ROTTAPHARM I MADAUS GmbH
Selbe AdresseHerstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
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AGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft (vormals: AXA Customer Solutions Aktiengesellschaft)KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Kennzahlen
* AGER Lebensversicherung AG (ehemalige AXA Customer Solutions AG) ** Pro-Forma-Werte (entsprechen dem von der AXA Lebensversicherung AG auf die AGER Lebensversicherung AG abgespaltenen Bestand) *** Veränderung 2023 zu 2022 Pro-Forma-Wert 1) Selbst abgeschlossene Haupt- und Zusatzversicherungen 2) Nur selbst abgeschlossene Hauptversicherungen 3) Nettoverzinsung gemäß Verbandsformel des GDV Als Folge der Rundungen können sich bei der Berechnung von Summen und Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Aufsichtsrat Mirjam Bamberger (ab 25.05.2023) Chief Strategic Development Officer AXA Europe & Latin America, AXA GIE Zürich, Schweiz Thorsten Becker (bis 25.05.2023) Chief Investment Officer AXA Konzern AG Köln Wiebke Dahl (ab 25.05.2023) Stellvertretende Vorsitzende Konzernbetriebsrat, Stellv. Vorsitzende Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG Norderstedt Thomas Gerber Neidhart (ab 25.05.2023) Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG und der AXA Leben AG Zürich, Schweiz Thomas Junge (bis 25.05.2023) Chefsyndikus AXA Konzern AG Kaarst Christoph Rummel (bis 25.05.2023) Leiter Steuern AXA Konzern AG Mühlheim a.d. Ruhr Vorstand Dr. Thilo Schumacher (ab 25.05.2023) Vorsitzender Vorstandsvorsitz Customer Management Dr. Achim Dahlbokum (ab 28.12.2023) Informationstechnologie/Digitalisierung Dr. Karsten Dietrich (ab 25.05.2023) Personenversicherung Beate Heinisch Operations People Experience Informationstechnologie/Digitalisierung
Kai Kuklinski (ab 25.05.2023) Vertrieb Dr. Stefan Lemke (bis 31.08.2023) Informationstechnologie/Digitalisierung Dr. Nils Reich (bis 25.05.2023) CallCenter Management Dr. Marc Daniel Zimmermann (ab 25.05.2023) Finanzen Lagebericht Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2023 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt: Deutsche Wirtschaft im Tief Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr geschrumpft. Laut Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung sank das Bruttoinlandsprodukt verglichen mit dem Vorjahr um 0,3 %. Im Jahr zuvor war immerhin ein Wachstum von rund 1,8 % zu verzeichnen. Gründe sind die hohe Inflation, steigende Zinsen und die schwache Weltkonjunktur. Hinzu kommen politische Unsicherheiten - vom Ukraine-Krieg und dem Nahost-Konflikt bis hin zu den Haushaltsproblemen der Bundesregierung. Milliardenhilfen in der Energiekrise drückten den deutschen Staatshaushalt im vergangenen Jahr ins Minus. Die hohe Inflation schmälerte die Kaufkraft der privaten Haushalte, die sich deshalb mit dem Konsum zurückhielten und 0,8 % weniger ausgaben. Die Europäische Zentralbank bekämpft die starke Teuerung mit dem höchsten Zinsniveau ihrer Geschichte (Quelle: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung). Deutsche Versicherungswirtschaft trotz schwieriger Rahmenbedingungen zufrieden Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im vergangenen Geschäftsjahr trotz schwieriger Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten gut behauptet und blickt verhalten optimistisch auf das laufende Jahr 2024. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verbuchten die Versicherer im Jahr 2023 über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 % auf 224,7 Milliarden Euro. Das Geschäft mit Lebensversicherungen wurde 2023 durch die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage sowie die schwache Entwicklung der realen Löhne und der damit einhergehenden Konsumzurückhaltung belastet. Vor allem das Einmalbeitragsgeschäft war davon betroffen. Die laufenden Beiträge entwickelten sich robust. Insgesamt gingen die Beitragseinnahmen bei den Lebensversicherern um 5,2 % auf 92,0 Milliarden Euro zurück. In der Schaden- und Unfallversicherung war das zurückliegende Jahr geprägt von nachgelagerten Anpassungen an Schadensaufwendungen wie zum Beispiel Baukosten oder gestiegene Preise für Autoreparaturen. Zwar verbuchte die Sparte ein Beitragswachstum von 6,7 % auf 84,5 Milliarden Euro, jedoch legte der Schadenaufwand mit 12,7 % deutlich stärker zu als die Beitragsentwicklung. Insgesamt ging der versicherungstechnische Gewinn der Sparte Schaden- und Unfallversicherung um mehr als die Hälfte auf rund 1,5 Milliarden Euro zurück. Allein in der Kfz-Versicherung ergibt sich durch die gestiegenen Preise ein versicherungstechnischer Verlust von rund 2,9 Milliarden Euro. Höhere Ausgaben als Einnahmen hatten die Kraftfahrtversicherer auch in den Segmenten Kfz-Haftpflicht und Teilkasko. Die höchste und kräftig gestiegene kombinierte Schaden-Kosten-Quote erwartet der Verband in Vollkasko, wodurch die Kraftfahrtversicherung insgesamt tief in die roten Zahlen rutschte. In der PKV erhöhten sich die Beitragseinnahmen 2023 um 2,3 % auf 48,2 Milliarden Euro. 42,6 Milliarden Euro entfielen davon auf die Krankenversicherung (plus 1,3 %). In der Pflegeversicherung stiegen die Beiträge insbesondere wegen Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 10,3 % auf 5,6 Milliarden Euro. Veräußerung eines geschlossenen Teilbestands konventioneller Lebensversicherungen an Athora Deutschland Die AXA Konzern AG hat im Juli 2022 eine Vereinbarung mit der Athora Deutschland GmbH geschlossen, nach welcher ein Teilbestand von rund 900.000 konventionellen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen (nebst dazugehörenden Kapitalanlagen) aus dem Bestand der AXA Lebensversicherung AG ("DWL-Geschäftsbereich") an Athora übertragen werden soll. Athora ist eine Versicherungsgruppe mit Fokus auf Europa, die sich auf Bestandsübernahmen, die Verwaltung geschlossener Bestände und Rückversicherungslösungen im Bereich der Lebensversicherung spezialisiert hat. Für die Umsetzung der Übertragung wurde von der AXA Konzern AG zunächst eine neue Gesellschaft, die AGER Lebensversicherung AG gegründet, die im Mai 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung erhalten hat. Die AXA Lebensversicherung AG hat dann im Wege der umwandlungsrechtlichen Abspaltung den Teilbestand auf die AGER Lebensversicherung AG übertragen. Diese Abspaltung ist mit Eintragung im Handelsregister im November 2023 wirksam geworden. Im nächsten Schritt wird Athora von der AXA Konzern AG nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht alle Anteile an der AGER Lebensversicherung AG erwerben. Die Transaktion soll nach derzeitiger Planung in 2024 abgeschlossen werden. Risiken für die AGER aus einem potenziellen Scheitern der Transaktion sind als sehr gering einzuschätzen, da der Geschäftsbetrieb weiterhin sichergestellt ist. Umfirmierung der AXA Customer Solutions AG in AGER Lebensversicherung AG Die AGER wurde am 10. März 2022 als AXA Customer Solutions AG (ACS) gegründet. Gegenstand der Geschäftstätigkeit waren kundenbezogene Serviceleistungen im Bereich der Telefonie sowie die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen und die Beratung über Versicherung für die verbundenen Unternehmen des deutschen AXA-Konzerns. Am 09. Juni 2023 erfolgte die Umfirmierung der Gesellschaft in AGER Lebensversicherung AG. Mit Vollzug der umwandlungsrechtlichen Abspaltung des Versicherungsbestands auf die AGER Lebensversicherung AG am 8. November 2023 (Eintragung in das Handelsregister) wurde der bisherige Gegenstand der Geschäftstätigkeit entsprechend erweitert. Marktsituation AGER Lebensversicherung im deutschen Marktumfeld Die Entwicklungen in den Kapitalmärkten haben auch im Jahr 2023 dazu geführt, dass sich in Deutschland das Produktangebot weiter stärker auf fondsbasierte Produkte und Produkte mit Beitragsgarantien unter 100 % ausgerichtet hat. Die Darstellung attraktiver Renditechancen bei gleichzeitiger Bruttobeitragsgarantie ist bei einem Höchstrechnungszins von 0,25 % kaum möglich, da die für die Garantie notwendige alleinige Anlage im Sicherungsvermögen zusätzliche Renditemöglichkeiten schmälert. Im Zins- und Kapitalmarktumfeld der letzten Jahre hat sich die Attraktivität unterschiedlicher Produktlösungen in der Kundenwahrnehmung entsprechend verändert, insbesondere auch unter Berücksichtigung der langfristigen Inflationserwartung. In diesem anspruchsvollen Zinsumfeld ist insbesondere eine vorausschauende und nachhaltige Geschäfts- und Kapitalanlagestrategie von großer Bedeutung, um die finanzielle Stabilität der Gesellschaft zu wahren und somit dauerhaft Garantieversprechen an Kunden gewährleisten zu können. Die AGER Lebensversicherung zeichnet sich durch wirtschaftliche Solidität und Widerstandsfähigkeit aus. Dies zeigt sich unter anderem in der stabil über Marktdurchschnitt liegenden Überschussbeteiligung von 2,6 %. AXA Deutschland hat eine Vereinbarung getroffen, den Versicherungsbestand der ehemaligen DBV Winterthur Lebensversicherung an den Bestandsversicherer Athora Deutschland zu übertragen. Dafür wurde im ersten Schritt der Versicherungsbestand auf die von AXA neu gegründete AGER Lebensversicherung AG übertragen. Das Produktangebot der AGER Lebensversicherung AG bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Neugeschäft der Gesellschaft stammt ausschließlich aus geschlossenen Kollektivverträgen zu bereits bestehenden Kundenverbindungen. Die Geschäftsentwicklung der Lebensversicherungen im Jahr 2023 steht weiter unter dem Eindruck wirtschaftlicher Unsicherheit mit erhöhter Inflation und gestiegenen Zinsen. Das Neugeschäft in APE / Annual Premium Equivalent liegt marktweit um -1,3 % unter dem des Vorjahres. Insbesondere das Neugeschäft gegen Einmalbeitrag ist rückläufig (-13,6 % vs. 2022). Das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag liegt im Gesamtmarkt hingegen um +4,3 % über dem des Vorjahres. Das Neugeschäft der AGER Lebensversicherung hat sich mit -0,4 % gegenüber Vorjahr gemessen in APE etwas besser entwickelt als der Gesamtmarkt. Der Neugeschäftsmarktanteil verbleibt jedoch wie im Vorjahr bei 0,3 %. Die Beitragseinnahmen sind im Markt mit -4,0 % gegenüber Vorjahr und bei der AGER Lebensversicherung mit -6,5 % rückläufig. Der Marktanteil der AGER Lebensversicherung bei den gebuchten Beiträgen bleibt konstant bei 0,7 %. Starke Ratings im AA-Bereich Die AXA Gruppe mit Hauptsitz in Frankreich gehört zu den stabilsten globalen Finanzdienstleistern. Die internationalen Ratingagenturen bescheinigen ihr seit Langem eine hohe Finanzkraft. Deren Einstufungen können indirekt auch für die Kerngesellschaften der deutschen AXA Konzern AG herangezogen werden. Der letzte Bericht des Standard & Poor's Rating Services vom 6. September 2023 testiert der AXA Gruppe weiterhin unverändert ein Financial Strength Rating von AA- sowie einen stabilen Ausblick. Auch die auf den Versicherungssektor spezialisierte Ratingagentur AM Best bewertet AXA Gruppe in ihrer letzten Beurteilung vom 7. September 2023 mit einem Financial Strength Rating von A+ mit stabilem Ausblick. Entwicklung des Geschäftsverlaufs im Vergleich zu den Erwartungen Auf einer vergleichbaren Basis, d.h. mit Vorjahreswerten des im Jahr 2023 von der AXA Lebensversicherung AG übernommenen Bestands, gingen die Beitragseinnahmen wie erwartet leicht zurück. Die Kosten lagen wie geplant deutlich unter denen des Vorjahres. Das Kapitalanlageergebnis lag moderat unter den Erwartungen, welche bereits von einem moderaten Rückgang ausgegangen waren. Wie im Plan erwartet wurde ein deutlich höherer Ertrag als im Vorjahr aus der Auflösung von Zinszusatzreserve erzielt. Insgesamt konnte ein Rohüberschuss moderat unter Plan erzielt werden, welcher einen moderaten Rückgang unterstellt hatte. Der Rückstellung zur Beitragsrückerstattung wurde demzufolge ein deutlich niedrigerer Betrag als in der Planung zugeführt, welche noch von einem leichten Rückgang ausgegangen war. Für das Jahresergebnis wurde ein moderater Rückgang erwartet, der etwas stärker ausfiel als geplant. Geschäftsergebnis Sofern nicht anders angegeben, werden in den nachfolgenden Darstellungen stets Brutto-Werte ausgewiesen. Im weiteren Verlauf werden im Lagebericht die Vorjahreszahlen auf vergleichbarer Basis kommentiert (Pro-Forma-Werte). Das bedeutet, dass bei den Vorjahreswerten diejenigen Teile hinzugefügt wurden, die auf den im Jahr 2023 von der AXA Lebensversicherung AG übernommenen Bestand entfallen. Beitragseinnahmen von 609,3 Mio. Euro Die gebuchten Beiträge des selbst abgeschlossenen Geschäfts unserer Gesellschaft verringerten sich im Berichtsjahr um 6,5 % auf 609,3 Mio. Euro (2022: 651,5 Mio. Euro). Hiervon entfielen 531,0 Mio. Euro (-6,4 %) auf die laufenden Beiträge. Die Einmalbeiträge sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Mio. Euro auf jetzt 78,3 Mio. Euro zurückgegangen (-6,7 %). Bei den laufenden Beiträgen verringerten sich die Beitragseinnahmen aus klassischen Kapital-Lebensversicherungen um 21,4 Mio. Euro auf 196,5 Mio. Euro (-9,8 %). Die laufenden Beiträge zu konventionellen Rentenversicherungen gingen um 12,1 Mio. Euro auf 253,8 Mio. Euro zurück (-4,6 %). Die Einmalbeiträge gingen sowohl bei den klassischen Kapital-Lebensversicherungen (-1,0 Mio. Euro, -10,6 %) als auch bei den konventionellen Rentenversicherungen (-2,4 Mio. Euro, -3.3 %) weiter zurück. Kapitalanlageergebnis auf 350,8 Mio. Euro gesunken Das gesamte Kapitalanlageergebnis - alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen - betrug im Berichtsjahr 350,8 Mio. Euro (2022: 455,7 Mio. Euro). Dies entspricht einem Rückgang von 105,0 Mio. Euro. Dabei stieg das laufende Ergebnis für Kapitalanlagen im Wesentlichen aufgrund von höheren Ausschüttungen von Renten- und Aktienfonds um 116,3 Mio. Euro auf 362,9 Mio. Euro. Die laufende Verzinsung erhöht sich daher von 1,6 % auf 2,4 %. Aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden Gewinne in Höhe von 41,9 Mio. Euro (2022: 490,6 Mio. Euro) realisiert. Diese Gewinne wurden hauptsächlich aus der Rückgabe von Anteilsscheinen sowie dem Verkauf von Aktienfonds, Rentenfondsanteilen und festverzinslichen Wertpapieren erzielt. Den Abgangsgewinnen standen Abgangsverluste in Höhe von 50,8 Mio. Euro (2022: 93,3 Mio. Euro) gegenüber. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 3,2 Mio. Euro (2022: 188,1 Mio. Euro) vorgenommen, davon sind 3,2 Mio. Euro (2022: 0,0 Mio. Euro) durch Wechselkursänderungen bedingt. Die Zuschreibungen auf Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,0 Mio. Euro (2022: 0,0 Mio. Euro). Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen - berechnet nach der Formel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft - beträgt für das Jahr 2023 2,4 % (2022: 2,9 %). Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Abschluss- und Verwaltungskosten unserer Gesellschaft betrugen im Berichtsjahr insgesamt 45,9 Mio. Euro (2022: 58,2 Mio. Euro); dies entspricht einer Abnahme um 21,1 % gegenüber dem Vorjahr. Die Verringerung der Abschlusskosten um 22,9 % auf 29,6 Mio. Euro (2022: 38,4 Mio. Euro) ist durch die rückläufige Neugeschäftsentwicklung verursacht. Die Beitragssumme des Neugeschäfts sank auf 315,8 Mio. Euro (2022: 336,3 Mio. Euro). Im Ergebnis sinkt die Abschlusskostenquote - das Verhältnis der Abschlussaufwendungen zur Beitragssumme des Neugeschäfts - auf 9,4 % (2022: 11,4 %). Die Verwaltungskosten unserer Gesellschaft lagen im Berichtsjahr mit 16,3 Mio. Euro um 17,6 % unter denen des Vorjahres (19,8 Mio. Euro). In Kombination mit den um 6,5 % auf 609,3 Mio. Euro (2022: 651,5 Mio. Euro) gesunkenen Beitragseinnahmen reduzierte sich die Verwaltungskostenquote auf 2,7 % (2022: 3,0 %). Die gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb - inklusive der erhaltenen Provisionen aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft - verringerten sich um 21,1 % auf 45,5 Mio. Euro (2022: 57,6 Mio. Euro). 1,3 Mrd. Euro direkte Leistungen für unsere Kunden Die direkten Leistungen an unsere Kunden für Abläufe, Rückkäufe, Todes- und Heiratsfälle und Unfall sowie für Renten einschließlich der zugehörigen Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift verminderten sich geringfügig um 1,6 % auf 1,29 Mrd. Euro (2022: 1,31 Mrd. Euro). Der Anteil der vertragsgemäßen Abläufe lag dabei in 2023 bei 69,7 % der Leistungen (jeweils ohne Überschussanteile und Anteile aus der Direktgutschrift), der Anteil der Rückkäufe bei 7,2 % sowie der Renten- und Berufsunfähigkeitsleistungen bei 18,8 %. 4,3 % entfielen auf Leistungen für Tod, Heirat und Unfall. Die Leistungsverpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern (Deckungsrückstellung, Ansammlungsguthaben und Rückstellung für Beitragsrückerstattung) reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 414,6 Mio. Euro (2022: Verminderung der Rückstellungen um 323,4 Mio. Euro) auf 14,8 Mrd. Euro. Der Rückgang stammt maßgeblich aus freiwerdenden Rückstellungen ablaufender Verträge und dem Abbau der Zinszusatzreserve Deckungsrückstellung für Rentenversicherungen Bei der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) werden die Untersuchungen zur Sterblichkeit in der Rentenversicherung durch Berücksichtigung neuer Daten laufend aktualisiert, da eine Fortsetzung des Trends zu weiter steigenden künftigen Lebenserwartungen nicht ausgeschlossen werden kann. Auch unsere eigenen Versicherungsbestände werten wir entsprechend aus. Zur Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung haben wir die Deckungsrückstellung für unseren Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wurden, bereits in den Vorjahren verstärkt. Auch in 2023 wurde eine weitere Verstärkung der Deckungsrückstellung vorgenommen Zinszusatzreserve Die Deckungsrückstellungsverordnung sieht abhängig vom Kapitalmarktzins der vergangenen Jahre die Bildung einer Zinszusatzreserve für Versicherungen mit einem Rechnungszins oberhalb eines Referenzzinses die Bildung einer Zinszusatzreserve vor. Dabei hängt der Referenzzins vom Kapitalmarktzins der vergangenen Jahre ab. vor. Zwar sind nach einer langen Phase niedriger und teilweise sogar fallender und negativer Zinsen am Kapitalmarkt die Zinsen in 2022 wieder gestiegen und haben sich im Jahr 2023 auf erhöhtem Niveau stabilisiert, doch wirkt sich dies aufgrund der Methodik zur Ermittlung des Referenzzinses für die Zinszusatzreserve erst langfristig aus. So bleibt der Referenzzins für die Zinszusatzreserve gegenüber dem Vorjahr unverändert. Durch Veränderungen des Bestandes, insbesondere den Abgang bzw. die Verkürzung der Restlaufzeit bestehender Verträge, kommt es aber zu einer Auflösung von Zinszusatzreserve. Daher hat sich die Zinszusatzreserve unserer Gesellschaft in 2023 um 103,9 Mio. Euro auf nunmehr 1,73 Mrd. Euro reduziert. Überschussbeteiligung Der Rohüberschuss nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich auf 175,5 Mio. Euro (2022: 252,7 Mio. Euro). Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung haben wir 71,9 Mio. Euro (2022: 79,3 Mio. Euro) zugunsten unserer Kunden entnommen sowie 120,5 Mio. Euro (2022: 185,8 Mio. Euro) neu zugewiesen. Die gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung belief sich auf 973,6 Mio. Euro (2022: 923,8 Mio. Euro). Die freie, noch nicht für die künftige Überschussbeteiligung gebundene Rückstellung für Beitragsrückerstattung lag bei 686,5 Mio. Euro (2022: 622,2 Mio. Euro). Für das Kalenderjahr 2024 beträgt die laufende Verzinsung bei der AGER Lebensversicherung AG 2,6 %. Mindestens wird jedoch die Garantieverzinsung gewährt. Hinzukommen können - je nach Vertragstyp - sonstige Überschüsse (Grund- und Risikoüberschüsse), Schlussüberschussanteile sowie eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Überschussanteilsätze für die einzelnen Tarife sind im Anhang dargestellt. Ertragsteuern Der Aufwand für Ertragsteuern beträgt 15,1 Mio. Euro (Vorjahr: 14,1 Mio. Euro). Darin ist ein Ertrag aus einer Steuererstattung für Vorjahre in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro aus Auflösung von Steuerrückstellungen und Steuererstattung für Vorjahre) enthalten. Der gesamte Steueraufwand inklusive sonstiger Steuern beträgt im Berichtsjahr 15,2 Mio. Euro nach 14,3 Mio. Euro im Vorjahr. Überschuss von 32,0 Mio. Euro Nach der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung und nach Steuern verbleibt ein erwirtschafteter Überschuss von 32,0 Mio. Euro (2022: 41,4 Mio. Euro). Eigenkapitalausstattung Zunächst hat sich das Grundkapital der AGER im Geschäftsjahr durch eine Barkapitalerhöhung gegen Einlage um 3.950 Tsd. Euro auf 4.000 Tsd. Euro erhöht. Die Aufnahme des zu Buchwerten von der AXA Lebensversicherung AG abgespaltenen positiven Vermögenssaldos (abspaltungsbedingte bilanzielle Vermögensmehrung) erhöht das bilanzielle Eigenkapital des übernehmenden Rechtsträgers (Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Aufgrund der Aufnahme des DWL-Geschäftsbereichs aus der ALV erhöhte sich daher im Folgenden das Eigenkapital der AGER um 210.815 Tsd. Euro. Die weitere Veränderung der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB erklärt sich zum einen aus der Einzahlung der AXA Konzern AG im November 2023 in Höhe von 60.591 Tsd. Euro und zum anderen aus dem Verbrauch des Organisationsfonds in Höhe von 50 Tsd. Euro. Die darüberhinausgehende Veränderung des Eigenkapitals erklärt sich aus der Thesaurierung des Jahresüberschusses, der mit 31.650 Tsd. Euro als Bilanzgewinn ausgewiesen wird. Weitergehende Erläuterungen zum Eigenkapital befinden sich im Anhang. Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Berichtsjahr erwähnten Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt wurde. Der Vorstand erklärt weiter, dass es zu unterlassenen Maßnahmen im Berichtsjahr nicht gekommen ist. Bestandsentwicklung Bestand auf 26,5 Mrd. Euro statistische Versicherungssumme gesunken Im Geschäftsjahr 2023 sank der Bestand unserer Gesellschaft auf eine statistische Versicherungssumme von 26,5 Mrd. Euro (-4,3 %). Am Ende des Berichtsjahres betreute unsere Gesellschaft 823.554 Verträge (2022: 873.894 Verträge). Gemessen am laufenden Jahresbeitrag belief sich unser Versicherungsbestand auf 516,3 Mio. Euro (2022: 552,1 Mio. Euro). Neuzugang: 18,0 Mio. Euro laufende Beiträge Im Berichtsjahr stieg das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag um 2,7 % auf 18,0 Mio. Euro. Die Zuwächse stammen dabei überwiegend aus den Rentenversicherungen. Das Neugeschäft gegen Einmalbeitrag sank um 0,8 % auf 77,1 Mio. Euro. Diese Entwicklung resultierte insbesondere aus Rückgängen bei Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag. Abgang von 55,2 Mio. Euro laufendem Jahresbeitrag Die Abgänge an laufenden Jahresbeiträgen beliefen sich auf 55,2 Mio. Euro, das waren 5,5 % weniger als im Vorjahr. Davon entfielen auf die vertragsmäßigen Abläufe 34,6 Mio. Euro (-3,2 %) und auf die vorzeitigen Abgänge 17,0 Mio. Euro (+1,3 %). Die Stornoquote, bezogen auf die Stückzahl, betrug wie im Vorjahr 1,1 %. Detaillierte Angaben zur Entwicklung des Versicherungsbestands entnehmen Sie bitte den Anlagen zum Lagebericht. Kapitalanlagebestand sank um 260,8 Mio. Euro auf 14,8 Mrd. Euro. Auch das Geschäftsjahr 2023 wurde von hoher Dynamik an den Kapitalmärkten geprägt. Dabei entwickelte sich insbesondere der Aktienmarkt deutlich positiver als zu Beginn des Jahres im Konsens erwartet wurde. Wesentliche Treiber der Entwicklung der Kapitalmärkte waren neben den makroökonomischen Variablen Inflation und Wachstum, die Geldpolitik. Nachdem im Jahr 2022 sich bei den Konsumentenpreisen in der Eurozone unterjährig zweistellige Steigerungsraten ergaben und die Inflation bei 8,4 % lag, nahm die Inflationsdynamik im Verlauf des Jahres 2023 ab, so dass die Inflation im Jahre 2023 auf 5,5 % sank. Für 2024 wird mit einem weiteren Rückgang der Inflation gerechnet. Das globale Wachstum wird für 2023 bei 3,0 % erwartet und entwickelte sich somit besser als im Konsens zu Beginn des Jahres angenommen. Zwar wird für Deutschland ein leicht negatives Wachstum erwartet, insgesamt wird für die Eurozone allerdings für 2023 ein moderates Wachstum von 0,5 % projiziert. Ein starker Rückgang des Wirtschaftswachstums ist somit ausgeblieben, auch wenn die Wachstumsraten global und in der Eurozone im Vorjahresvergleich rückläufig waren. In den USA wird für 2023 sogar mit einem leichten Anstieg des Wachstums im Vorjahresvergleich gerechnet, wobei für 2024 geringeres Wachstum projiziert wird. Zur Eindämmung der Inflation erhöhte die Europäische Zentralbank die Leitzinsen im Jahresverlauf bis September sukzessive um 2,0 %. Die US-amerikanische Zentralbank FED vollzog die letzte Erhöhung des Leitzinses im Juli. Insgesamt erhöhte die FED im Jahre 2023 den Leitzins um 1,0 %. In dem zuvor skizzierten Umfeld rückläufiger Inflation und nachlassenden Wachstums wird für 2024 mit einem Absenken der Leitzinsen gerechnet. Inflation und Geldpolitik waren auch wesentliche Treiber der Renditen an den Anleihemärkten. Nachdem die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen im Oktober nahezu 3,0 % erreichte, fiel die Rendite zum Jahresende auf 2,02 % und war somit im Vergleich zum Jahresende 2022 insgesamt 0,54 Prozentpunkte rückläufig. Insgesamt liegt das Zinsniveau unverändert auf einem deutlich höheren Niveau als in der bis zum ersten Quartal 2022 erlebten Niedrigzinsphase. In der Kapitalanlage profitiert die AGER Lebensversicherung AG somit unverändert von im Vergleich zur Niedrigzinsphase attraktiven Neuanlagerenditen. Auch führten die im Jahresverlauf rückläufigen Zinsen (z.B. 10-jährige deutsche Staatsanleihen) zu einem Anstieg der Marktwerte der festverzinslichen Kapitalanlagen im Vorjahresvergleich. Die im Vergleich zu den Erwartungen am Jahresanfang gute Entwicklung der globalen Konjunktur sowie die sich durchsetzende Erwartung bezüglich Zinssenkungen im Jahr 2023 trugen wesentlich zu einer positiven Entwicklung der Aktienmärkte im Jahr 2023 bei. Dabei wurde insbesondere der US-amerikanische Markt von der Stärke einzelner Tech-Unternehmen getrieben, deren starke Kursentwicklung von der Euphorie um das Thema Künstliche Intelligenz profitierte. Unterjährige Rückschläge ergaben sich im Zuge der Krise der Regionalbanken in den USA im ersten Quartal sowie im dritten Quartal vor dem Hintergrund der ansteigenden Renditen am Anleihenmarkt. Insgesamt überwogen aber die positiven Faktoren, sodass der Euro Stoxx 50 im Jahresverlauf 19,2 % und der US-Index S&P 500 24,2 % in US-Dollar zulegte. Der Euro konnte gegenüber dem US-Dollar im Jahresverlauf um 3,1 % zulegen. Wesentlicher Treiber hierfür war die zum Jahresende sich durchsetzende Markterwartung, dass die US-Zentralbank FED im kommenden Jahr die Zinsen aufgrund einer geringeren Inflation und eines nachlassenden Wirtschaftswachstums stärker und schneller senken würde als die Europäische Zentralbank.
In dem skizzierten Kapitalmarktumfeld hat die AGER Lebensversicherung AG auf Grundlage eines ausgewogenen Kapitalanlagenportfolios die an ihre Kunden gegebenen Leistungsversprechen erfüllt. Zudem profitierte die AGER Lebensversicherung AG von den Vorteilen als Unternehmen eines internationalen Versicherungskonzerns, um die zur Verfügung stehenden Mittel in Kapitalanlagen zu attraktiven Konditionen eines Großinvestors zu investieren. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Staatsanleihen und staatsnahe Anleihen sowie in Unternehmensanleihen vorgenommen. Der Aktienbestand wurden hingen reduziert. Kapitalanlagen im Öl- und Gassektor wurden weiter reduziert. Der Bestand an Kapitalanlagen sank bei unserer Gesellschaft im Laufe des Jahres 2023 auf einen Buchwert von 14,8 Mrd. Euro (2022: 15,0 Mrd. Euro). Der Marktwert stieg auf 13,2 Mrd. Euro (2022: 13,0 Mrd. Euro). Das gesamte Neuanlagevolumen unserer Gesellschaft betrug 1.607,8 Mio. Euro (2022: 3.059,8 Mio. Euro). Mit 1.605,8 Mio. Euro oder 99,9 % bildeten festverzinslichen Wertpapiere und in festverzinsliche Wertpapiere investierte Investmentanteile den Schwerpunkt unserer Neuanlagen. Der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere inklusive der in festverzinslichen Wertpapieren investierten Investmentanteile bildet den Schwerpunkt des Gesamtportfolios und betrug 14,2 Mrd. Euro (2022: 14,1 Mrd. Euro) oder 96,4 % (2022: 93,9 %) der gesamten Kapitalanlagen. Der überwiegende Teil der Aktien wurde in Spezialfonds gehalten, die auf Aktieninvestments ausgerichtet sind, jedoch auch einen begrenzten Anteil an Renteninvestments beinhalten. Insgesamt sank die Aktienquote auf Buchwertbasis bei 3,6 % (2022: 4,4 %). Gemessen an den Marktwerten sank die Quote auf 4,1 % (2022: 5,0 %). Bewertungsreserven von -1,6 Mrd. Euro. Die Bewertungsreserven als Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf -1.562,7 Mio. Euro (2022: -2.014,7 Mio. Euro). Der Wert unserer Reserven ist im Geschäftsjahr 2023 um 452 Mio. Euro gestiegen. Dies ist insbesondere auf die Kapitalanlage in Rentenpapiere zurückzuführen. Das allgemein gesunkene Zinsniveau bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem entsprechenden Berichtszeitraum des Vorjahres führten zu einem Anstieg der Bewertungsreserven um 389,6 Mio. Euro auf -1.562,4 Mio. Euro. (2022: -1.952,0 Mio. Euro). Die Bewertungsreserven auf Aktieninvestmentanteile, Beteiligungen und direkte sowie indirekte Immobilienbeteiligungen betrugen am Ende des Berichtsjahres -0,3 Mio. Euro (2022: 71,1 Mio. Euro). Das Liquiditätsmanagement wird im Risikobericht unter Liquiditätsrisiken erläutert. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Net Promoter System zur Messung der Kundenzufriedenheit Mit der Zielsetzung, unsere hohe Kundenzufriedenheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, wurde im Jahr 2017 konzernweit das Net Promoter System eingeführt. Mit diesem System können Kund:innen aktiv Feedback zu ihrem Kontakt mit AXA geben. Dies erfolgt anhand der Weiterempfehlungsbereitschaft und einer Sterne-Bewertung von 1 bis 5 inklusive der individuellen offenen Aussagen der jeweiligen Kund:in, die auf der Unternehmens-Homepage transparent veröffentlicht werden und somit für jede Kund:in und Interessent:in offen einsehbar sind. Die Erhebung der NPS-Werte findet dabei an einer Vielzahl an Kontaktpunkten unserer Kund:innen mit AXA statt und reicht von einem übergreifenden NPS-Wert über eine Beurteilung der Vertriebspartner:innen, der operativen Betreuung bis hin zum Feedback zu unseren Produkten und Serviceleistungen. Im Jahr 2023 konnten wir unseren NPS für die Sachgesellschaften sowie für die Leben- und Krankenversicherungen positiv entwickeln und somit durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Zufriedenheit unserer Kund:innen weiter steigern. Die fortlaufende Analyse und Reaktion auf die Feedbacks unserer Kund:innen wird auch im nächsten Jahr konsequent weiter fortgesetzt und ermöglicht es uns auch zukünftig, Optimierungsmaßnahmen im Sinne unserer Kund:innen zu entwickeln und umzusetzen. Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung unseres Unternehmens beruhen in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen mit einem Planungshorizont von grundsätzlich 3 Jahren ausgehend vom Stichtag 31. Dezember 2023. Dementsprechend kommen insbesondere in der Berichterstattung über die Risiken und die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft allein unsere Annahmen und Ansichten zum Ausdruck. Das Risikomanagement unserer Gesellschaft basiert auf der Grundlage der §§ 23 und 26 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Leitlinien der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zum Governancesystem und der Durchführungsverordnung 2015/35 der Europäischen Kommission. Als Risiko wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen, die Möglichkeit des Nichterreichens eines explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Zieles verstanden. Dies schließt die Risikodefinition des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Risikoberichterstattung (DRS 20) ein, innerhalb dessen Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können, definiert sind. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
Im Folgenden werden unsere Organisationseinheiten des Risikomanagements und der Risikomanagementprozess aufgezeigt. Darüber hinaus wird unsere Risikosituation im Wesentlichen anlehnend an den Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen (DRS 20 und Anlage 2 für Versicherungsunternehmen) dargestellt. Organisationseinheiten des Risikomanagements Das Risikomanagement unserer Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der AXA Deutschland (AXA Konzern AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen) eingebunden. Aufgrund der Komplexität des Versicherungsgeschäfts ist die Risikomanagementfunktion unserer Gesellschaft auf verschiedene zentrale Funktionen, Organisationseinheiten und Kommissionen verteilt. Kontrollgremium ist der Aufsichtsrat als das den Vorstand überwachende Organ. Der Vorstand ist zuständig für die risikopolitische Ausrichtung unserer Gesellschaft sowie die Implementierung eines funktionierenden angemessenen Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung. Das Audit & Risk Committee (ARC) unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf das ARC delegiert. Darüber hinaus werden im ARC unter anderem Compliance-Themen sowie Rechts- und Revisionsthemen mit Risikobezug behandelt. Des Weiteren existiert das Compliance and Operational Risk Committee als zentrales Kommunikationsgremium zu Compliance-Themen, operationellen Risiken, Reputationsrisiken und sonstigen Rechtsrisiken. Zusätzlich werden risikorelevante Themen in diversen Spezialgremien, wie zum Beispiel dem Internal Model Committee, dem Local Risk Reinsurance Committee, dem Asset Liability Management Committee, dem Investment Committee und weiteren Gremien besprochen. Zur Risikomanagementfunktion gehörende Organisationseinheiten sind
Der Bereich Value & Risk Management - zuständige Einheit für alle Gesellschaften der AXA Deutschland - ist in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden der AXA Konzern AG integriert. Der Chief Risk Officer der AXA Deutschland stellt die zeitnahe Kommunikation risikorelevanter Themen durch regelmäßige Berichterstattung an das ARC im Rahmen von dessen Sitzungen beziehungsweise ad hoc sicher. AXA hat mit Blick auf die Solvency II-Anforderungen an das System of Governance folgende Schlüsselfunktionen etabliert:
Inhaber der Funktionen und damit Schlüsselperson ist der jeweilige Leiter oder eine leitende Funktion innerhalb des Bereichs oder der Abteilung. Die versicherungsmathematische Funktion ist im Ressort Finanzen angesiedelt. Für die Inhaber der Schlüsselfunktionen und -aufgaben gelten besondere Anforderungen, sogenannte "Fit & Proper"-Eigenschaften (das heißt fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig). Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft. Risikomanagementprozess Das Risikomanagement unserer Gesellschaft erfolgt unter Beachtung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und innerbetrieblicher Vorgaben. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -überwachung sowie Risikokommunikation und -berichterstattung zusammen. Risikoidentifikation: Die regelmäßige Risikoidentifikation erfolgt innerhalb der ARC-Sitzungen, im Rahmen der strategischen Planung, der Aktualisierung der Risikostrategie sowie der Dokumentation und Beschreibung operationeller Risiken. Darüber hinaus ist die Risikoidentifikation auch durch das Interne Kontrollsystem sowie im Rahmen von Prüfungen der Internen Revision möglich. Risiken neuer Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte werden im Rahmen der beiden standardisierten Prozesse Investment Approval Process (IAP) und Product Approval Process (PAP) vom Bereich Value & Risk Management unabhängig auf alle wesentlichen internen und externen Risikoeinflussfaktoren untersucht sowie deren Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil bewertet. Des Weiteren gibt es zur Identifikation operationeller Risiken einen jährlichen Risikoerhebungsprozess auf Basis einer Befragung der Vorstandsmitglieder und der höheren Führungsebene sowie einer Bewertung durch die jeweiligen operativen Ansprechpartner. Darüber hinaus erfolgt die Risikoidentifikation infolge einer Meldung eingetretener Risiken zur Aufnahme in die Verlustdatensammlung für operationelle Risiken, im Rahmen des Information Risk Management Prozesses (IRM) oder durch das Risk Identification and Assessment (RIA) im Rahmen des Business Continuity Managements.
Risikoanalyse und -bewertung: Aufbauend auf den
Ergebnissen der Risikoidentifikation erfolgt eine Analyse
und Bewertung der Risiken. Ergebnis der Risikoanalyse und
-bewertung ist das Risikoprofil unseres Unternehmens.
Identifizierte Risiken werden nach ihrer Wesentlichkeit
eingeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Risiken mit
wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz-
oder Ertragslage unseres Unternehmens identifiziert und
angemessene Steuerungsmaßnahmen/
Bei der Risikobewertung wird, wo sinnvoll und möglich, eine quantitative Einschätzung für die einzelnen Risiken sowie für das gesamte Risikoportfolio unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Steuerungsmaßnahmen abgegeben. Die übergreifende quantitative Risikobewertung erfolgt anhand des ökonomischen Risikokapitalmodells (Standardmodell) und der dort definierten und eingesetzten Bewertungsmethoden. Für Risikoarten, für die eine quantitative Risikomessung nicht sinnvoll oder möglich ist, wie zum Beispiel Reputations- oder strategische Risiken, wird eine qualitative Beurteilung vorgenommen. Neben qualitativen und quantitativen Methoden werden bei der Risikobewertung für ausgewählte Risiken situationsbedingt auch Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen und Stresstests mit unterschiedlichen Zeithorizonten herangezogen. Risikosteuerung und -überwachung: Die Risikosteuerung umfasst das Ergreifen von Maßnahmen zur Risikobewältigung in unserer Gesellschaft. Unter Risikosteuerung wird die Umsetzung entwickelter Konzepte und Prozesse im Einklang mit der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie verstanden. Dadurch werden Risiken entweder bewusst akzeptiert, vermieden, vermindert oder transferiert. Durch regelmäßige Überwachung der Risiken anhand eines Soll-Ist-Abgleichs, zum Beispiel im Rahmen des implementierten Limitsystems, werden Gefahren frühzeitig erkannt. Somit wird ein Gegensteuern ermöglicht. Die Entscheidung, welche Maßnahme im speziellen Fall durchgeführt wird, erfolgt durch Abwägung des Risiko-/ Ertragsprofils sowie durch Überwachung der Limite der Verlust- und Risikoindikatoren. Die Risikosteuerung erfolgt immer durch die Geschäftsleitung gemäß ihrer Bereitschaft, bestimmte Risiken zu übernehmen. Dabei müssen das Risikoprofil und die Risikotragfähigkeit strikt beachtet werden. Schließlich wird in Verbindung mit einer angemessenen Berichterstattung beziehungsweise Eskalation die Einhaltung der Risikostrategie sichergestellt und die frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglicht. Risikokommunikation und -berichterstattung: Das sich aus Risikoanalyse und Bewertung ergebende Risikoprofil wird gegenüber dem Vorstand kommuniziert, so dass dieser bei der Festlegung des Risikoappetits das aktuelle Risikoprofil beachten kann. Ziel der Risikoberichterstattung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Risikoinformationen zur Einschätzung des unternehmensindividuellen Risikos unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher und interner Steuerungsanforderungen. Neben der Ergebnisberichterstattung zum ökonomischen Risikokapital werden auf Konzernebene regelmäßig ein Risikobericht und ein auf Solvency II-Anforderungen ausgerichteter ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)-Bericht verfasst. Entsprechend der internen Vorgaben kann zudem unterjährig ein Ad-hoc-ORSA abgefasst werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Solvency II-Berichtswesens die Berichte "Bericht über die Solvabilität und Finanzlage" (SFCR) und "Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht" (RSR) erstellt, in welchen wir unter anderem ebenso Risikomanagement und Risikoprofil unserer Gesellschaft darstellen. Diese Berichte werden den Vorständen der Versicherungsgesellschaften zur Freigabe vorgelegt und an das dezentrale Risikomanagement, das ARC und die Aufsichtsbehörde übermittelt, der SFCR wird auf der Internetseite der AXA Konzern AG veröffentlicht. Zusätzlich sind Ad-hoc-Berichterstattungspflichten, beispielsweise bei Erreichen definierter Schwellenwerte, implementiert. Risikorelevante Themen werden darüber hinaus im Rahmen des regelmäßig zusammenkommenden ARC besprochen, nachdem sie zuvor im Rahmen der weiteren Gremien diskutiert wurden. Versicherungstechnische Risiken Wir betreiben im Lebensversicherungsgeschäft hauptsächlich konventionelle Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen. Die spezifischen Risiken aus dem Lebensversicherungsgeschäft aus Unternehmenssicht sind biometrische Risiken, Zinsgarantierisiken, Risiken aus Kundenverhalten sowie Kostenrisiken. Ferner bestehen noch spartenspezifische Risiken aus Rechtsprechung und Gesetzgebung. Biometrische Risiken Biometrische Risiken entstehen aus Abweichungen des tatsächlich beobachteten Risikoverlaufs zu den Annahmen der Kalkulation. Sinkende Sterblichkeit, bewirkt zum Beispiel durch verbesserte medizinische Versorgung, führen bei Kapital- und Risiko-Lebensversicherungen zu einer Erhöhung der Marge, andererseits erzwingt dieser Trend bei Rentenversicherungen zusätzliche Leistungen. Eine Erhöhung der Sterblichkeit, etwa hervorgerufen durch Epidemien, würde dagegen die Margen bei Kapital- und Risikolebensversicherungen reduzieren, aber bei den Rentenversicherungen zu reduzierten Leistungsauszahlungen führen. Wie in den Vorjahren beobachten wir derzeit noch keine Effekte aus der Corona-Pandemie, die über die normale Schwankung hinausgehen. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen führen Abweichungen von den eingerechneten zu den tatsächlichen Versicherungsereignissen zu Risiken. Hier gehen die Risiken neben medizinisch und juristisch verursachten Veränderungen oft auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurück. Berufsunfähigkeiten, die auch auf soziale und konjunkturelle Ursachen zurückzuführen sind, treten allerdings erfahrungsgemäß mit einer zeitlichen Verzögerung auf. Darüber hinaus sind Leistungsfälle aufgrund von Folgeschäden aus Covid-19-Erkrankungen oder langandauernden Covid-19-Behandlungen nicht auszuschließen, ebenso wenig wie vermehrte Fälle von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Alle diese Entwicklungen behalten wir unter engmaschiger Beobachtung. Unsere Gesellschaft befindet sich zwar im Run-off, hat aber in der Zeit der aktiven Akquise biometrische Risiken durch ihre Produktgestaltung, Zeichnungspolitik und Rückversicherungsverträge gesteuert. Bei der Gestaltung neuer und der Anpas-sung bestehender Produktideen wurden Risiken identifiziert, bewertet und, sofern notwendig, eine Anpassung der Pro-duktkalkulation der neuen Tarifgeneration vorgenommen. Durch die Zeichnungspolitik wurde eine risikogerechte Tarifie-rung sichergestellt. Je nach Ergebnis der medizinischen und finanziellen Risikoprüfungen wurde dem Kunden nur unter Akzeptanz eines Beitragszuschlages oder eines Risikoausschlusses ein Versicherungsvertrag angeboten. Zusätzlich wurden bei hohen Einzel- und Kumulrisiken sowie konzernübergreifend bei Katastrophenrisiken Rückversicherungsverträge zur Beschränkung der Leistungsbelastung abgeschlossen. Bei Berufsunfähigkeits-Absicherungen wurde und wird auch zukünftig das biometrische Risiko durch die Leistungsprüfung auf die vertraglichen Zusagen beschränkt. Hierbei wird zum einen ausführlich geprüft, ob der Leistungsfall eingetreten ist, zum anderen werden Hilfestellungen für eine schnelle Rückkehr des Versicherten in das Berufsleben erteilt. Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen werden in älteren Beständen die bei Vertragsabschluss aktuellen, von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Sterbetafeln sowie Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln verwendet. In jüngeren Beständen werden i.d.R. unternehmensspezifische Wahrscheinlichkeiten angesetzt. Für die ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängigen Tarife werden Tafeln genutzt, die aus den aktuell empfohlenen Tafeln unter Berücksichtigung eines erwarteten Geschlechtermixes abgeleitet wurden. Alle in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen werden dem Grundsatz der Vorsicht entsprechend berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit geschlechtsunabhängiger Tarifierung wird mit dem Ergebnis einer Kontrollrechnung auf geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen verglichen und der höhere Wert in die Bilanz eingestellt. Durch regelmäßige aktuarielle Analysen wird ein möglicher Anpassungsbedarf bei der Deckungsrückstellung frühzeitig erkannt. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen der DAV in den Vorjahren die Deckungsrückstellung verstärkt. Im Jahr 2023 war aufgrund des Bestandsrückgangs keine weitere Verstärkung erforderlich, vielmehr konnte die Verstärkung des Vorjahres etwas abgebaut werden. Für den kleinen Bestand an Pflegerentenversicherungen, die nicht nach der aktuellen Tafel DAV 2008 P kalkuliert sind, musste die Deckungsrückstellung im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter verstärkt werden. Die Deckungsrückstellung des Bestandes an Berufsunfähigkeits-Absicherungen, die nicht nach den aktuellen Tafeln DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, musste im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter verstärkt werden. Die Entwicklung der Sterblichkeit und Invalidisierungswahrscheinlichkeit wird weiterhin laufend analysiert. Zinsgarantierisiko Die Möglichkeit, dass wir mit unseren Kapitalanlagen die garantierten Zinsen in den Leistungszusagen gegenüber unseren Kunden nicht erwirtschaften, wird im Zinsgarantierisiko betrachtet. Das professionelle Management der Zinsgarantien stellt eine Kernherausforderung im Rahmen des Asset Liability Managements dar. Die derzeitige und auch die im Rahmen der Unternehmensplanung erwartete Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen liegen über dem garantierten (bilanziellen) Bestandszins (inkl. Zinszusatzreserve). Die Gesellschaft hat im deregulierten Bestand gemäß Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) und im regulierten Bestand nach genehmigtem Geschäftsplan zum Jahresende 2023 eine Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung in Höhe von 1.734,3 Mio. Euro (2022: 1.838,2 Mio. Euro) gebildet; der Rückgang ist dabei bedingt durch Bestandsreduzierungen bzw. im Zeitablauf abnehmende Restlaufzeiten der betroffenen Verträge bei gegenüber Vorjahr konstantem Referenzzins. Dabei wurde der Referenzzins nach der sogenannten Korridormethode gemäß der seit 2018 geänderten Deckungsrückstellungsverordnung ermittelt. Für Versicherungen des Altbestandes wurde als Zins der gemäß Deckungsrückstellungsverordnung für den deregulierten Bestand geltende Referenzzins angesetzt. Bei der Berechnung von Zinszusatzreserve beziehungsweise Zinsverstärkung werden Storno und Kapitalwahl berücksichtigt. Gemäß unseren Erwartungen an die Kapitalmarktentwicklung gehen wir im Jahr 2024 von einem Rückgang der Zinszusatzreserve im deregulierten Bestand aus, ebenso von einem Rückgang der Zinsverstärkung im regulierten Bestand, der sich in den darauffolgenden Jahren fortsetzt. Risiken aus Kundenverhalten Risiken aus dem Verhalten von Versicherungsnehmern resultieren vor allem aus dem Stornorisiko und dem Risiko aufgrund des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen. Das Stornorisiko wird vom Verhalten der Versicherungsnehmer beeinflusst, da sie zum Beispiel ihre Beitragszahlung einstellen oder den Vertrag kündigen können. Rationales Verhalten vorausgesetzt, werden Lebensversicherungskunden mit einer Kapital- oder Risikoversicherung, deren Gesundheit sich während der Vertragslaufzeit verschlechtert, mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit kündigen. Hierdurch kann die Gefahr einer negativen Risikoselektion entstehen. Andererseits kann eine positive Kapitalmarktentwicklung zu verstärkten Rückkäufen führen, um den ausgezahlten Betrag mit einer höheren Rendite zu reinvestieren. Das sich bei unerwartet hohen Storni ergebende Risiko von Mittelabflüssen kann bei großem Volumen zu Liquiditätsengpässen, einer Beeinträchtigung der Kapitalanlagenstruktur und der Erträge aus den Kapitalanlagen führen. Das Liquiditätsrisiko wird gesondert betrachtet. Die Stornoquoten in unserer Gesellschaft und in der Branche werden getrennt nach Produktlinien permanent beobachtet. Die Stornoquoten haben sich im Vergleich zu den Vorjahren in geringem Maße erhöht. Wir führen das auf die konjunkturellen Entwicklungen in Folge der Pandemie, die stark gestiegene Inflation und die damit verbundenen jeweilige wirtschaftliche Situation der Kunden zurück. Ob sich das Stornoverhalten weiter erhöht, lässt sich noch nicht abschätzen. Wir haben daher die Häufigkeit unserer Analysen des Stornoverhaltens erhöht. Von einem erhöhten Storno aufgrund des geplanten Verkaufs der Gesellschaft gehen wir aufgrund der Erfahrungen aus anderen Verkäufen im Markt nicht aus. Bei Rentenversicherungen mit älteren Rechnungsgrundlagen, bei denen eine Verstärkung der Deckungsrückstellung erfolgt, wird dabei die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts berücksichtigt. Diese kann sich im Laufe der Zeit verändern und wird deshalb regelmäßig überwacht. Gleiches gilt für Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung, in deren Berechnung Storno und Kapitalwahl berücksichtigt wird. Kostenrisiko Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten dauerhaft nicht finanziert werden können. Die Überwachung des Kostenrisikos erfolgt durch ein umfassendes Kostencontrolling. Damit sind wir überzeugt, dieses Risiko in angemessener Weise zu handhaben und schätzen seine Bedeutung bei der Bewertung unserer Risikotragfähigkeit im Vergleich zu den anderen Risiken als gering ein. Die Sorge, dass bei einer im Run-off befindlichen Gesellschaft die tatsächlichen Kosten durch die einkalkulierten Kosten mittel- und langfristig nicht gedeckt werden, ist im Falle der AGER unbegründet, da die Gesellschaft nicht als isolierte Gesellschaft agiert, sondern eingebettet ist in ein Konstrukt, in dem sowohl Verwaltungskapazitäten als auch IT-Kapazitäten bedarfsgerecht abgerufen und abgerechnet werden können. Risiken aus Gesetzesänderungen und Rechtsprechung Die Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages muss mindestens der Höhe des Rückkaufswertes entsprechen. Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die eine Erhöhung des Rückkaufswertes bewirken, führen daher auch zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und der Schadenrückstellung für den betroffenen (Teil-)Bestand, soweit diese Beträge den Kunden nicht in anderer Form, wie durch Auszahlung oder Umwandlung in Überschussguthaben der verzinslichen Ansammlung, gutgeschrieben worden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eine extensive Interpretation, der vom Bundesgerichtshof zu den Rückkaufswerten in den Jahren 2005 bis 2013 ergangenen Urteile, entwickeln könnte, woraus zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Leistungen resultieren würden. Die Höhe der Rückstellung (derzeit 900 Euro) wird regelmäßig überprüft. Ein weiteres rechtliches Risiko besteht im Hinblick auf § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG alte Fassung, da der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2013 entschieden hat, dass die dort genannte Jahresfrist nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die nationale gesetzliche Regelung, dass ein Vertrag trotz mangelnder Belehrung spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss nicht mehr widerrufen werden kann, ist folglich unwirksam. Das heißt, dass alle Verträge, die unter Geltung dieser Regelung mit mangelhafter Belehrung beziehungsweise fehlender Information geschlossen worden sind, "ewig" widerruflich sind. Der BGH hat am 7. Mai 2014 im Nachgang zu dieser Entscheidung geurteilt, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zusteht, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer müsse sich allerdings insbesondere den gewährten Versicherungsschutz anrechnen lassen. Wir sind davon ebenfalls betroffen. Derzeit führen wir insgesamt ca. 50 Gerichtsverfahren zu diesem Themenkomplex in unterschiedlichen Instanzen. Zur Frage der Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells an sich hat sich der EuGH bis dato nicht geäußert. Der BGH hält das Policenmodell laut seinem weiteren Urteil vom 16. Juli 2014 für europarechtskonform, die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der BGH die Europarechtsmäßigkeit des Policenmodells dem EuGH zur Entscheidung vorlegen wird. Die Rechtsprechung hierzu beobachten wir weiterhin eng. Im BGH-Urteil vom 11. November 2015 zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung wurde vom BGH herausgearbeitet, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Rückabwicklung vom Versicherer nur tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen dürfe und er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen könne. Gleichwohl sind einige Berechnungsparameter offengeblieben. Wir haben daher eine gesonderte Rückstellung für die Thematik § 5 a VVG alte Fassung über die Prozesskostenrückstellung hinaus in Höhe von 2,9 Euro (2022: 2,9 Mio. Euro) gebildet. Die weitere Entwicklung wird beobachtet. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Fällige Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern
Durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre
Die Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden durch ein IT-unterstütztes Inkasso- und Mahnsystem gesteuert. Zeitnahe Provisionsabrechnungen stellen sicher, dass Provisionsrückforderungen an Versicherungsvermittler kurzfristig ausgeglichen werden. Wir arbeiten bei der abgegebenen Rückversicherung nur mit gruppeninternen oder gruppenexternen Rückversicherern, die mindestens ein Rating AA- aufweisen, was die langfristige Politik unserer Gesellschaft bezüglich der Bonität der Rückversicherer unterstreicht." Risiken aus Kapitalanlagen Die Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2023 war insgesamt wechselhaft. Während zu Jahresbeginn Rezessionsängste, die nicht allein durch die Auswirkungen des Ukrainekrieges geprägt, deutlich waren, stabilisierte sich die Lage in der zweiten Jahreshälfte positiv beeinflusst durch globale Wachstumsaussichten und die abnehmende Inflation. Der Nahostkonflikt und damit resultierende geopolitische Spannungen im Herbst hatten trotz ihrer emotionalen Wirkung nur moderaten Einfluss auf die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die Inflation, gemessen an der Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vormonat, sank in Deutschland dieses Jahr stark (+8,7% im Januar 2023 vs. 3,7% im Dezember 2023). Dies stärkte die Zuversicht der Marktteilnehmer, dass die Zentralbanken die Zinsen im Jahr 2024 früher als erwartet senken könnten und resultierte in einer Kapitalmarktrally, die insbesondere die Entwicklung der Zinsen und der Aktienmärkte beeinflusste. Während die Zinsen insbesondere im letzten Quartal deutlich fielen (10-Jahresswap, -71 Basispunkte vs. 2022), gewann der weltweite Aktienmarkt einen überdurchschnittlichen Zuwachs, wobei besonders die IT-Branche wesentlicher Treiber gewesen war. Für 2024 bleiben insbesondere die deutsche als auch globale Wirtschaftsentwicklung und die resultierende Auswirkung auf die Aktien-, Kredit- und Zinsmärkte, aber auch die Entwicklung der Inflation und der Energiepreise im Fokus unserer Beobachtungen. Diese werden in unseren strukturierten Anlageprozesses Eingang finden, um mögliche negative Auswirkungen auf unser diversifiziertes Portfolio durch Absicherungsmaßnahmen zu beschränken. Unsere Gesellschaft verwaltet 14,8 Mrd. Euro (2022: 15,0 Mrd. Euro) Kapitalanlagen. Diese werden unter strikter Beachtung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Richtlinien in einem strukturierten Prozess angelegt. Unter Gesamtrisikobetrachtung soll eine gleichzeitige Sicherstellung der Anlageziele Sicherheit, Rentabilität und Liquidität der Kapitalanlagen erreicht werden. Dieses wird unter anderem durch eine ausgewogene Diversifikation und strikte Begrenzung von Konzentrationsrisiken gewährleistet. Mit der Kapitalanlage sind unvermeidbar signifikante Risiken verbunden, die bewusst eingegangen, jedoch durch die im Anlageprozess eingebauten Kontrollen und weitere risikomindernde Maßnahmen gesteuert werden. Zum Erhalt beziehungsweise Ausbau der notwendigen Risikotragfähigkeit werden die Risiken der Kapitalanlagen aktiv gesteuert und fortlaufend an das Kapitalmarktumfeld angepasst. Die Kapitalanlagerisiken werden in Markt-, Kredit-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken unterteilt. Marktrisiken Die Marktpreisrisiken unserer Gesellschaft beruhen im Wesentlichen auf Wertverlusten bei Aktien und festverzinslichen Anlagen. Ferner sind die nicht börsennotierten Beteiligungen sowie der Immobilienbestand den Marktpreis- beziehungsweise Wertänderungsrisiken ausgesetzt. Auch können im Bereich Private Equity, aufgrund einer zukünftigen Verschlechterung des Marktumfeldes Wertrückgänge bzw. Abschreibungen, nicht ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen diverser Faktoren auf die Marktwerte der Kapitalanlagen werden in möglichen Risikoszenarien analysiert. Hierfür werden die Marktwertschwankungen von Aktien, Zinsprodukten und Währungen unter Berücksichtigung der bestehenden Währungssicherungen und anderer derivativer Absicherungsmechanismen simuliert. Die folgende Übersicht zeigt auf, wie sich eine Änderung der Aktien- und Währungskurse beziehungsweise der Marktzinsen kurzfristig auswirken würde.
Unser Portfolio besteht zum größten Teil aus festverzinslichen Papieren, daher reagiert dessen Marktwert stark auf Veränderungen des Zinsniveaus. Insgesamt ergeben sich Zinsrisiken durch einen Durationsmismatch zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Diese werden durch ein regelmäßiges Asset Liability Management im Einklang mit der Risikotragfähigkeit unserer Gesellschaft mitigiert. Auch im Jahr 2023 wurde das Durations-Management für die Gesellschaft analysiert. Durch Adjustierung der Steuerung der Duration wurde das Zinsrisikomanagement, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist, optimiert. Zudem konnte im Jahr 2023 eine über das Jahr abnehmende, aber deutlich über dem langfristigen Zielniveau befindliche Inflationsrate beobachtet werden, die sich insbesondere aus den erhöhten Energiepreisen, Lieferkettenengpässen sowie den Nachwirkungen der Corona-Pandemie speist. Die Reaktion der Zentralbanken gegenüber hohen Inflationsraten sorgt für ein steigendes Zinsniveau an den Finanzmärkten, welches sich positiv auf die langlaufenden Garantien der Gesellschaft und auf die Wiederanlage auswirken. Kurzfristig ergeben sich durch einen Zinsanstieg stille Lasten auf den festverzinslichen Wertpapieren. Diese haben sich im letzten Quartal infolge der sinkenden Zinsen deutlich reduziert. Unsere Gesellschaft ist größtenteils im europäischen Raum investiert. Zusätzlich werden Investitionen im nicht-europäischen Ausland getätigt, wobei diese Fremdwährungsinvestitionen kontrolliert und größtenteils gegen Wechselkursschwankungen abgesichert sind. Dies erfolgt durch den Einsatz von Fremdwährungsderivaten innerhalb der Spezialfonds, zum Beispiel Devisentermingeschäften. Wir verfolgen die Entwicklung der Kapitalmärkte sehr genau. Sollten sich die zuvor gezeigten negativen Szenarien im laufenden Geschäftsjahr ganz oder teilweise einstellen oder am Bilanzstichtag vorliegen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten unter anderem notwendige Abschreibungen auf die nachhaltigen Werte einzelner Kapitalanlagen, den selektiven Verkauf einzelner Titel und den optionalen Einsatz von Wertsicherungsmaßnahmen, um die Portfolios kurzfristig gegen weitere Wertverluste abzusichern. Kreditrisiken Das Kreditrisiko umfasst die Insolvenz, den Zahlungsverzug und die Bonitätsverschlechterung des Schuldners beziehungsweise Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen. Zur Reduktion des Kreditrisikos werden hauptsächlich Investitionen beziehungsweise Darlehensvergaben bei Emittenten und Schuldnern mit einer guten bis sehr guten Bonität getätigt. Die Einstufung der Bonität von Emittenten festverzinslicher Wertpapiere erfolgt nach einheitlichen internen Maßstäben in der AXA Gruppe. Zusätzlich nehmen wir zur Überwachung der Ratings in Zusammenarbeit mit den von uns mandatierten Vermögensverwaltern Detailanalysen zu potenziell ausfallgefährdeten Wertpapieren vor, auf deren Basis dann über risikomindernde Maßnahmen entschieden wird. Für diese Analysen werden entscheidungsrelevante Marktinformationen herangezogen. Für die Vergabe von Hypothekendarlehen gelten Vergaberichtlinien und strenge Vorschriften bezüglich der Bonität. Als Sicherheit von Hypothekendarlehen bestehen Pfandrechte an Grundstücken. Die Vergaberichtlinien knüpfen eine Finanzierung im Regelfall an private Nutzung und erstrangige Absicherung. Einlagen bei Kreditinstituten erfolgten im Geschäftsjahr 2023 ausnahmslos bei Banken, die über ein Investment Grade Rating verfügen. Die AGER Lebensversicherung AG ist zu einem Anteil von 24 % der Kapitalanlagen (auf Marktwertbasis) in Staatsanleihen investiert. Auch wenn wir zurzeit Ausfälle innerhalb dieser Bestände nicht für ein wahrscheinliches Szenario halten, können wir künftige Abschreibungen auch vor dem Hintergrund politischer Unwägbarkeiten nicht ausschließen. Ebenso halten wir Fremdkapitalinstrumente, die von nationalen und internationalen Banken sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors emittiert wurden (14 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis). Dieses Exposure wird entweder direkt oder über Fonds, Derivate und strukturierte Produkte gehalten und enthält zu einem geringen Teil nachrangige Instrumente. Zur weiteren Diversifikation dieses Portfolios tätigte unsere Gesellschaft Investitionen in alternative, weniger liquide Assetklassen, unter anderem Infrastruktur-, Mittelstands- und gewerbliche Immobilienfinanzierungen sowie alternative Kreditstrategien. Diese Anlagen werden zum weit überwiegenden Teil als Investment Grade eingestuft. Der Anteil dieser Fremdkapitalfinanzierungen betrug 1 % der Kapitalanlagen auf Marktwertbasis. Über 99 % der festverzinslichen Wertpapiere in unserem Bestand verfügen über ein Investment Grade Rating. Der größte Teil unserer Rentenbestände ist besichert beziehungsweise von öffentlichen Emittenten ausgegeben und daher nur einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität einzelner Emittenten sich in der Zukunft verschlechtert und damit Abschreibungsbedarf entstehen könnte. Konzentrationsrisiken Konzentrationsrisiken entstehen, wenn Unternehmen hohe einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingehen und daraus hohe Ausfallverluste resultieren können. Bei der Kapitalanlage entstehen Konzentrationsrisiken, wenn Investitionen in einzelne Kapitalanlageprodukte oder Emittenten oberhalb definierter Grenzen durchgeführt werden. Aus diesem Grunde stehen Konzentrationsrisiken im engen Zusammenhang mit Markt- und Kreditrisiken und werden durch die Definition von Limiten auf Einzelpositionen und den Einsatz von Derivaten gesteuert und regelmäßig überwacht. Liquiditätsrisiken Aufgrund der vorab vereinnahmten sowie verzinslich und liquide angelegten Beiträge ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Wir tragen dem Risiko unzureichender Liquidität durch eine mehrjährige Planung der Zahlungsströme Rechnung. Zusätzlich erfolgt für einen Zwölfmonatszeitraum eine Prognose auf Monatsbasis. Für die Überwachung des Liquiditätsrisikos wird darüber hinaus ein Liquiditätsstresstest durchgeführt. Dieser zeigt, dass unsere Gesellschaft auch in einem Umfeld steigender Zinsen und einem zusätzlichen extremen Stressszenario keinen Liquiditätsengpass zu erwarten hätte. Insgesamt wird bei der Kapitalanlage auf einen hohen Anteil liquider und fungibler Kapitalanlagen geachtet, damit wir den Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungskunden jederzeit nachkommen können. Bei einem eventuell auftretenden unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf wird auf der Grundlage des konzerninternen Liquiditätshilfeabkommens Liquidität zur Verfügung gestellt. Risikosteuerung der Kapitalanlagen Innerhalb des AXA Konzerns sind umfassende Governance-Strukturen, Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien zur Risikosteuerung der Kapitalanlagen im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementiert. Der Vorstand definiert den Risikoappetit unserer Gesellschaft in Form von Limiten und Frühwarnwerten auf konkret messbare Risikokennzahlen, um die durch die Umsetzung der Geschäftsstrategie entstehenden Risiken wirksam zu begrenzen. Ein wesentlicher Teil dieser Limite und Frühwarnwerte bezieht sich auf Finanzmarktrisiken einschließlich Konzentrationsrisiken und muss im Rahmen der Kapitalanlagensteuerung eingehalten werden. Darüber hinaus gilt eine umfassende interne Kapitalanlagenrichtlinie mit dem Grundsatz unternehmerischer Vorsicht gemäß § 124 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz. Es ist ein strukturierter Anlageprozess definiert, dessen Ziel es ist, die Risiken in den Portfolios durch systematische und kontrollierte Abläufe zu steuern. Auf Basis des Vorschlags des Asset Liability Management Committee entscheidet der Vorstand über die Kapitalanlagestrategie, die im Einklang mit dem Risikoappetit der Gesellschaft sowie der internen Kapitalanlagerichtlinie sein muss. Dabei berücksichtigt die Asset Liability Management-Analyse insbesondere die versicherungstechnischen Verpflichtungen, die Bewertungsreserven sowie die Eigenkapitalausstattung. Das Investment Committee implementiert und überwacht die strategische Aufteilung der Kapitalanlagen nach Kapitalanlagearten (Asset Allocation). Hierbei werden die Risikoappetitlimite für die einzelnen Anlageklassen, die Duration des festverzinslichen Portfolios, die Bonität der Emittenten sowie die Konzentrationen gegenüber Einzelemittenten beachtet. Bei der Risikoeinschätzung wird dabei von einem dem jeweiligen Risiko adäquaten Prognosezeitraum ausgegangen. Zur Bewertung der Anlagerisiken steht eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten zur Verfügung. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und -steuerung können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Mit diesen Instrumenten werden verschiedene Motive der Portfoliosteuerung umgesetzt: Absicherung, Erwerbsvorbereitung und Ertragssteigerung. Das Hauptmotiv beim Einsatz von derivativen Instrumenten der Kapitalanlagen ist die Absicherung (Hedging), wodurch das im Portfolio liegende wirtschaftliche Risiko reduziert wird. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Management Committee und des Investment Committee wird das Kreditrisiko des Gesamtportfolios, einzelner Anlageklassen sowie kritischer Emittenten unter der systematischen Teilnahme des Chief Investment Officers und des Finanzvorstandes besprochen. In diesen Gremien wird über die Einhaltung der Risikoappetitlimite berichtet. Das Audit and Risk Committee (ARC) wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, die Risikosituation und die Einhaltung der Risikoappetitlimite des Konzerns und der Einzelgesellschaften informiert. Operationelle und sonstige Risiken Operationelle Risiken beinhalten Risiken aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Risiken aus Mitarbeiterverhalten sowie aus systembedingten oder externen Vorfällen. Informationsrisiken werden als Teil der operativen Risiken behandelt und beinhalten das Risiko, dass Informationen oder Informationssysteme nicht den erwarteten Wert für das Unternehmen liefern, strategische Ziele beeinflussen oder operative Verluste verursachen. Ferner sind Rechtsrisiken mit inbegriffen, welche die Möglichkeit eines Verlustes aufgrund von Veränderungen der aktuellen Rechtslage umfassen. Unsere Gesellschaft beziehungsweise AXA Deutschland unterscheidet hierbei die Risikokategorien Interner Betrug, Externer Betrug, Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitssicherheit, Kunden-, Produkt- und Geschäftspraxis, Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsunterbrechung und Versagen von Systemen, Durchführungs-/Produkt-/Leistungs-/Prozessmanagement, konkrete Rechtsänderungen. Die aus Projekten resultierenden Risiken sind in den einzelnen Risikokategorien berücksichtigt. Als risikobewusste Versicherungsgruppe hat AXA Deutschland Prozesse und Systeme zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der operationellen Risiken entwickelt. Um der wachsenden Bedeutung der Informationsrisiken zu begegnen, wurde im zentralen Risikomanagement eine Position zur expliziten Informationsrisikoüberwachung geschaffen. Die Methoden und Prozesse werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die operationellen Risiken sind in das Interne Kontrollsystem integriert. Eine Bewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen in die Unternehmenssteuerung ein. Risiken, bei denen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem Eintreten zu rechnen ist, werden in Höhe ihres vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrags als Rückstellung erfasst. AXA Deutschland führt eine Sammlung von Daten aus operationellen Verlusten durch. Zudem ist AXA Deutschland (über die AXA Gruppe) Mitglied der Operational Riskdata Exchange Association (ORX), einer internationalen Plattform zum Austausch operationeller Verluste. Zusätzlich werden auch Emerging Risks betrachtet, d.h. Risiken, die ggf. erst in mehreren Jahren relevant werden, da AXA Deutschland eine langfristige Perspektive einnimmt. Das Risikoprofil der AXA Deutschland ist wie im Vorjahr durch Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben geprägt. Änderungen von rechtlichen Regelungen, welche signifikante Auswirkungen auf die Risikosituation unserer Gesellschaft haben können, werden laufend auf ihre Auswirkungen auf die AXA analysiert. Um auf diese risikoadäquat reagieren zu können, existiert eine enge Zusammenarbeit des operationellen Risikomanagements mit den Organisationseinheiten Compliance und Corporate Oversight. In letzterer Einheit sind die Funktionen Datenschutz, Informationssicherheit, Informationsrisikomanagement, physische Sicherheit, Berechtigungsmanagement und operative Resilienz gebündelt, um den gestiegenen Anforderungen wirkungsvoll zu begegnen. Durch die angestrebte zunehmende Digitalisierung von AXA ebenso wie durch die generelle Zunahme von Cyber-Angriffen aber auch die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen der Finanzdienstleitungsbranche haben IT- bzw. Informationsrisiken eine große Relevanz im Risikoprofil, insbesondere mit den Themen Datenschutz und Informationssicherheit (Ausfall von Systemen, Datenverluste durch interne und externe Bedrohungen oder Verbreitung von die Datenintegrität bedrohender Schadsoftware). Zur Identifizierung und Beseitigung von IT-Schwachstellen und dem Management der Informationssicherheitsrisiken sind verschiedene Projekte bzw. Initiativen aufgesetzt. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit sowie die Stabilisierung der Produktion gewährleistet. Interne Kontrollprozesse reduzieren Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass erhöhte Krankenstände Auswirkung zum Beispiel auf die Leistungsbearbeitung haben. Dem Risiko wird durch ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf durch den Einsatz ausgleichender Maßnahmen (z.B. flexibles internes steuern, externe Unterstützung) begegnet. Unsere Gesellschaft sieht derzeit keine erhöhte Risikolage aufgrund von Krankheitsraten. Ähnliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat der branchenübergreifende Fachkräftemangel. AXA Deutschland steht zunehmend dem Risiko unbesetzter Stellen gegenüber, was ebenfalls zu Arbeitsrückständen führen kann. Den neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird mit vielen neuen Initiativen auf verschiedenen Plattformen begegnet, um hier wettbewerbsfähig and attraktiv für Arbeitnehmer zu bleiben. Unternehmensgefährdende Risiken aus Schäden an der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus Systemausfällen, Mitarbeiterausfall und anderen Katastrophenereignissen werden im Rahmen des Business Continuity Managements gesteuert. Notfallprozesse werden organisiert und alle notwendigen Präventivmaßnahmen zum Zweck der Unternehmenssicherheit ergriffen. Durch die Setzung verbindlicher Standards mit Fokus auf die operationellen Risiken sollen mögliche Negativfolgen reduziert und der wirtschaftliche Fortbestand der AXA jederzeit garantiert werden. Diese sehen vor, dass interne und externe Bedrohungen, die eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse zur Folge haben könnten, regelmäßig beurteilt werden. Ein Vertreter des Bereichs Value & Risk Management ist Mitglied im zentralen Krisenmanagement-Team, um die Sicht des Risikomanagements in der Krisenorganisation sicherzustellen. Auch strategische, Reputations- und weitere Rechtsrisiken wie auch Risiken aus regulatorischen Anforderungen werden permanent eng überwacht, das Instrumentarium insbesondere an präventiven Maßnahmen ständig überprüft und erweitert. Diese Maßnahmen inklusive der umfassenden Analyse und Bewertung sind geeignet, unsere in ihrer Bedeutung als gemäßigt eingeschätzten operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Ferner können Risiken aus der Anwendung steuerlicher Vorschriften entstehen. Diesen begegnen wir durch ein systematisches Management aller steuerlich relevanten Prozesse unterstützt durch ein Tax Compliance Management System. Feststellungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen früherer Jahre werden analysiert und bewertet und fließen in die Steuerung ein. Als Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung will die AGER Lebensversicherung AG den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewusst und aktiv begegnen. Unsere Gesellschaft ist gewissen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen in erster Linie die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie transitorische Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren, CO 2-ärmeren Welt materialisieren könnten. Zu den Nachhaltigkeitsrisiken gehören auch regulatorische Risiken, z.B. aus Änderungen in der Regulierung sowie Reputationsrisiken, die z.B. im Zusammenhang mit Greenwashing entstehen könnten. Wir beobachten und begleiten diese Aspekte fortlaufend. Die AXA Gruppe hat entschieden, Klimaverpflichtungen in den Mittelpunkt des gruppenweiten Strategieplans zu stellen. Der hieraus abgeleitete "AXA for Progress Index" dient der Überwachung und Weiterentwicklung des übergeordneten Zieles "Climate Leadership". Er beinhaltet gruppenweite Verpflichtungen und ist aufgeteilt in die drei aktiven Rollen von AXA als Investor, Versicherer und vorbildliches Unternehmen. Diese Vorgaben bilden derzeit die Basis für unsere lokalen Ziele und Initiativen. Die im Folgenden genannten Initiativen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage und Zeichnungspolitik werden somit von den Versicherungsgesellschaften der weltweiten AXA Gruppe gemeinschaftlich getätigt, auch um die größte Wirkung zu entfalten. Damit wirken wir auf die Ursache ein und mitigieren das daraus resultierende Risiko für unsere Gesellschaft. Nachhaltiges Investment ist ein strategisch wichtiges Thema für die AXA. Die Kernaspekte dieser Strategie sind der Einbezug von ESG-Kriterien in jegliche Investitionsentscheidungen, der Ausschluss von Investitionen in gewisse Wirtschaftssektoren (bspw. Kohle, Tabak, Palmöl, Teersand) bzw. einzelne kritische Unternehmen, ambitionierte Ziele für grüne Kapitalanlagen, direkte Investitionen in soziale Projekte, die verantwortliche Wahrnehmung von Aktionärsrechten sowie die strategische Portfolio-Anpassung für mehr Klimaschutz. Im Rahmen der Zeichnungspolitik hat AXA die Bereitstellung von Versicherungsschutz für klimaschädliche Geschäfte stark eingeschränkt, so werden beispielsweise weltweit keine Kohleminen und -kraftwerke versichert. Zudem hat AXA im Jahr 2021 Ausschlüsse für Unternehmen der Gas- und Ölbranche beschlossen, sowohl für den Investitions- als auch für den Versicherungsbereich. Im Jahr 2022 wurde eine spezielle Initiative gestartet um, Diskussionen mit Unternehmen aus dem Öl- und Gas Sektor zu führen. Dabei wurden die Transitionspläne anhand festgelegter Indikatoren bewertet. Auch im eigenen Betrieb trägt AXA Deutschland zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Seit 2008 erheben wir unsere Verbrauchsdaten, um unseren ökologischen Fußabdruck zu messen und Maßnahmen zur Reduzierung unserer Emissionen sowie von Wasser, Papier und Abfall abzuleiten. Innerhalb von neun Jahren konnten wir so unsere eigenen CO₂-Emissionen mehr als halbieren. Kapitalmanagement und Solvabilität Die Steuerung der Kapitalbasis erfolgt nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die jederzeitige Erfüllung der versicherungsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen zu können - auch wenn im Extremfall die hierfür gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen unzureichend wären. Für die Bereitstellung des entsprechenden Eigenkapitals wird eine angemessene Verzinsung angestrebt. Für die Solvabilität unserer Gesellschaft wurden die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Basierend auf den Berechnungen nach der Standardformel übertrifft die Solvenzposition unserer Gesellschaft die gesetzliche Anforderung und weist zusätzlich einen angemessenen Kapitalpuffer oberhalb dieses gesetzlichen Limits auf. Unsere Gesellschaft hat keine Verwendung der möglichen Übergangsmaßnahmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Weitergehende Informationen können dem am 8. April 2024 zu veröffentlichenden Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2023 entnommen werden. (Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage ist nicht Bestandteil des Lageberichts und damit nicht prüfungspflichtig.) Im Juli 2013 wurde die weltweite AXA Gruppe durch das Financial Stability Board (FSB) als systemrelevant (Global Systemically Important Insurer [G-SII]) eingestuft. Aufgrund dessen unterliegt die AXA Gruppe den "G-SII Policy Measures" der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und erfüllt die zusätzlichen Anforderungen wie die Erstellung von geforderten Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Hierfür liefert die AXA Deutschland regelmäßig lokale Analysen. Die Erfüllung der ab 2019 erhöhten Kapitalanforderungen, wie der Basis-Kapitalanforderungen (Basic Capital Requirements, BCR), ist durch die Gruppe sichergestellt. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Die Gesamtrisikosituation unserer Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht wesentlich verändert. Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der Inflation und der herausfordernden wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Jahr 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken bekannt, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden. Unserer Einschätzung nach werden alle Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch im Jahr 2023 eine deutliche Überdeckung. Sonstige Angaben Anzahl der Beschäftigten Die Anzahl der Beschäftigten unserer Gesellschaft lag im Berichtsjahr 2023 bei 10 Mitarbeitenden. Besitzverhältnisse Die AXA Konzern AG, Köln, hält 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft, mit ihr besteht eine Verlustübernahmevereinbarung. Zusammenarbeit im Konzern Die Geschäftsfunktionen unserer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen verschiedener Dienstleistungsverträge von der AXA Konzern AG erbracht. Bis zur Lizensierung als Lebensversicherungsgesellschaft erfolgte die Erbringung der für ein CallCenter erforderlichen Dienstleistungen auf Basis eines Dienstleistungsvertrags vom 12./13. September 2022. Dieser Vertrag wurde durch den sogenannten Zusatz-Dienstleistungsvertrag vom 13. Juni 2023 abgelöst, wonach die AXA Konzern AG rückwirkend auf den 25. Mai 2023 alle für ein Versicherungsunternehmen erforderlichen Dienstleistungen erbracht hat (auch wenn die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch kein Versicherungsgeschäft betrieben hat). Mit Wirksamkeit der Abspaltung des Lebensversicherungsbestands der ehemaligen DBV Winterthur Lebensversicherung (DWL-Geschäftsbereich) von der AXA Lebensversicherung AG auf die Gesellschaft am 8. November 2023 erfolgte die Dienstleistungserbringung auf Basis des sogenannten DWL-Dienstleistungsvertrages vom 12. Dezember 2022. Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Wir arbeiten mit der AXA Lebensversicherung AG zusammen, die für uns als Generalagentur über ihre derzeitigen und künftigen Vertriebswege mit Versicherungsvertretern zu unserem Versicherungsbestand sogenanntes Bestandsneugeschäft (d.h. Neugeschäft aus geschlossenen Kollektivverträgen zu bereits bestehenden Kundenverbindungen) vermittelt. Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung arbeitet unsere Gesellschaft mit der zum Konzern gehörenden Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln, zusammen, über die wir insbesondere mittelständischen Unternehmen gezielte Beratung und versicherungsmathematische Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten. Ausblick und Chancen Deutschlands wirtschaftliche Aussichten für 2024 eher bescheiden Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren nur noch mit niedrigen Wachstumsraten. Das geht aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2024 hervor. Vor dem Hintergrund des beschleunigten demografischen Wandels, vernachlässigter Standortfaktoren sowie einer durch geopolitische Gefahren geprägten Weltwirtschaft bestehe das Risiko einer anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase. Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,2 % erwartet. Grund für den Wachstumsrückgang seien auch die Einsparungen, die nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 notwendig geworden seien. Um die Wirtschaft wieder langfristig auf Wachstumskurs zu bringen, sei in den kommenden Jahren ein sehr viel dynamischeres Investitionsgeschehen nötig. Mit Ausblick auf das laufende Jahr sei ausgehend von den Entwicklungen des vergangenen Jahres von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage auszugehen. Die Inflation ist im Jahresverlauf deutlich zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 %. Für das laufende Jahr wird mit einem Rückgang auf 2,8 % gerechnet. Deutsche Versicherungsbranche blickt verhalten optimistisch nach vorn Für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwarten die deutschen Versicherer vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 %. Für 2024 erwartet der GDV ein besseres Umfeld für die Lebensversicherung. "Die höheren Zinsen verbessern die Ertragskraft der Unternehmen, die steigende Überschussbeteiligung erhöht die Attraktivität der Produkte und die realen Einkommen dürften weiter anziehen, während die Inflation abnimmt", sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass die Zentralbanken ihre Zinsen zumindest bis Mitte des Jahres auf dem derzeitigen Niveau belassen, womit kurzfristige Anlagen attraktiv gegenüber langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen blieben. Unterm Strich wird für 2024 mit Beitragseinnahmen von 91,8 Milliarden Euro gerechnet, was einem leichten Rückgang um 0,2 % entspricht. In der Schaden- und Unfallversicherung geht der Verband von Beitragszuwächsen in Höhe von 7,7 % aus, da insbesondere die Entwicklung in der Kfz-Versicherung von Nachholeffekten geprägt sein wird. Hier wird sogar mit einem Beitragszuwachs von 10 % gerechnet. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Das Umfeld für die PKV und insbesondere für die Vollversicherung bleibt weiterhin herausfordernd. Weiterhin sind auch im Jahr 2024 die Entwicklung der Leistungsausgaben, Anpassungen aufgrund der medizinischen Inflation, Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Auswirkungen der gesundheitspolitischen Themen, wie z.B. die Neuordnung der Krankenhausversorgung oder Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, wichtige Themen für die PKV. Der GDV prognostiziert für die Branche einen Anstieg der Beiträge um 4,5 % für Kranken- und Pflegeversicherungen. AXA Deutschland hat eine Vereinbarung getroffen, den Versicherungsbestand der ehemaligen DBV Winterthur Lebensversicherung an den Bestandsversicherer Athora Deutschland zu übertragen. Die Übertragung der Verträge von AXA an Athora erfolgt dabei in zwei Schritten: Im ersten Schritt wurde der Versicherungsbestand auf die von AXA neu gegründete AGER Lebensversicherung AG übertragen. Kunden mit entsprechenden Verträgen bei der ehemaligen DBV Winterthur Lebensversicherung wurden bereits über die Vertragspartneränderungen schriftlich informiert: Die AGER Lebensversicherung AG verpflichtet sich, die Verträge mit allen Rechten und Pflichten unverändert fortzuführen. Garantien, Konditionen und Bedingungen bleiben in gleicher Weise bestehen. Im zweiten Schritt wird Athora Deutschland nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die AGER Lebensversicherung AG von AXA erwerben. Das Produktangebot der AGER Lebensversicherung AG bleibt unverändert. Für 2024 werden leicht sinkende Beitragseinnahmen und einen leichter Rückgang der Kosten erwartet. Das Kapitalanlageergebnis wird voraussichtlich moderat unter dem des Jahres 2023 liegen. Der Ertrag aus freiwerdender Zinszusatzreserve wird voraussichtlich auf dem Niveau des Geschäftsjahres liegen. Bei einem leicht rückläufigen Rohüberschuss wird der Aufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung deutlich niedrigerer ausfallen. Bedingt durch das erwartete höhere Ergebnis vor Steuern wird entsprechend von einem deutlichen Anstieg des Steueraufwands ausgegangen. Verursacht durch die beschriebenen Entwicklungen wird für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis erwartet, welches deutlich über dem des Geschäftsjahres liegen wird. Die Gesellschaft plant für die Jahre 2024 und 2025 ebenfalls Thesaurierungen vorzunehmen. Allen Mitarbeitenden, die für die AGER tätig waren, danken wir für den im Jahr 2023 gezeigten Einsatz. Unser Dank gilt ebenso allen Vertriebspartner:innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Köln, den 14. März 2024 Der Vorstand Dr. Schumacher Dr. Dahlbokum Dr. Dietrich Heinisch Kuklinski Dr. Zimmermann Anlagen zum Lagebericht Geschäftsgebiete / Dienstleistungs- und Niederlassungsverkehr Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit lag im Berichtsjahr unverändert auf dem deutschen Markt. Wir sind in Frankreich, Portugal, Spanien, Österreich, Belgien, Dänemark sowie den Niederlanden im freien Dienstleistungsverkehr tätig. Betriebene Versicherungsarten Hauptversicherungen (als Einzel- und Kollektivversicherungen, auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag) Kapitallebensversicherungen Kapitallebensversicherungen mit festem Auszahlungstermin Ausbildungsversicherung Aussteuerversicherung Kapitallebensversicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze Familienschutz-Lebensversicherungen Risikolebensversicherungen Rentenversicherungen Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht Rentenversicherungen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes Selbstständige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Pflegerentenversicherungen Zusatzversicherungen Unfall-Zusatzversicherungen Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Dread-Disease-Zusatzversicherungen Todesfall-Zusatzversicherungen Renten-Zusatzversicherungen Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen Statistische Angaben A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
Die Angaben zu den Beiträgen beziehen sich auf Haupt- und Zusatzversicherungen, die Angaben zu Anzahl und Versicherungssumme nur auf Hauptversicherungen. 1) Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen 2) Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
1) Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen 2) Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlosenen Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 2023
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
E. Beitragssumme des Neuzugangs im Geschäftsjahr 2023
Jahresabschluss Gemäß des Abspaltungsvertrags vom 1. August 2023 zwischen ALV und AGER hat die ALV den bisherigen DWL-Geschäftsbereich - unter Berücksichtigung bestimmter Portfolioanpassungen - auf die AGER abgespalten. Dabei handelt es sich um eine Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG (Umwandlungsgesetz). Um die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses 2023 mit dem Vorjahr herzustellen, wird dabei im folgenden die sogenannte Drei-Spalten-Form gewählt. Dabei werden neben den Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres und den im Vorjahr berichteten Zahlen auch die Vorjahreszahlen auf vergleichbarer Basis (Pro-Forma-Werte) angegeben. Das bedeutet, dass bei den Vorjahreswerten diejenigen Teile hinzugefügt werden, die auf den im Jahr 2023 von der AXA Lebensversicherung AG übernommenen Bestand entfallen. Bei den davon-Angaben zu verbundenen Unternehmen sind als Vorjahreswerte stets Zahlen auf vergleichbarer Basis (Pro-Forma-Werte) ausgewiesen. Bilanz zum 31. Dezember 2023
* ehemalige AXA Customer Solutions AG
* ehemalige AXA Customer Solutions AG
* ehemalige AXA Customer Solutions AG
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes / EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 18. Januar 2024 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Köln, den 12. März 2024 Der Verantwortliche Aktuar: Jutta Ziegler
Köln, den 12. März 2024 Der Treuhänder: Klaus Schön
Gewinn- und Verlustrechnung
* ehemalige AXA Customer Solutions AG
* ehemalige AXA Customer Solutions AG
Anhang Angaben zur Identifikation gem. § 264 Abs. 1a HGB Die AGER Lebensversicherung AG mit Sitz in Köln ist ein Tochterunternehmen der AXA Konzern AG. Sie ist in dem vom Amtsgericht Köln geführten Handelsregister mit der Handelsregisternummer HR B 110196 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Aktiva Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dauerhaft niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Zur Beurteilung, ob bei Aktien beziehungsweise Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, eine dauernde Wertminderung vorliegt sowie eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert zu erfolgen hat, kommen folgende Aufgreifkriterien zur Anwendung:
Bei Erfüllung von mindestens einem dieser Aufgreifkriterien erfolgt eine Abschreibung auf den langfristig beizulegenden Wert. Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten, werden als eigenständiges Wertpapier angesehen und entsprechend bewertet. Für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend alternative Investments oder Immobilien halten, gelten grundsätzlich die Regeln für Investmentvermögen, die überwiegend Aktien halten. Sofern Informationen zu den einzelnen Vermögensgegenständen vorliegen, werden diese in die Ermittlung mit einbezogen. Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die überwiegend Rentenpapiere halten und stille Lasten ausweisen, erfolgt die Überprüfung auf eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung entsprechend der einzelnen Wertpapiere innerhalb des Fonds. Basis der Überprüfung einer dauerhaften Wertminderung stellen die erwarteten Rückzahlungsflüsse unter Berücksichtigung von Agien und Disagien der Wertpapiere sowie der relevanten Markwerte der derivativen Instrumente innerhalb des Fonds dar. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwerten bilanziert. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Marktwert zugeschrieben, sofern der beizulegende Zeitwert wieder gestiegen ist. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden, werden entsprechend dem gemilderten Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Die dauerhafte Wertminderung eines Wertpapieres wird angenommen, wenn der Zeitwert des Wertpapieres einen Werteverfall aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung des Ratings / der Bonität eines Emittenten aufzeigt und aus diesem Grund von einem (Teil-)Ausfall des Schuldtitels ausgegangen wird. Ein niedrigerer Wertansatz aus der Vergangenheit wird auf die Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Wert zugeschrieben, sofern die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr existieren. Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten in Ansatz gebracht, falls erforderlich vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, falls erforderlich, vermindert um notwendige Abschreibungen. Agio- und Disagiobeträge werden ratierlich über die Laufzeit erfasst. Es befinden sich strukturierte Produkte, d. h. Anlagen mit eingebetteten Derivaten (z. B. Kündigungsrechte, Optionen) in den Bilanzpositionen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Schuldscheinforderungen. Das Darlehen beziehungsweise die Schuldverschreibung und die darin enthaltenen Optionen oder Verpflichtungen werden einheitlich bilanziert. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Bewertung der anderen Schuldverschreibungen und Darlehen. Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe der nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich eintretenden Ausfälle aus Erfahrungssätzen der Vorjahre gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen werden aktivisch abgesetzt. Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Passiva Beitragsüberträge umfassen den Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beitragseinnahmen, der auf künftige Berichtsperioden entfällt. Sie wurden für jede einzelne Versicherung unter Zugrundelegung des tatsächlichen Beginns der Versicherungsperiode und der Beitragszahlungsweise berechnet. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurde der koordinierte Ländererlass des Finanzministeriums Niedersachsen vom 20. Mai 1974 berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und für beitragspflichtige Versicherungen mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten ermittelt. Bei Einmalbeitragsversicherungen, tariflich beitragsfreien und beitragsfreigestellten Versicherungen wurden die künftigen Kosten explizit berücksichtigt. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Versicherungsjahre wurde ebenfalls in die Deckungsrückstellung eingestellt. Die einmaligen Abschlusskosten wurden bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung mit Ausnahme von Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz nach dem Zillmerverfahren unter Berücksichtigung der genauen Beginntermine der Versicherungen berechnet. Dabei beträgt der Zillmersatz im Neubestand gemäß der jeweils geltenden Fassung von § 4 DeckRV für Verträge ab 2015 maximal 25 ‰ bzw. für Verträge vor 2015 maximal 40 ‰ der Beitragssumme und im Altbestand maximal 35 ‰ der Versicherungssumme. Eine durch noch nicht gedeckte rechnungsmäßige Abschlusskosten entstandene negative Deckungsrückstellung wurde als Forderung an Versicherungsnehmer aktiviert. Für mögliche finanzielle Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 19. Dezember 2013 zu § 5a VVG alte Fassung ("Policenmodell") und der zugehörigen BGH-Urteile wurde eine Rückstellung in Höhe von 2,9 Mio. Euro gebildet. Im Einzelnen wurde für den Altbestand im Sinne von § 336 VAG und Art. 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes / EWG zum VAG die Deckungsrückstellung nach dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplan in der geltenden Fassung bestimmt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 143 VAG mitgeteilt worden sind. Zur Ermittlung der Deckungsrückstellung wurden folgende Rechnungsgrundlagen herangezogen:
Bei den Sterbetafeln ST AXA 2006 R, ST AXA 2010 T, ST AXA 2013 T, IT AXA 2013 I, ST AXA 2013 R und ST AXA 2015 T handelt es sich um Sterbetafeln, die im AXA Konzern nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden der DAV hergeleitet wurden. Für Versicherungen des Neubestandes, deren Rechnungszins über dem Referenzzins der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) in Höhe von 1,57 % liegt, wurde die Zinszusatzreserve einzelvertraglich entsprechend § 5 Absatz 4 DeckRV ermittelt. Für Versicherungen des Altbestandes wurde gemäß dem genehmigten Geschäftsplan ein Zinssatz von 1,57 % angesetzt. Die Berechnungen sowohl für Neu- als auch Altbestand erfolgten unter Ansatz von Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten. In der aktuell gültigen Fassung der DeckRV §5 ist bei der Ermittlung des Referenzzinses für den Jahresabschluss die sogenannte Korridormethode angewendet worden. Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nach der Sterbetafel DAV 1994 R oder einer älteren Sterbetafel kalkuliert sind, wurde für die Deckungsrückstellung eine einzelvertragliche Vergleichsrechnung vorgenommen. Der Vergleichswert ergab sich unter Ansatz eines aktuariell angemessenen Sterblichkeitstrends in der Sterbetafel DAV 2004 R. Positive Differenzen zwischen Vergleichsreserve und ursprünglicher Reserve wurden unter Ansatz von Storno- und Kapitalwahlrechtsquoten gemäß DAV-Empfehlung oder unternehmenseigener Auswertungen aufgefüllt. Für den Bestand an Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherungen, die nach einer älteren Tafel als der Tafel DAV 1997 I, TI und RI kalkuliert wurden, erfolgt seit dem Jahr 1997 für die Deckungsrückstellung eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Tafel DAV 1997 I, TI und RI. Der sich ergebende Anpassungsbedarf wurde in voller Höhe in der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Für Pflegerenten-(zusatz-)versicherungen wurde eine pauschale Reserve ermittelt, die bereits die Pflegewahrscheinlichkeiten gemäß der von der DAV empfohlenen Sterbetafel DAV 2008 P berücksichtigt. Für den Versicherungsbestand der ab dem 21. Dezember 2012 verkauften geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarife erfolgte eine Kontrollrechnung mit geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen. Aufgrund dieser Kontrollrechnung ergab sich kein Auffüllbedarf. Die Deckungsrückstellung für Bonusversicherungssummen und Bonusrenten wurde nach denselben Grundlagen berechnet, wie sie zur Berechnung der Deckungsrückstellung der zugehörigen garantierten Leistung herangezogen wurden. Bei fremdgeführten Konsortialverträgen sind die anteiligen Deckungsrückstellungen von den Konsortialführern nach deren Geschäftsplänen beziehungsweise deren Grundsätzen berechnet worden. In den Fällen, in denen die Angaben für das Geschäftsjahr noch nicht vorlagen, wurden die anteiligen Deckungsrückstellungen von uns auf Basis der Bilanzangaben der Konsortialführer der Vorjahre unter Berücksichtigung der uns im Geschäftsjahr bekannt gegebenen Geschäftsvorfälle hochgerechnet. Die in Einzelreservierung gebildete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die voraussichtlichen Leistungen für die zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung gemeldeten, aber noch nicht ausgezahlten Versicherungsfälle. Für diejenigen Versicherungsfälle, die vor dem Abschlussstichtag eingetreten sind, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt werden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet, orientiert an Erfahrungswerten über die Höhe der fällig gewordenen Leistung, vermindert um die jeweils vorhandene Deckungsrückstellung. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 errechnet. Die Schadenreserve war für das Jahr 2023 auskömmlich und wurde für das Jahr 2024 entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst. Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung handelt es sich um erzielte Überschüsse, die vertraglich für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt, aber den einzelnen Versicherungsverträgen noch nicht zugeteilt worden sind. Die innerhalb dieser Rückstellung gebundenen Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen (Schlussüberschussanteile, Schlusszahlungen sowie Nachdividenden) wurden entsprechend den Bestimmungen des § 28 Absatz 7 RechVersV und dem für den Altbestand genehmigten Geschäftsplan ermittelt. Für Versicherungen im Altbestand, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden die zu bindenden Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen einzelvertraglich auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung ermittelt und um die Restlaufzeit diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei mit einem Zinssatz von 1,3 % vorgenommen. Die Diskontsätze ermitteln sich gemäß dem für den Altbestand genehmigten Geschäftsplan und enthalten aktuariell angemessene Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Vertragsbeendigungen anfallenden Schlussüberschussbeteiligungen. Außerdem wurden für Schlussüberschussbeteiligungen bei Risikoversicherungen und Berufsunfähigkeits-(zusatz-)versicherungen, die in Prozent der gezahlten Beitragssumme definiert sind, die zu bindenden Mittel mit dem für das Folgejahr deklarierten Prozentsatz prospektiv errechnet und mit dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer beziehungsweise Aufschubzeit zu der gesamten Vertragsdauer gewichtet oder durch Bestimmung einer versicherungsmathematischen Rückstellung ermittelt und auf den Bilanztermin diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei mit einem Zinssatz von 0 % vorgenommen. Für Versicherungen des Neubestandes, die im Folgejahr nicht ablaufen, wurden die zu bindenden Mittel für Schlussüberschussbeteiligungen einzelvertraglich auf Basis der aktuell erreichten widerruflichen Anwartschaft an Schlussüberschussbeteiligung ermittelt und um die Restlaufzeit diskontiert. Die Diskontierung wurde hierbei mit einem Zinssatz von 4,8 % vorgenommen. Die Zinssätze ermitteln sich gemäß § 28 Absatz 7d RechVersV und enthalten aktuariell angemessene Zuschläge als Korrektur für die durch vorzeitige Vertragsbeendigungen anfallenden Schlussüberschussbeteiligungen. Für im Folgejahr ablaufende Versicherungen wurden Mittel für die Schlussüberschussbeteiligungen undiskontiert und in der bei Ablauf anfallenden Höhe gebunden. Um die Volatilität der Bewertungsreserven abzufedern, wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration für die im Folgejahr auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven eine Mindestbeteiligung (Sockelbeteiligung) deklariert. Diese wurde undiskontiert in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gebunden. Soweit die tatsächlich für den Versicherungsvertrag auszuzahlende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist, wurde der übersteigende Teil für in der Höhe bereits feststehende Beträge zusätzlich zum Mindestwert gebunden. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen den Vereinbarungen in den Rückversicherungsverträgen unter Berücksichtigung von Portefeuille-Eintritten und Austritten. Hier gelten grundsätzlich dieselben Berechnungsmethoden wie für das selbst abgeschlossene Bruttogeschäft. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Projected Unit Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zu künftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen und Rententrendannahmen. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurden die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen in 2016 geändert. Demnach werden die Pensionsrückstellungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre, vorgegeben durch die Deutsche Bundesbank, abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten ist im Anhang unter der Position C.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen angegeben (§ 253 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB). Als Rechnungsgrundlage für die Sterblichkeits- und Invalidisierungsannahmen dienen die Heubeck-Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln. Die Pensionsrückstellungen werden mit sogenanntem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Absatz 2 HGB verrechnet, welches zum Zeitwert bewertet wird. Die Anpassungen aus der jährlichen Überprüfung der versicherungsmathematischen Annahmen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Dabei wird das Wahlrecht gemäß Tz. 87 IDW HFA 30 angewendet, das heißt, der Effekt aus der Zinsänderung wird im Zinsergebnis dargestellt. Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft und die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit den Nominalwerten angesetzt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag passive latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 1 HGB aus. Der Ausweis von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt saldiert, wobei sich ein Passivüberhang ergibt. Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Passivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Grundlagen für die Währungsumrechnung Fremdwährungspositionen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Fremdwährungspositionen gilt folgendes:
Zeitwerte der Kapitalanlagen Die Offenlegung von Zeitwerten der Kapitalanlagen erfolgte entsprechend den Vorschriften §§ 54 ff. der RechVersV. Die Angaben werden zum Bilanzstichtag erstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden nach Ertragswertverfahren, mit Börsenwerten zum Bilanzstichtag oder mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Als beizulegende Zeitwerte für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden Börsenkurse, Rücknahmepreise oder Nettoinventarwerte per 31. Dezember 2023 verwendet. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die zur Rücknahme ausgesetzt sind, wurden als beizulegende Zeitwerte Rücknahmepreise abzüglich eines angemessenen Risikoabschlages angesetzt. Als beizulegende Zeitwerte für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden im Wesentlichen die Börsenkurse per 31. Dezember 2023 angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere ohne Börsennotierung wurden auf der Grundlage von Discounted-Cashflow-Methoden ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte für Schuldscheindarlehen und Namenspapiere und übrige Ausleihungen wurden anhand der Swap-Kurve (ICAP 1 - 50 Jahre) und der Euribor-Zinssätze im Geldmarktbereich (1 Tag - 11 Monate) sowie anhand von bonitäts- und laufzeitspezifischen Risikozuschlägen per 31. Dezember 2023 ermittelt. Als beizulegende Zeitwerte der Policendarlehen werden die Buchwerte angesetzt. Einbeziehung in den Konzernabschluss Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab. Es ergaben sich dadurch keine wesentlichen Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage. Angaben zur Bilanz Aktiva
* AGER Lebensversicherung AG (ehemalige AXA Customer Solutions AG) ** Pro-Forma-Werte *** In der Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Position unter den Aufwendungen aus Abschreibungen ausgewiesen.
* ehemalige AXA Customer Solutions AG Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligungen einzubeziehenden Kapitalanlagen vor Berücksichtigung des Sicherungsbedarf beträgt 9.951,7 Mio. Euro. Die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen beläuft sich auf 8.867,7 Mio. Euro. Hieraus ergibt sich ein Saldo von -1.084 Mio. Euro. Aktiva A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Weiterführende Angaben zu Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 1.135,2 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten von insgesamt 71,8 Mio. Euro (2022: 133,8 Mio. Euro) aufweisen. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2022: 0,0 Mio. Euro). Pflichtangaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11 a) HGB An folgenden Unternehmen sind wir wesentlich beteiligt:
A.III. Sonstige Kapitalanlagen Kapitalanlagen, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Absatz 2 HGB bewertet werden Auf der Grundlage nachfolgender Darstellungen nimmt die AGER Lebensversicherung AG die Möglichkeit gemäß § 341b HGB in Anspruch, Kapitalanlagen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, weil sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kapitalanlagen ist mit Beschluss des Vorstandes der AGER Lebensversicherung AG wie folgt getroffen worden: 1. Zum 31. Dezember 2023 waren Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 9,9 Mrd. Euro gemäß § 341b HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet (2022: 9,4 Mrd. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 66,8 % an den gesamten Kapitalanlagen (2022: 62,7 %).
2.1. Die AGER Lebensversicherung AG ist in der Lage, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen so zu verwenden, dass sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen können. 2.2. Aufgrund der laufenden Liquiditätsplanung besitzt die AGER Lebensversicherung AG die Fähigkeit zur Daueranlage der betreffenden Kapitalanlagen. 2.3. Die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden in der Buchhaltung jeweils auf gesonderten Konten von den anderen Wertpapieren getrennt erfasst. Eine depotmäßige Trennung von Anlage- und Umlaufvermögen ist gewährleistet. 3. Voraussichtlich dauernde Wertminderung Bei den nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerteten Kapitalanlagen werden Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (gemäß § 341b HGB) vorgenommen. Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Bei Investmentanteilen, die überwiegend Rentenpapiere beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2022: 188,1 Mio. Euro). Bei Investmentanteilen, die überwiegend Alternative Investments beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2022: 0,0 Mio. Euro). Bei Investmentanteilen, die überwiegend Aktien beinhalten, ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2022: 0,0 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 5.726,1 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 707,4 Mio. Euro ausweisen (2022: 910,5 Mio. Euro). Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen sind unter der entsprechenden Anhangsangabe erläutert. Die Methoden für die Beurteilung der voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr keine Notwendigkeit für außerplanmäßige Abschreibungen (2022: 0,0 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 3.979,0 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 698,1 Mio. Euro ausweisen (2022: 876,0 Mio. Euro). Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, aufgrund unserer langfristigen Halteabsicht sowie unserer Erwartung der zukünftigen Marktentwicklung von vorübergehenden Wertminderungen der Kapitalanlagen aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertete Kapitalanlagen
Weiterführende Angaben zu sonstigen Ausleihungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet werden: Zum 31. Dezember 2023 waren dem Anlagevermögen sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 2.538,6 Mio. Euro zugeordnet, die stille Lasten in Höhe von 288,0 Mio. Euro ausweisen (2022: 428,1 Mio. Euro). Die Methoden der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Es ergab sich im Geschäftsjahr die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 3,2 Mio. Euro (2022: 0,0 Mio. Euro). B.II. Sonstige Forderungen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhen sich im Wesentlichen infolge der Übernahme des von der AXA Lebensversicherung abgespaltenen Versicherungsbestands. C.II. Andere Vermögensgegenstände Die Position "Andere Vermögensgegenstände" bestand ausschließlich aus vorausgezahlten Versicherungsleistungen. Passiva A. Eigenkapital Das Eigenkapital der AGER Lebensversicherung AG per 31. Dezember 2023 betrug 307.457 Tsd. Euro (Vorjahr 210.924 Tsd. Euro). Das eingeforderte Kapital entfällt in voller Höhe auf die AXA Konzern AG, die alleinige Aktionärin der Gesellschaft ist. Das Grundkapital beträgt 4.000.000 Euro. Es ist eingeteilt in 4.000.000 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro. Im Geschäftsjahr hat sich das Grundkapital der AGER vor dem Erhalt der Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung im Zuge einer Satzungsänderung durch eine Barkapitalerhöhung gegen Einlage um 3.950 Tsd. Euro auf 4.000 Tsd. Euro erhöht. Alleiniger Zeichner war die AXA Konzern AG. Mit Abspaltungsvertrag vom 1. August 2023 wurde der Bestand der ehemaligen DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG (DWL-Geschäftsbereich) auf die AGER Lebensversicherung AG zu Buchwerten rückwirkend zum 1. Januar 2023 zur Aufnahme übertragen. Die Aufnahme eines zu Buchwerten positiven Vermögenssaldos (abspaltungsbedingte bilanzielle Vermögensmehrung) erhöht das bilanzielle Eigenkapital des übernehmenden Rechtsträgers. Aufgrund der Aufnahme des DWL-Geschäftsbereichs aus der ALV erhöht sich das Eigenkapital der AGER um 210.815 Tsd. Euro, die in voller Höhe der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zufließen. Die weitere Veränderung der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB erklärt sich zum einen aus der Einzahlung der AXA Konzern AG im November 2023 in Höhe von 60.591 Tsd. Euro und zum anderen aus dem Verbrauch des Organisationsfonds nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG in Höhe von 50 Tsd. Euro, welcher im Geschäftsjahr entsprechend seiner Zweckbindung verwendet wurde. Gemäß §150 Abs. 1 AktG hat die Gesellschaft die gesetzliche Rücklage mit 399.568 Euro dotiert, bis diese zusammen mit der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB mindestens 10% des Grundkapitals erreicht hat. Die darüberhinausgehende Veränderung des Eigenkapitals erklärt sich aus der Thesaurierung des Jahresüberschusses, der mit 31.650 Tsd. Euro als Bilanzgewinn ausgewiesen wird.
B.IV. Rückstellung für die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt. C.I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für die Pensionszusagen, die im Allgemeinen auf Dienstzeit und Entgelt der Mitarbeiter basieren und als unmittelbare Pensionszusagen erteilt wurden, werden Pensionsrückstellungen gebildet. Zusätzlich bestanden Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen standen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe von 3.369 Tsd. Euro (2022: 3.405 Tsd. Euro) gegenüber, welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entsprach der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Absatz 2 HGB, sodass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden konnte. Der Aufwand für diese Pensionszusagen war gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen. Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nicht mehr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben, sondern mit dem der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellungen nach den beiden Bewertungskonzepten beträgt 478 Tsd. Euro (2022: 4.329 Tsd. Euro). Zur Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags wurde ein Zins (Siebenjahresdurchschnitt) von 1,76 % (2022: 1,45 %) angesetzt. Für den Unterschiedsbetrag gilt keine Gewinnabführungssperre gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2016 (BStBl I 2017,41).
Für die Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung entsprach der Zeitwert des Deckungsvermögens dem Deckungskapital der zugrunde liegenden Rückdeckungsversicherungen und flüssigen Mittel und damit den Anschaffungskosten. Darüber hinaus ergab sich ein Zinsaufwand von 607 Tsd. Euro (2022: 7.195 Tsd. Euro) in Bezug auf die Pensionsrückstellung. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Berechnungsfaktoren angewandt:
D. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft Hierbei handelt es sich um überwiegend längerfristige Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragslaufzeit. E.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft In den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern waren verzinslich angesammelte Überschussanteile von 432.988 Tsd. Euro (2022: 492.872 Tsd. Euro) enthalten, die dem Versicherungsnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um überwiegend längerfristige Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragslaufzeit. Weiterhin beinhaltet die Position Leistungen an Versicherungsnehmer, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt wurden. Die Fristigkeit hier beträgt unter einem Jahr. E.III. Sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sinken im Wesentlichen aufgrund des Wegfalls der Gewinnabführung infolge der Thesaurierung des Jahresergebnisses im Jahr 2023. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um kurzfristige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, waren nicht vorhanden. G. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern von 19.042 Tsd. Euro resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Pensionsrückstellungen und der Kapitalanlagen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem kombinierten Steuersatz von 32 %. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I.1.a) Gebuchte Bruttobeiträge
Die Beiträge betreffen bis auf einen sehr geringen Umfang das Inlandsgeschäft. Rückversicherungssaldo Der Rückversicherungssaldo von 611 Tsd. Euro zu Gunsten der Rückversicherer (2022: 363 Tsd. Euro zu Gunsten der Rückversicherer) setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer, den Anteilen der Rückversicherer an den Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle, den Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Rückversicherungsprovisionen und Gewinnbeteiligung) und den Veränderungen der Brutto-Deckungsrückstellung. I.3.c) Erträge aus Zuschreibungen Die Erträge aus Zuschreibungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB betrugen 0,0 Mio. Euro (2022: 0,0 Mio. Euro). I.9.b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen Bei den Kapitalanlagen haben wir 0,0 Euro (2022: 188,1 Mio. Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, 3,2 Mio. Euro (2022: 0,0 Euro) außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §256a HGB sowie 0,0 Euro (2022: 0,0 Euro) gemäß § 253 Absatz 4 HGB vorgenommen. I.10. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen beinhalten Zinsen aus angesammelten Überschussanteilen und Direktgutschriften in Höhe von 31.507 Tsd. Euro (2022: 37.652 Tsd. Euro). II.1. Sonstige Erträge In den sonstigen Erträgen sind keine Zinsen nach § 233a AO enthalten (2022: 2.087 Tsd. Euro). Aus Währungsumrechnung resultieren Erträge von 354 Tsd. Euro (2022: 7 Tsd. Euro). II.2. Sonstige Aufwendungen Die Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes betrugen 1.713 Tsd. Euro (2022: 2.159 Tsd. Euro). Darüber hinaus ergab sich insgesamt ein Netto-Zinsaufwand von 607 Tsd. Euro (2022: 7.195 Tsd. Euro), welcher sich aus dem positiven Zinsänderungseffekt (272 Tsd. Euro) und dem Zinszuführungseffekt (879 Tsd. Euro) ergibt. Aus Währungsumrechnung resultieren Aufwendungen in Höhe von 81 Tsd. Euro (2022: 479 Tsd. Euro). II.4. Steuern vom Einkommen und Ertrag Im Berichtsjahr wird ein Steueraufwand in Höhe von 15.137 Tsd. Euro (2022: 14.147 Tsd. Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag enthält für das laufende Geschäftsjahr einen Ertrag betreffend Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Quellensteuer in Höhe von 181 Tsd. Euro (2022: Aufwand in Höhe von 78.094 Tsd. Euro) sowie einen Aufwand aus der Veränderung der latenten Steuer in Höhe von 15.732 Tsd. Euro (2022: Ertrag in Höhe von 58.758 Tsd. Euro). Daneben ist in 2023 ein Ertrag aus einer Quellensteuererstattung für Vorjahre in Höhe von 415 Tsd. Euro berücksichtigt. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Direktgutschrift Im Geschäftsjahr erfolgte eine Direktgutschrift in Höhe von 22,9 Mio. Euro (2022: 25,6 Mio. Euro). Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer
Die Überschussbeteiligung für das Kalenderjahr 2024 nehmen wir nach den Grundsätzen vor, die § 81c VAG (alte Fassung) entsprechen und deren Einhaltung die Aufsichtsbehörde überwacht. Für alle Tarifgruppen vor 1995 sind die Formen und Verwendungsmöglichkeiten der Überschussbeteiligung und die Bemessungssummen im Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung festgelegt. Die Bemessungsgröße für den Grund-Überschussanteil ist im Allgemeinen die Versicherungssumme oder der Risikobeitrag, für den Schluss-Überschussanteil das erreichte Ansammlungsguthaben bzw. das erreichte Bonus-Deckungskapital. In Abstimmung mit unserem Verantwortlichen Aktuar werden für das allgemeine Geschäft die nachfolgend aufgeführten Sätze für die Überschussbeteiligung festgelegt. Versicherungen in Rahmen- und Gruppen-Versicherungsverträgen mit besonderer Abrechnung erhalten die Überschussanteile aus dem Geschäftsjahr 2023 nach den hierfür gültigen Vereinbarungen. Der Versicherungsbestand entstand durch Zusammenführung mehrerer Versicherungsbestände. Zur Kennzeichnung einzelner Teilbestände ist den jeweiligen Tarif- und Produktbezeichnungen ein Präfix vorangestellt. Für Versicherungen der
Beteiligung an Bewertungsreserven Entsprechend § 153 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes werden (Überschuss)berechtigte Verträge bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug an den dann vorhandenen Bewertungsreserven der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren beteiligt. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetztes (LVRG) im August 2014 nur noch an den Bewertungsreserven zu beteiligen, die den sogenannten Sicherungsbedarf für Zinsgarantien übersteigen. Unter dem Begriff Bewertungsreserve ist nachfolgend immer der so modifizierte Wert zu verstehen. Beteiligt werden im Wesentlichen kapitalbildende Versicherungen und konventionelle Rentenversicherungen. Ebenfalls erfasst werden Überschussguthaben von Verträgen mit Überschusssystem "Verzinsliche Ansammlung", auch wenn der Versicherungsvertrag oder Vertragsteil selbst nicht diesen beteiligten Versicherungen zuzuordnen ist. Maßzahl für die Zuordnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist ein Prozent der Summe der verteilungsrelevanten (garantierten) Versichertenguthaben der letzten 10 Bewertungsstichtage. Ist ein Vertrag anspruchsberechtigt, so erhält er bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug den gesetzlich vorgesehenen Anteil (50 %) an den Bewertungsreserven. Dabei werden die Bewertungsreserven zugrunde gelegt, die zum 1. Börsentag des Vormonats vorhanden waren. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen auf dem Kapitalmarkt abzufedern, deklarieren wir jährlich eine Sockelbeteiligung, die unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug gezahlt wird. Ist der errechnete Beteiligungsbetrag höher als der Sockelbetrag wird der höhere Betrag ausgezahlt. Überschussberechtigte (Todesfall-) Risiko- und anwartschaftliche Berufsunfähigkeits- (Zusatz-) Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden ebenfalls an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Auszahlung richtet sich nach einer mit einem vereinfachten Verfahren errechneten Maßzahl und dem gesetzlich vorgesehenen Anteil an tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven zum 1. Börsentag nach dem 30. September des Vorjahres und erfolgt bei Vertragsbeendigung bzw. bei Wechsel in den Rentenbezug eine Form einer Schlusszahlung. Eine Sockelbeteiligung gibt es hierbei nicht. Für überschussberechtigte Altersrenten im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen laufenden Überschussanteil, der sich an den am Stichtag 30. September des Vorjahres (mit Wertstellung zum ersten Börsentag, der auf den Stichtag folgt) tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven bemisst, den gesetzlichen Anteil (50%) berücksichtigt und sich auf das Deckungskapital bezieht. Eine Sockelbeteiligung gibt es hierbei nicht. Das Verfahren der Beteiligung an den vorhandenen Bewertungsreserven für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG erfolgt gemäß eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannten Verfahrens. Verträge, die diesem Altbestand nicht angehören, werden nach dem gleichen Verfahren an den vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. A. Einzel-Kapitalversicherungen (außer Risiko-Versicherungen) (einschl. Gruppen- und Sammelversicherungen nach rabattierten Einzeltarifen) Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Grund-/Risiko-, Zins- und Schluss-Überschussanteil sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten: (Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen)
1) p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 % 2) p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,41 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %
1a) Frauen erhalten zusätzlich 0,060 % Grund-Überschuss; 1b) Frauen erhalten zusätzlich 0,00 % Grund-Überschuss 2) Frauen erhalten 0,0 % weniger Grund-Überschuss 3) Bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren wird der Schluss-Überschussanteilsatz für jedes darunterliegende Jahr um 1/12 des Deklarationssatzes vermindert 4) Es werden nur Ansammlungsguthaben berücksichtigt, die aus laufenden Überschussanteilen ab dem in 1995 beginnenden Versicherungsjahren und deren Verzinsung entstanden. 5) Frauen erhalten zusätzlich 20 % Grund-Überschuss. Nachdividendenstaffeln (Nachdividende in %): Staffel N3_15: 0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,100 % Staffel N5_11: 0,43 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 8,60 % Staffel N5_15: 0,00 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,00 % Staffel N6_17: 0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,2 % Staffel N7_14: 0,0417 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,50 % Staffel N10_15: 0,25 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 5,00 % Staffel N11_15: 0,15 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 3 %
Grund-Überschussanteile erhalten nur beitragspflichtige Versicherungen (abweichend alle Versicherungen - außer Termfixe- und Heiratsversicherungen - in den Teilbeständen B / DBVWL und D / DBVDB [ab Tarifgeneration 2000] sowie in der Produktgruppe A 1995 V / DBVDBVB-199501 ) laufend ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten. Die Verwendung erfolgt zusammen mit dem Zins-Überschussanteil. Bei Wahl der Varianten W5 des Wahlsystems der Überschussbeteiligung beträgt die Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung für Tarifgruppe (3% Rechnungszinssatz) im Todesfall 300 ‰ der Bemessungssumme, für Tarifgruppe (3,5% Rechnungszinssatz) im Todesfall 90 ‰ der Bemessungssumme. Der Grundüberschussanteil vermindert sich für Tarifgruppe (3% Rechnungszinssatz) für weibliche Versicherte um 0,036 %, für männliche Versicherte um 0,048 %, für Tarifgruppe (3,5% Rechnungszinssatz) für weibliche Versicherte um 0,0 %, für männliche Versicherte um 0,0 %. Zins-Überschussanteile erhalten alle Versicherungen zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres. Sie werden zur Bildung einer beitragsfreien Bonussumme oder zur verzinslichen Ansammlung verwendet oder im Teilbestand B / DBVWL auch anteilig diskontiert ausgezahlt. Schluss-Überschussanteile werden bei Ablauf der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen: A Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt. B Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn mindestens ein Drittel oder 10 Jahre der vereinbarten Dauer vergangen sind. C Einmalbeitragsversicherungen werden bei der Ermittlung der Bemessungssumme mit 30 % gewichtet, beitragsfreie Versicherungen mit 88 %. Die Gewichtung vermindert sich für jedes beitragsfreie Jahr um 4 %, beträgt jedoch mindestens 30 %. Bei Tod und Abruf während der Vertragsdauer oder bei Kündigung nach mindestens der Hälfte der Vertragsdauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung. D Die Deklaration weist den Jahresanteil für das beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr aus. Bei Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt die Auszahlung in Höhe der Summe der maßgeblichen Jahressätze aller beitragspflichtig zurückgelegter Versicherungsjahre. E Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt oder die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet hat. Nachdividende erhalten Versicherungen, die im laufenden Kalenderjahr ablaufen oder in Zeiträumen enden, in denen kein Stornoabzug mehr einbehalten wird, in den Teilbeständen A / DBVDB (vor Tarifgeneration 2000) und C / DBVCL bzw. DBVDD zeitanteilig auch bei Eintritt des Versicherungsfalls. In den Teilbeständen B / DBVWL und D / DBVDB mit Zugangsjahr ab 2000 wird die Nachdividende nach den Modalitäten für den Schluss-Überschuss gewichtet. Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit verminderten Rechnungszins hin):
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. B. Gruppen-Kapitalversicherungen Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Grund-/Risiko-, Zins- und Schluss-Überschussanteil sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten: (Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen)
1) p1 (SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 % 2) p1 (SÜA): regulär beitragsfreie: 0,41 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 %
1) Für beitragsfrei endende Versicherungen wird der Schluss-Überschussanteil zusätzlich mit 70 % gewichtet 2) Bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren wird der Schluss-Überschussanteil für jedes darunterliegende Jahr um 1/12 des Deklarationssatzes vermindert 3) Es werden nur Ansammlungsguthaben berücksichtigt, die aus laufenden Überschussanteilen ab dem im Jahr 1995 beginnenden Versicherungsjahren und deren Verzinsung entstand. Nachdividendenstaffeln: Staffel N3_15: 0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,100 % Staffel N10_15: 0,25 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 5,00 % Staffel N6_17: 0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,2 %
1) Der Grundüberschussanteil wird nur für beitragspflichtige Versicherungen gewährt 2) Frauen erhalten zusätzlich 5 % Grund-Überschuss. 3) Beitragsfreie Versicherungen erhalten 1,0 % der Versicherungssumme als laufenden Überschussanteil. 4) In den Tarifgruppen A 1967 V und A 1924 V wird ab Beginnjahr 1988 ein Teil der Grundüberschussanteile zur Beitragsverminderung verwendet, dieser Anteil beträgt für Männer 10 % und für Frauen 25 % des Beitrags. Grundüberschussanteile erhalten alle Versicherungen (in der Tarifgruppe A 1986 F bzw. DBVDB (Tarifgeneration 1986) nur beitragspflichtige Versicherungen) laufend ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten. Zinsüberschussanteile erhalten alle Versicherungen zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres. Sie werden zur Bildung einer beitragsfreien Bonussumme oder zur verzinslichen Ansammlung verwendet oder im Teilbestand B auch anteilig diskontiert ausgezahlt. Schlussüberschussanteile werden bei Ablauf der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen: A Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt. B Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn mindestens ein Drittel oder 10 Jahre der vereinbarten Dauer vergangen sind. C Einmalbeitragsversicherungen werden bei der Ermittlung der Bemessungssumme mit 30 % gewichtet, beitragsfreie Versicherungen mit 88 %. Die Gewichtung vermindert sich für jedes beitragsfreie Jahr um 4 %, beträgt jedoch mindestens 30 %. Bei Tod und Abruf während der Vertragsdauer oder bei Kündigung nach mindestens nach der Hälfte der Vertragsdauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung. D Die Deklaration weist den Jahresanteil für das beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr aus. Bei Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt die Auszahlung in Höhe der Summe der maßgeblichen Jahressätze aller beitragspflichtig zurückgelegter Versicherungsjahre. E Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt oder die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet hat. Nachdividende erhalten Versicherungen der Teilbestände B / DBVWL und D /DBVDB (ab Tarifgeneration 2000), die im laufenden Kalenderjahr ablaufen oder in Zeiträumen enden, in denen kein Stornoabzug mehr einbehalten wird. Die Nachdividende wird nach den Modalitäten für den Schluss-Überschuss gewichtet. C. Risikoversicherungen Alle Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten als Vorwegabzug. Stattdessen kann (außer in der Produktgruppe C 1995 / DBVDDRK) eine erhöhte Todesfallleistung oder die verzinsliche Ansammlung der laufenden Überschussanteile vereinbart werden. Überschussberechtigte (Todesfall-)Risikoversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 63 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. Bemessungsgrundlage für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:
Die Sätze der laufenden oder alternativ wählbaren einmaligen Überschussanteile (der Zusatz E steht für Einzel-, der Zusatz K für Kollektivtarife und der Zusatz R/N für nach Raucherverhalten differenzierte Tarife) betragen im Einzelnen:
1) Nicht vertraglich beitragsfrei gestellte Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der deklarierten Sätze bezogen auf den durch die beitragsfreie Zeit geteilten Einmalbeitrag zugeteilt und werden verzinslich angesammelt. 2) Tarife DBVDBRS_200801 / ML54 oder DBVDBRSF_200801 / ML54+ erhalten abweichend 50 % Risikoüberschuss bzw. 100 % Todesfallbonus
D. Rentenversicherungen und
Pflegerentenversicherungen
Versicherungen der ehemaligen Tarifgruppe A 1951 und alle Rentenversicherungen im Leistungsbezug der Tarifgruppen A 1994 und älter sind in der Tarifgruppe A 1994 zusammengefasst. D.1 Anwartschaftliche Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen Die Überschussbeteiligung erfolgt über die Zuteilung von Zins- und Schlussüberschussanteil sowie einer Nachdividende. Abhängig von den in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Regelungen sind die Bemessungsgrößen für die einzelnen Überschusskomponenten: (Die in den einzelnen Produkt-/Tarifgenerationen gültigen Verfahren sind hinter den Deklarationssätzen der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung abgetrennt mit Schrägstrichen (/x/) ausgewiesen) Zinsüberschussanteile werden zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres, für Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz monatlich zeitanteilig gewährt.
Die Sätze laufender und einmaliger Überschussanteile (der Zusatz A steht für Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz P für Pflegerentenversicherungen) betragen im Einzelnen:
1) Produktgruppe D 2017: p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 % Produktgruppe D 2015: p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 % Produktgruppe D 2013: p1(SÜA): regulär beitragsfreie: 0,45 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 % 2) Die Produkte MR 9 / DBVDBG4 der Produktgruppen D 2017, D2015 und D 2013 erhalten zusätzlich einen Risiko-Überschussanteil von 10 % des Risikobeitrags. Dieser wird bei diesen Versicherungen laufend ab Beginn der Versicherung gewährt und zusammen mit dem Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres verwendet. 3) Nur für Hauptversicherungen der Produktgruppen, er entfällt bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen.
1) p1(SÜA): D 2012: regulär beitragsfreie: 0,41 %; D 2010: regulär beitragsfreie: 0,38 %; für vorzeitig beitragsfreie Vers: 0,00 % 2) Die Produkte MR 9 / DBVDBG4 und MR 20 / DBVGX4 der Produktgruppe D 2012 erhalten zusätzlich einen Grund-Überschussanteil von 10 % des Risikobeitrags. Dieser wird bei diesen Versicherungen laufend ab Beginn der Versicherung gewährt und zusammen mit dem Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres verwendet. Die Produkte MR 9 / DBVDBG4 und MR 20 / DBVGX4 der Produktgruppe D 2010 erhalten zusätzlich einen Grund-Überschussanteil von 45 % des Risikobeitrags. Dieser wird bei diesen Versicherungen laufend ab Beginn der Versicherung gewährt und zusammen mit dem Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres verwendet.
1) Die Produkte MR 9/DBVDBG4 und MR 20/DBVDBG4X erhalten zusätzlich einen Grund-Überschussanteil von 45 % des Risikobeitrags. Statt einer Leistungssteigerung wird die laufende Zins-Überschussbeteiligung bei anwartschaftlichen Versicherungen aller Produkt-/ Tarifgruppen vor D 2005 / Tarifgenerationen vor 2005 die aus der Deklaration resultierenden Werte einer gesonderten Rückstellung zugeführt. Diese Rückstellung dient der Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer im Rentenbezug. Bei Abgang in der Aufschubzeit oder Kapitalwahl erhöht sie die Leistung aus der Überschussbeteiligung entsprechend. Nachdividendenstaffeln (Nachdividende in %): Staffel N3_15: 0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,10 % Staffel N4_15: 0,3 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 6,00 % Staffel N7_17: 0,00875 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,175 % Staffel N9_17: 0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,20 % Zinsüberschussanteile werden zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres, für Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz monatlich zeitanteilig gewährt. Sie werden in der Aufschubzeit verzinslich angesammelt und ab Rentenbeginn zur Erhöhung der Rente verwendet, sofern keine andere Verwendungsform vereinbart ist. Schlussüberschussanteile werden bei Ablauf der Anwartschaftszeit der Versicherung fällig. Für die Bewertung beitragsfreier Versicherungsphasen und die Beendigung wegen Eintritt des Versicherungsfalles oder Rückkauf gelten folgende Regelungen: A Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt. B Beitragsfreie Versicherungsperioden werden bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn mindestens ein Drittel oder 10 Jahre der vereinbarten Dauer vergangen sind. C Einmalbeitragsversicherungen werden bei der Ermittlung der Bemessungssumme mit 30 % gewichtet, beitragsfreie Versicherungen mit 88 %. Die Gewichtung vermindert sich für jedes beitragsfreie Jahr um 4 %, beträgt jedoch mindestens 30 %. Bei Tod und Abruf während der Vertragsdauer oder bei Kündigung nach mindestens der Hälfte der Vertragsdauer erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung. D Die Deklaration weist den Jahresanteil für das beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr aus. Bei Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt die Auszahlung in Höhe der Summe der maßgeblichen Jahressätze aller ab 1991 beitragspflichtig zurückgelegter Versicherungsjahre. E Endet die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Dauer, erfolgt eine zeitanteilige Auszahlung, wenn die versicherte Person das 58. Lebensjahr vollendet hat und die Zeit bis zum Ablauf höchstens noch 10 Jahre beträgt. Nachdividende erhalten Versicherungen der Teilbestände B und D (nicht jedoch: die Produktgruppen D 2010, D 2012, D 2013, D 2015 und D 2017 / DBVDB (mit Kennung 2010, 2012, 2013, 2015 oder 2017)), die vor Ablauf der Anwartschaftszeit aus dem Bestand ausscheiden und für die kein Stornoabschlag einbehalten wird. In den Produktgruppen D 2005 und jünger / DBVDB (Tarifgenerationen ab 2005) wird die Nachdividende auch beim Wechsel in den Leistungsbezug fällig. Die Nachdividende ist nach den Modalitäten für den Schluss-Überschuss gewichtet. Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz A weist auf Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit verminderten Rechnungszins hin):
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. D.2 Laufende Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen Im Rentenbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0 %, im Konsortialgeschäft mit MLP ist dieser Satz bereits im ausgewiesenen Zinsüberschussanteilssatz enthalten. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird. Der laufende Überschussanteil einschließlich des zusätzlichen Überschussanteils wird verwendet
Solange der Nachreservierungsbedarf noch nicht vollständig ausfinanziert ist, werden alle laufenden Überschüsse (außer dem zusätzlichen Überschussanteil) zur Gegenfinanzierung der Nachreservierung herangezogen. Die Zinsüberschüsse werden nur dann im Rahmen der Überschusssysteme verwendet, wenn der Nachreservierungsbedarf ausfinanziert ist.
Laufende Rentenversicherungen, die kein weiteres zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigen, in Abhängigkeit ihrer ursprünglichen Tarifgeneration:
Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze (der Zusatz A weist auf Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz, der Zusatz RZ weist auf einen Tarif mit verminderten Rechnungszins hin):
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. E. Versicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko ganz oder teilweise trägt E.1 Anwartschaftliche Versicherungen
Konventioneller Anteil bei klassischen fondsgebundenen Rentenversicherungen (Produktgruppen M 2007 und M 2005) Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze:
Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz (Produktgruppen M 2007 A, M 2006 A, M 2005 A, M 2004 A und M 2001 A) Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gelten für unseren Anteil die folgenden Sätze:
E.2 Laufende Versicherungen Siehe Ziffer D.2 F. Selbständige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen F.1 Während der Anwartschaft Anwartschaftliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 63 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt (für das Konsortialgeschäft gelten hiervon abweichende Verfahren).
Anwartschaftliche Versicherungen im Teilbestand A / DBVDBBV-199802, die im laufenden Kalenderjahr enden, erhalten Schluss-Überschussanteile in Höhe von 20 % der für volle Versicherungsjahre entrichteten Beiträge.
Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gilt: Bemessungsgrundlage für die laufenden Überschussanteile: Grundüberschussanteil: maßgebender Beitrag
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. F.2 Während der Rentenlaufzeit Bemessungsgrundlage für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente
Dieser laufende Überschussanteilsatz wird zum Schluss des im laufenden Kalenderjahr endenden Versicherungsjahres gewährt und zur Erhöhung der Rente verwendet, sofern die Versicherung mindestens ein Jahr im Leistungsbezug bestand. Im Konsortialgeschäft mit MLP (Produktgruppe M) erhalten Versicherungen im Leistungsbezug für unseren Anteil laufende Überschussanteile in Form einer Erhöhungsrente.
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. II. Zusatzversicherungen
A.
Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
A.1 Während der Anwartschaft der Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Anwartschaftliche Berufs- / Dienst- / Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 % der auf Seite 63 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt (für das Konsortialgeschäft gelten hiervon abweichende Verfahren). Bemessungsgröße für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:
1) Beitragsfreie Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der beitragspflichtigen Versicherungen; diese werden verzinslich angesammelt oder bei anwartschaftlichen Einmalbeitragsversicherungen als Leistungsfallbonus verwendet.
1) Beitragsfreie Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile in Höhe der beitragspflichtigen Versicherungen; diese werden verzinslich angesammelt oder bei anwartschaftlichen Einmalbeitragsversicherungen als Leistungsfallbonus von 40 % in den Produktgruppen D 2008, D 2007 und D 2004 bzw. von 30 % in der Produktgruppe D 2000 verwendet. Bei Tarifen mit gegenüber der Leistungsdauer abgekürzter Versicherungsdauer wird die Schlusszahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit um 50 % gekürzt.
Zusatzversicherungen der Tarifgruppe A 1924 Bemessungsgrundlage für die Überschussanteile: die für volle Versicherungsjahre entrichteten Beiträge
Im Konsortialgeschäft mit MLP, das mit den Rechnungsgrundlagen des federführenden Versicherers kalkuliert ist, gilt: Bemessungsgrundlage für die laufenden Überschussanteile: Grundüberschussanteil: maßgebender Beitrag
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. A.2 Laufende Berufs-/Dienst-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ/DUZ/EUZ) Bemessungsgröße für die Erhöhungsrente (Zusatzrente): die erreichte Gesamtrente Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil: das überschussberechtigte Deckungskapital
Im Konsortialgeschäft mit MLP (Produktgruppe M) erhalten Versicherungen im Leistungsbezug für unseren Anteil laufende Überschussanteile in Form einer Erhöhungsrente.
Bemessungsgrößen, Zuteilung, Gewichtung und Fälligkeit der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung richten sich nach den Modalitäten des federführenden Versicherers. B. Risiko- und Dread-Disease-Zusatzversicherungen Alle Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile ab Beginn der Versicherung in Teilbeträgen entsprechend den für das Versicherungsjahr entrichteten Beitragsraten als Vorwegabzug. Stattdessen kann (außer in der Produktgruppe C 1995 / DBVDD) eine erhöhte Todesfallleistung oder die verzinsliche Ansammlung der laufenden Überschussanteile vereinbart werden. Bemessungsgrundlage für die laufende bzw. einmalige Überschussbeteiligung:
Zusatzversicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder in der beitragsfreien Phase werden in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0% der auf Seite 63 beschriebenen Maßzahl an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Sätze der laufenden oder alternativ wählbaren einmaligen Überschussanteile (der Zusatz E steht für Einzel-, der Zusatz K für Kollektivtarife und der Zusatz R/NR für nach Raucherverhalten differenzierte Tarife) betragen im Einzelnen:
1) Frauen erhalten zusätzlich 10 % Risikoüberschuss.
C. Unfall-Zusatzversicherungen Für Versicherungen im Teilbestand B, Tarif DBVWLUZ-198601, Tarif DBVWLUZ-199501 wird eine einmalige Schlusszahlung im Leistungsfall in Höhe von 20 % der Versicherungssumme fällig. D. Renten-Zusatzversicherungen Hinweis: Die Produkt-/Tarifgruppe der Zusatzversicherung entspricht der Produkt-/Tarifgruppe der Hauptversicherung. Bemessungsgröße für die laufende Überschussbeteiligung: Zinsüberschussanteil: das maßgebliche Deckungskapital der Rente Grundüberschussanteil: der Risikobeitrag bzw. für Tarifgruppe D 2013, D2015 und D 2017: das überschussberechtigte Deckungskapital Schlussüberschussanteile (bei Hinterbliebenen-Zusatzversicherung): das überschussberechtigte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus-Deckungskapital (Verfahren 1) bzw. p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben. Dieser Satz wird jährlich deklariert. Die Verzinsung ergibt sich aus der Gesamtverzinsung erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird der deklarierte Anteil p2(SÜA) auf diese Bemessungsgröße ausgezahlt. (Verfahren 4). Nachdividende (bei Hinterbliebenen-Zusatzversicherung) beim Ausscheiden vor Ende der Aufschubzeit das erreichte Deckungskapital Beteiligung an den Bewertungsreserven: Ziffer D 1 Zusatzkomponenten zu den Renten-Produktgruppen im Teilbestand D:
1) p1(SÜA): für regulär beitragsfreie Versicherungen: 0,41%; für vorzeitig beitragsfreie Versicherungen: 0% 2) Entfällt bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung
1) p1(SÜA): Produktgruppe D 2012: regulär beitragsfreie: 0,41%; Produktgruppe D 2010: regulär beitragsfreie: 0,38%; für vorzeitig beitragsfreie Versicherungen: 0%
Nachdividendenstaffeln (Nachdividende in %): Staffel N4_15: 0,3 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 6,00 % Staffel N7_17: 0,00875 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,175 % Staffel N9_17: 0,01 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,20 % Staffel N3_15: 0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,100 % Im Leistungsbezug: Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zins-Überschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung der Produktgruppen D 2013, D 2015 und D 2017 erhalten Grundüberschussanteile in gleicher Höhe wie die dazugehörige Hauptversicherung. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0%. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird. Ziffer D.2 Zusatzkomponenten zur Renten-Produktgruppe im Teilbestand A (A 1995 / A 1994 / A 1986)
Im Leistungsbezug: Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zins-Überschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0%. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird.
Renten-Zusatzversicherungen der Tarife R der Tarifgruppe A 1986 / DBVDBRK5-198701 erhalten laufende Überschussanteile ab Versicherungsbeginn in Höhe von 15 % des Tarifbeitrags. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt in Form einer Schlusszahlung in Höhe von 0 %. Renten-Zusatzversicherungen des Tarifs T / DBVDBRK4 erhalten die Zinsüberschussbeteiligung in gleicher Höhe und Form wie zu ihrer Rentenversicherung. Zusätzlich wird für die Tarifgruppe A 1994 ein Grundüberschussanteil von 0 % des Risikobeitrags und ein Kostenüberschussanteil 0 ‰ der Versicherungssumme gewährt. Der Schlussüberschussanteil für alle Versicherungen der Tarifgruppen A 1986 und A 1994 beträgt 0 ‰ der Bemessungssumme. Anwartschaftliche lebenslange Todesfall-Zusatzversicherung erhalten eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß Beschreibung (vgl. Seite 63). Die Sockelbeteiligung beträgt 3 %. Ziffer D.3 Zusatzkomponenten zu Rentenversicherungen im Teilbestand B:
Nachdividendenstaffel: Staffel N3_15: 0,005 % für jedes vollendete Versicherungsjahr, höchstens jedoch 0,10 %
Im Leistungsbezug: Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zinsüberschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0 %. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird. Ziffer D 4 Renten-Zusatzversicherungen der Tarifgruppen C 1995:
Im Leistungsbezug: Alle Komponenten erhalten im Leistungsbezug Zins-Überschussanteile wie Hauptversicherungen der entsprechenden Produktgruppe. Im Leistungsbezug erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch einen zusätzlichen Überschussanteil in Höhe von 0%. Dieser Überschussanteil wird unabhängig davon gewährt, ob noch zusätzliches Deckungskapital zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer nach aktuellen Sterbetafeln benötigt wird. III. Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile Hinweis: Die Produkt-/Tarifgruppe der Zusatzversicherung entspricht der Produkt-/Tarifgruppe der Hauptversicherung Alle Versicherungen, für die kein Zins-Überschussanteilsatz deklariert ist oder deren Bemessungsgröße für den Zins-Überschuss sich am Deckungskapital orientiert, erhalten einen laufenden Ansammlungs-Überschussanteil, so dass sich das Ansammlungsguthaben insgesamt mit 2,6% verzinst. Dies gilt auch für Renten-Tarife gegen laufenden Einmalbeitrag. Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für konventionelle Rentenversicherung und Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag der Produktgruppe
Abweichend hiervon werden Ansammlungsguthaben für Tarife der Produktgruppen M (MLP Geschäft) mit 2,50%, mindestens aber mit dem Rechnungszins verzinst. IV. Direktgutschrift Hinweis: Die Produkt-/Tarifgruppe der Zusatzversicherung entspricht der Produkt-/Tarifgruppe der Hauptversicherung. Anwartschaftliche Rentenversicherungen der Tarifgruppen vor D 2005 erhalten im Rahmen der Zinsüberschussanteile eine Direktgutschrift von 2,6% des der Tarifgeneration zugeordneten Versicherungsnehmer-Guthabens abzüglich des hierauf entfallenden Rechnungszinses, jedoch nicht mehr als die deklarierten Zins-Überschussanteile, die bei Versicherungen aller Produkt-/Tarifgruppen vor D 2005 einer gesonderten Rückstellung zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer im Rentenbezug zugeführt wird; bei Abgang in der Aufschubzeit erhöht sie die Leistung aus der Überschussbeteiligung entsprechend. In Gruppenversicherungsverträgen mit besonderer Vertragsabrechnung gelten die jeweils getroffenen Vereinbarungen. Sonstige Angaben Angaben gemäß § 251 HGB (Haftungsverhältnisse) Im Rahmen des AXA Vorsorgeplans wurden Mittel beim AXA Mitarbeiter Treuhand e.V. zur Insolvenzsicherung hinterlegt. Zudem erfolgt eine Verpfändung der Erstattungsansprüche aus der Entgeltumwandlung an den Versorgungsberechtigten. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 3,2 Mio. Euro (2022: 3,2 Mio. Euro). Angaben gemäß § 285 Nr. 3 und 3a HGB Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von 210,4 Mio. Euro bestehen aus einem Senior Secured Loan Committment. Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie. Die AGER Lebensversicherung AG ist gemäß § 221 VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Diese Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers. Hieraus ergibt sich vor allem die Chance von den Kunden als sicherer Partner für ihre Risiko- und Altersvorsorge gesehen zu werden. Es besteht das Risiko im Rahmen dieses Kollektives der deutschen Lebensversicherer in Höhe der im folgenden genannten Beträge in Anspruch genommen zu werden: Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Hieraus ergeben sich für die die AGER Lebensversicherung AG keine zukünftigen Verpflichtungen mehr. Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht ca. einer Verpflichtung von 15,2 Mio. Euro. Zusätzlich hat sich die AGER Lebensversicherung AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1% der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 136,8 Mio. Euro. Angaben gemäß § 285 Nr. 7 HGB - Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne Praktikanten, Auszubildende und Stipendiaten) im Geschäftsjahr 2023
Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB (Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat) Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 526 Tsd. Euro, die des Aufsichtsrates 13 Tsd. Euro. Am Jahresende bestanden keine Darlehen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern. Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB (Abschlussprüferhonorare) Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 455 Tsd. Euro beinhalten die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Angaben gemäß § 285 Nr. 19 HGB (Derivative Finanzinstrumente) Zum Bilanzstichtag befanden sich keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand. Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB (Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen) Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt. Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB (Anteile an Investmentvermögen) Weiterführende Angaben zu Anteilen bzw. Anlageaktien an inländischen beziehungsweise vergleichbaren EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches aufgegliedert nach Anlagezielen:
Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 5.186,7 Mio. Euro (2022: 4.852,1 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Rentenfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 707,0 Mio. Euro (2022: 903,7 Mio. Euro) aus. Zum 31. Dezember 2023 weisen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert in Höhe von 539,4 Mio. Euro (2022: 658,0 Mio. Euro), die unter der Fondskategorie Aktienfonds ausgewiesen werden sowie dem Anlagevermögen zugeordnet sind, stille Lasten in Höhe von 0,3 Mio. Euro (2022: 6,8 Mio. Euro) aus. Wir gehen nach Prüfung der Kriterien bezüglich der erwarteten Rückzahlungen von vorübergehenden Wertminderungen der Anteile bzw. Anlageaktien aus. Die Kriterien der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aller Fondskategorien werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Bei einzelnen Fonds bestehen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, da sie nur wöchentlich beziehungsweise mit einer Frist von 40 Tagen zum Quartalsletzten zurückgegeben werden können. Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB Die Gesellschaft ist Teil einer Unternehmensgruppe, deren oberste Muttergesellschaft mit Sitz in Frankreich den französischen Umsetzungsregelungen zur globalen Mindestbesteuerung (OECD Pillar 2) ab dem Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt. Darüber hinaus unterliegt die Gesellschaft in Deutschland ab dem Wirtschaftsjahr 2024 dem Mindeststeuergesetz und hat insbesondere die Regelungen zur nationalen Ergänzungssteuer zu beachten. Die Gesellschaft macht für die Wirtschaftsjahre bis 2026 aufgrund einer hinreichenden Steuerbelastung vom CbCR-Safe-Harbour Gebrauch und erwartet auch darüber hinaus keine steuerlichen Auswirkungen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes. Angaben gemäß § 285 Nr. 33 HGB (Nachtragsbericht) Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind bei unserer Gesellschaft keine Vorgänge eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben. Angaben gemäß § 285 Nr. 34 HGB (Gewinnverwendungsvorschlag) Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres beträgt 31.650.432,43 Euro. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesen Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Aufsichtsrat Mirjam Bamberger (ab 25.05.2023) Chief Strategic Development Officer AXA Europe & Latin America, AXA GIE Zürich, Schweiz Thorsten Becker (bis 25.05.2023) Chief Investment Officer AXA Konzern AG Köln Wiebke Dahl (ab 25.05.2023) Stellvertretende Vorsitzende Konzernbetriebsrat, Stellv. Vorsitzende Gesamtbetriebsrat AXA Konzern AG, AXA Konzern AG Norderstedt Thomas Gerber Neidhart (ab 25.05.2023) Mitglied der Geschäftsleitung der AXA Versicherungen AG und der AXA Leben AG Zürich, Schweiz Thomas Junge (bis 25.05.2023) Chefsyndikus AXA Konzern AG Kaarst Christoph Rummel (bis 25.05.2023) Leiter Steuern AXA Konzern AG Mühlheim a.d. Ruhr
Dr. Thilo Schumacher (ab 25.05.2023) Vorsitzender Vorstandsvorsitz Customer Management Dr. Achim Dahlbokum (ab 28.12.2023) Informationstechnologie/Digitalisierung Dr. Karsten Dietrich (ab 25.05.2023) Personenversicherung Beate Heinisch Operations People Experience
Kai Kuklinski (ab 25.05.2023) Vertrieb Dr. Stefan Lemke (bis 31.08.2023) Informationstechnologie/Digitalisierung Dr. Nils Reich (bis 25.05.2023) CallCenter Management Dr. Marc Daniel Zimmermann (ab 25.05.2023) Finanzen Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hält die AXA Konzern AG, Köln, 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft. Im Verhältnis zur AXA Konzern AG, Köln, sind wir ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AktG. Die AGER Lebensversicherung AG, Köln und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AXA S.A. Paris, als kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Der Konzernabschluss der AXA S.A., Paris, wird bei der französischen Finanzaufsichtsbehörde in Paris (Autorité des Marchés Financiers) unter RCS (Registre du Commerce et des Sociétés) 572 093 920 hinterlegt. Der Konzernabschluss der AXA S.A. wird in englischer Sprache im Unternehmensregister unter AXA Konzern AG befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht hat für uns gemäß § 291 Absatz 2 HGB befreiende Wirkung.
Köln, den 14. März 2024 Der Vorstand Dr. Schumacher Dr. Dahlbokum Dr. Dietrich Heinisch Kuklinski Dr. Zimmermann Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die AGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. Bewertung der Kapitalanlagen 2. Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Kapitalanlagen 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 14,8 Mrd. (96,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei nicht börsennotierten Anteilen an verbundenen Unternehmen, bei sonstigen strukturierten und illiquiden Anleihen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzungen zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Angaben zur Bilanz" des Anhangs enthalten. 2. Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen 1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 14,5 Mrd. (94,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Deckungsrückstellung der Gesellschaft umfassen vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben hierbei unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir die Überschussverwendungen und Periodenabgrenzungen nachvollzogen. Ferner haben wir die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Zudem haben wir die Berücksichtigung der Zinssatzverpflichtungen im Zusammenhang mit gewährten garantierten Rentenfaktoren in der fondsgebundenen Lebensversicherung gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den versicherungstechnischen Rückstellungen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Angaben zur Bilanz" des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Oktober 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der AGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Trauschke.
Düsseldorf, den 14. März 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frank Trauschke ppa. Maximilian Roestel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und sich während des gesamten Jahres 2023 fortlaufend von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Durch vierteljährliche Berichte und in drei Sitzungen sowie durch zwei schriftliche Beschlussverfahren wurde er eingehend mündlich und schriftlich gemäß § 90 des Aktiengesetzes (AktG) über die allgemeine Geschäftsentwicklung, über grundlegende Angelegenheiten sowie die strategischen Ziele der Geschäftsführung unterrichtet. Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand weiterhin umfassend über die Risikosituation informiert. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, sind in den Sitzungen vor der Beschlussfassung vom Vorstand eingehend erläutert worden. In der bilanzfeststellenden Sitzung am 20. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf des Rumpfgeschäftsjahres 2022, dem vorgelegten Jahresabschluss sowie dem Abhängigkeitsbericht. In der gleichen Sitzung gab der Vorstand einen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023. Ferner fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die Agenda einer außerordentlichen Hauptversammlung, in welcher die Satzung der Gesellschaft im Hinblick auf die Lizensierung als Lebensversicherungsunternehmen angepasst werden soll. Im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahren im Mai 2023 bestellte der Aufsichtsrat mit Wirkung ab der Lizensierung als Lebensversicherungsgesellschaft durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weitere Vorstandsmitglieder, Herrn Dr. Schumacher zum Vorstandsvorsitzenden und fasste Beschluss zur Vorstands-Ressortverteilung ab Lizenzerteilung. Ferner wurden die Verantwortliche Aktuarin und die Treuhänder für das Sicherungsvermögen ebenfalls mit Wirkung ab der Lizensierung als Lebensversicherungsunternehmen bestellt. In der außerordentlichen Sitzung am 13. Juni 2023 konstituierte sich der Aufsichtsrat. Zudem bestätigte der neu besetzte Aufsichtsrat die Bestellungen aus dem Umlaufverfahren im Mai 2023. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Auswahlverfahren zur Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023. Zudem fasste der Aufsichtsrat Beschluss zur Abspaltung des Lebensversicherungsbestands der ehemaligen DBV Winterthur Lebensversicherung (DWL-Bestand) von der AXA Lebensversicherung AG auf die Gesellschaft. In seiner Sitzung am 16. Oktober 2023 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über den bisherigen Geschäftsverlauf und den aktuellen Stand des aufsichtsrechtlichen Verfahrens zur Abspaltung sowie des anstehenden, durch die Athora Deutschland GmbH durchzuführenden Inhaberkontrollverfahren. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstandspersonalien und schloss sich der Empfehlung des Prüfungsausschusses zur Wahl des Abschlussprüfers durch eine außerordentliche Hauptversammlung an. Im Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und den Vorstand verabschiedet. Weiterhin hat am 16. Oktober 2023 eine Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden. In dieser Sitzung hat sich der Prüfungsausschuss mit der aktuellen Risikosituation der Gesellschaft, Compliance-Themen, der IT-Performance sowie dem aktuellen Stand von Prüfungen der internen Revision befasst. Schwerpunkt der Sitzung war das Auswahlverfahren zur Wahl eines Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung. Darüber hinaus hat die Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorstand in Einzelgesprächen geschäftspolitische Fragen sowie die Lage und Entwicklung der Gesellschaft behandelt. Über hierdurch zur Kenntnis der Vorsitzenden gelangte wichtige Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat jeweils unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat zudem im Geschäftsjahr 2023 die gemäß dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG geforderte Selbsteinschätzung durchgeführt und sich mit dem Thema Entwicklungsplan befasst. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsrat unverzüglich nach der Aufstellung vor. Ebenso wurde der Bericht des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen zusätzlich mündlich erläutert und Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht und die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Er billigte den Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist und schloss sich dem Vorschlag für die Gewinnverwendung an. Im vergangenen Jahr sind im Vorstand und Aufsichtsrat Personalveränderungen eingetreten. Die Herren Thomas Junge, Christoph Rummel und Thorsten Becker haben zum Zeitpunkt der Lizensierung als Lebensversicherungsgesellschaft am 25. Mai 2023 ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt. Ebenfalls mit Wirkung zum 25. Mai 2023 haben Frau Mirjam Bamberger, Frau Wiebke Dahl und Herr Thomas Gerber-Neidhart ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft aufgenommen. Herr Dr. Nils Reich hat sein Mandat als Vorstand der Gesellschaft zum 25. Mai 2023 niedergelegt. Herr Dr. Stefan Lemke hat sein Vorstandsmandat aufgrund seines Wechsels zu einem externen Wettbewerber zum 31. August 2023 niedergelegt. Herr Dr. Thilo Schumacher, Frau Beate Heinisch, Herr Dr. Karsten Dietrich, Herr Kai Kuklinski und Herr Dr. Marc Daniel Zimmermann sind mit Wirkung zum 25. Mai 2023 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden. Die Bestellung von Herrn Dr. Achim Dahlbkoum zum Mitglied des Vorstands ist am 28. Dezember 2023 wirksam geworden. Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienstleistungsgesellschaften, die für unsere Gesellschaft tätig geworden sind, gilt für ihre Leistungen im Jahr 2023 unser ganz besonderer Dank.
Köln, den 26. März 2024 Für den Aufsichtsrat Mirjam Bamberger Wiebke Dahl Thomas Gerber Neidhart |
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