Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Feinkost Meyer GmbH
Osterweg 1, 25996 Wenningstedt-Braderup (Sylt), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Meyer seit 13.7.2005 | Geschäftsführer |
Nicki Jablunka seit 13.7.2005 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Feinkost Meyer GmbHWenningstedt (Sylt)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024LageberichtGrundlagen des Unternehmens Das Unternehmen betreibt im Osterweg 2-5 sowie 4 in Wenningstedt ein Lebensmitteleinzelhandels- geschäft. Es werden sämtliche Nahrungsmittel und Getränke verkauft. Qualitativer Schwerpunkt sind die Frischeabteilungen. Hierbei handelt es sich um Fisch/Fleisch, Obst/Gemüse sowie Käse/Salate. Geschäftsverlauf Das Unternehmen ist fest im Markt etabliert und kann sich gut gegenüber Konkurrenzunternehmen behaupten, insbesondere durch Qualität und Vielfalt. Es bestehen keine Investitionsverpflichtungen. Ertragslage Die Gesellschaft weist eine sehr solide Ertragslage auf. Die Gesamtleistung beträgt € 14.398.621,32 gegenüber € 15.057.324,15 im Vorjahr. Mit einem Rohertrag von über 40% arbeitet das Unternehmen überdurchschnittlich erfolgreich. Finanzlage Die Gesellschaft weist unverändert auch eine sehr solide Finanzlage auf. Der Finanzmittelfonds zum Geschäftsjahresende beträgt € 192.140,19 gegenüber € 706.558,37 im Vorjahr. Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Dem Gesellschafterdarlehen steht auf Gesellschafterseite entsprechendes, das Darlehen mehrfach abdeckendes, Vermögen gegenüber. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Vermögenslage Die Gesellschaft weist ebenso eine sehr solide Vermögenslage auf. Das Eigenkapital beträgt € 10.521.680,02. Die Eigenkapitalquote liegt bei 85,12 %, im Vorjahr lag sie bei 81,4 %. Die Bilanzsumme und somit das Gesamtvermögen betragen € 12.360.846,88 gegenüber € 10.644.320,05 im Vorjahr. Das Anlagevermögen beträgt 5,8 % der Bilanzsumme sowie 6,8 % des Eigenkapitals. Das Unternehmen wird auch zukünftig seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen können. Voraussichtliche Entwicklung Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht geplant. Das Unternehmen hat grundsätzlich einen positiven Stand. Allerdings waren durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Inflation und andere Folgen des Urkaine-Krieges sinkende Umsätze zu beobachten. Im aktuell laufenden Geschäftsjahr 2024/2025 gehen wir von einer Stabilisierung aus. Das Kaufverhalten hat sich nachhaltig verändert. Chancen und Risiken Das Unternehmen ist am Standort sehr gut etabliert. Es ist weiterhin von einer guten Nachfrage aus- zugehen. Liquiditätsrisiken sind nicht erkennbar. 1. Risikomanagementziele und -methoden Unser Unternehmen verfügt über umfangreiche Planungs- und Kontrollinstrumente, um Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und um wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zu einem internen Überwachungssystem gehören: - der Einsatz zuverlässiger Software - die Auswahl und Schulung qualifizierten Personals - Abweichungsanalysen - Arbeitsanweisungen - Regelungen zur Vertretungsvollmacht. 2. Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken Preisänderungsrisiken können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. 3. Weitere wesentliche Risiken Umfeld-, Branchen- und Wettbewerbsrisiken Der Lebensmittelhandel ist generell ein hart umkämpfter Markt. Diese Situation verschärft sich weiter durch die zunehmende Relevanz des Onlinehandels und Eintritts neuer Marktteilnehmer. Aufgrund der unver- ändert hohen Akzeptanz und Weiterentwicklung des Marktkonzeptes hinsichtlich der Sortimentsgestaltung und des Marktauftritts erwarten wir keine relevanten Beeinträchtigungen durch Mitbewerber oder sonstige Marktveränderungen. Durch unsere Erfahrungen und ein kundenorientiertes Handeln sowie durch die Investitionen in unseren Marktstandort sichern wir uns Wettbewerbsvorteile. Die künftigen Risiken bestehen weiterhin im Beschaffungsmarkt und dem konkurrierenden Wettbewerbsmarkt. Das Unternehmen ist am Standort sehr gut etabliert. Es ist weiterhin von einer guten Nachfrage auszu- gehen. Personalrisiken Die Gesellschaft ist für die Realisierung ihrer strategischen Ziele auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Der Personalmarkt darf aktuell durchaus als schwierig bezeichnet werden. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Durch die Rückrechnung der Verkaufspreise unter der Berücksichtigung der jeweiligen Zugangsspanne sind die Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag ermittelt worden. Für Rückvergütungen der Händler und Bestandsrisiken wurden entsprechende Einzel - und Pauschalabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter der Berücksichtigung von Ausfallrisiken zu Nennwerten bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sonstige Vermögensgegenstände Die Beträge haben Forderungscharakter. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 9.990.118,61 EUR (Vorjahr: 7.907.369,06 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 278.742,46 EUR (Vorjahr: 283.803,00 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren beträgt 0,00 EUR. Angabe zu Sicherheiten Gegenüber der Nord-Ostsee-Sparkasse ist der Gesellschafter eine Bürgschaft von € 500.000,- zugunsten der Gesellschaft eingegangen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige Angaben Von der Schutzklausel § 286 (4) HGB wurde Gebrauch gemacht. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer 62 Mitarbeiter
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDer geschäftsführende Gesellschafter schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor: Vortrag auf neue Rechnung Unterschrift der Geschäftsführung
Pinneberg, den 05.04.2024 gez. Jörg Meyer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Feinkost Meyer GmbH, Wennigstedt/Sylt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Feinkost Meyer GmbH, Wenningstedt/Sylt - bestehend aus der Bilanz zum 31. Januar 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Feinkost Meyer GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Januar 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 22. Juli 2024 Gem.Audit
PartG mbB
Dr. Ralf C. Güstel, Wirtschaftsprüfer |
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