AMON +
SEBOLD OPTIK GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
287.410,51 |
253.191,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
287.407,01 |
253.188,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.090.600,41 |
1.774.294,68 |
| I.
Vorräte |
396.797,41 |
388.944,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
948.985,18 |
548.335,20 |
| davon
gegen Gesellschafter |
555.129,71 |
137.445,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
744.817,82 |
837.014,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.216,00 |
3.566,12 |
| Aktiva |
2.381.226,92 |
2.031.052,31 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.650.492,44 |
1.121.355,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
321,82 |
321,82 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.095.469,24 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
529.136,79 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
1.095.469,24 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.041.588,97 |
| B.
Rückstellungen |
383.236,34 |
326.083,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
347.498,14 |
583.613,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
347.498,14 |
583.613,04 |
| Passiva |
2.381.226,92 |
2.031.052,31 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die AMON + SEBOLD OPTIK GmbH hat ihren Sitz in
Aschaffenburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Aschaffenburg unter HRB 4796 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Nach den in § 267 Absatz 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von in der Regel
drei Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauer zwischen drei und fünfundzwanzig
Jahren) angesetzt. Im Falle einer degressiven
Abschreibung erfolgte ein Übergang zur linearen
Abschreibung sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die unfertigen Leistungen wurden zu den
Herstellungskosten bewertet.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bewertet, wobei neben
den Einzelkosten nur die steuerlich aktivierungspflichtigen
Gemeinkosten berücksichtigt werden. Ladenhüter
und schwergängige Bestände werden abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten,
vermindert um angemessene Pauschalwertberichtigungen,
angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zu ihren Nennwerten
angesetzt.
Die Rückstellung für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2
HGB).
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände liegen grundsätzlich
alle unter einem Jahr.
Die Forderung gegenüber dem Gesellschafter
betragen 555.129,71 Euro (Vorjahr: 137.445,96 Euro).
Die Umstellung des gezeichneten Kapitals in Euro
erfolgte bisher nicht; zum 31. Dezember 2022 betrug es noch
DM 50.000,00.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
- durchschnittlicher Marktzins von 1,78 %
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde
- Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden
nicht berücksichtigt
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G".
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von
1.098.677,00 Euro wurden um Rückkaufswerte
verpfändeter Rückdeckungsversicherungen in
Höhe von 1.075.535,91 Euro vermindert und der passive
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung mit
23.141,09 Euro ausgewiesen. Die angelegten
Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Verpflichtungen aus den
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der
übrigen Gläubiger entzogen.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre in Höhe von 1,44 % ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von 13.224,00 Euro. In
Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die
Rückstellungen für Pensionen im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach
bisherigen Ermittlungen niedriger angesetzt.
Folglich liegt der aus der Neuregelung zur Bewertung
von Altersversorgeverpflichtungen nach § 253 Absatz 6
HGB ausschüttungsgesperrte Betrag bei 13.224,00 Euro.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen alle
unter einem Jahr.
V. Sonstige Angaben
Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer belief sich im Jahr 2022 auf 36 Arbeitnehmer.
Zu der Geschäftsführung waren im
abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Augenoptiker Dipl.
Ing. (FH) Karl Amon, Aschaffenburg und Herr Niklas
Müller-Amon, Master of Science Vision Science and
Business (Optometry), Aschaffenburg bestellt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Aschaffenburg, den 26.
März 2024
(Karl
Amon)
(Niklas Müller-Amon)
|
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet
Karl Amon
Niklas Müller-Amon
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024
festgestellt.
|