BrandEX
GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.930,00 |
12.257,00 |
| I.
Sachanlagen |
80.930,00 |
12.257,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.673,75 |
112.413,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.084,58 |
109.265,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.589,17 |
3.148,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.041,78 |
790,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
61.327,44 |
2.541,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
250.972,97 |
128.002,52 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.500,00 |
-11.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
13.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.041,54 |
1.103,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
58.785,90 |
14.938,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
61.327,44 |
2.541,54 |
| B.
Rückstellungen |
37.350,75 |
34.353,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
213.622,22 |
93.649,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
250.972,97 |
128.002,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015
wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Im
Geschäftsjahr wurde die Bewertung nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) durchgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i. S.
d. § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung zum 31. Dezember 2015 wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB kein Gebrauch
gemacht.
Die Gliederungen sind unverändert.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Bilanzierung entspricht den Ansatzvorschriften
der §§ 246 bis 251 und der §§ 268 bis
274a HGB.
Bei der Bewertung der Bilanzpositionen wurden die
§§ 252 bis 256 HGB beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Es wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz
bilanzieller Überschuldung zu Fortführungswerten.
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde
anhand geeigneter interner Unterlagen gegenwarts- und
zukunftsbezogen untersucht. Die Auswertung der
Fortführungsprognose ergab. dass die Fortführung
der Unternehmenstätigkeit überwiegend
wahrscheinlich ist.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ausschließlich linear
vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Brutto-Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2015
|
2014
|
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
24.592,97
|
14.834,87
|
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
77.486,67 (Vorjahr EUR 360,00).
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Tuba Kisla
|
ausgeübter Beruf:
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Kauffrau
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Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 58.785,90.
Auf neue Rechnung werden EUR 58.785,90 vorgetragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Bochum, 08.03.2017
Tuba Kisla
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2017 festgestellt.
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