Z
Personalmanagement GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.307,00 |
26.672,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
102,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.306,00 |
26.570,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
586.908,85 |
446.420,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
309.380,34 |
190.408,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
277.528,51 |
256.012,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
614.215,85 |
473.092,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
179.003,84 |
103.313,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
77.813,70 |
58.609,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
75.690,14 |
19.204,66 |
| B.
Rückstellungen |
227.097,30 |
207.488,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
208.114,71 |
162.291,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
614.215,85 |
473.092,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Z Personalmanagement GmbH mit Sitz in
Hamburg, ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer
HRB 86591 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der
§§ 264, 267 I HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.
Die wahlweise bei Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind
grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 13
Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250
wurden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 250 bis
€ 800 entsprechend § 6 IIa EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten
werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB). Flüssige
Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I
HGB). Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur
periodengerechten Erfassung des Aufwands bzw. des Ertrags
gebildet.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die
planmäßigen Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen Euro 101,00
(Vorjahr Euro 608,00). Auf Sachanlagen wurden
planmäßige Abschreibungen in Höhe von
Euro 18.831,50 (Vorjahr Euro 19.171,00)
vorgenommen. Die Abschreibung auf Geringwertige
Wirtschaftsgüter beträgt Euro 521,01
(Vorjahr Euro 760,38) sowie auf den Sammelposten
für Geringwertige Wirtschaftsgüter Euro 0,00
(Vorjahr Euro 0,00). Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr,
innerhalb eines Jahres fällig. Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und
Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Verbindlichkeiten bis 1
Jahr Euro 208.114,71 (Vorjahr: Euro 162.291,24),
Mitzugehörigkeitsvermerk, davon gegenüber
verbundenen Unternehmen Euro 35.340,65 (Vorjahr:
Euro 29.312,89).
Sonstige Pflichtangaben
Es waren durchschnittlich 106 Arbeitnehmer, ohne
Geschäftsführung, während des
Geschäftsjahres beschäftigt. Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte
des Unternehmens - unverändert - geführt durch
Kirsten Bünsow, Kauffrau. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Konzernzugehörigkeit
Mutterunternehmen der Gesellschaft i.S.d.
§ 285 Nr. 14 HGB ist die Neptun
Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Ottobrunn
(HRB 74557). Das Mutterunternehmen stellt einen
Konzernabschluss auf, der im eBundesanzeiger
veröffentlicht wird.
Hamburg, den 19. September
2024
gez.:
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024
festgestellt.
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