Cherry
Ventures Management GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.480.614,45 |
909.889,91 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.470,00 |
3.594,00 |
| II.
Sachanlagen |
307.035,06 |
338.046,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.172.109,39 |
568.249,91 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
613.129,33 |
200.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.696.024,59 |
8.338.764,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.678.990,52 |
8.143.499,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.414.752,24 |
591.431,24 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6.751.799,33 |
5.628.728,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.034,07 |
195.265,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
112.316,39 |
78.003,44 |
| Aktiva |
16.288.955,43 |
9.326.658,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.350.993,90 |
1.535.838,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
960.788,01 |
-612.441,78 |
| IV.
Jahresüberschuss |
2.065.155,89 |
1.823.229,79 |
| B.
Rückstellungen |
2.290.660,63 |
789.551,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.109.950,90 |
5.272.618,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
9.109.950,90 |
5.272.618,49 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
103.200,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.537.350,00 |
1.728.650,00 |
| Summe
Passiva |
16.288.955,43 |
9.326.658,13 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Cherry Ventures Management
GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Berlin |
| Registereintrag: |
Handelsregister B |
| Registergericht: |
Berlin
(Charlottenburg) |
| Register-Nr.: |
HRB 164518 B |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wird mit dem
Nominalwert bilanziert.
Währungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten sind
zum Entstehungskurs oder dem niedrigeren bzw. höheren
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei
einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden neben
den unrealisierten Verlusten auch die unrealisierten Gewinne
aus der Stichtagskursbewertung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses
erkannten Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 7.414.752,24
(Vorjahr: EUR 591.431,24).
Angaben zu Forderungen gegen Gesellschafter
Der Betrag der Forderungen gegen Gesellschafter
beläuft sich auf EUR 6.751.799,33 (Vorjahr:
EUR 5.628.728,36) und resultiert wie im Vorjahr aus
Darlehensgewährungen. Die Darlehen werden zu einem
Zinssatz von 3,5 % p.a. gewährt und haben keine feste
Restlaufzeit.
Angabe zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 103.200,00).
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in
Höhe von insgesamt rd. EUR 1.521.000,00. Der Mietvertrag
hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2028. Es fallen
jährliche Mietaufwendungen in Höhe von rd. EUR
283.000,00 an. Bei den Leasingverträgen handelt es um
solche aus dem Leasing von Gegenständen der
Betriebsausstattung und aus KFZ-Leasing. Die
Leasingverträge haben eine maximale Laufzeit bis zum 30.
Mai 2027. Aus den Leasingverträgen wird die Gesellschaft
jährlich mit rd. EUR 92.000,00 belastet.
|
innerhalb
1 Jahr
|
1 bis 5
Jahre
|
mehr als
5 Jahre
|
Insgesamt
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verpflichtungen aus
|
|
|
|
|
Raummietverträgen
|
283
|
1.046
|
0
|
1.329
|
Leasingverträgen
|
92
|
100
|
0
|
192
|
Gesamt
|
375
|
1.146
|
0
|
1.521
|
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisse aus der Währungsumrechnung
Im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen sind
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 12,25) enthalten.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 21 (Vorjahr: 17).
Hauptberufliche Geschäftsführer
· Christian Meermann, Düsseldorf
(Founding Partner)
· Filip Felician Dames, Berlin
(Founding Partner)
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, 11. September 2024
|
|
|
gez. Christian
Meermann
gez. Filip Felician
Dames
Filip Felician Dames
|
Ort, Datum
|
(Geschäftsführung)
|
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Cherry Ventures Management GmbH, Berlin
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Cherry Ventures
Management GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cherry
Ventures Management GmbH für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs.
1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen
wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
24.09.2024
Hamburg, den 19. September
2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
24.09.2024
gez.
Hagenmüller, Wirtschaftsprüferin
gez.
Ecke, Wirtschaftsprüferin
|