Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 195674
Eingetragen
6.12.2011
Branche
Herstellung von orthopädischen ErzeugnissenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Fertigung und Vertrieb von medizinischen Hilfsmitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Martin
seit 6.12.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bichlmaierstraße 27, 83703 Gmund am Tegernsee
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Orthovative GmbH

Gmund a. Tegernsee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 43.109,00 44.333,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 762,00 1.218,00
II. Sachanlagen 42.347,00 43.115,00
B. Umlaufvermögen 596.900,13 814.016,71
I. Vorräte 184.068,31 188.123,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 269.761,87 249.376,58
davon gegen Gesellschafter 71.912,18 53.814,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 143.069,95 376.516,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 778,17 560,49
Aktiva 640.787,30 858.910,20

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 541.707,23 725.586,73
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 516.707,23 700.586,73
davon Gewinnvortrag 700.586,73 1.035.318,08
B. Rückstellungen 34.050,38 41.213,63
C. Verbindlichkeiten 65.029,69 92.109,84
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 65.029,69 92.109,84
Passiva 640.787,30 858.910,20

Anhang


für das Geschäftsjahr 2022

Orthovative GmbH
Gmund a. Tegernsee

1. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Orthovative GmbH wurde am 11. November 2011 gegründet und in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRB-Nr. 195674 eingetragen.
Der Sitz der Gesellschaft ist Gmund a. Tegernsee.
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von medizinischen Hilfsmitteln.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde unter Anwendung der Vor­schriften des HGB (§§ 238 ff. HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Am Abschlussstichtag sind die Merkmale, die zu einer Klassifizierung als "kleine Kapitalgesellschaft" führen, gem. § 267 HGB erfüllt.
Bei der Aufstellung wurde von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt wurde dieser zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs (USD 1,0589) umgerechnet.

3. Erläuterungen zur Bilanz
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen in Steuerguthaben
(TEUR 145) und Forderungen gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer (TEUR 72) sowie Kautionen und Hinterlegungen.
Das gezeichnete Kapital wurde vollständig eingezahlt.
Die Rückstellungen beinhalten Kosten für ausstehende Eingangsrechnungen und Reisekostenabrechnungen (TEUR 1), Aufbewahrungskosten (TEUR 15), Personalkosten (TEUR 1) sowie eine Rückstellung für die Erstellung der Abschlüsse sowie der entsprechenden Steuererklärungen (TEUR 8).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Gesamt

Euro
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Euro
Restlaufzeit
über 1 Jahr
Euro
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
62.011,49
62.011,49
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
3.018,20
3.018,20
0,00
0,00
l davon ggü. Gesellschaftern
EUR 0,00 (EUR 0,00)




l davon aus Steuern
EUR 771,82 (EUR 824,24)






65.029,69
65.029,69
0,00
0,00


4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr Herrn Robert Martin.
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt.
Es bestanden zum Ende des Geschäftsjahres 2022 keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse und weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung.
Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 2 Mitarbeiter.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Bezüglich der Angaben zum Vorschlag zur Ergebnisverwendung macht die Gesellschaft von §288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch.
Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 a HGB)
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Es sind keine wesentlichen Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

sonstige Berichtsbestandteile


Gmund am Tegernsee 28.06.2024 gez.Robert Martin -Geschäftsführer-

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024 festgestellt.

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