SINGOLD
Kunststoff GmbH
Bobingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
275.437,93 |
126.153,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.087,00 |
5.042,00 |
| II.
Sachanlagen |
205.811,50 |
89.569,00 |
| III.
Finanzanlagen |
66.539,43 |
31.542,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
156.716,86 |
169.984,07 |
| I.
Vorräte |
122.451,25 |
112.413,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.023,14 |
55.936,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
108,26 |
210,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
242,47 |
1.634,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.844,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
432.154,79 |
298.981,97 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
181.837,57 |
197.534,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
167.534,62 |
155.305,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.697,05 |
-12.229,27 |
| B.
Rückstellungen |
7.400,00 |
4.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
242.917,22 |
97.347,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
79.743,73 |
50.037,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
432.154,79 |
298.981,97 |
Anhang
1. Buchführung
Die Gesellschaft ist nach § 41 GmbH-Gesetz
verpflichtet, eine ordnungsgemäße
Buchführung zu erstellen.
Die Buchführung wurde von der Steuerkanzlei
erstellt.
Die Kontierung erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen
SKR 03.
Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum.
2. Handels- und Steuerbilanz
Der vorliegende Jahrabschluss wurde unter Beachtung
der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften erstellt.
Dieser Abschluss dient daher gleichzeitig als Steuerbilanz.
3. Steuerrechtliche Verhältnisse
3.1 Umsatzsteuer
Die Umsätze des Unternehmers unterliegen der
Regelbesteuerung nach §§ 16 bis 18 UStG.
Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die
Buchführung entsprechend gegliedert.
Die nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen
sind erbracht.
2. Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuerberechnung wurden die
Vorschriften des GewStG beachtet.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
4.1 Die Absetzungen für Abnutzung wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
und
degressiv vorgenommen.
Die Absetzungen für Abnutzung (AfA) richten sich nach
der jeweiligen
betrieblichen
Nutzungsdauer des Anlageguts unter Anlehnung an die
amtlichen AfA-Tabellen.
Entsprechend der
Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im
Berichtszeitraum wurde die AfA
zeitanteilig
vorgenommen.
4.2 Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 410 €
wurden im
Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
4.3 Bei Vorräten einschl. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie den unfertigen Leistungen erfolgte die
Aktivierung zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Tageswerten.
Die Ermittlung der
Bestände erfolgte durch körperliche
Bestandsaufnahme.
Für
Bestandsrisiken und Unabhängigkeit wurden angemessene
Wertabschläge vorgenommen.
4.4 Eine gesonderte Auflistung der
Debitoren-Einzelkonten ist dem Jahresabschluss
beigefügt.
Zwischen der
namentlichen List der Debitoren und dem Bilanzansatz
besteht Übereinstimmung.
Die
Außenstände wurden am Ende des Wirtschaftsjahres
nach offenen Rechnungen ermittelt. Für
den Forderungsbereich
wurden laufend Personenkonten geführt.
Bei der
Überprüfung des Bestandes an Lieferungs- und
Leistungsforderungen ergab sich, dass mit
dem Zahlungseingang
für den ausgewiesenen Bestand bis zum nächsten
Bilanzstichtag
gerechnet werden kann.
5. Für Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und
Körperschaftsteuer wurden die sich ergebenden
Erstattungsansprüche aktiviert, sich ergebende
Zahlungsverpflichtungen wurden passiviert, wobei
davon
ausgegangen wird, dass die Zahlung innerhalb von 12 Monaten
ab Bilanzstichtag erfolgt.
4.6 Der in der Bilanz ausgewiesene
Kassenbestand gibt den zum Bilanzstichtag vorhandenen
Bestand richtig
wieder.
4.7 Der Bilanzansatz bei den Bankgirokonten
deckt sich mit den auf den letzten Kontoauszügen vom
31.12.2016
ausgewiesenen Salden.
4.8 Zum Bilanzstichtag wurden die nach
§ 5 Abs. 5 Nr. 1 und 2 EStG erforderlichen
Abgrenzungs-
posten
aktiviert bzw. passiviert.
4.9 In Höhe der zu erwartenden
Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und
für die
Ausfertigung der Steuererklärungen wurde eine
Rückstellung gebildet.
10. Eine gesonderte Auflistung der
Kreditoren-Einzelkonten ist dem Jahresabschluss
beigefügt.
Zwischen der namentlichen Liste der Kreditoren und dem
Bilanzansatz besteht
Übereinstimmung.
4.11 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen aus
Warenlieferungen und Leistungen sind der Aufstellung
zu
entnehmen. Die getroffenen Zahlungsvereinbarungen sehen
einen Ausgleich der
Verbindlichkeiten innerhalb des laufenden
Geschäftsjahres vor.
5. Geschäftsführer
Im Berichtszeitraum waren zum
Geschäftsführer bestellt:
Herr Matthias Hellfritsch
Dorfstr. 35a, 86830 Schwabmünchen
Der Geschäftsführer war
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Bobingen, den 07.August 2017 gez. Matthias
Hellfritsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2017 festgestellt.
|