TBservices
GmbH
Bobingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
438.858,00 |
30.308,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
94,00 |
1.219,00 |
| II.
Sachanlagen |
438.764,00 |
29.089,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.151.050,46 |
2.786.230,56 |
| I.
Vorräte |
4.236.700,00 |
810.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.973.808,24 |
907.099,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
940.542,22 |
1.069.130,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
4.913,24 |
| Aktiva |
7.589.908,46 |
2.821.451,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
625.773,88 |
532.412,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
0,15 |
332.572,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
600.773,73 |
174.839,62 |
| B.
Rückstellungen |
314.740,01 |
68.169,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.621.412,57 |
2.220.869,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.404.511,01 |
2.220.869,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
216.901,56 |
|
| D.
Passive latente Steuern |
27.982,00 |
|
| Passiva |
7.589.908,46 |
2.821.451,80 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die TBservices GmbH hat ihren Sitz in Bobingen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter
Registernummer HRB 32138 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023
entspricht der Vorschrift des § 266 HGB. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
S. 1 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Vorräte
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB
bzw. dem Nominalwert bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
ebenfalls mit dem Nominalwert ausgewiesen (§ 253 Abs.
1 HGB).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
Passive latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 Abs. 1 S. 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 27,905%. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 345%.
4. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt
2023
)
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 17
(Vorjahr: 12) Arbeitnehmer beschäftigt.
Kreditgewährung an die
Geschäftsführung
Einem Mitglied der Geschäftsführung wurde
im Geschäftsjahr 2021 ein Darlehen i.H.v. T€ 10
mit einer Verzinsung von 5% gewährt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bobingen, 18. April 2024
gez.,
Robertas Rubezius
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2024
festgestellt.
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