Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 726615
Eingetragen
20.6.2008
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeit und Geschäftsbesorgungstätigkeit für Dritte.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Epple Management AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 62.777,55 60.968,78
I. Finanzanlagen 62.777,55 60.968,78
B. Umlaufvermögen 580,42 587,42
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 168,00 142,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 412,42 445,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 63.357,97 61.556,20

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 61.012,34 59.124,20
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 9.124,20 7.343,29
III. Jahresüberschuss 1.888,14 1.780,91
B. Rückstellungen 2.213,38 2.264,00
C. Verbindlichkeiten 132,25 168,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 132,25 168,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 63.357,97 61.556,20

Anhang


 
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

der

Epple Management AG

71686 Remseck-Aldingen
  
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
  
C. Angaben zu Bilanzposten
  
I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
  
D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
  
E. Sonstige Angaben
  
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für
 Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen der der Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
 Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der
 Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position
 "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen
 von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.

  Größenmerkmale:
  

 
2010
2009
 
EUR
EUR
Bilanzsumme
63.357,97
61.556,20
Umsatzerlöse
0,00
0,00
durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (ohne Auszubildende und Geschäftsführer)
0
0


Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht
 durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Eine
 Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.

6. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

7. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
 Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
 Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
 Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. Soweit am Abschlussstichtag aufgrund einer dauerhaften Wertminderung der beizulegende Wert unter
 den Anschaffungskosten liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.Die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

b. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

c. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem  Rückzahlungsbetrag angesetzt.

d. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

e. Das Grundkapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben in der Satzung und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

f. Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten
 Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
 Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen
 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

g. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.

Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Sonstige Vermögensgegenstände
168,00
168,00
0,00
Vorjahr
142,00
142,00
0,00
Gesamt
168,00
168,00
0,00
Vorjahr
142,00
142,00
0,00


III. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortragentwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
7.343,29
Jahresüberschuss 2009
 
1.780,91
1. Januar 2010
 
9.124,20


IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
132,25
132,25
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
168,00
168,00
0,00
0,00
0,00
- davon ggü. Gesellschaftern
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
  (Vorjahr)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
- davon aus Steuern
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
   Vorjahr
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
- davon im Rahmen der
 
 
 
 
 
  sozialen Sicherheit
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
   Vorjahr
0,00
0,00
0,00
0,00
 
Gesamt
132,25
132,25
0,00
0,00
0,00
(Vorjahr)
168,00
168,00
0,00
0,00
0,00


V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der
 Inanspruchnahme

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Organe der Gesellschaft waren der Aufsichtsrat und der Vorstand. Weitere Organe wurden nicht bestellt. Als Vorstand wurde Herr Ulrich Epple, Stuttgart, bestellt. Der Vorstand ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Remseck-Aldingen, den 06.03.2012


    _________________
     Ulrich Epple    
      (Vorstand) 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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