SALTEC
GmbH
Salzhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.854,00 |
10.688,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.852,00 |
10.686,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
795.902,72 |
1.073.693,97 |
| I.
Vorräte |
365.864,28 |
90.864,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
243.188,37 |
856.117,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
186.850,07 |
126.712,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
129,45 |
|
| Aktiva |
805.886,17 |
1.084.381,97 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
784.809,46 |
710.144,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
265.000,00 |
265.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
519.809,46 |
445.144,49 |
| davon
Gewinnvortrag |
445.144,49 |
39.230,07 |
| B.
Rückstellungen |
7.670,00 |
58.133,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.406,71 |
316.103,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
13.406,71 |
316.103,53 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.022,86 |
197.827,11 |
| Passiva |
805.886,17 |
1.084.381,97 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die SALTEC GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach
den Vorschriften gem. § 264 ff. HGB erstellt.
Die Gesellschaft hat von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht (§§ 274a, 288 HGB). Sie ist von keinem
anderen Unternehmen unbeschränkt haftende
Gesellschafterin (§ 285 Nr. 11a HGB).
II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (§ 264 Abs. 2
HGB).
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wurde beibehalten. Abweichungen davon
waren nicht erforderlich (§ 265 Abs. 1 HGB). Der
Jahresabschluss wurde für alle Geschäftszweige
einheitlich gegliedert (§ 265 Abs. 4 HGB).
Die Buchführung erfolgte in Euro. Der
Jahresabschluss wurde ebenfalls in Euro aufgestellt. Auf
die Posten der Bilanz wurden die Bilanzierungsmethoden
angewandt, die sich aus den §§ 242 ff. HGB und
speziell den §§ 264 ff. HGB ergeben. Ferner
wurden das GmbH-Gesetz und der Gesellschaftsvertrag
beachtet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB).
Aktivposten:
Eine Bilanzierungshilfe für latente Steuern gem.
§ 274 Abs. 2 HGB wurde nicht gebildet.
Die Gesellschaft besitzt keine Anteile von
Gesellschaften, die mindestens den fünften Teil des
Kapitals ausmachen (§ 285 Nr. 11 HGB) bzw. sind diese
Anteile für die Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von
untergeordneter Bedeutung (§ 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB).
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden
keine Vorschüsse oder Kredite gewährt (§ 285
Nr. 9 Buchst. c HGB).
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5
HGB).
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Passivposten:
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
bewertet.
Rückstellungen für latente Steuern gem.
§ 274 Abs. 1 HGB waren nicht zu bilden.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder durch ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 € (§ 285 Nr. 1 Buchst. b HGB).
Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
(Pfandrechte, sonstige Sicherheiten) bestehen nicht.
Für die Mitglieder der
Geschäftsführung wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 Nr. 9
Buchst. c HGB).
Vorjahresvergleich:
Bei allen Posten der Bilanz sind die Werte des
laufenden Geschäftsjahres und des vorhergehenden
Geschäftsjahres vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz 2
HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Umrechnungsgrundlagen:
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währungen
lauten oder ursprünglich auf fremde Währungen
lauteten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
III. Sonstige Pflichtangaben
Folgende Personen waren im Geschäftsjahr 2021
Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB):
Name:
|
Beruf:
|
Bernhard Michael Nowak
|
Industriekaufmann
|
Salzhausen, 27.03.2023
gez.
Bernhard Michael Nowak
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2023
festgestellt.
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