Pro +
Motion GmbH
Fulda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2009 bis zum 31.10.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.103,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.319,50 |
| II.
Sachanlagen |
7.534,00 |
| III.
Finanzanlagen |
6.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.094.482,69 |
| I.
Vorräte |
102.975,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
542.670,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
448.837,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.285,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.132.871,42 |
Passiva
|
|
31.10.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.752,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-61.846,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
48.598,23 |
| davon
Gewinnvortrag |
108.436,43 |
| B.
Rückstellungen |
120.429,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.010.689,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
756.071,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.132.871,42 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Die Neuregelungen durch BilMoG sind
grundsätzlich erst für nach dem 31.12.2009
beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Es
wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Vorschriften
bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem
31.12.2008 beginnen. Die Vorschriften wurden entsprechend
angewandt.
Durch die Vorschriften des BilMoG kam es zu keinen
Umstellungseffekten.
Gemäß Art. 67 Abs.8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft
- mit einer Bilanzsumme von € 1.132.871,42
- Umsatzerlösen von unter € 9.680.000,00
- mit unter 50 im Jahresdurchschnitt
beschäftigten Arbeitnehmern eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246
Abs.2 S.2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wir bei Software drei Jahre unterstellt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15
Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde
bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden
Organisation mit Kundenlisten und Vertriebstruktur
frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte.
Zudem richtet sich die Nutzungsdauer nach Lauf- und
Verfallzeit wichtiger Werttreiber wie z.B. bestehenden
Kundenkontakten, Mitarbeitern und der Einhaltung
langfristiger Verträge.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,- EUR wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem Umstand durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen:
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden gegebenenfalls durch eine Einzelwertberichtigung
berücksichtigt. Soweit ein allgemeines Ausfallrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht,
wurde dies gegebenenfalls durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Lebensarbeitszeitkonten:
Die Gesellschaft hat mit der Mitarbeiterin S. ein
Lebensarbeitszeit-Modell vereinbart. Daraus resultiert eine
Rückstellung deren Höhe sich aus dem
Kontennachweis ergibt. Zur Abdeckung des Risikos wurde in
gleicher Höhe der Mitarbeiterin S. ein bei einem
Kreditinstitut geführtes Festgeldkonto
abgetreten.
Bei der nach § 246 Abs.2 S.2 HGB
vorgeschriebenen Saldierung ergibt sich kein
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, weil
Deckungsgleichheit bezüglich des Risikos und der
Verpflichtung besteht. Daher wurde zur Klarheit des
Jahresabschlusses von einer Saldierung abgesehen.
Das Lebensarbeitszeitkonto der Mitarbeiterin W. wurde
nicht in die Saldierung einbezogen, weil die Mitarbeiterin
im Rahmen der Umstrukturierung der Unternehmensgruppe nun
von der Process One Group GmbH beschäftigt wird. Ihr
vorhandenes Lebensarbeitszeitkonto wird nach in Kraft
treten der geplanten Organschaft auf die Process One Group
GmbH übertragen.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung:
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
a. Angaben zur Bilanz
aa. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
bb. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten enthält Beträge in Höhe von
12.285,23 €, die kostenmäßig das
nächste Wirtschaftsjahr betreffen.
cc. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt vor den sich
ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von 48.598,23
€ auf neue Rechnung vorzutragen.
dd. Verbindlichkeiten
Der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel zum
31.10.2010 zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten.
Lieferungen und Leistungen: 58.619,56 €
Verrechnungskonten Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht: 637.996,27 €
Darlehn Gesellschafter: 5.541,90 €
aus Steuern: 3.168,29 €
Sonstige Verbindlichkeiten 50.745,64
ee. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HBG.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die wegen ihres
Umfangs, ihrer Dauer oder aus anderen Gründen für
die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Bedeutung
sind oder werden können, bestanden nach Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
eigene Anteile
Der Kaufpreis der Geschäftsanteile von jeweils
nominell 10.000,00 € betrug 42.500,00 €.
In Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem
Nennwert der eigenen Anteile in Höhe von jeweils
10.000,00 € (gesamt 20.000,00 €) und dem
Kaufpreis in Höhe von 42.500,00 € (gesamt
85.000,00) ist eine Rücklage für Kauf eigener
Anteile gebildet worden. Die Rücklage für Kauf
eigener Anteile beträgt somit 65.000,00 €.
b. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs.3 HGB
gewählt.
c. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres durch Herrn Andreas
Renz und Gabi Sauerstein.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
d. Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Die Gesellschaft ist zu 25 % an der Process One
Consulting GmbH beteiligt. Der Sitz der Gesellschaft ist in
Fulda. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.000,- EUR und wurde in Höhe von 15.625,- EUR
einbezahlt. Der von der Pro + Motion gehaltene Anteil in
Höhe von 6.250,- EUR ist voll einbezahlt.
e. Organschaften
Mit Vertrag vom 11.12.2009 UR-Nr.: 337/2009 A wurden die
Anteile der Gesellschafter Peter Rathsmann, Matthias
Göttenauer und Volker Dittmann (geb. Arndt) in
die Process One Group GmbH (Gründung mit Vertrag vom
29.10.2008 UR-Nr.: 1168/2008 /Amtsgericht Fulda HRB
5545) zum Buchwert eingelegt.
Mit Vertrag ebenfalls vom 11.12.2009 UR-Nr.: 332/2009 A
wurde zwischen der Process One Consulting GmbH und
der Process One Group GmbH ein Organschaftsvertrag
(Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
geschlossen. Zwischen der Pro + Motion GmbH und er Process
One Group GmbH besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft.
Die Pro + Motion GmbH ist dabei Organgesellschaft
während die Process One Group GmbH die
Organträgerin ist.
f. Beziehungen zu Unternehmensorganen
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Andreas Renz und Frau Gabi Sauerstein geführt.
Den Geschäftsführern wurde für ihre
Trainertätigkeit in den einzelnen Seminaren ein
Trainerhonorar entsprechend dem jeweiligen
Kalkulationsanteilen gezahlt.
Eine gesonderte Vergütung darüber hinaus
für ihre Geschäftsführertätigkeit
erfolgte nicht.
B. BESCHEINIGUNG DES STEUERBERATERS ÜBER DIE
ERSTELLUNG OHNE
BEURTEILUNGEN
Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der Pro + Motion GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01.11.2009 bis zum
31.10.2010 unter der Beachtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Grundlage der Erstellung waren die mir vorgelegten
Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die ich
auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie dir
mir erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt.
Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage
der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben
zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
E. ERLÄUTERUNGSTEIL
I. Auftrag
Die Geschäftsführungn hat mich beauftragt,
den Jahresabschluss zum 31.10.2010 unter Beachtung der
deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages zu erstellen und mit entsprechenden
Erläuterungen zu versehen.
Grundlage für die Erstellung waren die mir
vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die
ich auftragsgemäß nicht geprüft und auch
nicht auf Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir
erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die
Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der
Gesellschaft.
Ich habe den Jahresabschluss zum 31.10.2010 auf der
Grundlage der mir vorgelegten Belege, Bücher und
Bestandsnachweise sowie der mir erteilten Auskünfte
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes, sowie des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Ich habe meinen Erstellungsauftrag unter Beachtung
der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durch Steuerberater
durchgeführt.
Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der
Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der
Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten
Bücher, Belege und Bestandsnachweise habe ich
Befragungen und Beurteilungen vorgenommen, um mit einer
gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht
ordnungsgemäß sind.
Auskünfte erteilte die Geschäftsführer
und weitere Auskunftspersonen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im
Rahmen des erteilten Auftrages.
Über Art, Umfang und Ergebnis der
vorgenommenen Arbeiten unterrichtet der Bericht.
Mit der Führung des Inventars oder sonstiger
Bestandsnachweise war ich nicht betraut. An einer Inventur
habe ich nicht beobachtend teilgenommen.
Alle erforderlichen Unterlagen wurden mir zur
Verfügung gestellt. Die erbetenen Auskünfte
wurden mir bereitwillig erteilt. Die Vollständigkeit
der Buchführung und des Jahresabschlusses wurde mir
vom Geschäftsführer in einer schriftlichen
Erklärung bestätigt. Die
Vollständigkeitserklärung habe ich zu meinen
Akten genommen.
Für die Durchführung des Auftrages und
meine Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht als
Anlage beigefügten "Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte und
Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend.
II. Rechnungslegung der Gesellschaft
Die Buchführung wurde durch die Mitarbeiter der
Pro + Motion GmbH über das Rechenzentrum der DATEV eG
erstellt.
Gemäß § 252 Abs.1 Nr.1 HGB wurde die
Buchführung des Geschäftsjahres 2009/2010
ordnungsgemäß mit den Salden des
Jahresabschlusses 2008/2009 zum 31.10.2009 eröffnet.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die laufende Buchhaltung wurde nach dem Kontenrahmen
SKR 03 gebucht.
Das Anlagevermögen wird in einem
Anlagenverzeichnis geführt. Zugänge und
Abgänge werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten erfasst. Die Bestandsaufnahme des
Anlagevermögens erfolgte durch Buchinventur. Die
Verbuchung der Abschreibungen des Geschäftsjahres
wurden von mir vorgenommen.
Die Verbuchung von Forderungen und Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen erfolgt über Debitoren-
bzw. Kreditorenkonten.
Kontoauszüge der Banken und Kreditinstitute und
Kassenbuch liegen vor.
Der Abschluss wurde auf Basis des DATEV-Kontenrahmen
SKR 03 erstellt.
Eine sachgemäße Anwendung des
geprüften Systems lag vor.
III. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Meine Erstellungsarbeiten erstreckten sich neben den
vorzunehmenden Abschlussbuchungen auf die Ableitung der
gesetzlich vorgeschriebenen Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs. Diese
Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der Buchführung
und der erforderlichen Inventuren sowie der von der
Gesellschaft eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Meine Verantwortlichkeit erstreckt sich auf die
normgerechte Ableitung des Jahresabschlusses aus den mir
vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der
erhaltenen Informationen sowie für die von mir
daraufhin vorgenommenen Abschlussbuchungen.
Die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages sowie
die Beschlüsse über Gesellschafterversammlungen
im abgelaufenen Geschäftsjahr und danach lagen mir
vor.
IV. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Firma: Die Gesellschaft ist durch
Umwandlungsbeschluss von der Neulands Process One AG in die
Neulands Process One GmbH vom 09.06.2005 entstanden.Die
Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 30.06.2005.
Die Umwandlung erfolgt steuerlich auf der Grundlage
der Bilanz der Firma NEULANDS Process One AG zum 31.Oktober
2004, 24.00 Uhr, als Schlussbilanz. Die Umwandlung
erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 31. Oktober
2004, 24.00 Uhr. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen
und Geschäfte der Aktiengesellschaft steuerlich als
für Rechnung der GmbH vorgenommen gelten, ist der 1.
November 2004, 0.00 Uhr.
Mit Eintragung vom 02.04.2007 im Handelsregister ist
die Gesellschaft in
"Pro + Motion GmbH" umbenannt worden.
Rechtsform: GmbH
Sitz: Marienstraße 22, 36039 Fulda
Gründung: am 22.12.2000 als NEULANDS Process One
AG
aktuelle Satzung: vom 03.01.2007
Handelsregister: Amtsgericht Fulda, HRB 2416
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von Events, Reisen, Seminaren und
Veranstaltungen, die Erbringung von Beratungs- und
Trainingsdienstleistungen für Unternehmen und
Einzelpersonen, soweit dafür nicht eine besondere
Zulassung oder Konzession erforderlich
ist, sowie die Übernahme der
Geschäftsführung und der Verwaltung sowie der
Haftung als Komplementärin in anderen Gesellschaften.
Die Gesellschaft ist zu allen nicht
erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die unmittelbar dem Gegenstand des Unternehmens
zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt,
im In- und Ausland zu beteiligen sowie solche Unternehmen
zu erwerben, zu gründen und für eigene oder
fremde Rechnung zu
führen.
Geschäftsjahr: vom 01.11. bis 31.10.
Das laufende Geschäftsjahr begann am 01.11.2009
und endete am 31.10.2010
Dauer der Gesellschaft: unbegrenzt
Stammkapital: 25.000,00 €
Geschäftsführer: Andreas Renz, Monheim am
Rhein und Gabi Sauerstein, Fulda
Alle Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt.
Die vorherigen Geschäftsführer:
Volker Dittmann (geb. Arndt), Füssen
Peter Rathsmann, Harsewinkel
Dirk Gouder, Bergisch Gladbach
Matthias Göttenauer, Ehrenberg
wurden durch Gesellschafterbeschluss vom 11.12.2009
UR-Nr.: 329/2009 A als Geschäftsführer abberufen.
Ihnen wurde Entlastung erteilt. Die Eintragung beim
Handelsregister des Amtsgerichts Fulda erfolgte am
05.08.2010.
Mit Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts
Fulda am 01.03.2011 wurde Frau Gabi Sauerstein, Fulda als
Geschäftsführerin abberufen und Herr Matthias
Göttenauer, Ehrenberg zum Geschäftsführer
bestellt.
Gesellschaftsanteile: Mit
Gesellschafterbeschluss vom 09.06.2006 wird eine
Kapitalherabsetzung auf 25.000,00 € beschlossen.
Die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger
erfolgten am 03.01.2007, 04.01.2007 und 05.01.2007.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
€ 25.000,00 € wird wie folgt gehalten:
Peter Rathsmann: 5.000,00 €
Volker Dittmann (geb. Arndt): 5.000,00 €
Matthias Göttenauer: 5.000,00 €
Pro+Motion GmbH (eigene Anteile): 10.000,00 €
Die Rücklage für Kauf eigener Anteile
beträgt 65.000,00 €.
Gesetzliche Rücklage: Diese Rücklagen sind
laut Satzung der AG gebildet worden. In der Satzung der
GmbH nach Umwandlung ist keine Bildung von
gesetzlichen Rücklagen vorgesehen. Der
Bilanzansatz wird somit unverändert aus dem Vorjahr
übernommen.
Organschaften: Mit Vertrag vom 11.12.2009 UR-Nr.:
337/2009 A wurden die Anteile der Gesellschafter Peter
Rathsmann, Matthias Göttenauer und
Volker Dittmann (geb. Arndt) in die Process One Group
GmbH (Gründung mit Vertrag vom 29.10.2008 UR-Nr.:
1168/2008 /Amtsgericht Fulda HRB 5545) zum
Buchwert eingelegt.
Mit Vertrag ebenfalls vom 11.12.2009 UR-Nr.: 332/2009
A wurde zwischen der Pro + Motion GmbH und der Process One
Group GmbH ein Organschaftsvertrag
(Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
geschlossen.
Zwischen der Pro + Motion GmbH und er Process One
Group GmbH besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Die
Pro + Motion GmbH ist dabei Organgesellschaft
während die Process One Group GmbH die
Organträgerin ist.
Betriebsfinanzamt: Finanzamt Fulda
Fulda, den 30.06.2011
___________________
___________________
Pro + Motion
GmbH
Pro + Motion GmbH
Andres
Renz
Matthias Göttenauer
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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