PROKODA
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.692,00 |
43.711,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.545,00 |
32.716,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.147,00 |
10.995,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.005.331,23 |
817.376,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
808.169,73 |
772.161,32 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197.161,50 |
45.214,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.420,19 |
1.008,90 |
| Aktiva |
1.041.443,42 |
862.096,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
580.996,14 |
365.776,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
340.776,77 |
320.633,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
215.219,37 |
20.143,02 |
| B.
Rückstellungen |
142.069,22 |
36.296,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
318.378,06 |
460.022,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
318.378,06 |
403.203,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
56.819,30 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
56.700,00 |
| Passiva |
1.041.443,42 |
862.096,05 |
Anhang
zur Handelsbilanz
für das Geschäftsjahr 2023
Vorbemerkung:
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung durch das
BilRUG aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
herangezogen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. von § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von
15 Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde
bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden
Organisation mit Vertriebsstruktur frühestens in
diesem Zeitraum amortisiert hätte. Zudem richtet sich
die Nutzungsdauer nach Lauf- und Verfallzeiten wichtiger
Werttreiber wie z.B. Technologie und Mitarbeiter und der
Einhaltung langfristiger Verträge.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Den planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Von der
Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 800,00 Euro
gem. § 6 Abs. 2 EStG wird in vollem Umfang Gebrauch
gemacht. Aus Vereinfachungsgründen wird im
Anlagespiegel im eine Nutzungsdauer von fünf Jahren
unterstellt. Wonach der Abgang ausgewiesen wird.
Die
Finanzanlagensind mit den Anschaffungskosten
bewertet. Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen
und sonstige Vermögensgegenständewerden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt, erkennbaren
Einzelrisiken wurde durch Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungenenthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive
latente Steuern.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern der Gesellschaft
wurden folgende Beträge zum Bilanzstichtag
ausgewiesen:
Forderungen
gegenüber Gesellschaftern
In den sonstigen Vermögengegenstände keine
Forderungen an Gesellschafter enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
In den
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind
folgende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
enthalten:
Vera Hoffmann 200,00 €
Gesamt 200,00 €
III.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz zum
31.12.2023
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der historischen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen 2023
ist aus dem der Bilanz beigefügten Anlagespiegel zu
ersehen.
Die unter
"Zuführung"der kumulierten Abschreibung
ausgewiesenen Beträge entsprechen den Abschreibungen
des Geschäftsjahres.
2.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr.
3.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die
aktive Rechnungsabgrenzung erfasst im wesentlichen
im voraus berechnete Versicherungsbeiträge.
4.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt.
Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gern. § 253
Abs. 1 HGB.
Im Posten
"Sonstige Rückstellungen"sind keine
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von länger
als einem Jahr enthalten.
5.
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind innerhalb
eines Jahres fällig.
Eventualverbindlichkeiten bestanden zum
Bilanzstichtag sowie zum Stichtag des Vorjahresabschlusses
nicht.
IV.
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Geschäftsführer
- Stefan Berger, Köln
Köln, den 1. März
2024
gez.
Stefan Berger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024
festgestellt.
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