Alfons
Rollmann GmbH
Großostheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
137.890,50 |
54.178,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
137.890,00 |
54.177,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
442.719,67 |
381.095,32 |
| I.
Vorräte |
120.231,42 |
132.883,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
223.156,52 |
210.656,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.442,51 |
4.161,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.331,73 |
37.556,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
6.637,11 |
| Aktiva |
580.610,17 |
441.910,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
266.933,08 |
185.629,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
160.064,54 |
124.742,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
81.303,95 |
35.321,59 |
| B.
Rückstellungen |
92.542,41 |
55.882,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
221.134,68 |
200.399,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
178.770,38 |
200.399,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.364,30 |
|
| Passiva |
580.610,17 |
441.910,93 |
Anhang
A. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss zum
Geschäftsjahr 2023 wurde unter Beachtung der
Vorschriften des HGB, des GmbH-Gesetzes und der Satzung der
Gesellschaft erstellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Außergewöhnliche Sachverhalte, über
die zu berichten wäre, sind auch nach dem
Abschlussstichtag nicht eingetreten.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit
einem Anschaffungswert bis 800 Euro wurden im Jahr des
Zugangs sofort voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu einem
entsprechend niedrigeren Marktpreis. Die gesetzlich
zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden
unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips ausgenutzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche Risiken berücksichtigt. Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht
vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die noch
nicht veranlagten Steuernachzahlungen des laufenden Jahres.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine
Forderung in Höhe von Euro 4.442,51.
E. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr 12 Arbeitnehmer.
Als alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Herr Alfons Rollmann und zusätzlich ab
29.06.2023 Herr Jan Rollmann
Großostheim, den 18.
Dezember 2024
gez.
Alfons Rollmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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