S E V -
Steuerungstechnik GmbH
Espelkamp
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.447,95 |
23.179,26 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.528,00 |
8.413,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.919,95 |
14.766,26 |
| B.
Umlaufvermögen |
337.992,48 |
424.330,52 |
| I.
Vorräte |
196.173,88 |
218.803,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.011,89 |
95.188,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.806,71 |
110.338,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.698,23 |
11.062,10 |
| Summe
Aktiva |
360.138,66 |
458.571,88 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
292.950,80 |
376.691,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
323.962,35 |
328.704,15 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
56.576,14 |
-22.422,71 |
| B.
Rückstellungen |
29.090,00 |
25.201,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.097,86 |
56.678,71 |
| Summe
Passiva |
360.138,66 |
458.571,88 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die SEV-Steuerungstechnik GmbH hat ihren Sitz in
Espelkamp. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad
Oeynhausen unter HRB 9226 eingetragen.
II. Allgemeine Abschlusserläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen gem. § 6 IIa EStG im
Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht
ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume sind zeitanteilig abgegrenzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 III
HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben,
wie im Vorjahr, keine Restlaufzeit von über einem
Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 V 1 HGB, §
285
Nr. 1 und Nr. 2 HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6
(Vorjahr: 5) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 4
gewerbliche Arbeitnehmer und 2 Angestellte.
Während des laufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Thomas Wedhorn, Espelkamp
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Espelkamp, den 26.04.2018
Gez.Thomas Wedhorn
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 26.04.2018 festgestellt.
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