Herzogstandbahn GmbH
Am Tanneneck 6, 82432 Kochel am See, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Findeisen seit 5.9.2007 | Geschäftsführer |
Christian Held seit 5.9.2007 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Kochel a. See | 50.98% |
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen | 49.02% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Herzogstandbahn GmbHKochelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht München, HRB 104890Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Berichtsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Herzogstandbahn GmbH ist unter der Nummer HRB 104890 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Daneben waren die Vorschriften über die Rechnungslegung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen der Satzung zu beachten. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen eine kleine Kapitalgesellschaft. Nach § 13 Abs. 2 der Satzung hat die Geschäftsführung nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres jedoch einen Jahresabschluss samt Lagebericht nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungsvorschriften aufzustellen. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des § 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den folgenden Kriterien: Der Ansatz und die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, wobei bei den Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich zulässigen linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Nutzungsdauer unterstellt werden konnten. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 250,00 aber unter EUR 800,00 werden als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert und im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Auch wenn der Kurswert der Festzinsanleihe (TEUR 1.676) unter die Anschaffungskosten (TEUR 1.700) gefallen ist, wurde keine außer-planmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen, da der Kursverlust nicht auf die Bonität des Emittenten zurückführbar erscheint und die Gesellschaft nicht beabsichtigt, die Anleihe vor ihrer Endfälligkeit zu veräußern. Da die Vorräte regelmäßig ersetzt werden, in ihrem Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sind und in Ihrem Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringfügigen Veränderungen unterliegen, konnte vom Wahlrecht zur Festwertbewertung nach § 240 Abs. 3 i.V.m. § 256 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht werden. Dabei erfolgt alle drei Jahre eine Anpassung des Festwerts durch eine körperliche Bestandsaufnahme. In Folge der Festwertbewertung wurden die Vorräte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31. Dezember 2022 angesetzt; die nächste körperliche Bestandsaufnahme hat zum 31. Dezember 2025 zu erfolgen. Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Risiken, die eine Wertberichtigung erfordern, waren nicht erkennbar. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für im Voraus bezahlte Aufwendungen zum anteiligen Nominalwert gebildet und in folgenden Perioden zeitanteilig aufgelöst. Das gezeichnete Kapital beinhaltet das voll einbezahlte Stammkapital, das zum Nennwert ausgewiesen ist. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht erforderlich. Bei der Bewertung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurde der Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sich aus dem Unterschied der Wertansätze zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz bei den Rückstellungen ergebenden aktiven latenten Steuern betragen TEUR 333 (Vorjahr TEUR 301). Passive latente Steuern haben sich nicht ergeben. Die Berechnung beruht auf einem Steuersatz von 28,075%. Von der Möglichkeit des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern als Bilanzierungshilfe anzusetzen, wurde kein Gebrauch gemacht. Angaben zur Bilanz Erläuterungen zu Verbindlichkeiten (§ 285 Ziff. 1 a und b HGB) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt TEUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0). Sonstige Pflichtangaben zu § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. zu § 251 HGB Nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene vertragliche Haftungsverhältnisse, die über die gesetzlichen Haftungen hinausgehen, waren im Geschäftsjahr nicht gegeben. zu § 285 Ziff. 3 a HGB Nicht in der Bilanz ersichtliche sonstigen Verpflichtungen bestehen für Miet- und Leasingverträge, deren künftiger Erfüllungsbetrag bei frühestmöglicher Kündigung rund TEUR 1.970 (Vorjahr TEUR 2.126) beträgt und untergliedern sich wie folgt:
zu § 285 Ziff. 7 HGB Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 9,75 (Vorjahr 9,75) und ermittelt sich wie folgt:
Unterschriften der Geschäftsführung
Kochel am See, den 31.03.2024 gez. Jörg Findeisen, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 19. September 2024 festgestellt. |
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