Nalee Gastro GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cornelia Mockwitz seit 18.11.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
T3 GmbHErlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die T3 GmbH hat ihren Sitz in Erlangen. Sie ist im Handelsregister am Amtsgericht Fürth unter HRB 4564 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist mit nachfolgender Ausnahme unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde bis einschließlich des Geschäftsjahrs 2021 Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten, d.h. mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen; diese entsprechen den Vollkosten. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen auf 3 bis 5 Jahre, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung auf 3 bis 13 Jahre abgeschrieben. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von EUR 800,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva Die aktiven latenten Steuern ergeben sich als Saldo aus aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen und passiven latenten Steuern auf aktivierte Entwicklungskosten. 2. Passiva Das gezeichnete Kapital beträgt DEM 50.000,00 und wurde gemäß Artikel 42 Absatz 3 EGHGB in Euro umgerechnet ausgewiesen. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich auf EUR 506.731,17 (V.EUR 476.031,30.) Zum Abschlussstichtag unterliegt ein Betrag von EUR 49.300,00 der Ausschüttungssperre. Dieser setzt sich zusammen aus einem Teilbetrag von EUR 16.100,00 für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (aktivierte Entwicklungskosten abzüglich passive latente Steuern) und einem Teilbetrag von EUR 33.200,00 für aktive latente Steuern auf Verlustvorträge. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen TEUR 250 (V.TEUR 131) und mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr EUR 56 (TEUR 94). Aus den bestehenden Miet- Leasingverträgen ergeben sich für 2024 TEUR 141.345 (V.TEUR 61) und für den Zeitraum 2025 bis 2028 TEUR 414.599 (V.TEUR 18) sonstige finanzielle Verpflichtungen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse wurden überwiegend im Inland erzielt. V. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 15. sonstige BerichtsbestandteileVI. Unterschrift gemäß § 245 HGB
Erlangen, 26. September 2024 T3 GmbH gez. Cornelia Mockwitz Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2024 festgestellt. |
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