Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 470931
Vorher
Haake Informatik GmbH
Eingetragen
6.9.1984
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
die Erbringung von Entwicklungs-, Beratungs- und Managementleistungen mit den Schwerpunkten Informatik und Betriebswirtschaft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Uta Ursel Haake
seit 1.12.2021
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Steingruble 1, 77656 Offenburg
125.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haake Informatik GmbH

Offenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021

Bilanz

Aktiva

31.3.2021 31.3.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen 662.924,84 529.030,23
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 22.684,50 43.059,50
II. Sachanlagen 430.226,00 275.956,39
III. Finanzanlagen 210.014,34 210.014,34
B. Umlaufvermögen 598.060,43 507.875,06
I. Vorräte 845,80 346,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 538.528,24 478.026,98
III. Wertpapiere 1.008,00 1.008,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.678,39 28.494,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.032,69 8.548,50
D. Aktive latente Steuern 94.678,00 75.032,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.1368.695,96 1.120.485,79

Passiva

31.3.2021 31.3.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital 289.886,18 265.221,42
I. gezeichnetes Kapital 125.000,00 125.000,00
II. Kapitalrücklage 119.919,62 119.919,62
III. Bilanzgewinn 44.966,56 20.301,80
B. Rückstellungen 509.244,71 437.515,42
C. Verbindlichkeiten 569.565,07 417.748,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.1368.695,96 1.120.485,79

Anhang (für Offenlegungszwecke) 2020/2021

Haake Informatik GmbH

Offenburg

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Registergericht Freiburg i.Br. unter der Nummer HRB 470931 eingetragen.

Die Firma der Gesellschaft lautet Haake Informatik GmbH.

Der Sitz der Gesellschaft ist in Offenburg.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG und der Satzung zu beachten. Die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden beachtet.

Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

B. Stetigkeit der Bewertungsmethoden und der Darstellung

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Stetigkeit wurde gewahrt.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden ebenfalls linear abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

II. Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nominalwert bewertet.

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Hierbei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Soweit der Grund für die Vornahme von Abschreibungen in den Vorjahren weggefallen ist, wurden Zuschreibungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

III. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen des Geschäftsjahres, die in künftigen Zeiträumen Aufwendungen darstellen. Diese Zahlungen wurden zeitanteilig abgegrenzt.

IV. Aktive latente Steuern

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen wurden verrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB), wobei die Gesellschaft von dem Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern Gebrauch macht. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 29,1%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 380%.

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf Bewertungsunterschieden in der Handels- und Steuerbilanz der Pensionsrückstellungen. Die Wertansätze differieren zum Bilanzstichtag um EUR 325.075,00. Dies entspricht einem Betrag der latenten Steuern von EUR 94.678,00.

Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern führen zu einer Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 94.678,00 (§ 285 Nr. 28 HGB).

V. Rückstellungen

1. Pensionsrückstellungen

Die Gesellschaft hat zur Berechnung der Pensionsrückstellungen die Projected Unit Credit Methode gewählt. Als Rechnungszins wurden 2,19% angesetzt. Als Sterbetafeln kamen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zum Ansatz. Als Gehaltstrend wurden 0%, als Fluktuationstrend 0% und als Rententrend ebenfalls 0% angesetzt (§ 285 Nr. 24 HGB).

Die Pensionsrückstellung war mit dem zuzuordnenden Planvermögen zu verrechnen. Der verrechnete Wert des Planvermögens belief sich auf EUR 311.744,00. Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem von der Versicherungsgesellschaft ermittelten Wert angesetzt.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 38.396,00 zum 01.01.2010. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also EUR 2.560,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Der aus der Umstellung resultierende Unterschiedsbetrag zum 31.03.2021 beträgt EUR 10.236,00 (Art. 67 Abs. 2 S. 2 EGHGB).

2. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

3. sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

VI. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

D. Angaben zur Bilanz

Die Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ergibt sich wie folgt:

Gesamtbetrag Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR EUR EUR
538.528,24 513.144,50 25.383,74

Von den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen EUR 121.129,87 (Vj.: EUR 211.646,96) auf Gesellschafter und Geschäftsführer.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt.

Es bestehen handelsrechtliche Ausschüttungssperren.

Die Geschäftsführung schlägt den Gesellschaftern vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Angaben zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten lauten wie folgt:

Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von davon gesichert
bis zu einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren über fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
569.565,07 400.926,08 84.448,46 84.190,53 203.342,95

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Bürgschaften und Sicherungsübereignungen unterlegt.

Die vorstehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Eigentumsvorbehalte von Lieferanten gesichert.

E. Sonstige Angaben

I. Mitglieder der Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer ist bestellt:

 

Herr Dipl. Wirtsch.-Ing. MBA Harald Haake, Systemanalytiker in Offenburg

Herr Haake vertritt die Gesellschaft alleine und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB generell befreit.

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge.

II. Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden neben dem geschäftsführenden Gesellschafter 5 Arbeitnehmer einschl. geringfügig Beschäftigter beschäftigt.

III. sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nicht in der Bilanz erscheinende wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:

2021/2022 2022/2023
EUR EUR
Mieten Gebäude 115.560 115.560
Leasing Kfz 25.555 25.555
Mieten Wirtschaftsgüter 3.552 3.552
144.667 144.667

 

Offenburg, den 31. März 2022

gez. Harald Haake, Geschäftsführer

Annex

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der für das Geschäftsjahr vom 01. April 2020 bis 31. März 2021 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.

Der Jahresabschluss wurde am 31. März 2022 festgestellt.

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