Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 201223
Vorher
VIP Engineering GmbHSachverständigenbüro Emsland VIP Engineering GmbH
Eingetragen
18.7.2007
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Die Erstellung von Brandschutzkonzepten und die damit zusammenhängenden Planungen der technischen Gebäudeausrüstung.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Oudemaat
seit 18.7.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

49832 Freren
25.200 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SV-EL GmbH

Freren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 24.502,00 17.943,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 24.499,00 17.940,00
B. Umlaufvermögen 397.380,26 327.228,00
I. Vorräte 174.753,87 95.431,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 71.295,19 97.924,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 151.331,20 133.872,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 189,09 5.578,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 422.071,35 350.749,11

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 280.126,05 221.763,02
I. gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Bilanzgewinn 254.926,05 196.563,02
B. Rückstellungen 26.533,45 23.056,00
C. Verbindlichkeiten 115.411,85 105.930,09
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 115.411,85 105.930,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 422.071,35 350.749,11

Anhang

Grundlagen und Methoden

Allgemeine Jahresabschlussgrundlagen

Der Jahresabschluss der SV-EL GmbH, eingetragen beim Registergericht Osnabrück unter der Nr. HRB 201223, für das Geschäftsjahr 2019 wurde unter Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) und unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form, der Darstellung und des Umfangs der Angaben im Jahresabschluss wurde Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter Bezugnahme auf die Regelung des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze und Bewertungsmethoden aufgestellt worden.

Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Einzelerläuterungen

Angaben zur Bilanz

Der Anlagenspiegel ist gemäß § 284 Abs. 3 HGB als Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Gegenstände des entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagevermögens wurden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungen auf die Zugänge des Berichtsjahres wurden linear "pro rata temporis" vorgenommen. Die Nutzungsdauer ist entsprechend der vorsichtig geschätzten Verwendbarkeit im Betrieb bemessen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 wurden voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Für nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurde eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 3 % der verbleibenden Nettoforderungen berücksichtigt. Es waren keine Wertberichtigungen erforderlich.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Der Ermittlung der Rechnungsabgrenzungsposten liegen die Bestimmungen des § 250 HGB zugrunde.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind EUR 3.231,35 (Vj. EUR 4.285,29) durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden), Pfandrechten an Forderungen und sonstigen Rechten (z. B. Wertpapiere), Sicherungsübereignungen und -abtretungen, Eigentumsvorbehalte und Nießbrauch an beweglichen Sachen und Rechten gesichert.

Sonstige Pflichtangaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 15 Mitarbeiter.

Freren, 30. November 2020
gez. Jürgen Oudemaat (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2020 festgestellt.

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