Seturion GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Dr. Vins seit 28.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Stephan Simmang seit 4.8.2025 | Prokura |
Markus Jung seit 5.7.2023 | Prokura |
Ulli Friedrich Paul Dr. Spankowski seit 6.11.2019 | Prokura |
Peter Smolny seit 24.7.2019 | Prokura |
Dragan Radanovic seit 2.11.2017 | Vorstandsmitglied |
Ralf Nachbauer seit 7.10.2005 | Vorstandsmitglied |
Holger Schleicher seit 7.10.2005 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EUWAX AktiengesellschaftStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021der EUWAX Aktiengesellschaft, StuttgartOrganisatorische und rechtliche Struktur der GesellschaftDie EUWAX Aktiengesellschaft (EUWAX AG) wird in der Rechtsform der Aktiengesellschaft geführt und ist seit dem Jahre 2000 börsennotiert. Die Boerse Stuttgart GmbH (BSG) 1 , Muttergesellschaft der EUWAX AG, hält ca. 84,1 % der Anteile an der EUWAX AG. Die weiteren 15,9 % der Anteile befinden sich im Streubesitz. Die EUWAX AG übernimmt an der Börse Stuttgart die Funktion des Quality-Liquidity-Providers (QLP) und fällt seit dem 26. Juni 2021 in den Geltungsbereich des WpIG. Die Gesellschaft betreut die Anlageklassen verbriefte Derivate, Anleihen, Inlandsaktien, EURO-STOXX-50-Aktien, schwedische Aktien, Exchange-Traded Products und Investmentfondsanteile. Die Markt- und Handelsexperten der EUWAX AG spenden im Rahmen des elektronischen Handels Liquidität, prüfen Quotes auf Plausibilität und stellen Preise für die Anleger sicher. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als QLP ist die EUWAX AG Betreiber der BISON App, einer App für den bilateralen Handel von Kryptowährungen. Der gebührenfreie Handel von diversen Kryptowährungen ist rund um die Uhr von Montag bis Sonntag möglich. Ferner ist die Gesellschaft als Liquiditätsspender an der Boerse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX), dem multilateralen Kryptohandelsplatz der Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH (BSDEX GmbH), tätig. Die BSDEX GmbH bietet ein technisch verlässliches und transparentes Umfeld für den Handel von digitalen Vermögenswerten gem. § 2 Abs. 12 KWG. Darüber hinaus ist die EUWAX AG auch als Liquiditätsspender im Aktienhandel an der schwedischen Tochterbörse der Gruppe Börse Stuttgart 2 , der Nordic Growth Market NGM AB (NGM), im Anleihehandel an der Börse Luxemburg und im Bondhandel an der schweizer Tochterbörse der Gruppe Börse Stuttgart, der BX Swiss AG (BXS), tätig. Der zwischen der EUWAX AG und der BSG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die Gesellschaft, ihren gesamten ausschüttungsfähigen Gewinn an die BSG abzuführen. Die außenstehenden Aktionäre der EUWAX AG erhalten entsprechend den Regelungen in § 304 AktG einen festen Ausgleich von der BSG. Zwischen der BSG (Organträgerin) und der EUWAX AG (Organgesellschaft) besteht eine körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft. Die organisatorische und rechtliche Einbettung der EUWAX AG in den Boerse Stuttgart GmbH-Konzern (BSG-Konzern) wird in folgendem Schaubild dargestellt.
1 Die BSG ist eine Tochtergesellschaft der
Vereinigung Baden-Württembergische
Wertpapierbörse e.V. (Vereinigung) und ist technischer
Börsenbetreiber.
Abbildung 1: Konzernstruktur des Boerse Stuttgart GmbH-Konzerns zum 31.12.2021 WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Jahr 2021 war von einer Reihe unerwarteter Entwicklungen und Börsenturbulenzen geprägt. Nach weltweiten Lockdowns in den Wintermonaten verbesserte sich die Stimmung im Frühjahr. Dank wirksamer Corona-Impfstoffe sanken die Infektionszahlen und die Einreise- und Handelsbeschränkungen wurden zwischen vielen Staaten aufgehoben. Weitere Gründe für die Wiederbelebung der Weltwirtschaft waren die enormen fiskalischen Impulse vieler Regierungen, um die negativen Auswirkungen des Lockdowns abzufedern. Deutschland stellte Wirtschafts- und Soforthilfen von ca. 750 Mrd. € (2020 bis 2021) bereit, die EU verabschiedete zudem einen EU-Aufbaufonds in Höhe von 750 Mrd. €, die EZB legte ein PEPP Anleihenaufkaufprogramm in Höhe von 1.850 Mrd. € auf und die US Regierung bewilligte Wirtschaftsmaßnahmen in Höhe von 1.900 Mrd. US$. Im Jahresverlauf kam es an den globalen Kapitalmärkten erneut zu einer erhöhten Nervosität. Weltweite Produktionssysteme wurden durch den raschen Restart überfordert, so dass es zu Lieferengpässen kam, z.B. der weltweite Mangel an Elektronikchips und Halbleitertechnik legte die Bänder deutscher Automobilhersteller zeitweise still. Die stark anziehende Inflation belastete die Kapitalmärkte ebenfalls. Mitte Juli 2021 ereignete sich in Deutschland eine Hochwasser-Katastrophe, die zu einer großen Zerstörung im Westen des Landes geführt hat. Die Hochwasser-Katastrophe schlug sich auch im Kapitalmarkt durch eine höhere Volatilität nieder. Im Spätsommer geriet der chinesische Immobilienkonzern Evergrande in finanzielle Schieflage, was die Märkte kurzzeitig stark unter Druck setzte. Ab Oktober 2021 herrschte erneut eine positive Stimmung. Einige Aktienindizes in Europa und in den USA erreichten neue Höchststände. Ende November verschlechterte sich die Stimmung an den Börsen aufgrund der neuen und deutlich ansteckenderen Virus-Mutante Omikron. Zum Jahresende löste die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP die bestehende Regierung ab. Im Dezember wurde Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler gewählt und vereidigt. Das Ereignis spiegelte sich ebenfalls am Kapitalmarkt wider und führte dort zu Erleichterungen. Die EZB hielt weiterhin an ihrer Niedrigzinspolitik fest. Leit- und Einlagenzinssatz blieben unverändert bei 0 % bzw. -0,5 %. Zum Jahresende kündigte die EZB an, dass das Notkaufprogramm für Staats- und Unternehmensanleihen (PEPP-Kaufprogramm) wie geplant Ende März 2022 auslaufen wird. Das ältere Kaufprogramm, welches monatliche Anleihekäufe in Höhe von 20 Mrd. € umfasst, soll in 2022 fortgesetzt und im zweiten und dritten Quartal auf 40 Mrd. € bzw. 30 Mrd. € aufgestockt werden. Die US-Notenbank FED kündigte an, dass sie ihr Anleihekaufprogramm angesichts einer robusten Konjunktur und der hohen Inflationsrate im kommenden Jahr auslaufen lässt. Der US-Leitzins lag im Geschäftsjahr unverändert in einer Spanne zwischen 0 % bis 0,25 %. Die FED deutete allerdings an, dass sie die Zinsen im Jahr 2022 in mehreren Schritten erhöhen wird. Die Inflationsrate in Deutschland stieg in 2021 stark an. Diese hohe Inflation ist insbesondere auf die Basiseffekte durch die Preissteigerungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen (insbesondere Energiepreise durch die CO 2 Abgabe) sowie auf Nahrungsmittelpreise im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Des Weiteren kam es zu Effekten durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz in 2020 und Angebotsverknappungen infolge von Lieferengpässen bei zeitgleich stimulierter und aufgestauter Nachfrage. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im dritten Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,5 % an. Das Wachstum wurde vor allem von höheren privaten Konsumausgaben getragen. Die Arbeitslosenquote in Deutschland blieb stabil bei 5,1 % per Ende Dezember. Der ifo Geschäftsklimaindex fiel im Dezember 2021 im Vergleich zum Vormonat um 1,9 Punkte auf 94,7 Punkte. Der Grund dafür liegt vor allem in der verschärften Pandemielage und im größeren Pessimismus im Hinblick auf das erste Halbjahr 2022. Die Aussicht auf eine Straffung der Geldpolitik angesichts steigender Inflation belastete die Rentenmärkte. Der Kurs des Bund Futures fiel auf Jahressicht um 4 % auf 171,37 €. Die Aktienmärkte erlebten ein turbulentes aber positives Börsenjahr. Zu Jahresbeginn 2021 schlossen sich viele junge Privatanleger auf Internet-Plattformen zusammen, um gegen professionelle Anleger und Hedgefonds zu wetten. Die Kurse einiger sog. Meme-Aktien, wie z.B. des amerikanischen Videospielhändlers Gamestop schossen dadurch in die Höhe. In den Folgemonaten beruhigte sich der Hype um diese Aktien. Trotz einiger Börsenturbulenzen entwickelten sich die meisten Aktienindizes positiv. Der deutsche Leitindex DAX wuchs im September von 30 auf 40 Unternehmen an und erreichte Mitte November mit 16.251 Punkten sein Allzeithoch. Auf Jahressicht erzielte der DAX ein Plus von knapp 16 %. Der amerikanische Leitindex S&P 500 konnte sogar um knapp 27 % zulegen. Der chinesische Aktienmarkt geriet im Spätsommer aufgrund der politischen Regulierungsmaßnahmen und außenpolitischen Spannungen stark unter Druck. Die chinesischen Indizes sanken im Jahr 2021 im Schnitt um 12 %. Der Volatilitätsindex VDAX-NEW verzeichnete mit 30 Punkten Ende Januar und 29 Punkten Ende November 2021 eine besonders hohe Volatilität und schloss zuletzt bei 17,7 Punkten Ende Dezember 2021. Insgesamt war die Volatilität im Jahr 2021 auf einem hohen Niveau, allerdings ohne große Ausschläge wie im vorherigen Geschäftsjahr. WettbewerbDas Wettbewerbsumfeld war durch zahlreiche Übernahmen und neue Finanzierungen, insbesondere bei den Neobrokern geprägt. Die mehrheitlich im Besitz der Deutsche Börse befindlichen Institutional Shareholder Services (ISS) hat Discovery Data Holdings, ein Anbieter von Daten und Analysen, übernommen. Der Neobroker Trade Republic, der den Handel für börsennotierte Aktien, börsengehandelten Fonds sowie Derivaten anbietet, startete im April 2021 mit dem Krypto-Handel. Die schweizer Börsenbetreiberin SIX Group übernahm nach langjähriger Zusammenarbeit die britische Firma Ultumus, einen internationalen Index- und ETF-Datenanbieter. Das von der SIX bereits in 2018 angekündigte Projekt SIX Digital Exchange hat im September von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) grünes Licht für den Betrieb einer Börse und eines Zentralverwahrers für digitale Vermögenswerte erhalten. Unter dem Namen "D7" hat die Deutsche Börse eine vollständig digitale Nachhandelsplattform eingeführt. Sie soll bis Mitte 2022 die taggleiche digitale Emission und die papierlose, vollautomatisierte Verarbeitung von emittierten Zertifikaten und Optionsscheinen unterstützen. Weiter übernahm die Deutsche Börse im Geschäftsjahr 2021 die Mehrheit an der schweizer Crypto Finance AG, um ihre Position im Bereich der digitalen Vermögenswerte zu stärken. GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf der EUWAX AG wird unter anderem von ihrer Funktion als QLP geprägt. In dieser Rolle spendet die Gesellschaft Liquidität am Börsenplatz Stuttgart und tätigt dabei Aufgabegeschäfte. Weiterhin wird der Erfolg der Gesellschaft durch die Anzahl der am Börsenplatz Stuttgart durchgeführten Transaktionen beeinflusst. Diese hängen wiederum hauptsächlich von der Schwankungsbreite der Aktienmärkte, der Volatilität, ab. Neben der beschriebenen Liquiditätsbereitstellung umfasst das Aufgabenspektrum der EUWAX AG unter anderem die Plausibilitätsprüfung 3 sowie die permanente Erstellung von unverbindlichen Taxeninformationen für die betreuten Wertpapiere. Für die Erbringung dieser vertraglich vereinbarten Leistungen erhält die Gesellschaft eine Vergütung von der Muttergesellschaft, die sich an einem prozentualen Anteil an dem von der BSG vereinnahmten Transaktionsentgelt bemisst. Aus dem Betrieb der BISON App erwirtschaftet die Gesellschaft Differenzenerträge (Spread). Zudem erhält die EUWAX AG für ihre Tätigkeit als Liquiditätsspender an der BSDEX eine vertraglich vereinbarte Gebühr von der BSDEX GmbH. ErtragslageIm Geschäftsjahr 2021 erzielte die EUWAX AG ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 10,5 Mio. € (Vj. 22,0 Mio. €), welches wie prognostiziert nicht an die Corona-bedingte außerordentlich starke Entwicklung des Vorjahres anknüpfen konnte. Die Gesamterträge 4 konnten die Erwartungen übertreffen und lagen mit 76,8 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (Vj. 49,9 Mio. €). Das Nettoergebnis des Handelsbestands stieg überwiegend aufgrund der starken Marktphase im ersten Halbjahr 2021 auf 65,9 Mio. € (Vj. 41,2 Mio. €). In der Position sind größtenteils das Aufgabeergebnis sowie die Differenzenerträge aus dem Betrieb der BISON App enthalten. Das Aufgabeergebnis vor Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 26,1 Mio. € (Vj. 32,4 Mio. €) wird hauptsächlich durch die im Vergleich zum Vorjahr mäßigere Volatilität beeinflusst. Der ungebrochene Trend hin zu Kryptowährungen spiegelt sich im Anstieg der Erträge aus dem Betrieb der BISON App wider, welche eine Zunahme von 328 % (41,9 Mio. €; Vj. 9,8 Mio. €) verzeichneten. Diese Erträge werden größtenteils durch die in den anderen Verwaltungsaufwendungen enthaltenen Betriebskosten der BISON App kompensiert. Somit ist nach wie vor das Aufgabeergebnis der größte Ergebnistreiber der Gesellschaft. Das in den Gesamterträgen enthaltene Provisionsergebnis konnte infolge des gesunkenen Handelsvolumens erwartungsgemäß nicht ganz an das starke Ergebnis des Vorjahres anknüpfen (7,6 Mio. €; Vj. 8,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge 2,6 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €) beinhalten hauptsächlich die Umlageerträge für Dienstleistungen an verbundene Unternehmen für die regulatorisch vorgeschriebenen besonderen Funktionen nach MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten), die seit dem 01.01.2021 bei der EUWAX AG angesiedelt sind und ebenfalls für die anderen Gruppenunternehmen erbracht werden. Die Gesamtaufwendungen 5 der Gesellschaft erhöhten sich stärker als prognostiziert auf 66,3 Mio. € (Vj. 27,9 Mio. €), wovon 54,2 Mio. € (Vj. 16,9 Mio. €) auf die anderen Verwaltungsaufwendungen entfielen. Insbesondere die darin enthaltenen Aufwendungen für den Betrieb der BISON App erhöhten sich hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Lizenzaufwendungen und bezogenen Leistungen im Geschäftsjahr deutlich (25,6 Mio. €; Vj. 5,0 Mio. €). Auch der Anstieg der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Handelstätigkeit ist im Wesentlichen auf den Trend hin zu Kryptowährungen zurückzuführen (10,6 Mio. €; Vj. 4,4 Mio. €). Die Beratungs- und Fremdleistungskosten stiegen auf 5,9 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €). Die Personalaufwendungen, als weiterer Teil der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, stiegen entsprechend der Prognose primär aufgrund des Übergangs von Mitarbeitern aus den regulatorischen Bereichen der BSG auf die EUWAX AG um 2,7 Mio. € auf 12,1 Mio. € (Vj. 9,4 Mio. €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 4,6 Mio. € (Vj. 8,0 Mio. €). Im Wesentlichen beinhaltet diese Position die Steuerumlage in Höhe von 4,1 Mio. € (Vj. 7,5 Mio. €) sowie Ertragsteuern auf Ausgleichzahlungen an Minderheitsaktionäre in Höhe von 0,5 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €). Nach Steuern belief sich das Jahresergebnis der EUWAX AG auf 5,9 Mio. € nach 14,0 Mio. € im Vorjahr. Dementsprechend sank das Ergebnis je Aktie auf 1,14 € (Vj. 2,72 €). Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der EUWAX AG und der BSG führt die Gesellschaft das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2021 in voller Höhe an die BSG ab. Internes SteuerungssystemDie internen Steuerungsgrößen, die der Quantifizierung der strategischen Ziele sowie der wertorientierten Unternehmensführung dienen, wurden primär anhand der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Ertragskraft, Innovationskraft sowie Nachhaltigkeit definiert. Entwickelt wurde das System auf Ebene des BSG-Konzerns. Das Steuerungssystem wird soweit anwendbar auch für die Steuerung der EU-WAX AG herangezogen.
4 Berechnung der Gesamterträge:
Zinsergebnis, Laufende Erträge, Provisionsergebnis,
Nettoertrag Handelsbestand, sonstige betriebliche
Erträge und Erträge aus Zuschreibungen auf
Forderungen und Beteiligungen.
Im Mittelpunkt der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Ertragskraft steht die Sicherstellung eines unternehmerisch erfolgreichen Betriebs unter Berücksichtigung der Ressourcennutzung. Im Geschäftsjahr 2021 lag das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit bei 10,5 Mio. € (Vj. 22,0 Mio. €). Die Cost-Income-Ratio 6 lag bei 86 % und lag damit deutlich über dem Vorjahresniveau (56 %). Die Innovationskraft des Konzerns wird anhand der Projektaufwandsquote quantifiziert. Wir erachten diese Quote lediglich auf Ebene des Konzerns als aussagekräftig, da die Entwicklung und Einführung von Innovationen weitestgehend von mehreren Unternehmen des BSG-Konzerns begleitet wird. Das Kriterium Nachhaltigkeit wird anhand der Eigenkapitalrentabilität vor Steuern gemessen. Die Ergebnisentwicklung im Berichtszeitraum wird in der Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 7 (13 %; Vj. 27 %) ersichtlich. Die Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern 8 betrug im Berichtszeitraum 9 % (Vj. 20 %). VermögenslageDie Bilanzsumme der Gesellschaft lag zum 31.12.2021 mit 116,5 Mio. € leicht unter dem Vorjahresniveau (Vj. 120,4 Mio. €). Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von insgesamt 43,2 Mio. € (Vj. 30,7 Mio. €) beinhalteten größtenteils bei Banken gehaltene Guthaben, die als Basis für die Handelstätigkeit an den börslichen und digitalen Handelsplätzen dienen. Die starke Zunahme des Postens ist insbesondere auf das stetige Wachstum des Kryptogeschäfts bezogen auf Kunden und Währungen im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen. Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere erhöhte sich infolge von Wertaufholungen auf Anteile des Spezialfonds auf 45,0 Mio. € (Vj. 43,5 Mio. €). Eine weitere Grundlage für die Erbringung der Handelsdienstleistungen ist der Handelsbestand, der sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite Posten enthält. Der Rückgang der Handelsvolumina im Vergleich zum Vorjahr spiegeln sich in der Reduktion des Handelsbestands wieder (Handelsaktiva: 10,9 Mio. €; Vj. 15,3 Mio. €; Handelspassiva: 1,3 Mio. €; Vj. 4,5 Mio. €). Die sonstigen Vermögengegenstände in Höhe von 13,8 Mio. € (Vj. 27,9 Mio. €) verringerten sich im Wesentlichen aufgrund der Rückzahlung eines an die Muttergesellschaft gewährten Darlehens in Höhe von 15,0 Mio. €. Zum Bilanzstichtag bestand die Position hauptsächlich aus bei Handelsplätzen gehaltenen Guthaben als Basis für den Betrieb der BISON App (12,9 Mio. €; Vj. 7,1 Mio.€). Die Passivseite der Bilanz wurde mit einem Anteil von 71 % (Vj. 69 %) weiter durch das Eigenkapital dominiert, das unverändert zum Vorjahr 82,9 Mio. € betrug. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 8,1 Mio. € (Vj. 17,1 Mio. €) sanken deutlich, was hauptsächlich auf die stark gesunkenen Verpflichtungen aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der BSG (5,9 Mio. €; Vj. 14,0 Mio. €) zurückzuführen ist. Die anderen Rückstellungen erhöhten sich hauptsächlich infolge von zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechneten Dienstleistungen auf 7,8 Mio. € (Vj. 5,4 Mio. €). Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurden im Geschäftsjahr 5,9 Mio. € zugeführt und er dotierte zum 31.12.2021 bei 16,3 Mio. € (Vj. 10,4 Mio. €). FinanzlageDie zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 9 um +1,0 Mio. € auf 9,8 Mio. € im Berichtsjahr 2021 wird nachfolgend erläutert. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -12,7 Mio. € (Vj. -3,7 Mio. €) beinhaltet hauptsächlich den Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von 5,9 Mio. € (Vj. 14,0 Mio. €), welcher um die Zuführung und Auflösung zu Rückstellungen (7,7 Mio. €; Vj. 5,3 Mio. €) sowie um Zu- und Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (- 1,5 Mio. €; Vj. 1,6 Mio. €) bereinigt wurde. Die Zunahme der Forderungen an Kreditinstitute (- 13,9 Mio. €; Vj.- 15,1 Mio. €) ist auf die gestiegenen Guthaben auf den Handelskonten im Wesentlichen infolge der erwirtschafteten Handelserträge zurückzuführen. Aus dem Verbrauch von Rückstellungen resultierte im Geschäftsjahr ein Mittelabfluss in Höhe von - 5,2 Mio. € (Vj. -0,9 Mio. €). Ertragssteuerzahlungen wurden in Höhe von -5,4 Mio. € (Vj. - 6,7 Mio. €) geleistet. Die Reduktion der Handelsaktiva erhöhte den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit um +4,4 Mio. € (Vj. -9,8 Mio. €).
6 Cost-Income-Ratio: Aufwendungen in % zu den
Erträgen.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug im Berichtsjahr +6,9 Mio. € (Vj. +9,2 Mio. €), was hauptsächlich der Fälligkeit von Termingeldanlagen (+6,8 Mio. €) geschuldet ist. Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 6,9 Mio. € (Vj. -1,8 Mio. €) spiegeln sich die erhaltene Rückzahlung eines an die BSG gewährten Darlehens (+15,0 Mio. €), die vollzogene Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2020 an die Muttergesellschaft (- 14,0 Mio. €; Vj. -4,2 Mio. €) sowie die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB (+5,9 Mio. €; Vj. +2,4 Mio. €) wider. Die solide Liquidität und Zahlungsfähigkeit der EUWAX AG war im Berichtszeitraum zu jederzeit gegeben. Im Rahmen des operativen Liquiditätsmanagements erfolgen die Steuerung der täglichen Zahlungen, die Planung der erwarteten Zahlungsströme sowie die Lenkung der freien Liquidität auf den Tagesgeldkonten. Die Anteilsscheine am Spezialfonds dienen der langfristigen Kapitalanlage, können jedoch im Falle eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses grundsätzlich jederzeit liquidiert werden. Auch die regulatorischen Liquiditätsvorgaben wurden stets eingehalten. Die Cashquote 10 der Gesellschaft betrug zum Jahresende 8 % (Vj. 7 %). Die Liquidität 2. Grades 11 beträgt zum 31.12.2021 149 % (Vj. 163 %) und deckt die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen hinreichend ab. Der EUWAX AG wurde von einem Kreditinstitut zur Finanzierung von Handelsgeschäften eine Kredit-/Refinanzierungslinie in Höhe von 4,0 Mio. € ab dem 25.09.2019 auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Diese wurde am 05.07.2021, an die tatsächlichen Auslastungen der Vormonate, auf 2,5 Mio. € angepasst. Bis zum 31.12.2021 wurde die eingeräumte Rahmenkreditlinie täglich in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen. Auch im Geschäftsjahr 2021 wird die Kapitalstruktur der EUWAX AG unverändert vom Eigenkapital in Höhe von insgesamt 82,9 Mio. € dominiert und zeigt somit die Unabhängigkeit von fremden Geldgebern. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 71 % (Vj. 69 %) und der Verschuldungsgrad 12 verringerte sich auf 17 % (Vj. 29 %). Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss planmäßig im April 2022 fest, anschließend erfolgt die Gewinnabführung. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDer Unternehmenserfolg der Gesellschaft wird maßgeblich durch die Mitarbeiter der Gesellschaft und die der ausgelagerten Bereiche geprägt. Wir sind davon überzeugt, dass die Eigenschaften Ideenreichtum, Engagement für die Ziele der Gesellschaft sowie nicht zuletzt die Identifikation mit dem Unternehmen eine entscheidende Rolle spielen. Die Fachkompetenz und Qualifikation der Mitarbeiter werden durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen laufend gefördert. Resümee Geschäftslage 2021Die Geschäftsführung der EUWAX AG blickt auf ein weiteres im Wesentlichen durch die Covid-19-Pandemie geprägtes volatiles Börsenjahr zurück. Das Volatilitätsniveau lag zwar unter dem des Geschäftsjahres 2020, jedoch immer noch deutlich über dem der Vorkrisenjahre. Der Beginn des Jahres war durch Lockdown-Maßnahmen geprägt. Im Frühjahr zog die Weltwirtschaft bedingt durch wirksame Covid-19-Impstoffe und fiskalische Impulse an. Die deutsche Wirtschaft ist im Geschäftsjahr 2021 um 2,7 % gewachsen. Der Anstieg liegt damit hinter den ursprünglichen Erwartungen. Gründe hierfür liegen in Lieferengpässen, die die industrielle Wertschöpfung um mehr als 50 Mrd. € ausbremste. An den globalen Kapitalmärkten kam es erneut zu einer erhöhten Nervosität. Die Inflationsrate in Deutschland stieg ab Juni von 2,3 % auf 5,3 % im Dezember 2021 an. Die dadurch entstandenen Marktverwerfungen sorgten für ein hohes Transaktionsaufkommen. Im Vergleich zum Rekordjahr 2020 sank das Handelsvolumen etwas, trotzdem lag es auf einem hohen Niveau und bestimmte die positive Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr.
10 Cashquote: Finanzmittelfonds in % zur
Bilanzsumme.
Insgesamt kam es somit zu einem Jahresergebnis, das deutlich unter dem Vorjahresniveau lag. Die Geschäftsleitung beurteilt die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EUWAX AG insgesamt als zufriedenstellend. RisikoberichtDer nachfolgende Risikobericht beschreibt das Risikomanagementsystem der EUWAX AG, sowie die aktuellen Risikoschwerpunkte. Im Hinblick auf mögliche zukünftige Chancen wird auf das Kapitel "Prognosebericht" verwiesen. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind die Chancen, die sich im Wesentlichen aus positiven Marktentwicklungen bzw. aus für das Börsenwesen positiven regulatorischen Entwicklungen ergeben, nicht in das Risikomanagementsystem einbezogen. Das RisikomanagementsystemDie Gesamtverantwortung für ein funktionierendes Risikomanagementsystem innerhalb der Gruppe Börse Stuttgart trägt der Vorstand der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e. V.. Mit der operativen Umsetzung der Einrichtung und des Betriebs ist das Risikocontrolling beauftragt, welches an die EUWAX AG ausgelagert ist. Das Risikomanagementsystem ist als Summe aller betrieblichen Regelungen, Prozesse und Methoden zu verstehen und soll der Unternehmung bei der Steuerung ihrer Risiken dienen. Die übergeordnete Zielsetzung der Risikostrategie an das Risikomanagement der Gruppe Börse Stuttgart, ist die langfristige Sicherstellung der Überlebensfähigkeit der Unternehmung. Das Risikomanagementsystem wird durch die Interne Revision regelmäßig geprüft. Das Risikomanagement der EUWAX AG wird konsistent zu dem auf Gruppenebene definierten Risikomanagementsystem umgesetzt. RisikostrategieDie Geschäftsleitungen der einzelnen Gesellschaften erarbeiten eine aus der Geschäftsstrategie abgeleitete Risikostrategie für das Geschäftsjahr, die auch die Finanzplanung berücksichtigt. Hierbei legen die Geschäftsleitungen auf Basis der grundsätzlichen Risikoeinstellung der Gruppe Börse Stuttgart den Risikoappetit und die damit einhergehende Risikolimitierung der Risikotragfähigkeit fest und leitet daraus Zielvorgaben für die Geschäftsbereiche ab. Der Planungsprozess berücksichtigt die gesamte Gruppe. Der Prozess unterliegt naturgemäß den Risiken fehlerhafter Zukunftsannahmen, die allen Planungsprozessen zu eigen sind. RisikomanagementprozesseEs existieren standardisierte Methoden und Verfahren für alle wesentlichen Risikoarten, die es den Geschäftsbereichen erlauben, Risiken zu erkennen und nach einheitlichen Standards zu bewerten. Die Risikoowner verantworten die Risikosteuerung der ihnen zugewiesenen Risiken und sollen diese, basierend auf der durch die Geschäftsleitungen vorgegebenen Risikostrategie, ggf. durch geeignete Maßnahmen, reduzieren. Das Risikocontrolling hat neben der Methodenhoheit die Aufgabe, den Risikomanagementprozess zu begleiten und zu beurteilen, sowie die Umsetzung beschlossener Maßnahmen nachzuhalten. Die Methoden der Quantifizierung von Risiken, die dabei eingesetzten Anwendungen und die Prozessabläufe folgen denen der Gruppe Börse Stuttgart. GovernanceUnabhängig von der Behandlung spezifischer Risiken bestehen Governance-Elemente, die allgemein dazu beitragen, die von den Geschäftsleitungen gewünschte Steuerung und Überwachung sicherzustellen. So existieren klare Verantwortlichkeitsregelungen für jedes einzelne Risiko. Es existiert eine Funktionstrennung zwischen Risikosteuerung und -überwachung. Ein Risikohandbuch legt die im Risikomanagement zur Anwendung kommenden branchenüblichen Prozesse und Methoden unter Berücksichtigung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher Standards verbindlich fest. Die im Unternehmen existierenden Prozesse werden risikoorientiert so ausgestaltet, dass Risiken soweit möglich vermieden werden. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 289 Abs. 4 HGBDer Vorstand der EUWAX AG trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem in der Gesellschaft. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle Bereiche eingebunden. Bei der Gesellschaft sind nachfolgend beschriebene Strukturen und Prozesse implementiert. Durch Funktionstrennungen soll sichergestellt werden, dass miteinander nicht vereinbare Tätigkeiten personell oder funktionell voneinander getrennt sind. Kontrollhandlungen wie beispielsweise das Vier-Augenprinzip kommen zum Einsatz. Interne Sicherungsmaßnahmen (z.B. Vergabe von Zugriffsberechtigungen) sollen dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff dienen. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden. Die Interne Revision überwacht die Einhaltung dieser Regelungen. RisikoreportingDas Risikocontrolling berichtet an die Geschäftsleitungen und die Risikomanager regelmäßig über die aktuelle Risikosituation. Ergänzt wird das Berichtswesen durch eine anlassbezogene, außerhalb der regulären Berichtszyklen liegende, Ad hoc-Berichterstattung an die Geschäftsleitungen, sofern dies geboten erscheint. Die Risikosteuerung erfolgt in einer ökonomischen und normativen Sicht. Hierbei erfolgt die Risikotragfähigkeitsberechnung in der ökonomischen Sicht in Ausblick auf die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit. Hierbei wird die Angemessenheit der Kapitalausstattung gesteuert. Der Betrachtungshorizont beträgt ein Jahr und zur Quantifizierung der Risiken wird ein Konfidenzniveau von 99,9 % angesetzt. In der regulatorischen Sicht, der normativen Perspektive, erfolgt eine Berechnung der aufsichtsrechtlichen bzw. regulatorischen Anforderungen. Es erfolgt eine Betrachtung über 3 Jahre. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenDer Geschäftszweck der EUWAX AG bedingt die Verwendung von Finanzinstrumenten im Sinne des DRS 20.11. Aus diesen resultieren vollumfänglich die Marktpreis- und Adressenausfallrisiken der EUWAX AG. Die Einzelheiten werden bei diesen beiden Risikoarten beschrieben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Darstellung von Art und Umfang sowie der Notwendigkeit des Eingehens von Risiken und der Risikosteuerung. Veränderungen gegenüber dem VorjahrDie Methoden der Quantifizierung von Risiken, die dabei eingesetzten Anwendungen und die Prozessabläufe wurden gegenüber dem Vorjahr an die aktuellen Anforderungen des ICAAP-Leitfadens zur Kapitalsteuerung angepasst. Hierbei erfolgt eine Betrachtung der ökonomischen und normativen Perspektive. Methodenänderungen haben sich im Wesentlichen in der ökonomischen Perspektive in einer Berücksichtigung des Konfidenzniveaus von 99,9 % und im Betrachtungszeitraum von einem Jahr ergeben. Des Weiteren haben sich durch die Anforderungen des Wertpapierinstitutsgesetztes (WpIG) für die Gruppe Börse Stuttgart Auswirkungen auf die normative Perspektive und Berücksichtigung der K-Faktoren ergeben. Auf Basis dieser wesentlichen Anpassungen ist eine Überleitung zum Vorjahr nicht mehr möglich. Die oben beschriebenen Grundsätze des Risikomanagementsystems wurden in diesem Rahmen beibehalten. Die RisikoartenNachfolgend werden die relevanten Risikoarten erläutert. In Abbildung 2 ist eine Übersicht der auf die jeweiligen Risikoarten entfallenden Value-at-Risk dargestellt, die sich aufgrund einer einheitlichen Bewertungsmethodik ergeben. Die Betrachtung der Risikosituation der ökonomischen Perspektive erfolgt dabei immer auf Basis des verbleibenden Risikos nach bestehenden Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung). MarktpreisrisikenUnter Marktpreisrisiken werden potenzielle Verluste aufgrund von nachteiligen Veränderungen der Marktpreise oder der preisbeeinflussenden Parameter verstanden. Dies beinhaltet Zinsänderungsrisiken, Währungsrisiken, Aktienkursrisiken, Rohstoffrisiken, Optionsrisiken sowie Marktliquiditätsrisiken. Die Marktpreisrisiken beziehen sich ausschließlich auf Finanzinstrumente gemäß DRS 20.11. Marktpreisrisiken entstehen bei der EUWAX AG aus der Erbringung von Wertpapier- und Kryptodienstleistungen für Kunden, sowie aus der Anlage liquider Mittel. Die Haltedauer der Risikopositionen im Handelsbuch ist in aller Regel nur untertägig. Nur ein geringer Teil der Risikopositionen wird länger - zum Beispiel über Nacht - gehalten. Es erfolgt eine laufende Bewertung aller Risikopositionen aus der QLP-Tätigkeit in Form eines durch eine Monte-Carlo-Simulation generierten, risikofaktorgestützten Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 10 Handelstagen. Dieser Value-at-Risk dient zur operativen Risikosteuerung. Für die Berechnung der Risikotragfähigkeit wird mittels statistischer Verfahren eine Anpassung der Wirkungsdauern auf den Betrachtungszeitraum von einem Jahr vorgenommen. Die Marktpreisrisiken der EUWAX AG betrugen zum 31.12.2021 13 % der Risikodeckungsmasse (siehe Abbildung 2: Risikosituation der EUWAX AG). Auf den Vergleich zum Vorjahr wird wegen der o.g. Methodenänderungen verzichtet. Im Rahmen des Managements von Marktpreisrisiken werden auch Risikokonzentrationen betrachtet. Dies geschieht durch eine Beurteilung der Diversifizierung des Risikoportfolios in Bezug auf bestimmte Merkmale, wie Gattungen, Länder, Laufzeiten und Währungen. Gleichfalls werden die betroffenen Wertpapierportfolien auch hinsichtlich ihrer Sensitivität bezogen auf Stressszenarien bewertet. Hedging-Strategien kommen im Rahmen der Risikosteuerung nicht zum Einsatz. AdressenausfallrisikenUnter Adressenausfallrisiken sind potenzielle Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls oder einer Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Die Adressenausfallrisiken beziehen sich ausschließlich auf Finanzinstrumente gemäß DRS 20.11. Grundsätzlich unterliegt die EUWAX AG aus ihrer Geschäftstätigkeit heraus nur moderaten Adressenausfallrisiken. Diese ergeben sich im Wesentlichen als Emittentenrisiken aus Geldanlagen und in geringerem Umfang aus Wertpapieren des Handelsbestandes, als Kontrahentenrisiken aus offenen Kontrahentenpositionen sowie als sonstige Ausfallrisiken (Kreditrisiken) aus Kontokorrentbeziehungen und gruppeninternen Ausleihungen. Es erfolgt eine laufende Bewertung der Adressenausfallrisikopositionen in Form eines Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %, der mit dem Gordy-Verfahren nach § 153 CRR (Capital Requirements Regulation) auf der Basis ratingbasierter Ausfallraten (Probability of Default, PD) und ebenfalls ratingabhängigen Ausfallquoten (Loss given Default, LGD) berechnet wird. Für die operative Risikosteuerung wird ein Betrachtungszeitraum von einem Jahr zu Grunde gelegt. Für die Berechnung der Risikotragfähigkeit wird ebenfalls ein Betrachtungszeitraum von einem Jahr zu Grunde gelegt. Die operative Steuerung der Risiken erfolgt ergänzend über ein Kreditlimit-System und unterliegt dadurch einer laufenden elektronischen Überwachung. Die Adressenausfallrisiken der EUWAX AG betrugen zum 31.12.2021 9 % der Risikodeckungsmasse (siehe Abbildung 2: Risikosituation der EUWAX AG). Auf den Vergleich zum Vorjahr wird wegen der o.g. Methodenänderungen verzichtet. Im Rahmen des Managements von Adressenausfallrisiken werden auch Risikokonzentrationen betrachtet. Dies geschieht durch eine Beurteilung der Diversifizierung des Risikoportfolios in Bezug auf bestimmte Merkmale, wie Gegenparteien, Länder, Ratingklassen und Branchen. Hier werden weiterhin die betroffenen Positionen auch hinsichtlich ihrer Sensitivität bezogen auf Stressszenarien bewertet. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken können für die EUWAX AG in zweifacher Hinsicht bestehen. Einerseits als dispositives Liquiditätsrisiko (gegenwärtige und zukünftige Zahlungsverpflichtungen können nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt werden), andererseits als strukturelles Liquiditätsrisiko (zusätzliche Refinanzierungsmittel/ Kapital können nicht oder nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden). Die eigene Liquiditätslage der Gesellschaft ist konstant gut. Es bestehen laufend ausreichend hohe Barmittelbestände und die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennzahl wird um ein Vielfaches übertroffen. Veränderungen werden auch für das kommende Geschäftsjahr nicht erwartet, so dass beide Erscheinungsformen für die EUWAX AG nur von untergeordneter Bedeutung sind. Dennoch erfolgt fortlaufend eine Überwachung der Finanzsituation des Unternehmens im Hinblick auf die Ausprägung aufsichtsrechtlicher Kennziffern und wesentlicher Gruppenkennzahlen wie Finanzmittelbestand und Risk Adjusted Net Cash, damit die frühzeitige Feststellung von Liquiditätsengpässen und die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen gewährleistet bleiben. Operationelle und strategische RisikenUnter operationellen Risiken versteht die EUWAX AG, in Anlehnung an Basel II, mögliche Verluste, die aufgrund der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in der Folge externer Ereignisse eintreten. Weiterhin zählen auch Reputationsrisiken (die oftmals als Folge von schlagend gewordenen operationellen Risiken eintreten) und strategische Risiken zu dieser Risikokategorie. Als Tochtergesellschaft der BSG mit starker Konzernbindung und auch einer Vielzahl von Auslagerungsverhältnissen strahlen Risiken von Konzern und Schwestergesellschaften oftmals auf die EU-WAX AG aus. Insofern kann die Betroffenheit durch die im Folgenden genannten Risiken auch mittelbar bestehen. Zur Quantifizierung der operationellen und strategischen Risiken verwendet die EUWAX AG ebenfalls ein auf eine Monte-Carlo-Simulation gestütztes Value-at-Risk-Konzept mit einem Betrachtungszeitraum vom einem Jahr. Das Konfidenzniveau liegt hier ebenfalls bei 99,9 %. Die Grundlage hierfür sind regelmäßige Expertenschätzungen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten und der potenziellen Schadenshöhen und Schadensverläufe. Die operationellen und strategischen Risiken sind durch Zuweisung entsprechender Risikotoleranzen durch den Vorstand begrenzt und werden durch die vierteljährliche Risikoberichterstattung überwacht. Die operationellen Risiken der EUWAX AG betrugen am 31.12.2021 9 % der Risikodeckungsmasse (siehe Abbildung 2: Risikosituation der EUWAX AG). Auf den Vergleich zum Vorjahr wird wegen der o.g. Methodenänderungen verzichtet. Die strategischen Risiken betrugen zum 31.12.2021 2 % der Risikodeckungsmasse (siehe Abbildung 2: Risikosituation der EUWAX AG). Weitere potentielle Risiken (auch aus diesen Bereichen) werden über zahlreiche aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen sowie im Rahmen eines laufenden Business Continuity Management (BCM) kontinuierlich bearbeitet. Beeinträchtigungen der IT-Systeme, z.B. durch Hardware- oder Systemausfälle, können aus Sicht der EUWAX AG zu unmittelbaren Schäden führen. Weiterhin können sich bei Lieferanten und Betreibern von IT-Systemen Veränderungen ergeben, die umfangreiche Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen. Gleichzeitig ist der Produktlebenszyklus aller eingesetzten Systeme laufend zu überwachen, um einen effizienten und sicheren Betrieb sicherzustellen und entsprechende Pflegemaßnahmen einzuleiten. Die wesentlichen IT-Systeme der EUWAX AG werden von der BSG gestellt. Sofern Störungen oder Angriffe auftreten, werden die Probleme umgehend analysiert und behoben und sollen dadurch die Sicherheit verbessern. Zahlreiche aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen sollen den fortwährenden IT-Betrieb sicherstellen. Prognosegüte (Backtesting)Bei der Quantifizierung von Risiken mit Hilfe eines Value-at-Risk handelt es sich um eine Prognose von in der Zukunft möglicherweise eintretenden Verlusten. Das Risikocontrolling überprüft für alle quantifizierten Risikoarten im Nachgang die Zuverlässigkeit der Prognosen. Die Überprüfung geschieht jährlich mittels dezidierter Validierungskonzepte. Die Ergebnisse werden in einem Validierungsbericht festgehalten und Optimierungen umgesetzt. Für alle Risikoarten gilt, dass bisher noch keine Verluste zu verzeichnen waren, die über dem zuvor ermittelten Value-at-Risk lagen. Zusammenfassende RisikobeurteilungDie Risikosituation der EUWAX AG in der ökonomischen Perspektive ist weiterhin als gut zu bezeichnen. Auf den Vergleich zum Vorjahr wird wegen der o.g. Methodenänderungen verzichtet. Der Gesamtrisikowert lag zum 31.12.2021 bei einer Limitauslastung von 32 %. Das zur Abdeckung der Risiken vorgehaltene Risikodeckungspotential ist aufgrund der guten Ertragslage weiterhin ausreichend. Die Risikotragfähigkeit der EUWAX AG war im Berichtszeitraum fortwährend gegeben. Die Risikodeckungsmasse lag zum 31.12.2021 bei 38,0 Mio. €.
Abbildung 2: Risikosituation der EUWAX AG zum 31.12.2021 In der normativen Perspektive übersteigt die Gesamtkapitalquote der EUWAX AG mit 1205 % die aufsichtsrechtliche Grenze deutlich (Methodenänderung ggü. Vorjahr aufgrund der WpIG-Anforderungen). Bewertung von Ereignissen im Zusammenhang mit dem CoronavirusDurch die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Coronavirus, hat sich seit längerem eine neue Risikosituation für die Gruppe Börse Stuttgart ergeben. Das Coronavirus stellt eine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter dar. Krankheits- oder quarantänebedingte Verluste von Personalkapazitäten gefährden den geordneten Geschäftsbetrieb. Insoweit haben sich die operationellen Risiken der Gesellschaft aufgrund der aktuellen Lage erhöht. Die Gruppe Boerse Stuttgart hat im Rahmen ihrer Notfallvorsorgemaßnahmen bereits frühzeitig verstärkte Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Belegschaft und zum Schutz der Unternehmensprozesse in Kraft gesetzt. Dazu gehörten verstärkte Hygienemaßnahmen, Sensibilisierungen der Mitarbeiter und die Einschränkung der Reisetätigkeiten. Im weiteren Verlauf die Einstellung des Publikumsverkehrs, sowie ein Meldesystem für auftretende Erkrankungs- und Verdachtsfälle mit Freistellungs- und Remotearbeitsregelungen für betroffene Mitarbeiter, sowie die gewünschte Nutzung von Remotearbeit für alle Mitarbeiter, bei denen dies möglich ist. Die Gruppe Börse Stuttgart bewertet die ergriffenen Notfallmaßnahmen als wirksam, um Erkrankungen der Belegschaft am Coronavirus zu limitieren und alle kritischen Geschäftsprozesse vollständig performant aufrechtzuerhalten. PrognoseberichtDer Prognosebericht beschreibt die Entwicklung der EUWAX AG aus Sicht der Geschäftsleitung als Teil des Boerse Stuttgart GmbH-Konzerns für das Jahr 2022. Diese zukunftsbezogenen Aussagen können mit bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können deshalb wesentlich von den derzeitig erwarteten abweichen. Erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen und branchenbezogenen RahmenbedingungenDie Themen Coronavirus, Lieferengpässe, hohe Energie- und Rohstoffpreise und steigende Inflation werden uns im Jahr 2022 weiter beschäftigen. Die Entwicklung der Kapitalmärkte wird vor allem von der Geldpolitik der Zentralbanken, der Inflationsentwicklung und der Pandemielage abhängig sein. Die fortschreitenden Impfkampagnen, wirksame Impfstoffe und gestiegene Immunisierungsraten könnten im Jahresverlauf den Übergang von der pandemischen in die endemische Phase der Corona-Krise einleiten. Außerdem dürfte das Jahr 2022 das Jahr der Zinswende werden. Die Marktteilnehmer rechnen derzeit mit mindestens drei Zinserhöhungen der US-Notenbank FED im kommenden Jahr. Die hohen Inflationsraten sollten sich laut Experten aufgrund der fortschreitenden Entspannung bei Lieferengpässen und einer abnehmenden Konjunkturdynamik im Laufe des Jahres normalisieren. Auch der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland belastet die Kapitalmärkte. Durch die kriegerischen Handlungen Russlands entsteht in Europa nach Jahren des Friedens ein nicht zu unterschätzender Krisenherd, dessen Wirkungen auf die Märkte und die Wirtschaft nicht abschließend beurteilt werden können, aber mit enormen Risiken für die Wirtschaftsentwicklung verbunden ist. Die Rentenmärkte könnten aufgrund steigender Anleiherenditen unter Druck geraten. Das Marktumfeld für Aktien wird bei einer erhöhten Volatilität positiv eingeschätzt. Nach coronabedingtem Tradingboom rechnet man gegenüber den letzten beiden Jahren mit "normalisierten" Handelsaktivitäten bei den Anlegern. Im Hinblick auf das kommende Jahr 2022, dass das Jahr der Zinswende werden soll, werden die Zinsen weiterhin zunächst auf einem niedrigen Niveau erwartet. Das starke Interesse der Privatanleger zum Handeln sollte allerdings weiterhin anhalten. Das nachhaltige Investieren gewinnt unter anderem seit der Covid-19-Pandemie deutlich an Bedeutung. Die Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen und es wird weitere Verschiebungen in Richtung nachhaltige und verantwortungsvolle Kapitalmärkte geben. Den Börsen in Deutschland ist bewusst, dass Nachhaltigkeit ein großer Wachstumsmarkt ist. Infolgedessen haben sie sich verstärkt mittels Umwelt- und Nachhaltigkeitsinitiativen und der Entwicklung nachhaltiger Finanzinstrumente (ESG) in diesem Bereich aufgestellt. Die Börse Stuttgart will die sich hieraus bietenden Chancen ergreifen und künftig eine führende Rolle bei nachhaltiger Geldanlage spielen und den Markt für Sustainable Finance mitprägen. Erwartete Entwicklung der Ertrags- und FinanzlageDie Geschäftslage der EUWAX AG wird auch im kommenden Geschäftsjahr sowohl durch ihre Funktion als QLP als auch durch den Betrieb der BISON App geprägt sein. Die Anzahl der am Börsenplatz Stuttgart durchgeführten Transaktionen korreliert mit der Schwankungsbreite der Aktienmärkte und beeinflusst so den Erfolg der Gesellschaft. Trotz geringerer Volatilität im Vergleich zum Vorjahr verbuchte die EUWAX AG im Geschäftsjahr 2021 Transaktionszahlen im Wertpapierhandel, die auf dem volatilen, coronageprägten Vorjahresniveau lagen. Für das Geschäftsjahr 2022 wird im Vergleich zum Vorjahr mit einem Rückgang der Handelstätigkeit im Wertpapiergeschäft gerechnet. An den Kryptomärkten wird nach dem rasanten Aufschwung in 2021 in 2022 mit einem anhaltenden Marktwachstum und Interesse an digitalen Währungen gerechnet, woraus steigende Kundenzahlen und Ertragschancen für die Erträge aus dem Betrieb der BISON App abgeleitet werden. Sowohl für das Provisionsergebnis als auch für das Nettoergebnis des Handelsbestands insgesamt erwartet der Vorstand der EUWAX AG gemäß Handelsprognose einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahreswert. Innerhalb des Nettoergebnisses des Handelsbestands werden vor allem beim Aufgabeergebnis starke Einbußen erwartet, die vom prognostizierten Anstieg der Differenzenerträge aus dem Kryptohandel nicht kompensiert werden können. Die Gesamtaufwendungen werden vermutlich im Vorjahresvergleich weiter stark ansteigen, was im Wesentlichen auf das weitere Wachstum des Kryptogeschäfts zurückzuführen ist. Insgesamt prognostiziert die Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 ein Jahresergebnis, welches deutlich unter dem Vorjahr liegen wird. Die Cost-Income-Ratio 13 wird im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des Kostenanstiegs auf einem höherem Niveau erwartet, die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 14 wird sich infolge des mäßigeren Geschäftsverlaufs leicht reduzieren. Für das Geschäftsjahr 2022 sind keine wesentlichen Investitionen vorgesehen. Die vorgehaltene Liquidität ermöglicht der EUWAX AG die Erbringung ihrer Zahlungsverpflichtungen, die Erfüllung ihrer Aufgaben als QLP, die Aufrechterhaltung des Betriebs der BISON App sowie die Einhaltung regulatorischer Liquiditätsanforderungen. Wesentliche Chancen und Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der GesellschaftDas Handelsaufkommen hängt erfahrungsgemäß maßgeblich von der Volatilität der Aktienmärkte ab. Dabei korreliert die Schwankungsbreite an den Börsen regelmäßig mit exogenen, unerwarteten Schocks. Das Jahr 2022 wird weiterhin von den gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der COVID19-Pandemie als auch der internationalen Krisenherde geprägt sein. Darüber hinaus zählt nach unserer Einschätzung vor allem die Inflation zu den herrschenden Themen im kommenden Jahr. Die geldpolitischen Maßnahmen durch Staaten einerseits (steigende Fiskalausgaben) und Zentralbanken andererseits (Zinsanhebungen und Tapering als Gegenmaßnahme zur gestiegenen Inflationsrate) haben die Chance stärkere Volatilitäten und Schwankungen auszulösen. Auch das Handeln der neugewählten Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen bleibt abzuwarten. Die Inflation könnte zu einer Zunahme des Handelsvolumens aufgrund eines Anlagebooms führen. Neben genannten Themen werden in 2022 auch außenpolitische Unsicherheiten in der Lage sein, die Volatilität zeitweise zu steigern. Zu nennen sind hier beispielsweise weitere Auswirkungen des Ukraine-Konflikts sowie die weitere Entwicklung der Streitigkeiten zwischen den USA und China oder eine drohende Energiepreiskrise, die bereits erste Aufstände und gewaltsame Demonstrationen in Kasachstan (dem weltweit zweitgrößten Mining Land für Bitcoin) ausgelöst hatte. Aus Sicht der Geschäftsführung ist die EUWAX AG organisatorisch, technisch und finanziell solide aufgestellt, um ihre Ziele erfolgreich verfolgen zu können. Übernahmerechtliche AngabenDirekte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitenDie Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals sowie direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital sind im Anhang der EUWAX AG angegeben. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffenStimmrechtsbeschränkungen bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 136 AktG, wonach ein Stimmverbot für betroffene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei der Beschlussfassung über ihre Entlastung gilt. Vereinbarungen, die die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
13 Cost-Income-Ratio: Aufwendungen in % zu den
Erträgen.
Aktien mit SonderrechtenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der EUWAX AG nicht. Stimmrechtskontrolle bei Beteiligungen von Arbeitnehmern am KapitalSoweit Arbeitnehmer der Gesellschaft Aktionäre sind, bestehen in Bezug auf deren Stimmrechte keine Besonderheiten gegenüber anderen Aktionären. Ernennung und Abberufung des Vorstands und Änderung der SatzungDie Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 84, 85 AktG durch den Aufsichtsrat. Da die EUWAX AG ein Finanzdienstleistungsinstitut bzw. seit Inkrafttreten des WpIG ein Wertpapierinstitut ist, hat der Aufsichtsrat dabei zudem die einschlägigen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes bzw. des Wertpapierinstitutsgesetzes zu beachten, speziell § 25c KWG, bzw. § 20 WpIG. Nähere Vorgaben über die Zusammensetzung des Vorstands enthält § 5 der Satzung der Gesellschaft, insbesondere, dass der Vorstand der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen besteht und die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Auch der Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden oder stattdessen einen Sprecher des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden oder stattdessen einen stellvertretenden Sprecher des Vorstands ernennen und eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Änderungen der Satzung erfolgen in Übereinstimmung mit den §§ 179, 133 AktG und § 14 der Satzung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft Satzungsänderungen beschließen, die nur diese Fassung der Satzung betreffen. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich des AktienrückkaufsDie Hauptversammlung hat den Vorstand am 28.05.2020 zum Erwerb eigener Aktien sowie deren späteren Verwendung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 AktG ermächtigt. Dabei wird die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 27.05.2025 und trat an die Stelle der von der Hauptversammlung der EUWAX Aktiengesellschaft am 01.07.2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, welche am 28.05.2020 aufgehoben wurde. Von der Ermächtigung wurde im Geschäftsjahr 2021 kein Gebrauch gemacht. Sonderregelung für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle und EntschädigungsvereinbarungenWesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen ebenso wenig wie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGBDie abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.euwax-ag.de) innerhalb der Rubrik "Investor Relations" im Detailbereich "Corporate Governance" zugänglich gemacht worden. Im Geschäftsbericht der EU-WAX AG ist die Erklärung im Berichtsteil "Erklärung zur Unternehmensführung Bericht" abgedruckt. Sonstige AngabenDer Jahresabschluss der EUWAX AG zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes sowie der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die EUWAX AG wird in den Konzernabschluss der Boerse Stuttgart GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlicht. Die EUWAX AG unterhält keine Zweigniederlassungen. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen im Anhang der Gesellschaft. Vorbehalt bei ZukunftsaussagenDieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nichtzutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Stuttgart, 11. März 2022 Der Vorstand der EUWAX AG Dragan Radanovic, Vorsitzender Michael Jaeggi Dr. Manfred Pumbo Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021der EUWAX Aktiengesellschaft, StuttgartA. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss1. Allgemeine HinweiseDie EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart, (EUWAX AG) ist eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft im Sinne des § 264d HGB. Als Wertpapierinstitut gemäß § 2 Abs. 1 WpIG finden entsprechend § 340a Abs. 1 HGB i. V. m. § 340 Abs. 4a Satz 1 HGB die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften Anwendung. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 19972 geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) sowie der für Institute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gem. § 265 Abs. 8 HGB grundsätzlich nicht angegeben. Bei der tabellarischen Aufstellung von Zahlen in T€ (insbesondere Vorjahreswerte) können Rundungsdifferenzen auftreten. 2. Allgemeine Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertpapiere die mit der Absicht erworben wurden, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen, werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet und gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert (Spezial-AIF). Finanzinstrumente des Handelsbestands werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags (Handelsaktiva) bzw. eines Risikozuschlags (Handelspassiva) angesetzt. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen im Falle einer dauerhaften Wertminderung. Den zeitlich begrenzt nutzbaren Sachanlagen werden Nutzungsdauern zwischen 2 bis 13 Jahren zugrunde gelegt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens werden gemäß des § 6 Abs. 2a EStG bis zu einem Gegenwert von 250,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 250,00 € bis 1.000,00 € Anschaffungskosten werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und im Rahmen der "Poolbewertung" über fünf Jahre linear abgeschrieben. Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Alle Verbindlichkeiten sind unbesichert und vor Ablauf eines Jahres fällig. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. B. Erläuterungen zur Bilanz3. Forderungen an KreditinstituteIn den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sind auf fremde Währung lautende Forderungen mit einem Wert in Höhe von 1.337 T€ (Vj. 1.466 T€) enthalten. Andere Forderungen an Kreditinstitute bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vj. 1.801 T€). 4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Der Posten beinhaltet zum Stichtag einen Spezialfonds in Form eines offenen alternativen Investmentfonds mit festen Anlagebedingungen (Spezial-AIF). Die Anteilsscheine des Fonds, welcher als Anlageziel den langfristigen Erhalt des Vermögens und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge hat, weisen zum Bilanzstichtag einen Buchwert in Höhe von 45.000 T€ (Vj. 43.450 T€) bzw. einen Marktwert in Höhe von 45.304 T€ (Vj. 43.450 T€) aus. Die stillen Reserven betragen zum Abschlussstichtag 304 T€ (Vj. 0 T€). Im Berichtszeitraum wurden aufgrund der Veränderung des Marktwerts Zuschreibungen in Höhe von 1.550 T€ (Vj. Abschreibungen 1.550 T€) vorgenommen. Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände können Beschränkungen zur Rückgabe der Anteilsscheine auftreten. Der Fonds wird aufgrund des langfristigen Anlageziels nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte eine Ausschüttung aus dem Fondsvermögen in Höhe von 23 T€ (Vj. 23 T€). 5. Handelsbestand (Handelsaktiva)Die Kriterien für die Einbeziehung in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr 2021 nicht geändert. Der beizulegende Zeitwert, als Bewertungsgrundlage für die Handelsaktiva, basiert auf Börsenpreisen (Marktwert). Abschreibungen sowie Zuschreibungen erfolgten aufgrund der Veränderung des Marktwertes. Gemäß dem BaFin Merkblatt "Hinweise zu Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Sätze 1 bis 5 KWG", zuletzt geändert am 11.01.2022, i.V.m. § 2 Abs. 5 Nr. 10 WpIG sind Rechnungseinheiten und Kryptowerte (Bitcoins und andere digitale Zahlungsmittel, nachfolgend Kryptowährungen) als Finanzinstrumente zu qualifizieren und somit dem Handelsbestand zuzuordnen. Aus dem Betrieb der BISON App für den bilateralen Handel von Kryptowährungen sowie aus der Handelstätigkeit der EUWAX AG an der Boerse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX), dem Handelsplatz für digitale Vermögenswerte der Börse Stuttgart, resultieren zum Stichtag Bestände an Kryptowährungen. Die Ermittlung des Risikoabschlags erfolgt nach dem Prudent Valuation Ansatz gemäß den Artikeln 34 und 105 der Capital Requirements Regulation (CRR). In Abhängigkeit des Umfangs von zum Fair-Value bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten kann ein vereinfachter Ansatz zur Berechnung der zusätzlichen Wertanpassungen angewendet werden. Der Schwellenwert zur Anwendung des vereinfachten Ansatzes liegt bei 15 Mrd. €. Weder auf Ebene der EU-WAX AG noch auf Gruppenebene wird dieser Schwellenwert überschritten. Der vereinfachte Ansatz findet Anwendung. Hierzu werden Risikoabschläge bzw. -zuschläge pauschal mit 0,1 % des ermittelten Wertes bestimmt.
* Buchwert = Marktwert abzgl. Risikoabschlag
Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDer Bilanzposten beinhaltet Aktien und Fonds des Handelsbestands. Darin enthalten sind auf fremde Währung lautende Papiere mit einem Buchwert von insgesamt 130 T€ (Vj. 87 T€). Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen in Höhe von 193 T€ (Vj. 270 T€) vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten in Höhe von 33 T€ (Vj. 115 T€). Sonstige VermögensgegenständeIn den sonstigen Vermögensgegenständen des Handelsbestands werden die Bestände an Kryptowährungen ausgewiesen. Die Position beinhaltet auf fremde Währung lautende Kryptowährungen mit einem Buchwert von insgesamt 6 T€ (Vj. 0 T€). Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen in Höhe von 0 T€ (Vj. 1 T€) sowie Zuschreibungen in Höhe von 2 T€ (Vj. 9 T€) vorgenommen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereIm Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind Rentenpapiere des Handelsbestandes inklusive anteiliger Zinsen enthalten. Darunter befinden sich auf fremde Währung lautende Wertpapiere mit einem Buchwert von insgesamt 26 T€ (Vj. 12 T€). Im Berichtszeitraum wurden auf diese Papiere Abschreibungen in Höhe von 5 T€ (Vj. 6 T€) vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten nicht (Vj. 0 T€). Derivative Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente des Handelsbestands sind Marktpreis- sowie Emittentenausfallrisiken ausgesetzt, die sich auf zukünftige Zahlungsströme und Verkaufserlöse der Papiere auswirken können. Im Berichtszeitraum wurden auf derivative Finanzinstrumente des Handelsbestands Abschreibungen in Höhe von 0 T€ (Vj. 0 T€) sowie Zuschreibungen in Höhe von 0 T€ (Vj. 37 T€) vorgenommen. 6. SachanlagenDie Sachanlagen in Höhe von 1 T€ (Vj. 16 T€) beinhalten ausschließlich die Betriebs- und Geschäftsausstattung (Vj. 2 T€). 7. Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen umfassen hauptsächlich Ansprüche gegenüber der BSG (Muttergesellschaft) und resultieren aus der QLP-Tätigkeit (491 T€; Vj. 565 T) sowie aus Erstattungsansprüchen für Umsatzsteuervorauszahlungen (157 T€, Vj. 0 T€). Ein an die BSG gewährtes Darlehen (15.000 T€) wurde im Berichtszeitraum zurückgeführt. Aus der Handelstätigkeit an der BSDEX bestehen Forderungen gegenüber der BSDEX GmbH in Höhe von 70 T€ (Vj. 82 T€). In den übrigen sonstigen Vermögensgegenständen sind hauptsächlich an Handelsplätzen gehaltene Guthaben für den Betrieb der BISON App in Höhe von 12.940 T€ (Vj. 7.067 T€) enthalten. Ferner sind in den sonstigen Vermögensgenständen Forderungen in Höhe von 151 T€ (Vj. 163 T€) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten. 8. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (71 T€; Vj. 97 T€) resultieren größtenteils aus bezogenen Dienstleistungen von Kreditinstituten für den Betrieb der BISON App (71 T€, Vj. 74 T€). Der Buchwert der auf fremde Währung lautenden Verbindlichkeiten beläuft sich auf 0 T€ (Vj. 0 T€). 9. Handelsbestand (Handelspassiva)Die Kriterien für die Einbeziehung in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr nicht geändert. Der beizulegende Zeitwert, als Bewertungsgrundlage für die Handelspassiva, basiert auf Börsenpreisen (Marktwert). Die Ermittlung des Risikozuschlags erfolgt analog zur Berechnung des Risikoabschlags bei der Handelsaktiva nach dem Prudent Valuation Ansatz (siehe 5. Handelsbestand - Handelsaktiva).
* Buchwert = Marktwert zzgl. Risikozuschlag
Der Posten beinhaltet zum Bilanzstichtag nominal 3.510 Stück aktien-/indexbezogene Optionsscheine (Vj. 0 Stück) sowie auf fremde Währung lautende Wertpapiere mit einem Buchwert von insgesamt 53 T€ (Vj. 0 T€). 10. Sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen beinhalten hauptsächlich den noch an die Muttergesellschaft abzuführenden Gewinn für das Geschäftsjahr 2021 (5.890 T€; Vj. 14.012 T€) nebst Verbindlichkeiten aus der Ertragssteuerumlage (627 T€; Vj. 1.502 T€). Zudem sind in dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber der SL aus der Lizenznahme für den Betrieb der BISON App in Höhe von 1.299 T€ (Vj. 1.454 T€) sowie auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 3 T€ (Vj. 2 T€) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich (212 T€; Vj. 81 T€). 11. RückstellungenDie anderen Rückstellungen in Höhe von 7.847 T€ (Vj. 5.363 T€) umfassen im Wesentlichen Bonifikationen für Mitarbeiter in Höhe von 3.869 T€ (Vj. 3.947 T€), Aufwendungen für ausstehende Rechnungen (3.128 T€; Vj. 848 T€), Abschluss- und Prüfungskosten (444 T€; Vj. 262 T€), sonstige Verpflichtungen aus dem Personalbereich (230 T€; Vj. 132 T€) sowie Rückstellungen für Aufsichtsratvergütungen (134 T€; Vj. 136 T€). Die Restlaufzeiten der anderen Rückstellungen, mit Ausnahme der Aufbewahrungsrückstellung (31 T€) und der Rückstellung für zukünftige Betriebsprüfungen (8 T€) sind voraussichtlich kürzer als ein Jahr. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB besteht eine Abzinsungspflicht für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Höhe der Abzinsung beträgt im Berichtszeitraum 1 T€ (Vj. 2 T€). 12. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sind zum Bilanzstichtag insgesamt 16.311 T€ (Vj. 10.446 T€) eingestellt. Die im Berichtsjahr vorgenommene Zuführung in Höhe von 5.864 T€ (Vj. 2.376 T€) erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB. 13. EigenkapitalDie Entwicklung des Eigenkapitals ist im Eigenkapitalspiegel ausführlich dargestellt. Das gezeichnete Kapital zum 31.12.2021 ist in 5.150.000 nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € eingeteilt. Es ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die BSG ist zum 31.12.2021 mit 84,15 % direkt am Kapital der EUWAX AG beteiligt. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen über 10 % bestehen nicht. Im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags werden alle ausschüttungsfähigen Gewinne an die Muttergesellschaft abgeführt. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung14. Negative Zinsen aus GeldanlagenAuf freie liquide Mittel bei Zentralnotenbanken und Kreditinstituten wurden im Berichtszeitraum negative Zinsen in Höhe von 858 T€ (Vj. 334 T€) aufgewendet. 15. ProvisionserträgeDie Provisionserträge beinhalten größtenteils die von der Muttergesellschaft an die EUWAX AG bezahlten QLP-Vergütungen (6.830 T€; Vj. 7.628 T€). Die EUWAX AG erhält für ihre Tätigkeit als Quality-Liquidity-Provider (QLP) einen prozentualen Anteil an dem von der BSG vereinnahmten Transaktionsentgelt. Des Weiteren sind vereinnahmte Entgelte für die Handelstätigkeit an der BSDEX (715 T€; Vj. 513 T€) enthalten. 16. Ertrag und Aufwand des HandelsbestandsDie Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands umfassen im Wesentlichen Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften, Zu- und Abschreibungen sowie Kursgewinne und -verluste auf Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente des Handelsbestands. Zudem ist die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB i. V. m. § 340e Abs. 4 HGB enthalten. Aus Währungsumrechnung wurden Erträge in Höhe von 441 T€ (Vj. 1.705 T€) und Aufwendungen in Höhe von 472 T€ (Vj. 1.698 T€) realisiert. 17. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 2.602 T€ (Vj. 902 T€) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Dienstleistungen an verbundene Unternehmen unter anderem für die Erbringung von Leistungen der internen Revision, Compliance und Risikocontrolling (besondere Funktionen) in Höhe von 2.174 T€ (Vj. 0 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 123 T€ (Vj. 28 T€). Aus der Abzinsung von Rückstellungen wurden Erträge in Höhe von 1 T€ (Vj. 2 T€) realisiert. 18. Andere VerwaltungsaufwendungenIn den anderen Verwaltungsaufwendungen sind überwiegend Aufwendungen aus bezogenen IT-Dienstleistungen und Lizenzgebühren in Höhe von 26.237 T€ (Vj. 5.039 T€), Rechts- und Beratungsleistungen (9.983 T€; Vj. 5.444 T€), Aufwendungen im Zusammenhang mit der Handelstätigkeit (9.605 T€; Vj. 4.366 T€) sowie nicht abzugsfähige Vorsteuern in Höhe von 5.885 T€ (Vj. 953 T€) enthalten. Für Dienstleistungs- und Gebührennachberechnungen aus Vorperioden wurden 104 T€ (Vj. 19 T€) aufgewendet. Ferner beinhaltet der Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 8 T€ (Vj. 1 T€). 19. Sonstige betriebliche AufwendungenAus der Abzinsung von Rückstellungen entstanden Aufwendungen in Höhe von 2 T€ (Vj. 2 T€). 20. Steuern vom Einkommen und vom ErtragAufgrund der steuerlichen Organschaft der EUWAX AG (Organgesellschaft) mit der BSG (Organträgerin) ist die EUWAX AG selbst nicht Steuersubjekt. Über eine Steuerumlagevereinbarung mit der Muttergesellschaft wird die EUWAX AG mit einem fiktiven Steueraufwand belastet. Dieser betrug im Berichtszeitraum insgesamt 4.070 T€ (Vj. 7.531 T€). Daneben ist im Steueraufwand die Körperschaftsteuer (470 T€; Vj. 472 T€) nebst Solidaritätszuschlag (26 T€; Vj. 26 T€) auf die Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre enthalten. D. Sonstige Angaben21. Arbeitnehmer und OrganeArbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB betrug im Berichtszeitraum 85 (Vj. 56) und erhöhte sich aufgrund des Übergangs von Mitarbeitern aus den regulatorischen Bereichen der BSG auf die EUWAX AG. Mitglieder des VorstandsDie Herren Michael Jaeggi, Dr. Manfred Pumbo und Dragan Radanovic sind zum 31.12.2021 als Geschäftsführer der BSG und darüber hinaus als Mitglieder des Vorstands der EUWAX AG bestellt. Überdies ist Dr. Manfred Pumbo Mitglied des Vorstands der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., Stuttgart, der Muttergesellschaft der BSG.
Die Mitglieder des Vorstands der EUWAX AG erhalten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum (erfolgsunabhängige) Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB in Höhe von 375 T€ (Vj. 480 T€) gewährt. Mitglieder des Aufsichtsrats / Prüfungsausschusses
Herr Jürgen Steffan wurde am 05.02.2021 als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und mit Wirkung zum 22.02.2021 in den Prüfungsausschuss und zu dessen Vorsitzenden gewählt. Ferner wurden in der ordentlichen Hauptversammlung 2021 am 17.06.2021 Frau Katharina Gehra und Frau Dr. Alena Kretzberg in den Aufsichtsrat gewählt. Die Herren Dr. Michael Völter und Dr. Christian Holzherr legten Ihre Ämter als Vorsitzender bzw. Mitglied des Aufsichtsrats sowie als Mitglieder des Prüfungsausschusses der EUWAX AG mit Wirkung zum 17.06.2021 nieder. Herr Andreas Torner und Frau Dr. Alena Kretzberg wurden mit Wirkung zum 17.06.2021 in den Prüfungsausschuss gewählt. Wiedergewählt wurde der Vorsitzende Herr Jürgen Steffan. Im Berichtszeitraum 2021 waren die folgenden Mitglieder des Aufsichtsrats demzufolge ebenfalls Mitglied im Prüfungsausschuss:
Unabhängiger Finanzexperte für den Bereich Abschlussprüfung ist Herr Jürgen Steffan. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses bringen für ihre Tätigkeit im Prüfungsausschuss ausreichend Erfahrung und Expertise im Bereich Rechnungslegung mit. Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats betrug im Berichtszeitraum insgesamt 134 T€ (Vj. 136 T€). Davon entfallen 85 T€ (Vj. 75 T€) auf die Grundvergütung und 49 T€ (Vj. 61 T€) auf die Sitzungsgelder. In der Gesamtvergütung enthalten ist die Vergütung für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss in Höhe von insgesamt 17 T€ (Vj. 9 T€). 22. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Muttergesellschaft erbringt für die EUWAX AG Dienstleistungen aus den Bereichen Verwaltung und IT. Die Vereinbarungen gelten für unbestimmte Zeit und sind mit einem Kündigungsrecht, unter Einhaltung festgelegter Fristen, ausgestattet. Für diese Dienstleistungen entrichtet die EUWAX AG ein jährlich anzupassendes Entgelt. Im Berichtszeitraum betrug die Vergütung insgesamt 3.912 T€ (Vj. 5.099 T€). Zudem bestehen mit der BSG Mietverträge, aus denen die EUWAX AG bis ins Jahr 2025 in Höhe von 198 T€ jährlich verpflichtet ist. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist die EUWAX AG verpflichtet, ihren erwirtschafteten und ausschüttungsfähigen Gewinn an die Muttergesellschaft BSG abzuführen. Aus IT-Fremd- und Dienstleistungsverträgen mit anderen verbundenen Unternehmen bestehen vertragliche Verpflichtungen für das Jahr 2022. Diese Vereinbarungen gelten für unbestimmte Zeit und sind mit einem Kündigungsrecht, unter Einhaltung festgelegter Fristen, ausgestattet. Die Vergütung wird jährlich auf Angemessenheit überprüft und, falls erforderlich, einvernehmlich mit Wirkung für das jeweilige Folgejahr angepasst. Die Grundvergütung beträgt 250 T€. Ferner bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Avalprovisionen in Höhe von jährlich 13 T€ mit unbestimmter Laufzeit und jederzeitigem Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist. Die EUWAX AG ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin (EdW). Die Erhebung etwaiger Sonderbeiträge kann in der Zukunft zu finanziellen Belastungen bei der EUWAX AG führen. 23. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung wird nach den Vorschriften des DRS 21 erstellt. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Der Finanzmittelfonds beträgt zum Bilanzstichtag 9.794 T€ (Vj. 8.789 T€) und besteht ausschließlich aus Zahlungsmitteln in Form von täglich fälligen Sichteinlagen. Abweichend zu den Vorschriften des DRS 21 werden die täglich fälligen Sichteinlagen in den Finanzmittelfonds miteinbezogen, da gerade sie die Basis der kurzfristigen Finanzdisposition der EUWAX AG bilden. Bei Depotbanken unterhaltene Bankkonten, die ausschließlich der Abwicklung der Handelstätigkeit dienen, sowie sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute und Handelspartner sind Teil des operativen Geschäfts der EUWAX AG. Liquiditätsänderungen werden im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Für weitere Ausführungen zur Kapitalflussrechnung verweisen wir auf den Lagebericht der Gesellschaft für den Berichtszeitraum 2021. 24. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenFür die Leistungsbeziehungen der Unternehmen der Gruppe Börse Stuttgart bestehen vertragliche Regelungen. Im Berichtszeitraum 2021 bestanden folgende Leistungsbeziehungen zwischen der EUWAX AG und anderen verbundenen Unternehmen: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., Stuttgart (Vereinigung)An die Vereinigung, dem Mutterunternehmen der BSG, wurden im Berichtszeitraum Dienstleistungen für die besonderen Funktionen in Höhe von 249 T€ (Vj. 0 T€) erbracht sowie Mitgliedsbeiträge in Höhe von 5 T€ (Vj. 5 T€) entrichtet. Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH, Stuttgart (BWWB)An die BWWB, einem Tochterunternehmen der Vereinigung, wurden Dienstleistungen für die Prävention von Geldwäsche, Terrosismusfinanzierung und strafbaren Handlungen in Höhe von 35 T€ (Vj. 0 T€) erbracht. Die von der BWWB in Rechnung gestellten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 244 T€ (Vj. 270 T€) beinhalten hauptsächlich Aufwendungen für Einbeziehungen von Wertpapieren zum Handel (182 T€; Vj. 223 T€) sowie die Teilnahme zum Börsenhandel (30 T€; Vj. 31 T€) gemäß dem Entgeltverzeichnis bzw. der Gebührenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse. Teilkonzern BSGBoerse Stuttgart GmbH, Stuttgart (BSG)Von der BSG wurden im Berichtszeitraum Provisionserträge aus der QLP-Tätigkeit in Höhe von 6.830 T€ (Vj. 7.628 T€) vereinnahmt. Für Dienstleistungen aus den auf die EUWAX AG übergegangenen besonderen Funktionen verbuchte die EUWAX AG Erträge in Höhe von 1.063 T€ (Vj. 0 T€). Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 4.190 T€ (Vj. 5.342 T€) setzen sich aus der Verwaltungsumlage in Höhe von 3.597 T€ (Vj. 4.804 T€), den Betriebskosten für Softwareapplikationen (314 T€; Vj. 295 T€), den Handels- und Abwicklungsgebühren (146 T€; Vj. 151 T€) sowie den Miet- und Mietnebenkosten für die Büroräume der Gesellschaft (198 T€; Vj. 92 T€) zusammen. Boerse Stuttgart cats GmbH, Stuttgart (BSc)Von der BSc, einem Schwesterunternehmen der EUWAX AG, wurden im Berichtszeitraum Erträge für die besonderen Funktionen in Höhe von 367 T€ (Vj. 0 T€) realisiert. Nordic Growth Market NGM AB, Stockholm/ Schweden (NGM)Von der NGM, einem schwedischen Schwesterunternehmen der EUWAX AG, wurden im Berichtszeitraum für die Handelstätigkeit der EUWAX AG in Schweden Erträge in Höhe von 68 T€ (Vj. 67 T€) vereinnahmt. Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 49 T€ (Vj. 45 T€) umfassen Handelsgebühren in Höhe von 30 T€ (Vj. 27 T€) und Systemanschlussentgelte in Höhe von 19 T€ (Vj. 18 T€). BX Swiss AG, Bern/ Schweiz (BXS)An die BXS, einem Tochterunternehmen der BSG in der Schweiz, wurden für die Handelsteilnahme 42 T€ (Vj. 24 T€) entrichtet. Boerse Stuttgart Securities GmbH, Stuttgart (BSSG)Von der BSSG, einer weiteren Schwester der EUWAX AG, wurden im Berichtszeitraum Erträge aus Handelstätigkeiten in Höhe von 15 T€ (Vj. 12 T€) vereinnahmt. Teilkonzern BSDHSowa Labs GmbH, Stuttgart (SL)Im Berichtszeitraum wurden an die SL, einem Enkelunternehmen der BSDH, welche wiederum ein Tochertunternehmen der Vereinigung ist, für die Lizenzierung der BISON-App (22.543 T€, Vj. 4.024 T€) sowie für IT-Dienstleistungen (63 T€; Vj. 50 T€) insgesamt 22.606 T€ (Vj. 4.074 T€) vergütet. Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH, Stuttgart (BSDEX GmbH)Von der BSDEX GmbH, einem Tochterunternehmen der BSDH, wurden im Berichtszeitraum Erträge in Höhe von insgesamt 924 T€ (Vj. 563 T€) aus der Handelstätigkeit (715 T€; Vj. 513 T€) und aus der Erbringung von Supportdienstleistungen (210 T€; Vj. 50 T€) vereinnahmt. Ferner wurden der EUWAX AG für den Handel an der BSDEX angefallene Transaktionsentgelte in Höhe von 2.386 T€ (Vj. 162 T€) in Rechnung gestellt. blocknox GmbH, Stuttgart (BNX)An die BNX, einem weiteren Enkelunternehmen der BSDH, wurden in 2021 Leistungen der besonderen Funktionen im Wert von 495 T€ (Vj. 0 T€) erbracht sowie 1.000 T€ (Vj. 500 T€) für Infrastrukturdienstleistungen im Handel mit Kryptowährungen entrichtet. Nahe stehende Unternehmen und PersonenGeschäfte mit weiteren nahe stehenden Unternehmen und nahe stehenden Personen fanden im Berichtszeitraum nicht statt (Vj. 0 T€). 25. Honorar für den Abschlussprüfer
Die Gesellschaft wird seit dem Geschäftsjahr 2014 von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. 26. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance KodexDie nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.euwax-ag.de) innerhalb der Rubrik "Investor Relations" im Detailbereich "Corporate Governance" zugänglich gemacht worden. 27. Mitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGAm 26.05.2015 veröffentlichte die EUWAX AG gemäß § 40 Abs. 1 WpHG (ehemals § 26 Abs. 1 WpHG) die folgende, ihr zugegangene Stimmrechtsmitteilung: "Die Boerse Stuttgart AG, Stuttgart, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der EUWAX AG, Stuttgart, Deutschland am 22.05.2015 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 84,07% (das entspricht 4329759 Stimmrechten) betragen hat." Am 02.11.2021 veröffentlichte die EUWAX AG gemäß § 40 Abs. 1 WpHG die folgende, ihr zugegangene Stimmrechtsmitteilung: "Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 33 ff WpHG am 02.11.2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der EUWAX AG, Stuttgart, Deutschland am 01.11.2021 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,49 % (das entspricht 179.546 Stimmrechten) betragen hat." 28. Konzernverhältnisse/ -abschlussDer Jahresabschluss der EUWAX AG für das Geschäftsjahr 2021 wird in den Konzernabschluss der BSG einbezogen, welcher im Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Zwischen der EUWAX AG und dem Mutterunternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Der Vertrag wurde am 12.02.2008 mit Eintragung ins Handelsregister wirksam. Er wurde für die Dauer von fünf Jahren fest geschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht spätestens einen Monat vor seinem jeweiligen Ablauf von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. 29. Aktive latente SteuernAktive latente Steuern wurden aufgrund der Inanspruchnahme des Bilanzierungswahlrechts gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Bilanz nicht aktiviert. Die temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden, betreffen Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und Steuerbilanz beim Ansatz von Wertpapieren des Anlagevermögens und bei der Bildung von Rückstellungen. Für die Berechnung wurde ein Steuersatz in Höhe von 30,53 % zugrunde gelegt. 30. RisikoberichtDie Gesellschaft hat im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 ausführlich über die aktuelle Risikolage berichtet und das Risikomangementsystem beschrieben.
Stuttgart, 11. März 2022 Der Vorstand der EUWAX AG Dragan Radanovic, Vorsitzender Michael Jaeggi Dr. Manfred Pumbo Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Eigenkapitalspiegel für die Geschäftsjahre 2020 und 2021
Kapitalflussrechnung vom 01. Januar - 31. Dezember 2021
1 Wiedergabe des BestätigungsvermerksAls Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EUWAX Aktiengesellschaft, StuttgartVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Ermittlung und Erfassung der Erträge und Aufwendungen des HandelsbestandsZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang im Abschnitt A 2 "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie C 17 "Ertrag und Aufwand des Handelsbestands". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDer Ertrag sowie der Aufwand des Handelsbestands betragen für das Jahr 2021 TEUR 102.422 bzw. TEUR 36.549 und sind der Höhe nach wesentliche Bestandteile des Jahresergebnisses der EUWAX Aktiengesellschaft. Die beiden Posten enthalten im Wesentlichen Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften sowie Kursgewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands. Im Rahmen der Tätigkeit als Quality Liquidity Provider an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nimmt die Gesellschaft Orders, für die nicht sofort ein Gegengeschäft abgeschlossen wird, zur Aufgabe an. Durch diese offenen Positionen realisiert die Gesellschaft Erträge bzw. Aufwendungen aus Aufgabegeschäften, da sie das Kursrisiko bis zur Schließung des Geschäfts trägt. Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass aufgrund einer nicht sachgerechten Erfassung von Beständen und -kursen von Finanzinstrumenten sowie einer fehlerhaften Berechnung die Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands in unrichtiger Höhe ermittelt und erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBasierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Im Rahmen von kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir die Implementierung und Wirksamkeit von manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen beurteilt, die die Gesellschaft zur Sicherstellung der sachgerechten und vollständigen Ermittlung und Erfassung der Aufwendungen und Erträge im Handelsgeschäft eingerichtet hat. Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere hinsichtlich der Ermittlung und der Erfassung der Erträge und Aufwendungen aus den geschlossenen Aufgabegeschäften beurteilt. Für die zum Einsatz kommenden relevanten bestandsführenden IT Systeme haben wir im Vorfeld die Wirksamkeit der Regelungen und Verfahrensweisen, die sich auf die IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von Anwendungskontrollen unterstützen, sowie die Funktionsfähigkeit von Schnittstellen zu rechnungslegungsrelevanten IT-Systemen unter Einbindung unserer IT-Spezialisten überprüft. Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir zusätzlich die Bewertung auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente anhand öffentlich verfügbarer Kurse nachvollzogen sowie die Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften mit den entsprechenden Gutschriften der Depotbank abgestimmt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas zur Sicherstellung der Ermittlung und Erfassung der Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands eingerichtete Verfahren sowie die eingerichteten manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "EUWAX_2021_ESEF.zip" (SHA256-Hashwert: e197bc3f60a160799f895316070c15fc276d8bd7759199b8b3c9fb667ae84e53) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Januar 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der EUWAX Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Carsten Eisele.
Stuttgart, 04. April 2022 KPMG
AG
gez. Eisele, Wirtschaftsprüfer gez. Niedermayer, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterErklärung des Vorstands gem. § 114 Abs. 2 Nr. 3 WpHG i. V. m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Stuttgart, 11. März 2022 Der Vorstand der EUWAX Aktiengesellschaft Dragan Radanovic, Vorsitzender Michael Jaeggi Dr. Manfred Pumbo Bericht des Aufsichtsratsder EUWAX AktiengesellschaftIm vergangenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben die Arbeit des Vorstands unter dem Blickwinkel der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit seines Handelns kontinuierlich geprüft, überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die regelmäßig überprüft und angepasst wird. In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat seit langem zustimmungspflichtige Geschäfte definiert und ein kontinuierliches Berichtswesen in unterschiedlichen Intervallen vorgesehen, bspw. jährliche und quartalsweise Berichte. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Sachgerechtigkeit dieser Berichterstattung und diskutiert über gegebenenfalls notwendige Anpassungen. Dazu verfolgt er die aktuellen gesetzgeberischen und aufsichtsrechtlichen Vorhaben. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft befassen. Bei der Unterrichtung über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenspolitik ging der Vorstand auf alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements ebenso ein wie auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat stets frühzeitig und unmittelbar eingebunden. Im Rahmen der Effizienzprüfung der Aufsichtsratsarbeit sind aus Sicht des Aufsichtsrats neben den Verfahrensabläufen im Gremium insbesondere die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung der Aufsichtsratsmitglieder entscheidende Faktoren. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit und die des Prüfungsausschusses mit Hilfe eines Fragebogens zur Selbstevaluation, zuletzt am 15.11.2021. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die folgenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder des Aufsichtsrats durchgeführt: Vorträge zu den Bestandteilen eines Vergütungssystems für Geschäftsleiter nach ARUG II und Institutsvergütungsverordnung, zur Ausgestaltung des 3 Lines of Defence Models und zum neuen Aufsichtsrahmen für Wertpapierinstitute nach europäischem Recht durch die IFR / IFD (Investment Firm Regulation / Investment Firm Directive) und dem nationalen Recht durch das WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz). Seit dem Geschäftsjahr 2011 besteht ein Prüfungsausschuss, der die Arbeit im Gesamtgremium effektiv unterstützt. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements sowie mit Organisation, Tätigkeit und Feststellungen der Internen Revision, der Finanzberichterstattung des Unternehmens sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Prüfungsausschuss zudem ein Auswahlverfahren zur Neuausschreibung der Abschlussprüferleistungen begleitet und gesteuert. Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wurde operativ von einem Projektteam bearbeitet, das unter der Aufsicht und Entscheidungskompetenz des Prüfungsausschusses agierte. Die Festlegung der wesentlichen Prozessschritte, Auswahlkriterien und die grundlegenden Entscheidungen wurden vom Prüfungsausschuss beschlossen. Entsprechend den EU-Vorschriften zu einer öffentlichen Ausschreibung wurde der gesamte Prozess fair, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet. Durch Bekanntmachung des Ausschreibungsvorhabens im Bundesanzeiger waren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zunächst aufgefordert, ihr Interesse an der Teilnahme am Auswahlprozess zu bekunden. Nach einer vom Prüfungsausschuss getroffenen Vorauswahl aufgrund vorher festgelegter Kriterien (Bewertungsmatrix) wurden den auf der "Shortlist" verbliebenen zwei Bewerbern im nächsten Schritt umfangreiche Unterlagen zum Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche die Abgabe eines fundierten schriftlichen Angebots ermöglichten. Die daraufhin schriftlich eingereichten Angebote wurden vom Projektteam analysiert und dem Prüfungsausschuss vorgestellt. Die zwei finalen Bewerber wurden jeweils getrennt eingeladen, ihr Angebot und die wesentlichen Teammitglieder im ersten Quartal 2022 persönlich zu präsentieren. Mit den beiden Bewerbern wurden auch die wirtschaftlichen Eckpunkte des Angebots diskutiert. Nach Abschluss des Verfahrens und auf der Grundlage einer ausführlichen Berichterstattung über das Verfahren und die Bewertung empfahl der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die zwei Bewerber mit einer Präferenz. Neben dem Prüfungsausschuss bestehen keine weiteren Ausschüsse. Sitzungen des Aufsichtsrats und des PrüfungsausschussesIm abgelaufenen Geschäftsjahr fanden fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt (11.02., 21.04., 17.06., 30.09. und 15.11.2021), teilweise in Präsenz und teilweise coronabedingt "virtuell" als Videokonferenzen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Konzerns, der Gesellschaft und des Marktumfeldes informiert. Entsprechend der Empfehlung D 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird im Folgenden angegeben, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses die einzelnen Mitglieder jeweils teilgenommen haben. Aufsichtsrat: 11.02.2021, 21.04.2021: Dr. Völter (Vors.) / Dr. Ricken (stv. Vors.) / Dr. Holzherr / Ruf / Steffan 17.06.2021, 30.09.2021: Dr. Ricken (Vors.) / Steffan (stv. Vors.) / Ruf / Torner / Dr. Kretzberg / Gehra 15.11.2021: Dr. Ricken (Vors.) / Steffan (stv. Vors.) / Ruf / Torner / Gehra Der Prüfungsausschuss hielt im vergangenen Geschäftsjahr zwei Sitzungen ab, an denen jeweils alle amtierenden Mitglieder teilnahmen. Dies waren an den beiden Sitzungsterminen folgende Personen: 16.04.2021: Steffan (Vors.), Dr. Holzherr, Dr. Völter 08.11.2021: Steffan (Vors.), Torner, Dr. Kretzberg An den Sitzungen nahmen alle Mitglieder des Vorstands als Gäste teil. Berichterstattung des Vorstands und zustimmungspflichtige GeschäfteAuch zwischen den Sitzungen berichtete der Vorstand über wichtige Geschäftsereignisse. So erhielt der Aufsichtsrat quartalsweise einen Bericht, insbesondere über die Geschäfts- und Ertragslage sowie den Risikobericht. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger und intensiver Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt. Hervorzuheben sind insoweit die regelmäßig vereinbarten Gespräche über Geschäftsvorgänge zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands. Alle Geschäfte und Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands der Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedurften, wurden vom Vorstand vorbereitet, unter Darstellung der Vor- und Nachteile begründet und dem festgelegten Beschlussverfahren entsprechend vorgelegt. Die jeweiligen Geschäfte und Maßnahmen wurden mit dem Vorstand eingehend diskutiert und die notwendigen Beschlüsse durch den Aufsichtsrat gefasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die meisten Beschlüsse im Rahmen der regulären Aufsichtsratssitzungen gefasst. Zur Neufassung der Geschäftsordnung des Vorstands, zur Erstattung von Absichtsanzeigen zur Bestellung neuer Vorstandsmitglieder gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zur Bestellung des Unabhängigen Finanzexperten und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, zur Aufhebung eines Vorstandsvertrags und zur Bestimmung eines Stellvertreters des Sitzungsleiters der Hauptversammlung 2021 wurde im Umlauf beschlossen. Schwerpunkte der Beratungen des PrüfungsausschussesIm Folgenden werden die Schwerpunkte der Arbeit des Prüfungsausschusses genannt, die neben dem oben beschriebenen Auswahlverfahren für die Abschlussprüferrotation eine wichtige Rolle spielten. In seiner ersten Sitzung am 16.04.2021 bereitete der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschlussprüfers die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vor. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss im Beisein des fachlich zuständigen Vorstandsmitglieds die Tätigkeiten der Internen Revision, des Risikocontrollings und der Compliance-Funktion. Des Weiteren gab er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers. In der zweiten Sitzung am 08.11.2021 wurden im Wesentlichen die unterjährigen Berichte der internen Kontrollabteilungen und die Jahresplanung 2021 der Internen Revision sowie die Unternehmensplanung 2022 bis 2024 im Hinblick auf die Zustimmungsentscheidung des Aufsichtsrats behandelt. In dieser Sitzung wurden auch die Ausführungen des Vorstands zum Halbjahresfinanz- und Zwischenlageberichts 2021 entgegengenommen. Außerdem beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit den sogenannten Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers, die der Zustimmung des Prüfungsausschusses unterliegen. Er beschloss einen Katalog an zulässigen Leistungen und stimmte verschiedenen Leistungen von KPMG außerhalb der Abschlussprüfung zu. Schließlich beschloss der Prüfungsausschuss, dem Aufsichtsrat einen Vorschlag über die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten vorzulegen. Schwerpunkte der Beratungen im GesamtgremiumSchwerpunkte in den Aufsichtsratssitzungen des vergangenen Jahres waren unter anderem neben dem regelmäßig intensiven Austausch zur jeweils aktuellen Geschäftsentwicklung die Abstimmung und Beschlussfassung zu den Themen der ordentlichen Hauptversammlung, die Beratung und Erörterung der Budgetplanung der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 mitsamt Maßnahmen der Umsetzung, die Erörterung des Markt- und Wettbewerbsumfelds, die Positionierung der Gesellschaft mitsamt der Boerse Stuttgart GmbH im Markt, die Geschäfts-, Risiko-, IT-, Auslagerungs- und Personalstrategie der Gesellschaft, des Vorschlags des Aufsichtsrats zur Beschlussfassung der Hauptversammlung zu einem Vergütungssystem der Geschäftsleiter und des Aufsichtsrats, der Organisation des Risikomanagements der Gesellschaft, des Vorschlags des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung, der Bestellung neuer Vorstandsmitglieder und der Überarbeitung des Vergütungsmodells der Mitarbeiter. Da die Geschäftsleitung der EUWAX Aktiengesellschaft trotz bestehendem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Boerse Stuttgart GmbH auch weiterhin allein verantwortlich für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus ihrer Rolle als Finanzdienstleister bzw. Wertpapierinstitut ist, bildeten auch aufsichtsrechtliche Themen einen Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats. Dies betraf insbesondere auch die geldwäscherechtlichen Anforderungen an den Handel mit Kryptowährungen, die Anpassung der Risikostrategie und die Einhaltung der Anforderungen an die Eigenmittel der Gesellschaft. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und am 19.04.2018 beschlossen. Darin sind im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Empfehlung C 1 des DCGK, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigt. Der Beschluss zum Kompetenzprofil und zur Zielsetzung blieb im Geschäftsjahr 2021 unverändert. Corporate GovernanceCorporate Governance war ebenfalls wieder ein wichtiger Komplex in den Beratungen. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 16. Dezember 2019 die neue Fassung des Kodex beschlossen. Diese ist am 20.03.2020 in Kraft getreten. Sie bildete die Basis für die Beschäftigung des Aufsichtsrats mit Fragen der Corporate Governance des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2022 zu den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" eine Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben, die den Aktionären wie gesetzlich gefordert dauerhaft zugänglich gemacht wird. Die Erklärung ist auf der Internetseite der EUWAX Aktiengesellschaft veröffentlicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde auf Anregung des Aufsichtsrats eine Initiative zur weiteren Stärkung der Risikokultur gestartet. Hierfür wurde auch externe Expertise hinzugezogen. Interessenkonflikte von einzelnen Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats, die gemäß den Regelungen des Corporate Governance Kodex dem Aufsichtsrat gegenüber offen zu legen sind und über die der Aufsichtsrat im vorliegenden Bericht informieren soll - insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können - sind im vergangenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Potentielle Interessenskonflikte, die daraus resultieren können, dass Mitglieder des Aufsichtsrats weitere Funktionen in Konzerngesellschaften wahrnehmen, sind dem Aufsichtsrat bekannt. Die Mandate werden u.a. im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht. Personelle Veränderungen im Geschäftsjahr 2021Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es im Vorstand der EUWAX Aktiengesellschaft mehrere personelle Veränderungen. Herr Stefan Bolle hat mit Wirkung zum 30.06.2021 sein Amt niedergelegt. Die Herren Dr. Manfred Pumbo und Michael Jaeggi wurden mit Wirkung zum 01.07.2021 als Vorstandsmitglieder bestellt und Herr Dragan Radanovic ist unverändert Mitglied des Vorstands. Im Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft gab es im Geschäftsjahr 2021 mehrere personelle Veränderungen. Die Herren Dr. Michael Völter und Dr. Christian Holzherr haben zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2021 ihr Amt niedergelegt. Herrn Dr. Michael Völter folgte in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Dr. Christian Ricken. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Jürgen Steffan, der dem Gremium seit dem 05.02.2021 angehört. Herr Andreas Torner ist seit dem 15.04.2021 Mitglied des Aufsichtsrats und Frau Dr. Alena Kretzberg sowie Frau Katharina Gehra seit dem 17.06.2021. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zusammen. Dies waren im Geschäftsjahr 2021 die Herren Jürgen Steffan (Vorsitzender), Dr. Christian Holzherr (bis zum 17.06.2021) und Dr. Michael Völter (bis zum 17.06.2021). Herr Andreas Torner und Frau Dr. Alena Kretzberg wurden mit Wirkung zum 17.06.2021 in den Prüfungsausschuss gewählt. Wiedergewählt wurde der Vorsitzende Herr Jürgen Steffan. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist zugleich der Unabhängige Finanzexperte. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses bringen für ihre Tätigkeit im Prüfungsausschuss ausreichend Erfahrung und Expertise im Bereich Rechnungslegung mit. Prüfung und Feststellung des JahresabschlussesEntsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2021 wurde der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, am gleichen Tage vom Aufsichtsrat der Auftrag als Abschlussprüfer erteilt. Diese prüfte den Einzeljahresabschluss der EUWAX Aktiengesellschaft und den Lagebericht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Als gesonderten Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2021 wurde die Prüfung der Weiterentwicklung des Risikomanagements gesetzt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sind rechtzeitig an den Aufsichtsrat versandt und sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Gesamtgremium eingehend behandelt worden. Die Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 08.04.2022 in Gegenwart der Abschlussprüfer, die über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichteten, umfassend behandelt. Der Vorstand hat den Jahresabschluss der EUWAX Aktiengesellschaft sowie das Risikomanagementsystem erläutert und über Umfang und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Die Wirtschaftsprüfer standen dem Aufsichtsrat für ausführliche Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Dem Ergebnis der Abschlussprüfung stimmt der Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen des Prüfungsausschusses nach eingehender Prüfung der vorgelegten Unterlagen und des Prüfungsberichts vollumfänglich zu. Damit ist der Jahresabschluss 2021 gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt. Wir sprechen dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihre Leistungen zum Wohle unserer Kunden, des Unternehmens und der Aktionäre unseren Dank aus.
Stuttgart, den 08. April 2022 Dr. Christian Ricken, Vorsitzender des Aufsichtsrats Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance KodexDie EUWAX Aktiengesellschaft als börsennotierte Gesellschaft ist gemäß § 161 Abs. 1 S. 1 AktG jährlich verpflichtet zu erklären, dass den im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Gesellschaft folgte in der Vergangenheit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der abgegebenen Entsprechenserklärungen. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 16.12.2019 die neue Fassung des Kodex beschlossen. Diese ist am 20.03.2020 in Kraft getreten. Auf diese Fassung bezieht sich diese Entsprechenserklärung. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde und wird bis auf die folgenden Punkte entsprochen: B 3 Besetzung des VorstandsDie Gesellschaft weicht in einem Fall der Vorstandsbestellung von der Empfehlung B 3 ab, wonach die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolgen soll. Herr Dr. Manfred Pumbo wurde vom 01.07.2021 bis 30.06.2026 zum Vorstand der EUWAX Aktiengesellschaft bestellt. Hintergrund ist, dass Herr Dr. Pumbo für den gleichen Zeitraum zum Vorstand der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., der Holding der Gruppe Börse Stuttgart, bestellt wurde. D 5 Bildung eines Nominierungsausschusses im AufsichtsratDer Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aufgrund seiner Geschäftsordnung grundsätzlich die Möglichkeit, Ausschüsse zu bilden. In der Diskussion über die Notwendigkeit der Bildung eines Nominierungsausschusses in einem Gremium, das laut Satzung der EUWAX Aktiengesellschaft aus sechs Mitgliedern besteht, besteht weiterhin Einvernehmen im Aufsichtsrat, derzeit darauf zu verzichten, da ein Nominierungsausschuss nicht zu einer Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit führen würde. G 6, G 8 sowie G 10 Vergütung des VorstandsDie Gesellschaft weicht von den Empfehlungen G 6, G 8 sowie G 10 des Kodex ab. Die Abweichung hat folgende Gründe: Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft üben ihr Amt im Wege eines Konzernmandats aus. Zwischen der Boerse Stuttgart GmbH (herrschendes Unternehmen) und der EUWAX Aktiengesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Beide Gesellschaften haben ein gemeinsames Vergütungssystem für ihre Leitungsorgane beschlossen. Das gemeinsame Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat gemeinsam mit externen, unabhängigen Experten erarbeitet. Für die EUWAX Aktiengesellschaft wurde das gemeinsame Vergütungssystem in der Hauptversammlung vom 17.06.2021 verabschiedet. Die Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft erhalten eine Fixvergütung. Daneben sieht das gemeinsame Vergütungssystem vor, dass eine variable Vergütung allein beim herrschenden Unternehmen bezahlt wird. Die Zielsetzungen für die variable Vergütung enthalten auch Ziele, die der EUWAX Aktiengesellschaft dienen. Die Bewertung der Ziele und die Festsetzung der variablen Vergütung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens. Eine daneben zu gewährende variable Vergütung auch bei der EUWAX Aktiengesellschaft würde die Komplexität zusätzlich erhöhen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat bei der Beratung und Überwachung des Vorstands die Überzeugung gewonnen, dass die Mitglieder des Vorstands ihre Aufgaben sorgfältig und hochmotiviert wahrnehmen, auch ohne zusätzliche finanzielle Anreize durch variable Vergütungsbestandteile durch die Gesellschaft. Die EUWAX Aktiengesellschaft ist nicht nur börsennotiert, sondern auch ein Wertpapierinstitut und aufsichtsrechtlichen Regelungen unterworfen. Die aktuelle Ausgestaltung der Vergütung der Vorstandsmitglieder widerspricht den aufsichtsrechtlichen Regelungen nicht. Die Vorstandsmitglieder erhalten derzeit keine Versorgungszusagen von der EUWAX Aktiengesellschaft. Der Gesellschafter des herrschenden Unternehmens hat für den Vergleich zwischen der Geschäftsleitung und dem oberen Führungskreis und der relevanten Belegschaft keine weiteren Abgrenzungsmerkmale festgelegt. Gesetzliche Vorgaben, wie etwa aus dem Wertpapierinstitutsgesetz, werden eingehalten. Das beschlossene Vergütungssystem sieht vor, dass das herrschende Unternehmen bei der Gewährung variabler Vergütung die Vorgaben des Kodex beachtet. Dabei hält das herrschende Unternehmen die Empfehlungen G 1 bis G 16 ein bis auf folgende Ausnahmen: Abweichend von der Empfehlung G 6 sind aus Gründen der Vereinfachung alle Ziele für die variable Vergütung aktuell auf zumindest drei Jahre ausgerichtet. Abweichend von der Empfehlung G 8 kann vom Vergütungssystem abgewichen werden, wenn besondere Gründe im Gesellschaftsinteresse dies verlangen und die Rentabilität des Abweichens gewährleistet ist. Abweichend von der Empfehlung G 10 werden die variablen Vergütungen nicht aktienbasiert gewährt, nachdem entsprechende Aktien nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die variable Vergütung hat eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, wobei mindestens drei Jahre zugrunde gelegt werden. Die variable Vergütung nimmt an negativen Entwicklungen des Betrachtungszeitraums teil. Abschlagszahlungen auf die Jahresboni können erfolgen, allerdings steht die endgültige Höhe erst nach Ende des Betrachtungszeitraums fest, so dass eine Rückzahlung der Abschläge möglich ist. Der Betrachtungszeitraum beträgt mindestens drei Jahre.
Stuttgart, im Februar 2022 Vorstand und Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft Feststellung JahresabschlussDer Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2021 der EUWAX Aktiengesellschaft am 08.04.2022 gebilligt, damit ist der Jahresabschluss festgestellt. |
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Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Beteiligungsgesellschaften
Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen