WindowMaster Industries GmbH
Herford
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Gesellschaft WindowMaster Industries GmbH, hat ihren Sitz in Herford. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter der 10065 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Bilanz
per 31.12.2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis
31.12.2023 wurden nach dem Gliederungsschema für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der Aufstellung wurde teilweise von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 264, 274a und § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gegliedert worden.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Der Personalaufwand des abgelaufenen Geschäftsjahres ist nicht mit dem
Wert des Vorjahres vergleichbar, da im Vorjahr Personalkosten in Höhe von 705 T€ als
Fertigungseinzelkosten im Materialaufwand ausgewiesen wurden.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Geringwertigen Anlagegüter wurden bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800 unter
Wesentlichkeitsgesichtspunkten übereinstimmend mit steuerrechtlichen Bestimmungen
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit
durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 Nr. 2 HGB) unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Die Kassenbestände und Bankguthaben werden zum Nennwert angesetzt.
Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen. Bilanziert werden diese mit dem Nominalwert.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden grundsätzlich für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem. § 256a HGB
zum Devisenkassenmittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wird dabei das Anschaffungskostenprinzip beachtet.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Anlage zum Anhang dargestellt.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr
In dem Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger
Vermögensgegenstände sind Beträge in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 214,74 Euro (Vorjahr
3.888,43 Euro).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, der durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte
besichert ist, beträgt 677 TEuro.
Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, der durch Sicherungsübereignung von
Umlaufvermögen besichert ist, beträgt 2.907.771,16 Euro.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 114.358,50 Euro
(Vorjahr 66.912,31 Euro).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse
zu vermerken: Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von Euro 180.000,00.
Die vorstehenden Haftungsverhältnisse werden nicht bilanziert, weil die Geschäftsleitung
nicht mit einer Inanspruchnahme rechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, bestehen folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
- aus Miet-/Pachtverträgen in Höhe von Euro 962.881,40
- aus Leasingverträgen in Höhe von Euro 268.900,10.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 34.
Konzernzugehörigkeit
Die WindowMaster Industries GmbH wurde in den Konzernabschluss der WindowMaster International
A/S, Vedbaek, Dänemark einbezogen.
Der offengelegte Konzernabschluss ist zu finden unter: www.windowmaster.com (Investor
Info Finansielle rapporter).
Unterschrift der Geschäftsführung
Herford, den 07.10.2025
gez. Erik Koch Boyter, Steen Overgaard Sorensen, Markus Weidmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2025 festgestellt.
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