Generators-Communication GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.904,46 |
16.387,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
941,00 |
1.282,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.963,46 |
15.105,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
200.550,42 |
333.672,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
123.718,52 |
332.080,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76.831,90 |
1.592,15 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
184.991,00 |
33.644,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
414.445,88 |
383.703,71 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.089,87 |
96.443,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
71.443,41 |
44.420,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.353,54 |
-27.023,33 |
| B.
Rückstellungen |
97.587,95 |
57.638,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
249.768,06 |
229.621,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
414.445,88 |
383.703,71 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder
dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus
Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich
zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 274a HGB und
Wahlrechten nach Art. 66 und 67 ff. HGB wurde zum Teil
Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Bilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Bilanz zum
31.12.2011 überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder rechtlich der
Gesellschaft zuzurechnen sind. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
3. Weitere Anhangangaben nach § 285 HGB
Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind
brutto ausgewiesen.
Das
Anlagevermögen wurde zu
Herstellungs-/Anschaffungskosten sowie
Anschaffungsnebenkosten aktiviert und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Das
Umlaufvermögen bestehend aus Liquiden Mitteln
sowie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde mit den
realisierbaren Werten bilanziert. Soweit erforderlich
wurden für erkennbare Risiken Wertberichtigungen
gebildet. Die Bewertung erfolgte verlustfrei. Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr. Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von T€ 12.
Die
Pensionsrückstellung wurde für die
Witwenversorgung von Frau Solano gebildet.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach dem Teilwertverfahren auf Grundlage der Richttafeln
2005 G. Der Rechnungszins gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB beträgt 5,04 % p.a. Die
Rentenanpassung wurde mit 0 % p.a. unterstellt.
Aufgrund der Abtretung der
Rückdeckungsversicherung für den Insolvenzfall an
Frau Solano wurde nach den Regelungen des BilMoG der
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung zum
Bilanzstichtag (lt. Gutachten 588.299 €) mit dem
Zeitwert der Rückdeckungsversicherung als
Planvermögen (lt. Gutachten 773.290 €)
verrechnet. Der verbleibende Überschuss in Höhe
von 184.991 € wurde als gesonderter Posten (Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung)
ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Nach § 288 i.V.m. § 285 Satz 1
Nr. 12 HGB wird auf die Darstellung der sonstigen
Rückstellungen verzichtet. Die
Geschäftsführung geht davon aus, dass alle
wesentlichen sonstigen Rückstellungen innerhalb eines
Jahres verbraucht werden.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der
vorliegenden Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von
daher werden die Erleichterungen nach § 274a Nr. 3 HGB
in Anspruch genommen. Alle Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Auf Angaben betreffend die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Anwendung des
§ 326 HGB verzichtet.
Bei der vorliegenden Gesellschaft handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB. Von daher werden die folgenden
Erleichterungen nach § 274a HGB in Anspruch
genommen:
| • |
§ 274a Nr. 1 HGB:
Verzicht auf die Darstellung des
Anlagespiegels
|
| • |
§ 274a Nr. 2 HGB: Keine gesonderte
Erläuterung
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände
|
| • |
§ 274a Nr. 3 HGB: Verzicht
auf die Darstellung der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
|
Das
gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00
und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Gesellschaft
hält zum 31.12.2012 keine eigenen Anteile. Der im
Berichtsjahr erzielte
Jahres
fehlbetrag
soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der
Geschäftsführung gehörten im
Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Thomas Schulze (bis 18. September 2012)
Maravillas Solano (ab 11. Juni 2012)
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführer wird gem. § 286 Abs. 4
i.V.m. § 288 HGB verzichtet.
Frankfurt, den 27. Dezember 2013
gez. Maravillas Solano
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2013 festgestellt.
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