FIM Grundbesitz 3 Epsilon GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner André Haase seit 2.7.2024 | Prokura |
Hans-Joachim Fleischer seit 20.12.2021 | Prokura |
Tobias Heerwagen seit 2.3.2020 | Prokura |
Jan Lerke seit 2.3.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 96.77% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 3.23% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FIM Finanz 3 GmbHBambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht
1. Grundlagen
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Familienname
|
Vorname
|
Funktion
|
Vertretungsbefugnis
|
| Lerke
|
Jan
|
Geschäftsführer
|
Einzelvertretung
|
Es bestanden am Bilanzstichtag keine Forderungen aus
Vorschüssen und Krediten gegenüber
Organmitgliedern.
Die Geschäftsführer erhielten im
Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge.
Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren keine Arbeitnehmer beschäftigt (ohne
Organmitglieder).
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
| Gewinnvortrag
|
EUR 56.035,19
|
| Jahresüberschuss
|
EUR 157,11
|
| Bilanzgewinn
|
EUR 56.192,30
|
| wie folgt zu verwenden:
|
|
| Vortrag auf neue
Rechnung
|
EUR 56.192,30
|
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
7. UNTERSCHRIFT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
Bamberg, den 06. Juni 2024 Geschäftsführer:
Jan Lerke
|
|
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten
|
||
|
|
01.01.2023
|
Zugänge
|
Abgänge
|
31.12.2023
|
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
| Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
3.569,99
|
0,00
|
0,00
|
3.569,99
|
| Gesamtsumme
|
3.569,99
|
0,00
|
0,00
|
3.569,99
|
|
|
Abschreibungen
|
|||
|
|
Kumuliert 01.01.2023
|
Zugänge
|
Abgänge
|
Kumuliert 31.12.2023
|
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
| Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
1.685,99
|
1.190,00
|
0,00
|
2.875,99
|
| Gesamtsumme
|
1.685,99
|
1.190,00
|
0,00
|
2.875,99
|
|
|
Buchwert
|
Buchwert
|
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
|
€
|
€
|
| Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
694,00
|
1.884,00
|
| Gesamtsumme
|
694,00
|
1.884,00
|
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt.
"An die FIM Finanz 3 GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der FIM Finanz 3 GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der sie
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
sowie des Vermögensanlagengesetzes - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FIM
Finanz 3 GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 und · vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Auf die Erstellung einer Kapitalflussrechnung als
Teil des Jahresabschlusses nach § 24 Abs. 1 Satz 1
wurde verzichtet, da die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB einzustufen ist.
Bei den Vermögensanlagen handelt es sich um
Nachrangdarlehen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4
VermAnlG, denen Darlehensverträge zu Grunde liegen.
Gemäß § 25 Abs. 2 VermAnlG stellen wir
fest, dass der Emittent der Vermögensanlagen keinen
den Vermögensanlagen zu Grunde liegenden
Gesellschaftsvertrag und kein Treuhandverhältnis zu
beachten hat.
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m.
§ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären
wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und
des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25
VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie unter ergänzender
Beachtung der International Standards on Auditing (ISA)
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie
unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet
werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf
der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Plauen, den 20. Juni 2024
HKMS Treuhand GmbH Plauen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Michael
Köbrich
Wirtschaftsprüfer"
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