Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 4424
Eingetragen
6.2.1991
Branche
Wärme- und KältehandelGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Planung und Erstellung von wärmetechnischen und lüftungstechnischen Anlagen, sowie der Handel mit Heizungs- und Sanitäranlagen .

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Rollmann
seit 13.7.2023
Geschäftsführer
Alfons Rollmann
seit 2.7.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Alfons Rollmann
Stadtseestr. 5, 63762 Großostheim
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alfons Rollmann GmbH

Großostheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 137.890,50 54.178,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 1,00
II. Sachanlagen 137.890,00 54.177,50
B. Umlaufvermögen 442.719,67 381.095,32
I. Vorräte 120.231,42 132.883,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 223.156,52 210.656,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.442,51 4.161,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 99.331,73 37.556,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.637,11
Aktiva 580.610,17 441.910,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 266.933,08 185.629,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 160.064,54 124.742,95
III. Jahresüberschuss 81.303,95 35.321,59
B. Rückstellungen 92.542,41 55.882,39
C. Verbindlichkeiten 221.134,68 200.399,41
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 178.770,38 200.399,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 42.364,30  
Passiva 580.610,17 441.910,93

Anhang

A. Allgemeines

Der vorliegende Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2023 wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB, des GmbH-Gesetzes und der Satzung der Gesellschaft erstellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis 800 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren Marktpreis. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen betreffen die noch nicht veranlagten Steuernachzahlungen des laufenden Jahres.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Forderung in Höhe von Euro 4.442,51.

E. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr 12 Arbeitnehmer.

Als alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Alfons Rollmann und zusätzlich ab 29.06.2023 Herr Jan Rollmann

 

Großostheim, den 18. Dezember 2024

gez. Alfons Rollmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.

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