Epple
Management AG
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.777,55 |
60.968,78 |
| I.
Finanzanlagen |
62.777,55 |
60.968,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
580,42 |
587,42 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
168,00 |
142,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
412,42 |
445,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
63.357,97 |
61.556,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.012,34 |
59.124,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.124,20 |
7.343,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.888,14 |
1.780,91 |
| B.
Rückstellungen |
2.213,38 |
2.264,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132,25 |
168,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
132,25 |
168,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
63.357,97 |
61.556,20 |
Anhang
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr 2010
der
Epple Management AG
71686 Remseck-Aldingen
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen der
der Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei
Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2
HGB) und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die
Posten der Aktivseite nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht
mit Grundstückslasten verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind.
7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der
Bilanz unter der Position
"sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen
des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind
nicht notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.
Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen
von § 267 Abs. 1 HGB nicht
überschreiten.
Größenmerkmale:
|
2010
|
2009
|
|
EUR
|
EUR
|
Bilanzsumme
|
63.357,97
|
61.556,20
|
Umsatzerlöse
|
0,00
|
0,00
|
durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl (ohne Auszubildende und
Geschäftsführer)
|
0
|
0
|
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen wird nicht
durchgeführt, da gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit
und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
Anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet. Das Wahlrecht nach
§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht
ausgeübt.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist. Eine
Auflösung von Rückstellungen aufgrund
der Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.
6. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
7. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw.
zum Nennwert angesetzt. Soweit am Abschlussstichtag
aufgrund einer dauerhaften Wertminderung der beizulegende
Wert unter
den Anschaffungskosten liegt, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.Die in Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
b. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
c. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
d. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des
Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
e. Das Grundkapital ist in Übereinstimmung mit
den Angaben in der Satzung und der Eintragung im
Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum
Nennwert.
f. Die Rückstellungen (Rückstellungen
für Pensionen, Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt;
Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum
Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer
Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften sind
berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
g. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.
Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
168,00
|
168,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
142,00
|
142,00
|
0,00
|
Gesamt
|
168,00
|
168,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
142,00
|
142,00
|
0,00
|
III.
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn einbezogene
Gewinnvortragentwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
7.343,29
|
Jahresüberschuss
2009
|
|
1.780,91
|
1. Januar 2010
|
|
9.124,20
|
IV.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon gesichert
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
132,25
|
132,25
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
168,00
|
168,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon ggü.
Gesellschaftern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon aus Steuern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon im Rahmen der
|
|
|
|
|
|
sozialen
Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Gesamt
|
132,25
|
132,25
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
168,00
|
168,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
V.
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der
Inanspruchnahme
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Organe der Gesellschaft waren der Aufsichtsrat und
der Vorstand. Weitere Organe wurden nicht bestellt. Als
Vorstand wurde Herr Ulrich Epple, Stuttgart, bestellt. Der
Vorstand ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht
gewährt.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorgeschlagen,
den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen
Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Remseck-Aldingen, den 06.03.2012
_________________
Ulrich
Epple
(Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|