RegioEstate B17 GmbH
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Pfützner seit 4.4.2018 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UGPF Vermögensverwaltung GmbHWernigerodeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der Firma UGPF Vermögensverwaltung GmbH, Wernigerode wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB). II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB) 1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 31.12.2011 EUR 0,00. 2. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Frau Kerstin Pfützner, Wernigerode Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Wernigerode, 2012-11-12 gez. Kerstin Pfützner, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2012 festgestellt. |
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