Agentur3B
GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.299,00 |
54.364,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.738,50 |
147.028,27 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
787,60 |
1.796,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.127,46 |
5.350,31 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
86.059,04 |
98.485,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
277.224,00 |
305.227,91 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
12.600,00 |
11.120,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
264.624,00 |
294.107,91 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
44.305,00 |
38.023,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
187.363,83 |
168.221,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
277.224,00 |
305.227,91 |
Anhang
1. Angaben zur Form der Darstellung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB
aufgestellt. Dabei wurden die Vorschriften des
Gesellschaftsvertrages berücksichtigt. Nach den in
§ 267a HGB angegebenen Größenklassen ist
die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Die
Gesellschaft nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Anspruch. Die
auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und -soweit abnutzbar- um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit ihren Entwicklungskosten angesetzt und
entsprechend der Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Immaterielle Vermögensgegenstände
in der Entstehung werden bei vorliegen der
Aktivierungsvoraussetzungen in der Bilanz angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und -soweit abnutzbar- um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen
wurden monatsgenau ab dem Zeitpunkt der Anschaffung oder
Herstellung in Anspruch genommen (pro rata temporis).
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von jeweils Euro 410,- werden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
2.2 Umlaufvermögen
Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden mit
ihren Herstellungskosten angesetzt. Die fertigen
Erzeugnisse und Waren wurden mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt. Erkennbare Bestandsrisiken werden durch
entsprechende Abschläge berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Soweit erforderlich, werden uneinbringliche
Außenstände abgeschrieben. Bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung
gebildet. Darüber hinaus werden soweit erforderlich
Einzelwertberichtigungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
2.3 Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag erfasst, soweit sie Aufwand
für das folgende Wirtschaftsjahr darstellen. Der
Ansatz erfolgte zum Nennwert.
2.4 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
2.5 Rückstellungen
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages ausgewiesen, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist. Bei der Bemessung wurde allen erkennbaren
Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden abgezinst.
2.6 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 Absatz 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert.
4. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gemäß § 285 Nr. 1a HGB beträgt
der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Euro 56.298,56 (Vorjahr:
Euro 65.492,62).
4.2 Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesicherte Verbindlichkeiten
Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von Euro 105.410,68 (Vorjahr:
Euro 114.826,84) wurden die Forderungen von A-Z
abgetreten (Globalabtretung).
Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von Euro 33.602,49 (Vorjahr:
Euro 41.767,65) wurden zwei Kraftfahrzeuge
sicherungsübereignet.
4.3 Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro
787,60 (Vorjahr: Euro 1.796,66). Zum Bilanzstichtag
bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in
Höhe von Euro 44.305,00 (Vorjahr: Euro 38.023,37).
4.4 Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer, Herrn Christoph Berghorn, Herrn
Pierre Buttini und Herrn Harald Wehmeyer geführt. Sie
sind einzelvertretungsberechtigt und nicht von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bocholt, den 03. Mai 2016
gez. Christoph Berghorn; Geschäftsführer
gez. Pierre Buttini; Geschäftsführer
gez. Harald Wehmeyer; Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2016 festgestellt.
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