Medifit GmbHLiquidiert

93152 Nittendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 4114
Eingetragen
11.12.1989
Branche
Betrieb von SportanlagenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
Gegenstand
Betrieb und Verwaltung von Freizeit- und Sportanlagen insbesondere von Therapiebädern, Fitness- und Wellnesseinrichtungen mit gesundheitsfördernder Ausrichtung. Dazu gehören auch die Unterbringung und Verpflegung von Gästen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

90.000 DM
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Medifit GmbH

Nittendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

621705,32

35065,98

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

135766,06

199761,28

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

31092,99

1757,71

Summe Aktiva

788564,37

236584,97



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

51129,19

51129,19

II. Kapitalrücklage

97010,32

97010,32

III. Bilanzverlust / -gewinn

-174603,69

37035,33

B. Rückstellungen

32862,00

16815,03

C. Verbindlichkeiten

782166,55

34595,10

Summe Passiva

788564,37

236584,97

ANHANG für das Geschäftsjahr 31.12.2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Input Medifit GmbH in 93152 Nittendorf auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige
Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennewert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr- sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Rück stellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen

· Aufbewahrungskosten

· nicht abgerechnete Heizungskosten

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

4. Sonstige Pflichtangaben

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Herr Hermann-Josef Schmid, Bergstraße 26, 93152 Nittendorf

Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.10.2011

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