Moree Germany GmbH
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Moree LimitedDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangBezug nehmend auf die beigefügte Bilanz zum 31. Dezember 2011 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 der Gesellschaft machen wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende Angaben: 1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB [1] verzichtet. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt worden. In Einklang mit dem Wahlrecht des Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst. 2. Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten abzüglich angemessener, planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bis einschließlich 2009 wurden die abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu je EUR 1.000,00 in einen Sammelposten eingestellt, der unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben wird. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bilanziert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen entsprechend § 255 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte auf Basis der tatsächlichen Einkaufspreise. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - mit Ausnahme des zum Barwert bewerteten Körperschaftsteuerguthabens - zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen in ausländischer Währung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit dem Umrechnungskurs am Transaktionstag oder dem ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Umrechnungskurs am Transaktionstag oder dem ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Geschäftsführung und Vertretung Von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite und einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr - Herr Christian Drawert - Frau Annette Wasmuth - Herr Dirk H. Zimmermann [1] Das Wahlrecht des § 264 Abs. 1 HGB wurde im Zuge des BilMoG von Satz 3 nach Satz 4 verschoben! Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.09.2012 |
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