Scherer
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.153,00 |
38.821,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.153,00 |
9,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
38.812,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
453.463,22 |
2.815.336,14 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.684.860,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
436.616,47 |
1.046.285,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.846,75 |
84.189,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.121,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
496.231,20 |
595.755,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
954.847,42 |
3.452.034,41 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
204.516,75 |
204.516,75 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
850.272,51 |
816.238,23 |
| IV.
Jahresüberschuss |
99.524,56 |
-34.034,28 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
496.231,20 |
595.755,76 |
| B.
Rückstellungen |
16.500,00 |
14.597,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
938.347,42 |
3.437.437,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
954.847,42 |
3.452.034,41 |
Anhang
I. Allgemeines
Bei der Firma Scherer GmbH finden gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB die handelsrechtlichen Vorschriften
für eine "kleine Kapitalgesellschaft" Anwendung.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB, da
die Größenmerkmale im Jahr 2010 im zweiten Jahr
nacheinander unterschritten werden.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte gem. §§ 266 und 275 Abs.
2 HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten, da keine Anpassung erforderlich war. Eine
Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.
67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die
Vorräte wurden im Vorjahr durch
körperliche Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag
erfasst. Der Bestand an Neuwagen wurde unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Gebrauchtwagen und die Vorführfahrzeuge sowie der
Bestand an Ersatzteilen und Schmierstoffen wurden, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
aktiviert.
Die zum 31.12.2009 vorhandenen
Vorräte wurden mit Wirkung zum 1.1.2010 an
einen Erwerber abverkauft. Zum 31.12.2010 war somit keine
Bestandsaufnahme durchzuführen. Die Gesellschaft wird
künftig im Wesentlichen Fahrzeuge vermitteln.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Bildung
einer Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden gebildet.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden
grundsätzlich zu Nominalwerten ausgewiesen.
Die
Rückstellungen erfassen erkennbare Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
gemäß BilMoG zwingend anzuwendenden
HGB-Vorschriften wurden beachtet. Sonstige
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Im Berichtsjahr war eine
Abzinsung nicht erforderlich.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen € 429.533,95 (Vj.:
T€ 422). Die Forderungen enthalten solche an
Gesellschafter in Höhe von € 424.200 (Vj.:
T€ 420).
Soweit notwendig wurden Aufwendungen durch Bildung
eines
aktiven Rechnungsabgrenzungspostens abgegrenzt.
Unter den
sonstigen Rückstellungen sind als wesentliche
Posten die Gewährleistungen, Abschlusskosten sowie
Archivierungskosten enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen € 29.589,01 (Vj.: T€
1.954).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB.
V. Sonstige Angaben
Die Eigenkapitalunterdeckung beträgt zum
31.12.2010 TEUR 496 (Vj. TEUR 596). Die materielle
Überschuldung wurde durch entsprechende
Rangrücktritte beseitigt.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Scherer GmbH durch die
beiden Geschäftsführer:
Frau Karin Scherer, Dipl.-Kauffrau,
Nürnberg
Herrn Dieter Scherer, Kaufmann,
Nürnberg (bis 05.11.2010)
Nürnberg, den 1. September 2011
mit Nachtrag vom Mai 2012
Die Geschäftsleitung:
Karin Scherer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2012
festgestellt.
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