Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 90968
Eingetragen
3.4.2012
Branche
InkassobürosKreditinstitute des SparkassensektorsGeld- und Wertdienste
Gegenstand
der Einzug von Forderungen, Durchführung von Inkasso- und Mahnverfahren und Bonitätsprüfungen.

Historie

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Management

NameRolle
Marcus Greim
seit 3.4.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

64407 Fränkisch-Crumbach Rodensteiner Straße 42
12.500 €
50.00%
64750 Lützelbach, Rodensteinstraße 6
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Inkasso Plus GmbH

Lützelbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   6059,00   8700,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   4715,00   6204,00
II. Sachanlagen   1344,00   2496,00
III. Finanzanlagen   0,00   0,00
B. Umlaufvermögen   39044,54   28797,15
I. Vorräte   0,00   0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   6182,51   3772,03
III. Wertpapiere   0,00   0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   32862,03   25025,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten   167,88   0,00
Summe Aktiva   45271,42   37497,15

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   28019,51   19762,45
I. Gezeichnetes Kapital   25000,00   25000,00
II. Kapitalrücklage   0,00   0,00
III. Gewinnrücklagen   0,00   0,00
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -5237,55   0,00
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   8257,06   -5237,55
B. Rückstellungen   3984,54   2120,00
C. Verbindlichkeiten   13185,14   15614,70
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   0,00
E. Passive latente Steuern   82,23   0,00
Summe Passiva   45271,42   37497,15

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt.

Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet.

Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind.

Ausführungen zu den Aktiva

Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH.

Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die lineare Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB.

Soweit die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Finanzanlagevermögen gehalten.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (=Nennwert) angesetzt, soweit Währungsumrechnungen nicht eine andere Behandlung erforderten.

Es existieren keine Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens bilanziert sind, an denen kein rechtliches, sondern nur wirtschaftliches Eigentum besteht und die für das berichtspflichtige Unternehmen von besonderer Bedeutung sind.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Umlaufvermögen gehalten.

Es bestehen keine im Umlaufvermögen bilanzierten Forderungen an Gesellschafter.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbeständen, Bundesbank-, Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Anschaffungskosten (= Nennwert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Es sind keine Sachverhalte gegeben, welche die Bilanzierung aktiver latenter Steuern zugelassen hätten.

Ausführungen zu den Passiva

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Passiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Schulden vor, die unter mehreren Posten der Passiva ausweisbar gewesen wären.

Es lagen keine ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital vor.

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt.

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

In den Steuerrückstellungen sind keine Rückstellungen für latente Steuern enthalten.

Unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" sind keine Beträge passiviert, die einen erheblichen Umfang hätten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden.

Gegenüber den Gesellschaftern sind keine Verbindlichkeiten passiviert.

Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden.

Es sind Sachverhalte vorhanden, welche zu passiven latenten Steuern führen. Das größenklassenbedingte Wahlrecht der §§ 274,274a HGB zur Passivierung wurde ausgeübt.

Es bestehen keine weiteren, für die Beurteilung der Finanzlage des berichtenden Unternehmens bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht bilanziert und auch nicht als Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben wurden.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung:

Marcus Greim

Den Mitgliedern der Leistungsorgane wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten eingegangen.

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:

- Führungskräfte: 1
- Angestellte: 1

Das Unternehmen wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Es wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen getätigt.

Risiken oder Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, sind nicht vorhanden.

Gewinnverwendungsbeschluss

Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014:

Die Gesellschafterversammlung wurde heute unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen Formen und Fristen einberufen.

Das Stammkapital war zu 100% vertreten.

Es wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde einstimmig festgestellt.

TOP 2: Entlastung der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung wurde einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 3: Ausschüttung

Es wurde dem Vorschlag der Geschäftsführung gefolgt und einstimmig keine Ausschüttung beschlossen.

 

Lützelbach, den 17. Dezember 2014

gez. Marcus Greim

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.12.2014

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