Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 9880
Eingetragen
2.3.2020
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Förderung des Aufbaus des Immobilienportfolios der FIM Unternehmensgruppe mit Schwerpunkt in Deutschland, insbesondere durch die Zur-Verfügung-Stellung von Kapital für den Erwerb von Handels- und Dienstleistungsimmobilien mit kurz-, mittelund langfristigen Mietvertragslaufzeiten, die Verwaltung der Objekte, die Optimierung der Objekte zur Wertschöpfung während der Haltedauer und gegebenenfalls deren Veräußerung in Immobiliengesellschaften der FIM Unternehmensgruppe. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt, zur Refinanzierung Geschäfte vorzunehmen, die dazu geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Sie darf insbesondere Genussrechte, Namenschuldverschreibungen (Anleihen) und Nachrangdarlehen begeben. Geschäfte im Sinne des KWG sind jedoch nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, pachten, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Werner André Haase
seit 2.7.2024
Prokura
Hans-Joachim Fleischer
seit 20.12.2021
Prokura
Tobias Heerwagen
seit 2.3.2020
Prokura
Jan Lerke
seit 2.3.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

96.77% identifiziert3.23% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
96.77%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
FIM Immobilien Holding Alpha GmbH
Germany
1.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FIM Finanz 3 GmbH

Bamberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

1. Grundlagen
Die FIM Finanz 3 GmbH wurde am 28.01.2020 gegründet. Sie ist ein Unternehmen der FIM Unternehmensgruppe. Die Geschäftstätigkeit der FIM Unternehmensgruppe besteht in der Verwaltung und Erweiterung des eigenen Bestandsimmobilienportfolios. Hierzu werden Handelsimmobilien, vorwiegend Einzelhandelsimmobilien, nach bestimmten Investitionskriterien ausgewählt, angekauft, optimiert und vermietet. In Einzelfällen werden solche Immobilien auch wieder veräußert.
Anschließend wird über den Verbleib dieser Immobilien im Bestand der FIM Unternehmensgruppe, oder auch über den Verkauf einzelner Immobilien individuell entschieden.
Das Geschäftsmodell der FIM Finanz 3 GmbH besteht darin, die weiteren Investitionen der FIM Unternehmensgruppe durch die Gewinnung von Fremdkapital mithilfe der Emission von Nachrangdarlehen zu fördern.
Ziel der FIM Finanz 3 GmbH ist es, durch die Vergabe von Darlehen an Unternehmen der FIM Unternehmensgruppe laufende Zinserträge zu erwirtschaften.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Bestand an Anlagegelder von insgesamt 20.949.500 €. Die eingeworbenen Finanzmittel werden dann in Form von Darlehen an Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe weitergereicht. Diese werden sie zur Finanzierung weiterer Immobilienankäufe sowie für Maßnahmen zur Optimierung der Immobilien und der Bestandshaltung einsetzen.
Als wichtigster finanzieller Leistungsindikator dient der FIM Finanz 3 GmbH der EBIT. Wesentliche Steuerungsgröße sind die Rückflüsse aus den von der Gesellschaft ausgereichten Darlehen, die wiederum vor allem von den Bewirtschaftungsergebnissen der finanzierten Immobilien abhängig sind. Diese Bewirtschaftungsergebnisse werden maßgeblich von bautechnischen sowie standort- und wettbewerbsbezogenen Faktoren beeinflusst. Die FIM Unternehmensgruppe steht unter einheitlicher Leitung, sodass die Erfolgsfaktoren für die Investitionen und damit auch die Faktoren für die Kapitalrückflüsse an die FIM Finanz 3 GmbH von der Geschäftsleitung laufend überwacht werden und die Unternehmensstrategie der FIM Unternehmensgruppe, falls erforderlich, insgesamt angepasst wird.
Die FIM Finanz 3 GmbH betreibt keine Forschung und Entwicklung und ist auch nicht von Lizenzen und Patenten abhängig.

2. Finanzbericht
Die deutsche Wirtschaft hat sich im Berichtsjahr positiv entwickelt. Gegenüber dem Vorjahr ist das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 0,2% gesunken. Für 2024 rechnet der Sachverständigen Rat für Wirtschaft mit einem Anstieg von 0,2 % gegenüber 2023. Der Leitzins betrug im Jahr 2023 bis zum 08.02.2023 2,5%. Am 08.02.2023 erhöhte die EZB den Leitzins auf 3,0 %. Am 16.03.2023 erfolge eine Erhöhung auf 3,5 %, gefolgt von einer Erhöhung auf 3,75 % am 04.05.2023. Am 15.06.2023 erfolgte eine Erhöhung auf 4,0 % und auf 4,25 % am 27.07.2023. Eine letztmalige Erhöhung des EZB Leitzinses am erfolgte am 14.09.2023 auf dann schlussendlich 4,5 %. Aufgrund der sinkenden Inflationsraten (2,5 % Ende 2023) ist von einer Reduzierung des Leitzinses ab der Jahresmitte 2024 auf rd. 3,4 % bis Ende 2024 auszugehen.
Auch nach der Erhöhung des Leitzinses kann die FIM Unternehmensgruppe Ankäufe zu attraktiven, der Zinssituation angepassten Kaufpreisen tätigen und diese adäquat mit Fremdkapital finanzieren.
2.1 Lage am deutschen Immobilienmarkt Immobilien waren am deutschen Markt auch im Jahr 2023 knapp. Ursache dafür dürften die weiter anhaltende Angst vor steigenden Zinsen und einer Krise der Wirtschaft, einschließlich des Bankensystems sowie ferner die Zurückhaltung unter den Verkäufern und Käufern und der daraus gesunkenen Preise sein. Deshalb war auch bei finanzstarken institutionellen Investoren die Nachfrage nach Immobilien eher zurückhaltend. Trotz der beschriebenen Situation am Immobilienmarkt war es der FIM Unternehmensgruppe möglich, Immobilien mit Aufschlägen zu verkaufen bzw. zu höheren Mietzinsen zu vermieten und Immobilien günstig einzukaufen. An den von der FIM Unternehmensgruppe bevorzugten Investitionsstandorten (Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Ballungsräume in Sachsen) herrschten günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Diese boten den zur FIM Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften gute Bedingungen für die Erreichung ihrer Ziele. Die Gruppe bevorzugte auch 2023 Immobilien in nachhaltigen Lagen mit Wertsteigerungspotenzial in einem guten Wettbewerbsumfeld, insbesondere an stark frequentierten Ein- und Ausfallstraßen.

Die Mieter der im Eigentum der FIM Unternehmensgruppe stehenden Immobilien zeichneten sich 2023 branchenbedingt durch eine sehr gute Bonität aus. Der Umsatz des gesamten deutschen Lebensmitteleinzelhandels ist laut Destatis auf 197,6 Milliarden Euro (gegenüber 183,9 Milliarden Euro im Jahr 2022) gestiegen.
Somit wächst die Branche seit mehr als zehn Jahren konstant. Im Berichtszeitraum waren somit konstante Mieteinnahmen der Gesellschaften gewährleistet. Die Gesellschaft rechnet mit einer Fortsetzung dieses Trends.

Die FIM Finanz 3 GmbH konnte von diesen positiven Faktoren 2023 durch die Vergabe von Darlehen an Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe profitieren.

2.2 Geschäftsverlauf
Die FIM Finanz 3 GmbH wurde am 28.01.2020 als weiteres Finanzierungsvehikel der FIM Unternehmensgruppe gegründet. Hauptzweck der Gesellschaft ist die Einwerbung von Kapital für die Investitionen der FIM Unternehmensgruppe durch die Emission von Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG.

Im Berichtsjahr wurden weiter Gelder von Anlegern eingeworben, welche zur Investition an die Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe weitergeleitet wurden. Die Einnahmen der FIM Finanz 3 GmbH im Jahr 2023 resultieren aus der Investition der Anlegergelder in die Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe.

3. Ertragslage

Die wichtigsten Umsatz- und Ergebniskennzahlen haben sich im Berichtsjahr 2020 wie folgt entwickelt:


2023
2022
Umsatzerlöse
175.000,00 €
190.000,00 €
Rohertrag
248.938,99 €
244.561,99 €
Ergebnis nach Steuern
157,11 €
4.110,57 €
Ergebnis
157,11 €
4.110,57 €



Die Umsatzerlöse in Höhe von 175.000,00 € ergaben sich aus den Erlösen aus dem von der Immobilien Holding Alpha gezahlten Management Fee für die Verwaltung der Anlegergelder für die FIM Unternehmensgruppe. Weitere Erlöse aus operativer Tätigkeit hat die Gesellschaft in Höhe von 73.938,99 € erzielt. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit sind der Gesellschaft Aufwendungen in Höhe von 1.480.222,44 € entstanden. Hieraus entfallen 993.940,13 € auf Zahlungen an Anleger, 419.667,15 € auf Provisionen aus der Vermittlung der Vermögensanlage, 4.759,06 auf Marketingkosten, 38.474,67 € auf Steuern sowie 22.190,53 € auf Kosten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb.
Ergebnis und Ergebnis der nach Steuern berechnen sich aus den Umsatzerlösen sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen zuzüglich der Zinserträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 1.231.440,56 € und abzüglich der betrieblichen Aufwendungen sowie Steuern.

4. Finanzlage

Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 5.960,81 €. Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum 18.025.406,39 € in Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe investiert.
Sie hat im Geschäftsjahr 2023 durch die Annahme von Anlegergeldern Fremdkapital in Höhe von 3.691.000,00 € aufgenommen. 1.082.000,00€ wurden an Anleger zurückgezahlt Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten in Höhe von 20.949.500,00 € gegenüber Anlegern. Außerdem bestehen Rückstellungen in Höhe von 69.390,94 €.
Der Verschuldungsgrad der Gesellschaft beträgt 20,04. Die Barliquidität der Gesellschaft beträgt 0,23 %.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 1.056.192,30 €.

5. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt 22.219.952,33 €. Das Umlaufvermögen im Wert von 21.700.934,40 € besteht aus der Weiterreichung von Anlegergeldern an Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe in Höhe von 21.567.813,25 €, sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 2.160,34 €, sowie Bankguthaben in Höhe von 5.960,81 €. Kurzfristige Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 2.665.000,00 €
Langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 20.949.500,00 € resultieren aus der Aufnahme von Anlagegeldern.

6. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
Bei der FIM Finanz 3 GmbH handelt es sich um ein am 28.01.2020 gegründetes Unternehmen, das zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf ein positives Geschäftsjahr zurückblicken kann.

7. Chancen- und Risikobericht sowie Prognosebericht
7.1 Risikomanagement
Das Risikomanagement der FIM Finanz 3 GmbH ist in das Gesamtrisikomanagement der FIM Unternehmensgruppe eingegliedert. Dieses Gesamtrisikomanagement verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen soll der Wert des bestehenden Immobilienportfolios der Gruppe erhalten und nach Möglichkeit erhöht werden. Zum anderen soll dieses Immobilienportfolio fortlaufend durch Ankauf neuer Immobilien erweitert werden. Hierdurch soll eine nachhaltige Steigerung der Unternehmenswerte, der zur FIM Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften erreicht werden. Weiterhin sollen einzelfallbezogen, im Wert gesteigerte Immobilien, gewinnbringend wieder verkauft werden Hierdurch wird auch sichergestellt, dass die FIM Finanz 3 GmbH die Zahlungen auf die gruppeninternen Darlehen regelmäßig, pünktlich und in voller Höhe erhält.

Das Risikomanagement der FIM Unternehmensgruppe besteht zum einen in einer sorgfältigen Vorprüfung ("Desktop-Prüfung") sämtlicher Ankaufsangebote, der nach Erzielung einer grundsätzlichen Einigung mit dem jeweiligen Verkäufer über den Kaufpreis eine interne Standort-, Wettbewerbs- und Potenzialanalyse und eine intensive rechtliche und technische Due-Diligence-Prüfung folgen. Hierdurch werden mögliche, in einem Ankaufsobjekt angelegte Risiken frühzeitig erkannt und können rechtzeitig risikomindernde Maßnahmen ergriffen werden.

Weiterhin besteht dieses Risikomanagement in Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung, Beurteilung und Steuerung nach dem Ankauf einer Immobilie eintretender Risiken. Die Geschäftsleitung setzt sich stets frühzeitig mit möglichen nachteiligen Entwicklungen und Ereignissen auseinander und ist somit in der Lage, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung erheblicher Schäden zu ergreifen.

Das Risikomanagement umfasst auch die Zinssteigerungsrisiken wodurch entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Das Risikomanagement liegt einheitlich in der Hand der Geschäftsleitung. Aufgrund der überschaubaren Komplexität der Struktur der FIM Unternehmensgruppe und der Geschäftsprozesse kann auf formalisierte Verfahren weitgehend verzichtet werden. Die Geschäftsleitung ist in die wesentlichen Unternehmensentscheidungen unmittelbar einbezogen, wodurch eine laufende Überwachung der geschäftlichen Risiken der Unternehmen der FIM Unternehmensgruppe sichergestellt ist.
Das eingesetzte Risikomanagementsystem beinhaltet die folgenden wesentlichen Elemente:

· ein Kontroll- und Berichtswesen, das in der Lage ist, geschäftliche Fehlentwicklungen frühzeitig aufzuzeigen und der Geschäftsleitung mitzuteilen;
· eine regelmäßige und anlassbezogene Risikoinventur;
· die Dokumentation bedeutsamer Risiken zur regelmäßigen oder anlassbezogenen Unterrichtung der Geschäftsleitung;
· eine regelmäßige Bewertung der festgestellten Risiken und die Entscheidung über mögliche Gegenmaßnahmen beziehungsweise die bewusste Hinnahme überschaubarer Risiken durch die Geschäftsleitung.

Im Detail spiegeln sich die wesentlichen Elemente des Risikomanagementsystems im nachfolgend aufgeführten Risikomanagementprozess wider:

Vorgaben: Die Geschäftsleitung macht methodische und inhaltliche Vorgaben für das Risikomanagement, wobei die Erwartungen der FIM Unternehmensgruppe festgelegt und das Risikobewusstsein gestärkt werden.

Risikoerkennung und -bewertung: Alle unternehmerischen Risiken werden vollständig erfasst, auf ihre Ursachen und Auswirkungen hin untersucht und bewertet.

Berichterstattung: Die Geschäftsleitung wird regelmäßig und frühzeitig über alle bestehenden Risiken und mögliche Gegenmaßnahmen unterrichtet. Die Berichterstattung findet je nach Risikoquantität unverzüglich, wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich statt.
 
Risikosteuerung: Aufgrund der Entscheidungen über die steuernden Maßnahmen durch die Geschäftsleitung wird auf die erkannten und bewerteten Risiken reagiert.

Risikocontrolling: Gegenstand des Risikocontrollings ist die methodische und inhaltliche Planung, Überwachung und Steuerung des Risikomanagementsystems der FIM Unternehmensgruppe. Das Risikocontrolling umfasst alle Phasen des Risikomanagementprozesses und ermöglicht es der Geschäftsleitung, regelmäßig die Vorgaben an das Risikomanagementsystem methodisch und inhaltlich anzupassen.

7.2 Darstellung der Einzelrisiken
7.2.1 Tätigkeit der FIM Finanz 3 GmbH als Finanzierungsgesellschaft
Die FIM Finanz 3 GmbH ist für die Beschaffung der für die Investitionen der FIM Unternehmensgruppe benötigten Finanzmittel in Form von Nachrangdarlehen zuständig. Diese Finanzmittel stellt sie den weiteren Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe (Gesellschaften) als Nachrangdarlehen zur Verfügung. Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist beinahe ausschließlich von den Rückflüssen aus den an die Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe ausgereichten Darlehen abhängig. Hierbei besteht das Risiko, dass die von den Gesellschaften geschuldeten Zinsen nicht, nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht bezahlt werden und dass die Forderungen der FIM Finanz 3 GmbH gegen eine oder mehrere Gesellschaften insolvenzbedingt wertberichtigt werden müssen.

Die Darlehensverträge zwischen der FIM Finanz 3 GmbH und den Gesellschaften enthalten qualifizierte Rangrücktrittsklauseln. Danach tritt die FIM Finanz 3 GmbH gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO mit ihren sämtlichen Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem jeweiligen Darlehensvertrag (insbesondere auf Tilgung und Verzinsung) gegen die darlehensnehmende Gesellschaft im Rang hinter sämtliche Forderungen von gegenwärtigen und künftigen anderen Gläubigern, mit Ausnahme anderer Rangrücktrittsgläubiger, sowie in den Rang hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 - 5 InsO zurück. Demnach sind die Tilgung und die Verzinsung des jeweiligen Darlehens sowie sämtliche anderen Ansprüche der FIM Finanz 3 GmbH aus dem jeweiligen Darlehensvertrag soweit und solange ausgeschlossen, wie (i) im Falle der Auflösung oder Insolvenz der jeweiligen Gesellschaft die Forderungen der nicht im Rang hinter den Forderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 1 - 5 InsO nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen der FIM Finanz 3 GmbH noch nicht vollständig erfüllt worden sind, oder (ii) die Erfüllung der Ansprüche der FIM Finanz 3 GmbH selbst einen Grund im Sinne der §§ 16 ff. InsO für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweiligen Gesellschaft verursachen würde oder ein Insolvenzverfahren bereits anhängig ist. Hierdurch erhöht sich das Risiko der FIM Finanz 3 GmbH, die vereinbarten Rückflüsse aus den mit den Gesellschaften abgeschlossenen Darlehensverträgen (Verzinsung und Tilgung) nicht, nicht vollständig oder nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu erhalten.
Die FIM Finanz 3 GmbH refinanziert sich in erheblichem Umfang durch Fremdkapital. Es wurden Nachrangdarlehen in Höhe von 20.949.500,00 € bei Privatanlegern aufgenommen. Zudem wurden der FIM Finanz 3 GmbH von der FIM Immobilien Holding Alpha GmbH für den Fall eines entsprechenden Bedarfs weitere Fremdmittel in Höhe von bis zu 100.000.000 € zugesagt, die allerdings derzeit nicht in Anspruch genommen werden. Infolge eines hohen Verschuldungsgrades der FIM Finanz 3 GmbH können etwa infolge von Kostenüberschreitungen benötigte weitere Fremdmittel u.U. nur zu ungünstigen Bedingungen oder gar nicht aufgenommen werden.

Zukunftsgerichtete Kalkulationen der FIM Finanz 3 GmbH berücksichtigen u.a. Branchenberichte und Marktanalysen. Ob sich die wirtschaftlichen Ergebnisse der Geschäftstätigkeit der FIM Finanz 3 GmbH so entwickeln, wie von dieser erwartet, ist daher unsicher. Die Aufwendungen der Gesellschaft können höher sein als erwartet. Ebenso können die Erträge der Gesellschaft geringer ausfallen als angenommen. Fehlbeträge müssten, durch die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals oder mit anderen Mitteln der FIM Finanz 3 GmbH ausgeglichen werden. Auch eine Illiquidität der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen.

Die FIM Finanz 3 GmbH ist den für eine Finanzierungsgesellschaft typischen Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Liquide Mittel werden nicht nur zur Bestreitung der betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft, sondern auch zur Verzinsung und Rückzahlung der aufgenommenen Darlehen benötigt. Die Liquiditätslage der FIM Finanz 3 GmbH ist maßgebend von der Durchführung und vom wirtschaftlichen Erfolg der (geplanten) Investitionen der Gesellschaften (siehe unten unter 7.2.2) abhängig. Insoweit besteht das Risiko wirtschaftlich ungünstiger Investitionsentscheidungen und einer ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung der Investitionen der Gesellschaften.

Es besteht das Risiko, dass Kompetenzträger (Schlüsselpersonen) das Unternehmen der FIM Finanz 3 GmbH verlassen. In diesem Fall ist u.U. ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr gewährleistet.

In der FIM Unternehmensgruppe bestehen gewisse personelle Verflechtungen und das Risiko daraus resultierender Interessenkonflikte. Das Mitglied der Geschäftsleitung der FIM Finanz 3 GmbH, Herr Hans-Joachim Fleischer, ist gleichzeitig Gesellschafter (96,77%) und Prokurist der Muttergesellschaft FIM Immobilien Holding Alpha GmbH. Herr Fleischer ist darüber hinaus gemeinsam mit Herrn Tobias Heerwagen und Herrn Ralf Köhler als Prokurist aller anderen Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe tätig und ist Alleingesellschafter einiger Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe.
Herr Jan Lerke ist Geschäftsführer der FIM Finanz 3 GmbH sowie Geschäftsführer aller weiteren Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe Die Muttergesellschaft FIM Immobilien Holding Alpha GmbH ist Alleingesellschafterin vieler Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe. Herr Hans-Joachim Fleischer, Tobias Heerwagen und Ralf Köhler sind Prokuristen aller Unternehmen der FIM Unternehmensgruppe. Aufgrund dieser Umstände ist es möglich, dass Herr Fleischer, Herr Jan Lerke, Herr Tobias Heerwagen sowie Herr Ralf Köhler bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Dies kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FIM Finanz 3 GmbH auswirken.

Ferner besteht das Risiko eines Ansehens- und Vertrauensverlustes der FIM Finanz 3 GmbH bei ihren Geschäftspartnern, welcher die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflussen könnte.

7.2.2 Tätigkeiten der Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe
Die Fähigkeit der darlehensnehmenden Gesellschaften, ihren Verpflichtungen aus den mit der FIM Finanz 3 GmbH abgeschlossenen Darlehensverträgen nachzukommen, hängt vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Geschäftstätigkeit ab. Diese Geschäftstätigkeit besteht im Ankauf, der Optimierung, der Vermietung und ggfs .auch im Verkauf von Immobilien, insbesondere (Lebensmittel-) Einzelhandelsimmobilien. Daher unterliegt die FIM Finanz 3 GmbH (mittelbar) den üblichen Risiken von Geschäften mit Immobilien. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei die Objektauswahl und die wirtschaftliche Entwicklung dieser Objekte während der Haltedauer. Insoweit sind insbesondere folgende Risiken zu erwähnen:

Die Investitionsentscheidungen der Gesellschaften beruhen im Wesentlichen auf Prognosen. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Geschäftsführung der Gesellschaften. Hierbei handelt es sich um subjektive Einschätzungen und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Es besteht das Risiko, dass Prognosen nicht eintreffen. Dadurch kann die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und Darlehensrückzahlung beeinträchtigt werden.

Es bestehen Risiken von Preisschwankungen bei Immobilien, die im Ankauf der Objekte zu Mehraufwendungen und beim Verkauf der Objekte zu Minderreinnahmen führen und dadurch die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.

Es bestehen Risiken bei der Auswahl der von den Gesellschaften angekauften Objekte, die sowohl bei der Vermietung als auch beim Wiederverkauf zu Mindererträgen führen und dadurch die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.

Es bestehen Risiken von Mehraufwendungen und Mindereinnahmen infolge des baulichen Zustands und der baulichen Qualität der Objekte, welche die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.

Es bestehen standortbezogene Risiken etwa in Form äußerer Beeinträchtigungen durch Lärm und andere Immissionen, einer Verschlechterung der Verkehrsanbindung oder der Sozialstruktur sowie auch einer Verschärfung der Wettbewerbssituation am jeweiligen Objektstandort, die sowohl bei der Vermietung als auch beim Wiederverkauf der Objekte zu Mindererträgen führen und dadurch die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.

Da die Gesellschaften ihre Objekte auch mithilfe von Bankdarlehen finanzieren, bestehen Finanzierungsrisiken etwa in Form steigender Zinsen und Entgelte, die zu Mehraufwendungen führen und somit die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.

Im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme durch Gesellschaften besteht das weitere Risiko, dass diese ihre Zahlungspflichten gegenüber den finanzierenden Banken nicht wie geschuldet erfüllen. Die zugrundeliegenden Darlehensverträge können dann vorzeitig gekündigt werden. Ausstehende Zins- und Tilgungsraten werden dann u.U. vorzeitig fällig gestellt. In der Folge könnten die Gesellschaften in akute Zahlungsschwierigkeiten geraten. Hierdurch könnte die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und Darlehensrückzahlung beeinträchtigt werden.

Die Gesellschaften unterliegen ferner dem allgemeinen Vertragserfüllungsrisiko. Dieses besteht darin, dass Vertragspartner der Gesellschaften ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nicht wie geschuldet erfüllen oder Verträge vor ihrer vollständigen Erfüllung beendet werden (etwa durch Anfechtung, Rücktritt, Kündigung). Infolgedessen kann es auch zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die für die Gesellschaften mit zusätzlichen Kosten verbunden sein können. Ferner können Vertragspartner der Gesellschaften insolvent werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Gesellschaften Mängel oder von Vertragspartnern verursachte Schäden selbst beseitigen oder mit Dritten Deckungsgeschäfte abschließen müssen. Die vorgenannten Risiken können zu Mehraufwendungen und Mindereinnahmen führen. Hierdurch kann die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und Darlehensrückzahlung beeinträchtigt werden.

7.2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken
Sowohl die FIM Finanz 3 GmbH als auch alle Gesellschaften als Darlehensnehmer und Investitionsträger unterliegen den allgemeinen steuerlichen und rechtlichen Risiken. Zukünftige Änderungen der Steuergesetzgebung und Änderungen bei der Auslegung dieser Gesetzgebung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit können zu einer höheren steuerlichen Belastung der FIM Finanz 3 GmbH und der Gesellschaften führen und deren Jahresergebnisse beeinträchtigen.

Gesetzgeberische Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene können die Geschäftstätigkeit der FIM Finanz 3 GmbH sowie der Gesellschaften beeinträchtigen sowie mit Mehraufwendungen und Mindererträgen verbunden sein. Hieraus können sich nachteilige Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Gesellschaften ergeben.

Insbesondere besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der FIM Finanz 3 GmbH so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagesetzbuchs darstellt, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der FIM Finanz 3 GmbH anordnen kann.

7.3 Einschätzung des Gesamtrisikos
Aufgrund der weiterhin starken mieter- und käuferseitigen Nachfrage nach Immobilien und des fortdauernden Wachstums der Lebensmitteleinzelhandelsbranche bestanden im Berichtszeitraum keine konkreten Risiken für den Bestand und die Zahlungsfähigkeit der FIM Finanz 3 GmbH.

8. Chancen der künftigen Entwicklung

Aus Sicht der FIM Finanz 3 GmbH werden die wesentlichen Einflussfaktoren in Zukunft weitestgehend konstant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die FIM Finanz 3 GmbH und die Unternehmen der FIM Unternehmensgruppe tätig sind, die Standortaussichten sowie das gesetzliche und steuerrechtliche Umfeld. Bei den Kaufpreisfaktoren ist eine kurzfristige seitliche Tendenz bzw. ein leicht ansteigendes Niveau, verbunden mit niedrigeren Zinsen zu erwarten. Auf dieser Grundlage beruhen die wirtschaftlichen Planungen der FIM Finanz 3 GmbH und der Unternehmen der FIM Unternehmensgruppe für das auf den Berichtszeitraum folgende Geschäftsjahr.

9. Prognosebericht

Die folgenden Annahmen über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der FIM Finanz 3 GmbH beruhen auf Prognosen. Prognosen sind Aussagen über zukünftige Ereignisse, besonders zukünftige Werte ökonomischer Variablen, beruhend auf Beobachtungen aus der Vergangenheit und auf theoretisch fundierten objektiven Verfahren. Prognosen richten sich vor allem auf Variablen, die nicht oder kaum durch denjenigen gestaltbar sind, der die Prognose stellt. Grundlage jeder Prognose ist eine allgemeine Stabilitätshypothese, die besagt, dass gewisse Grundstrukturen in der Vergangenheit und Zukunft unverändert wirken. Grundsätzlich bergen Prognosen das Risiko, dass die vorausgesagten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch ihrem Ausmaß tatsächlich eintreten.

Die FIM Unternehmensgruppe wird auch im Geschäftsjahr 2024 versuchen, den Immobilienbestand kontinuierlich zu erweitern. Dabei wird sie auch weiterhin Wert auf eine möglichst hohe baulich-technische, standort- und wettbewerbsbezogene Qualität der anzukaufenden Immobilien sowie auf eine möglichst gute Bonität der Mieter legen.

Nach den Planungen werden der FIM Finanz 3 GmbH im Geschäftsjahr 2024 weiteren Mittel in Höhe von circa 5.000.000,00 € aus Vermögensanlagen zufließen. Im selben Geschäftsjahr plant die Gesellschaft auch eine weitere Vergabe von Darlehen an Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe in dieser Höhe. Sie geht von einer Verzinsung dieser Darlehen in Höhe von 7,0% p.a. aus. Nach Abzug der Betriebsausgaben rechnet die Gesellschaft für 2024 mit einem positiven Nachsteuerergebnis von etwa 5.000,00 €.

10. Vergütungsbericht nach § 24 VermAnlG

Die FIM Finanz 3 GmbH hat im Berichtszeitraum ihre Geschäftstätigkeit entfaltet. Daher
· beträgt die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten Vergütungen an Dritte 419.667,15 €.
· betragen die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten festen Vergütungen 0,00 €; · betragen die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten variablen Vergütungen 419.667,15 €; · betragen die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten besonderen Gewinnbeteiligungen 0,00 €; · beträgt die Zahl der von solchen Zahlungen Begünstigten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 Null; · betragen die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 an Führungskräfte gezahlten Vergütungen 0,00 €; · betragen die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 an Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der FIM Finanz 3 GmbH auswirkt, gezahlten Vergütungen 0,00 €.

11. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach besten Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsälichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Bamberg, den 06.Juni 2024
Jan Lerke Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 694,00 1.884,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 694,00 1.884,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 694,00 1.884,00
B. Umlaufvermögen 21.700.934,40 18.062.358,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.694.973,59 18.054.976,25
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 125.000,00 165.000,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 18.025.406,39 8.431.631,47
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 18.025.406,39 8.431.631,47
3. sonstige Vermögensgegenstände 3.544.567,20 9.458.344,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.542.406,86 9.455.772,70
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.960,81 7.381,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 518.323,93 592.166,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.219.952,33 18.656.408,25

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.056.192,30 1.056.035,19
I. gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Gewinnvortrag 56.035,19 51.924,62
III. Jahresüberschuss 157,11 4.110,57
B. Rückstellungen 69.393,94 36.766,45
1. Steuerrückstellungen 43.426,49 20.299,00
2. sonstige Rückstellungen 25.967,45 16.467,45
C. Verbindlichkeiten 20.949.500,00 17.412.926,53
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 18.426,53
2. sonstige Verbindlichkeiten 20.949.500,00 17.394.500,00
davon aus Steuern 0,00 0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 144.866,09 150.680,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.219.952,33 18.656.408,25

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 175.000,00 190.000,00
2. sonstige betriebliche Erträge 73.938,99 54.561,99
3. Abschreibungen 1.190,00 1.190,00
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.190,00 1.190,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 446.617,64 431.905,75
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.231.440,56 918.119,89
davon aus verbundenen Unternehmen 972.074,92 265.871,34
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 993.940,13 699.549,96
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 38.474,67 25.925,60
8. Ergebnis nach Steuern 157,11 4.110,57
Jahresüberschuss 157,11 4.110,57

Anhang

1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die FIM Finanz 3 GmbH hat ihren Sitz in Bamberg. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bamberg unter HRB 9880 eingetragen.

2. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten; die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Im Einzelnen waren dies nachfolgende Grundsätze und Methoden:

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
·  Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
·  Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
·  Das Guthaben bei Kreditinstituten sowie Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
·  Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag passiviert.
·  Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
·  Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
·  Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:
· Umsatzsteuerlich besteht ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der FIM Immobilien Holding Alpha GmbH als Organträger (Umsatzsteuerschuldner).

Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres (ANLAGE zum Anhang).
Forderungen
Am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.H.v. T€ 18.025, sowie sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. T€ 3.545, die jeweils eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 125, bestehen ebenfalls gegen verbundene Unternehmen und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt (in Klammern Vorjahreswerte):


 
Stand 31.12.2023
EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit zw. 1 und 5 Jahren
EUR
Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,00 (18.426,53)
0,00 (18.426,53)
0,00 (0,00)
0,00 (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten
20.949.500,00 (17.394.500,00)
2.665.000,00 (707.000,00)
18.284.500,00 (16.687.500,00)
0,00 (0,00)

Summe:
20.949.500,00 (17.412.926,53)
2.665.000,00 (725.426,53)
18.284.500,00 (16.687.500,00)
0,00 (0,00)


 

5. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Periodenfremde Erträge/Aufwendungen sind keine enthalten.

6. SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gemäß den Angaben der Geschäftsführung bestanden am Abschlussstichtag keine weiteren Haftungsverhältnisse und Verpflichtungen, als aus der Bilanz bzw. dem Anhang ersichtlich sind.
Es bestehen keine Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.

Geschäftsführer

Familienname
Vorname
Funktion
Vertretungsbefugnis
Lerke
Jan
Geschäftsführer
Einzelvertretung



Es bestanden am Bilanzstichtag keine Forderungen aus Vorschüssen und Krediten gegenüber Organmitgliedern.
Die Geschäftsführer erhielten im Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge.

Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren keine Arbeitnehmer beschäftigt (ohne Organmitglieder).

Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag
EUR 56.035,19
Jahresüberschuss
EUR 157,11
Bilanzgewinn
EUR 56.192,30
wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung
EUR 56.192,30



Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

7. UNTERSCHRIFT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

Bamberg, den 06. Juni 2024 Geschäftsführer: Jan Lerke

Anlagespiegel



Anschaffungs- und Herstellungskosten

01.01.2023
Zugänge
Abgänge
31.12.2023





Immaterielle Vermögensgegenstände




Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.569,99
0,00
0,00
3.569,99
Gesamtsumme
3.569,99
   0,00
   0,00
3.569,99

Abschreibungen

Kumuliert 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Kumuliert 31.12.2023





Immaterielle Vermögensgegenstände




Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
1.685,99
1.190,00
0,00
2.875,99
Gesamtsumme
1.685,99
1.190,00
   0,00
2.875,99

Buchwert
Buchwert

31.12.2023
31.12.2022



Immaterielle Vermögensgegenstände


Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
694,00
1.884,00
Gesamtsumme
 694,00
1.884,00

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


"An die FIM Finanz 3 GmbH
Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FIM Finanz 3 GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sowie des Vermögensanlagengesetzes - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FIM Finanz 3 GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Auf die Erstellung einer Kapitalflussrechnung als Teil des Jahresabschlusses nach § 24 Abs. 1 Satz 1 wurde verzichtet, da die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB einzustufen ist.

Bei den Vermögensanlagen handelt es sich um Nachrangdarlehen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, denen Darlehensverträge zu Grunde liegen. Gemäß § 25 Abs. 2 VermAnlG stellen wir fest, dass der Emittent der Vermögensanlagen keinen den Vermögensanlagen zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag und kein Treuhandverhältnis zu beachten hat.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Plauen, den 20. Juni 2024
HKMS Treuhand GmbH Plauen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Michael Köbrich          Wirtschaftsprüfer"

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