die beweglichen Anlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Zugänge mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, angesetzt. Von dem Abschreibungswahlrecht der Finanzanlagen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 S. 6 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht angesetzt. Soweit die Wertansätze den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigen, werden Abschreibungen auf den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die erhaltenen/geleisteten Anzahlungen werden zu Nettowerten (ohne Umsatzsteuer) bilanziert. Erhaltene Anzahlungen werden nicht auftragsbezogen offen von den Vorräten abgesetzt, soweit sie diese nicht übersteigen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und - bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - durch Abzug einer Pauschalwertberichtigung ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die sich danach ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern werden verrechnet und angesetzt, soweit sich ein Passivüberhang ergibt. Die Rückstellungen für Pensionen sowie die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Projected Unit Credit-Verfahren (PUC-Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0% und Rentensteigerungen von jährlich 1% unterstellt. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt 1,82% (Vorjahr: 1,78%). Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sind mit dem Kurs im Zeitpunkt ihres Zugangs oder mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind mit dem Tageskurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem höheren Stichtagskurs bewertet. Hiervon abweichend werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Haftungsverhältnisse berücksichtigen die Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. Die Haftungsverhältnisse sind mit dem Betrag vermerkt, mit dem die Gesellschaft nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag haftet. Bestehende Rückgriffsforderungen werden nicht abgezogen. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist in Abschnitt E. dargestellt. Aufgrund der branchenspezifischen engen, meist langfristigen Kundenbeziehungen sowie den hohen Wiederbeauftragungsraten geht die Gesellschaft bei den Geschäfts- oder Firmenwerten jeweils von einer Nutzungsdauer von 12 Jahren aus. 2. Anteilsbesitz Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen mit mindestens 20% beteiligt:
1) Die Umrechnung von Fremdwährungen
erfolgte zum jeweiligen Stichtagskurs 31.12.2023
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 1.050 (Vorjahr: T€ 1.220). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 2 (Vorjahr: T€ 122). 4. Eigenkapital Das Grundkapital ist in 60.303 Stück nennwertlose Stückaktien aufgeteilt. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt € 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. 5. Rückstellungen für Pensionen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beläuft sich zum 31.12.2023 auf T€ 7 (Vorjahr: T€ 30). 6. Verbindlichkeiten Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist in Abschnitt F. dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 2.516 (Vorjahr: T€ 1.752). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 16 (Vorjahr: T€ 112). 7. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet als Gesamtschuldnerin gemeinsam mit weiteren verbundenen Unternehmen für Verpflichtungen aus zwei Kreditrahmenverträgen. Zum Stichtag bestehen Inanspruchnahmen in Höhe von T€ 2.115 in Form von Avalkrediten und T€ 3.320 in Form von Kontokorrentkrediten. 8. sonstige finanzielle Verpflichtungen
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Gesamtbezüge der Vorstände und der Aufsichtsräte Beiräte
2. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
E. Entwicklung des Anlagevermögens
(V) Zugänge historischer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie Abschreibungen aus Vorjahren aufgrund rückwirkender Verschmelzung zur Aufnahme der Werner Sobek Design GmbH zum 01.01.2023 (U) Umbuchungen F. Aufgliederung der Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter 5 Jahren. G. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmer
2. Vorstände Vorstände der Gesellschaft sind: Herr Dipl.-Ing. Roland Bechmann, Diplom-Ingenieur, Stuttgart Herr Dipl.-Ing. Stephen Hagenmayer, Diplom-Ingenieur, Waiblingen Herr Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Winterstetter, Diplom-Ingenieur, Owen Herr Prof. Dr.-Ing. M.Arch. Lucio Blandini, Ingenieur, Stuttgart 3. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind: Herr Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek, Stuttgart, Bauingenieur und Architekt - Vorsitzender - Herr Prof. Dipl.-Ing. Hans Helmut Schetter, Seeheim-Jugenheim, Bauingenieur - stellvertretender Vorsitzender - Herr Dipl.-Ing. Arch. Hinrich Schumacher, Wuppertal, Architekt 4. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von € 1.850.000,- auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. 6. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der BBHW Holding GmbH, Waiblingen, einbezogen. Die Muttergesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 22216 eingetragen. Der Konzernabschluss soll zum Bundesanzeiger eingereicht werden. Die Gesellschaft ist von der Verpflichtung einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht zu erstellen, befreit. Vom deutschen Recht abweichende angewandte Bilanzierungs-, Bewertungs-, und Konsolidierungsmethoden im befreienden Konzernabschluss ergeben sich nicht.
Stuttgart, 23.04.2024 gez. Dipl.-Ing. Roland Bechmann gez. Dipl.-Ing. Stephen Hagenmayer gez. Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Winterstetter gez. Prof. Dr.-Ing. M.Arch. Lucio Blandini Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) handelt es sich um die für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Werner Sobek AG, Stuttgart Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Werner Sobek AG, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Werner Sobek AG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 23.04.2024 PKF
WULF & PARTNER
gez. Martin Wulf, Wirtschaftsprüfer gez. Christoph Kalmbach,, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Werner Sobek AG hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr wahrgenommen und die Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig und umfassend über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, die Auftrags- und Ertragsentwicklung sowie die Vermögens- und Finanzlage und über die wesentlichen Vorgänge und Fragen der Geschäftsführung informiert. Der Jahresabschluss inkl. Lagebericht sowie der Teilkonzernabschluss inkl. Konzernlagebericht der Werner Sobek AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sind vom gewählten Abschlussprüfer, PKF WULF & PARTNER Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Berichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 14.05.2024 über die Abschlüsse und die anderen Vorlagen beraten und hat vom Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung von Jahresabschluss inkl. Lagebericht, Teilkonzernabschluss inkl. Konzernlagebericht sowie des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Vorstand schlägt zur Verwendung des Bilanzgewinns vor, vom Jahresüberschuss 2023 einen Anteil in Höhe von 1,850 Mio. Euro auszuschütten. Der Vorstand schlägt vor, diese Summe zum 30.06.2023 auszuschütten. Der Aufsichtsrat stimmt diesem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Teilkonzernabschluss zum 31.12.2023 der Werner Sobek AG, der damit als festgestellt gilt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Aktionärinnen und Aktionären der Gesellschaft für das entgegengebrachte Vertrauen sowie beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Einsatz.
Wien am 21.05.2024 Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek, Vorsitzender des Aufsichtsrats ErgebnisverwendungsbeschlussVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: "Der im festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 4,700 Mio. € wird wie folgt verwendet: Von dem im Geschäftsjahr 2023 erzielten Jahresüberschuss von insgesamt 2,573 Mio. € wird ein Betrag in Höhe von 1,850 Mio. € als Dividende ausgeschüttet. Dies entspricht 30,68 € je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023. Die verbleibenden 723 T€ werden auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ausschüttung erfolgt zum 28.06.2024." Dieser Vorschlag wird seitens der stimmberechtigten Aktionäre durch Handzeichen einstimmig angenommen. Billigung nach § 328 Abs. 1a HGB Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde vom Aufsichtsrat am 21.05.2024 gebilligt. |
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