Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 988 BS
Eingetragen
29.9.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der Verkauf und die Vermittlung von neuen Bäckereimaschinen und Geräten sowie der dazugehörende Kundendienst. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen an anderen Orten neu zu errichten oder zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen, Geschäftsverbindungen zu errichten und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft geschäftlich zu fördern. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen.

Historie

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Management

NameRolle
Annika Runge
seit 19.10.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stockelsdorf
100.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Runge Neue Backtechnik GmbH

Stockelsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 101.050,00 101.219,00
B. Umlaufvermögen 11.679,22 8.684,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 112.729,22 109.903,38

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 104.331,74 100.711,49
B. Verbindlichkeiten 8.397,48 9.191,89
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 7.257,48 6.911,89
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.397,48 9.191,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 112.729,22 109.903,38

sonstige Berichtsbestandteile


1. Allgemeine Angaben

Die Runge Neue Backtechnik GmbH, Stocklesdorf (Amtsgericht Lübeck, HR B 988)  ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Gegenüber den Vorjahren haben sich keine Änderungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der handelsrechtlichen Handhabung zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden  bis zu einem um die gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert  von unter 410,00 € im Jahr des Zugangs aktiviert, voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Vorräte werden grundsätzlich mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 50 Euro übersteigt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungstag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: keine Arbeitnehmer). 

  


Angeben zum Unterzeichner:
Unterzeichner ist der Gesellschafter-Geschäftsführer Bernd Runge.


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2019 festgestellt.

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