e-trinity
Internetmarketing GmbH
Lindlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
124.709,55 |
126.940,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.419,55 |
12.419,55 |
| II.
Sachanlagen |
2.040,00 |
4.271,00 |
| III.
Finanzanlagen |
110.250,00 |
110.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.690.066,82 |
1.631.520,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
672.756,05 |
636.732,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
573.422,19 |
573.422,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.017.310,77 |
994.788,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.402,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.814.776,37 |
1.760.864,45 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.747.228,85 |
1.707.874,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.682.874,12 |
1.607.818,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.354,73 |
75.055,72 |
| B.
Rückstellungen |
43.862,20 |
35.078,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.685,32 |
17.912,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.685,32 |
17.912,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.814.776,37 |
1.760.864,45 |
Anhang
Allgemeines
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Erstellung des
Anhangs wurde von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden bei der
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetze (BilMoG) in 2010
aufgrund des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2011 der
e-trinity Internetmarketing GmbH wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches, aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Rechnungslegungsvorschriften des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Vom Fortführungswahlrecht für niedrigere
Wertansätze gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB
wurde Gebrauch gemacht.
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten im
Sinne des § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Die
Anschaffungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens
wurden um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen oder
degressiven Abschreibungsmethode unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer berechnet. Im übrigen werden die
Abschreibungen so bemessen, dass sie steuerrechtlich
zulässig sind.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 410,--
wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
wurde im handelsrechtlichen Jahresabschluss ebenso
verfahren.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem
Nominalwert bilanziert. Erforderliche Wertberichtigungen
für Forderungsausfallrisiken ergaben sich nicht.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Aufstellung des Abschlusses erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Das Anlagevermögen ist mit dem Nettobuchwert in
der Bilanz ausgewiesen. Die Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergeben sich aus einer gesonderten
Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel). Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus der Anlage
(§ 268 Abs. 2 HGB).
Sonstige Angaben
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2011 von Herrn Sebastian Foss, Lindlar,
geführt.
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in
Höhe von 39.354,73 Euro wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Lindlar, 03.09.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2012 festgestellt.
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