Siegra
Holding Aktiengesellschaft
Hüttenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.766.542,72 |
3.902.509,72 |
| I.
Sachanlagen |
2.695.837,32 |
2.831.804,32 |
| II.
Finanzanlagen |
1.070.705,40 |
1.070.705,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.077.078,27 |
2.302.880,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
921.031,28 |
805.181,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
156.046,99 |
1.497.699,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.115,12 |
2.078,88 |
| Aktiva |
4.845.736,11 |
6.207.469,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.626.700,49 |
5.889.483,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Gewinnrücklagen |
25.565,00 |
25.565,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
51.864,51 |
5.428.575,57 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.293.625,04 |
179.697,39 |
| B.
Rückstellungen |
53.456,00 |
42.216,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
165.579,62 |
275.769,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
165.579,62 |
275.769,34 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
100.000,00 |
102.750,00 |
| Passiva |
4.845.736,11 |
6.207.469,24 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Siegra Holding AG, Schmalheck
20 in 35625 Hüttenberg wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
der steuerlichen Vorschriften (insbesondere
Körperschaftsteuergesetz, Einkommensteuergesetz)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des Aktien-Gesetzes und die Verlautbarungen
der Steuerberater-Kammer zu beachten.
Die Siegra Holding AG hat ihren
Sitz in Hüttenberg, Schmalheck 20 und ist
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar
(Nr. HRB 1622).
Die AG ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB, § 66 EGHGB, da sämtliche
Größenmerkmale die Schwellenwerte für
kleine Kapitalgesellschaften nicht überschreiten.
Deshalb wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die
Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß
§ 316 HGB
nicht prüfungspflichtig.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet sofern dem nicht
handelsrechtliche Regelungen entgegenstehen. Abweichungen
zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz wurden, sofern
vorhanden, gesondert erläutert und in einer separaten
Überleitungsrechnung erfasst.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert. Sofern die Tageswerte der
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens am
Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung niedriger waren, wurde gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG eine entsprechende Bewertung
vorgenommen. Soweit aufgrund des handelsrechtlichen
Niederstwertprinzips eine Abwertung erforderlich ist, die
steuerlich nicht geboten ist, wird diese in den
Erläuterungen separat aufgeführt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
liquide Mittel wurden zum Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Risiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird, sofern erforderlich, durch die separate Bildung von
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken gebildet. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen- und
verbindlichkeiten bestehen nicht.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz sowie der Gewinn und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens zeigt der Bruttoanlagenspiegel.
Forderungen
Alle unter den Forderungen ausgewiesenen Beträge
sind innerhalb einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr fällig.
Eigenkapital
Das voll einbezahlte
Grundkapital der Siegra AG beträgt am
Bilanzstichtag EUR 255.645,94 (DM 500.000,00) und
ist in 10.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien im
Nennbetrag von EUR 25,56 (DM 50) je Stück eingeteilt.
Am Bilanzstichtag war das Grundkapital in voller Höhe
einbezahlt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
von über 5 Jahren liegen nichtvor.
Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
über einem Jahr wurden entsprechend den
handels- und steuerrechtlichen Vorgaben abgezinst.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane Während des
Geschäftsjahres 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
den Vorstand der Siegra AG, Herrn Thorsten Lehnhart, Norden
und Herrn Andreas Lehnhart, Hüttenberg.
Der Vorstand ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit. Ist nur ein Vorstandsmitglied
bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 03.07.2023 wurde
Herr Andreas Lehnhart zum alleinigen Vorstand gewählt.
Herr Thorsten Lehnhart hat sein Amt niedergelegt.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar vom 10.05.2021
wurden zum Aufsichtsrat bestellt:
Herr Dipl.-Kfm. Thomas Richter, Langgöns
Herr Nico Lehnhart, Nauborn, sowie
Frau Sandra Lehnhart, Hüttenberg
In der außerordentlichen Sitzung des
Aufsichtsrats wurden am 03.07.2023 gewählt:
zur Vorsitzenden: Frau Sandra Lehnhart, geb.
Köster,
zum stellvertretendem Vorsitzenden: Herr Nico
Lehnhart,
zur Schriftführerin: Frau Melina Lehnhart
Der
Personalstand zum Bilanzstichtag betrug 0
Arbeitnehmer.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Hauptaktionären und deren
nahestehende Personen bestehen am Bilanzstichtag die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten aus Darlehen: TEUR 100
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde im
Geschäftsjahr 2023
keine Vergütung gezahlt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3 HGB
Grundschuld in Höhe von 2.300.000 €
zugunsten von Thorsten Lehnhart auf den Grundbesitz
Schmalheck 20 in Hüttenberg-Rechtenbach.
sonstige Berichtsbestandteile
Hüttenberg, den 06.09.2024
Andreas Lehnhart
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2024
festgestellt.
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