Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 25538
Eingetragen
4.2.2003
Branche
Architekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Konzipierung von Katalogen für Gartenartikel, die Unternehmensberatung für Gartenartikel-Vertrieb sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GCG Garten Consult GmbH

Bensheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.681.537,48 2.731.916,48
I. Sachanlagen 2.681.537,48 2.731.916,48
B. Umlaufvermögen 525.709,37 452.967,52
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 201.621,06 214.664,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 466,59 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 324.088,31 238.302,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.189,22 4.336,24
Summe Aktiva 3.218.436,07 3.189.220,24

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.374.541,92 2.101.299,78
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.076.299,78 1.801.666,39
III. Jahresüberschuss 273.242,14 274.633,39
B. Rückstellungen 58.435,00 64.931,00
C. Verbindlichkeiten 781.824,15 1.017.525,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 336.398,17 356.908,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 445.425,98 660.616,89
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.635,00 5.463,96
Summe Passiva 3.218.436,07 3.189.220,24

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die GCG Garten Consult GmbH hat ihren Sitz in Bensheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter der Reg.-Nr. HRB 25538.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht.

Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden im Geschäftsjahr - aus Vereinfachungsgründen - sofort als Aufwand behandelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 (des Jahres 2009) wurden - aus Vereinfachungsgründen - als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben; der Sammelposten wurde fortgeführt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden in der Höhe ihrer Anschaffungskosten bzw. der damit verbundenen Ausgaben bewertet und insoweit gebildet, als sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

4. Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite wurden in der Höhe der Einnahmen bewertet und insoweit gebildet, als sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Der Gesellschafter-Geschäftsführerin wurde ein Kontokorrentdarlehen in Höhe von € 12.895,32 (Vj.: € 11.792,04) gewährt, davon wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr € 4.362,19 getilgt / zurückgeführt. Die Verzinsung erfolgte mit 5,50 % p. a. Es handelt sich insoweit auch um Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Das Darlehen wurde nicht besichert.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von € 180,58 (Vj.: € 625,54).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Stichtag in Höhe von € 138.652,40 (VJ € 189.542,47).

Verbindlichkeiten in Höhe von € 654.080,64 wurden durch Bestellung erstrangiger Grundschulden gemäß schriftlicher Vereinbarung besichert.

C. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Raummietverträge mit einer kalenderjährlichen Verpflichtung von ca. T€ 33.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr (im Durchschnitt der Quartale) 28 Arbeitnehmer.

Feststellung Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss der GCG Garten Consult GmbH zum 31. Dezember 2022 wurde am 21.03.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

D. Sonstige Verpflichtungen

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

Bensheim, den 21.03.2025

Heike Marzenell, Geschäftsführerin

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 21.03.2025 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.

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