Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
iMAR Navigation GmbH
Im Reihersbruch 3, 66386 Sankt Ingbert, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jasmin Schild seit 6.6.2025 | Prokura |
Andreas Urbano seit 10.12.2021 | Prokura |
Edgar Dr.-Ing. von Hinüber seit 18.11.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Edgar von Hinüber | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
iMAR Navigation GmbHSt. IngbertJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäftsverlauf Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft iMAR Navigation ist einer der führenden Anbieter kundenspezifischer Inertialmeßsysteme und beliefert Kunden mit inertialen Meß- und Regelsystemen in vielen Bereichen der industriellen, automobilen, militärischen und wissenschaftlichen Anwendungen. Hierzu bietet iMAR Navigation neben klassischen Inertialmeßsystemen insbesondere auch applikationsspezifische Systeme mit integrierter Datenfusion sowie stabilisierte Plattformen sowie kundenangepasste Systementwicklungen an. Die Branche hat sich, trotz des Ukrainekrieges und der Coronapandemie, auf allen für iMAR wesentlichen Gebieten gut entwickelt - von zunehmender Relevanz der inertialen Messtechnik für das Thema "Radarsystem-Ausrichtung" und "Schutz kritischer Infrastruktur" im hoheitlichen Bereich bis hin zu geodätischen und geophysikalischen Anwendungen im Bereich Gravimetrie und bei der Nachfrage nach allgemeinen messtechnisch orientierten Auftragsentwicklungen. Neben dem nationalen und europäischen Markt gibt es weiter eine wachsende Nachfrage nach Navigations-, Ortungs-, Vermessungs- sowie Stabilisierungssystemen aus dem nichteuropäischen Ausland. Unternehmensentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr stabile Umsatzerlöse. Erwartungsgemäß zeigte die erhebliche Instabilität der Lieferketten ähnlich große Einflüsse auf die Gesamtwirtschaft wie in 2022, was auch bei iMAR zu einer deutlichen Einschränkung der Lieferfähigkeit von Hardware führte. Dies konnte durch eine Anpassung der Anteile von Entwicklung (Engineering) und Fertigung berücksichtigt werden. Als Konsequenz aus der bereits frühzeitig erkannten o.a. Lieferkettensituation und dem partiell vollständigen Zusammenbruch von Lieferketten für Komponenten, die in der Vergangenheit stets als Lagerware auch in großen Stückzahlen am Markt verfügbar waren, wurde die bereits in 2021 begonnene Aufstockung des hausinternen Lagers weiter voran getrieben. Dies führte bis Ende 2023 zu einer deutlichen Vergrößerung des Lagerbestands. Ferner wurden aufgrund der o.a. Lieferkettenengpässe auch in 2023 viele Systemdesigns auf Ersatzkomponenten umgestellt. Diese Aktivitäten hatten entsprechend auch Aufwendungen im Bereich der Requalifikation der Systeme und Softwareanpassungen zur Folge. Diese Aktivität war im Rahmen der kontinuierlichen Produktverbesserung und im Rahmen des kontinuierlichen Obsoleszenzmanagements ursprünglich für den Zeitraum 2023 bis 2028 geplant - aufgrund der erheblich verkürzten Umsetzungsdauer befindet sich iMAR nun bzgl. Verfügbarkeit und Lieferfähigkeit mit seinem Produktportfolio in einer im Vergleich zum Wettbewerb komfortablen Situation. Aufgrund der Aufträge im Bereich der kundenspezifischen Spezialsysteme wurden weiterhin Umfänge an mechanischen Arbeiten (Zerspanung) an qualifizierte Unterauftragnehmer vergeben, auch für Produkte, deren Geometrie jenseits einer effizienten Handhabbarkeit (Maschinenbettgröße) bei iMAR lagen. Sowohl der Ingenieurbereich als auch die Fertigung wurden in 2023 weiter ausgebaut, dabei wurden laufende Produktlinien erweitert und durch neue Produkte ergänzt. Details findet man auf unserer Webseite im Bereich "News" (https://www.imarnavigation.de/de/news/news). Ferner wurden die Fertigung und Prüftechnik weiter ausgebaut. Dazu wurde das eigene Messlabor für Bewegungssimulation, Vibration, Schock und Temperatur auch in 2023 einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unterzogen. Ferner wurde die hausinterne Digitalisierung durch die Integration einer modernen Server-IT-Struktur und die Erweiterung der Warenwirtschaft deutlich ausgebaut und orientiert sich an den neuesten Sicherheitsrichtlinien. Aufgrund der Produktvielfalt und der großen Innovationskraft verfügt iMAR über eine breite Präsenz am Markt, die sich - bezogen auf die Umsätze - etwa hälftig auf kommerzielle und hoheitliche sowie militärische Anwendungen aufteilt. Aufgrund unserer innovativen Entwicklungen konnte sich iMAR so beispielsweise im Bereich der sog. "Strapdown Airborne Gravimeter" mit der Produktreihe iCORUS in nur sehr kurzer Zeit als einer der wichtigsten Technologieführer entwickeln - wir erwarten signifikante Umsätze hiermit in 2024ff. Auch im militärischen Bereich konnte iMAR in 2023 Aufträge im Bereich der True-North-Referenz, der Fahrzeugnavigation und der Lieferung von Plattformen für den Schutz von Infrastruktureinrichtungen gegen Drohnen in signifikantem Umfang für die Entwicklung und Fertigung ab 2023 verbuchen. Details unterliegen der Vertraulichkeit. Im Bereich der zukunftsorientierten Forschung ist iMAR ergänzend zu den allgemeinen F&E-Aktivitäten auch in mehreren Forschungsverbundvorhaben aktiv, die auch den Einsatz von sog. Quantentechnologie im Bereich Inertialmeßtechnik (QGyro, QGyroPlus), die Verbesserung der Aero-Gravimetrie (DESMEX-II, DESMEX-REAL) oder die Umsetzung zukunftsweisender Konzepte für die Elektromobilität (UNICARagil) zum Ziel haben. Als Konsortialführer konnten in 2022 darüber hinaus die Projekte AeroGGrav (hochgenaue Aero-Gravimetrie mit einem miniaturisierten Quantengravimeter) und OKULr (LiDAR-basierte Lokalisierung in schwierigen GNSS-Umgebungen, sog. "Urban Canyons") begonnen werden. Alle derartigen Kooperationsprojekte werden aufgrund ihrer Innovationshöhe anteilig durch öffentliche Förderung unterstützt. iMAR kann hierdurch seine Technologieführerschaft auch mit sehr innovativen Ansätzen weiter kontinuierlich ausbauen, ohne dass die Standardthemen deshalb eingeschränkt werden müssten. In 2023 wurde die ISO 17025 Akkreditierung unseres EM-Labors Spezial-EMV GmbH vorbereitet, wir erwarten das Audit dazu im März 2024. B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Die Bilanzsumme des Geschäftsjahres 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahr unwesentlich um +97 TEUR (+0,52 %) verändert. Innerhalb der Aktivposten stellt sich die Veränderung wie folgt dar:
Die Erhöhung des Vorratsvermögens ergibt sich insbesondere daraus, dass um dem Risiko erneuter Lieferengpässe (Lieferkettenproblematik seit Coronapandemie und Ukrainekrieg) zu begegnen, die zur Herstellung der Produkte benötigten kritischen Materialien ausreichend auf Vorrat eingekauft wurden. Finanziert wurde dieser Lageraufbau mit eigenen liquiden Mitteln, die zu einer entsprechenden Abnahme der Barliquidität geführt haben. Bei den Passiva stellen sich die Veränderungen wie folgt dar:
Die planmäßige Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten wurde aus der eigenen Ertragskraft realisiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag per 31.12.2022 rd. 55 % (Vorjahr: 54 %). Finanzlage Der Cash Flow wird analysiert auf Basis einer für interne Zwecke ermittelten Kapitalflussrechnung, die sich an DRS 21 orientiert. Dabei ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 ein negativer operativer Cash Flow (Zahlungsmittelabfluss) von -890 TEUR, ein Zahlungsmittelabfluss im Investitionsbereich in Höhe von -296 TEUR sowie ein Zahlungsmittelabfluss im Finanzierungsbereich von -349 TEUR; insgesamt haben sich dadurch im Saldo die kurzfristigen liquiden Mittel gegenüber dem Vorjahr um -1.534 TEUR vermindert. Die Liquidität 2. Grades in Höhe von +4.745 TEUR deckt die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.860 TEUR vollständig. Ertragslage Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 beträgt 334 TEUR. Die operative Steuerung der Gesellschaft erfolgt auf Basis folgender Kennzahlen: Umsatzerlöse Betriebsergebnis Jahresergebnis Kurz-, mittel- und langfristige Liquidität In 2023 ergibt sich ein Umsatz von 18.441 TEUR, der über dem Vorjahresniveau liegt. Der Ertrag auf Deckungsbeitragsebene I hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. +12 % verbessert, da gegenüber dem Vorjahr wieder komplexere, ertragsstärkere Produkte wegen optimierter Bevorratung realisiert werden konnten. Die Umsatzrendite vor Steuern vom Einkommen und Ertrag betrug im Geschäftsjahr 2023 rd. 2,7 %, bezogen auf die Gesamtleistung ebenfalls rd. 2,7 %. Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 kann die wirtschaftliche Lage der iMAR insgesamt und auch unter Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Lage als positiv bezeichnet werden. Die Umsätze setzen sich sowohl aus neu- und weiterentwickelten Produkten als auch aus Produkten, die unsere Kunden bereits seit über 20 Jahren von uns beziehen, sowie aus von iMAR angebotener Ingenieurleistung zur Entwicklung kundenspezifischer Produkte und Systemlösungen zusammen. Das im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2023 erwartete Ergebnis von 500 TEUR konnte mit den tatsächlich realisierten 334 TEUR zu 2/3 erreicht werden, zuletzt auch entscheidend deshalb, da die Verluste unseres Tochterunternehmens im Rahmen der Anlaufphase im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages übernommen wurden. C. Risikobericht Risikomanagement und Risikomanagementmethoden Risikomanagement ist als systematischer Umgang mit möglichen Ereignissen und Entwicklungen definiert, die die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und die Unternehmensziele, wie etwa die Erhaltung oder Steigerung des Unternehmenswertes, begleiten und unterstützen. Basierend auf In-House-Analysen und unter Berücksichtigung von Marktgegebenheiten werden Risiken definiert, beurteilt und entsprechend gebündelt. Darauf aufbauend werden durch die Geschäftsleitung Maßnahmen zur Risikoreduktion und -vermeidung bestimmt. Ein internes Qualitätsmanagement, das gemäß ISO 9001, EN 9100 und EASA Part 21 zertifiziert ist, sowie ein entsprechendes Controlling als Steuerung und Wirtschaftlichkeitsüberwachung des Unternehmens unterstützen die Findung und Überwachung der Ziele. Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 nicht in relevanter Größe und sind auch derzeit nicht zu beobachten. Dennoch können Forderungsausfall-, Zinsänderungs-, Spannen- und Finanzierungsrisiken nicht ausgeschlossen werden. Das Ausfallrisiko bei Kundenforderungen wird im Wesentlichen durch anteilige Vorauszahlungen begrenzt. Über das Debitorenmanagement wird regelmäßig und zeitnah das Ausfallrisiko überprüft und bei Bedarf zeitnah gehandelt. Ein Zinsänderungsrisiko kann für die künftige Geschäftsentwicklung auf Grund denkbarer Änderungen der Rahmenbedingungen nicht ausgeschlossen werden. Das kalkulierbare Finanzierungsrisiko besteht darin, dass durch die Veränderung gewisser Rahmenbedingungen am Markt bisher übliche Projektvorfinanzierungen durch die Auftraggeber möglicherweise nicht mehr so umfassend wie bisher realisiert werden können. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sowie bestandsgefährdende Risiken Ein signifikantes Risiko liegt mittel- und langfristig weiterhin in der Verfügbarkeit geeigneter Fachkräfte im Bereich Engineering und Produktion. Da die einschlägigen Ausbildungseinrichtungen (Hochschulen, Universitäten, Berufsschulen) die erforderliche hochqualitative Ausbildung der Absolventen nicht mehr in uns genügender Qualität bereitstellen, investiert iMAR in eine zielorientierte innerbetriebliche Weiterbildung der Mitarbeiter sowie in eine intensive Ausbildung von bei iMAR als Werkstudenten und Masteranden tätigen Studenten. Die durch die Globalisierung oft recht schnelle Veränderung der Märkte stellt für iMAR Navigation aufgrund unserer vergleichsweisen kurzen Entwicklungszeiten und hohen Innovationskraft aus heutiger Sicht kein signifikantes Risiko, sondern eher einen Vorteil gegenüber dem Mitbewerb dar. Für 2024 geht die Geschäftsführung davon aus, dass sich unsere Märkte nach der nun erfolgten Überwindung der primären Auswirkungen der pandemischen Lage im Vergleich zu den Vorjahren stabil verhalten werden. Dennoch ist Vorsorge - es werden weiterhin hohe Deckungsbeiträge durch die Technologieführerschaft erwartet; aber gerade wegen der Technologieführerschaft in mehreren Teilmärkten besteht auch die Chance, dass weitere Deckungsbeiträge in anderen Teilmärkten erwirtschaftet werden - getroffen, auch mit möglichen Veränderungen in Märkten und Lieferketten umgehen zu können. So wurde bereits in 2020 und fortlaufend bis 2024 etwa die IT-Infrastruktur umfänglich ausgebaut und der Lagerbestand an Komponenten für die Systemfertigung erhöht. Wir werden weiterhin einen signifikanten Anteil unseres Ertrags in die Entwicklung unserer Produkte und in die kontinuierliche Lieferfähigkeit investieren, um auch in Zukunft als einer der technologischen Marktführer auf unserem Gebiet den Markt mit gestalten zu können. Von einer bestandsgefährdenden Beeinträchtigung und Entwicklung des Unternehmens geht die Geschäftsführung nicht aus. D. Prognosebericht Es sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik zu erwarten. Erwirtschaftete Gewinne werden umfänglich in ein kontinuierliches, ausgewogenes qualitatives wie quantitatives Wachstum investiert. Für 2024 rechnen wir aufgrund der sich bessernden Lieferkettenproblematik insb. im Bereich der Elektronik-Bauteile und Komponenten, unserer Lagerstrategie und der durchgeführten Redesign-Aktivitäten (s.o.) mit einer Verdichtung der Systemlieferungen an unsere Kunden. Die Nachfrage nach unseren Produkten am Markt spiegelt sich u.a. wider in unserem Auftragsbestand, der in 12/2023 der zweithöchste in unserer fast 30-jährigen Firmengeschichte ist, inkl. langfristiger Aufträge mit Lieferverträgen über eine Dauer von mehr als fünf Jahren. Die Markteinführung weiterer Navigationssysteme der Produktreihe iNAT-Rx, iNATFx, iNAT-M300, iNAT-U200, iCORUS usw. für den nationalen und internationalen Markt, die nicht den ITAR Regularien unterliegen, wird auf diesem Gebiet auch in den kommenden Jahren zu stabilen Umsätzen führen und das konsequente Ausschleichen von älteren Systemmodellen gut ausgleichen. Unsere Entwicklungsaktivitäten im Bereich der geophysikalischen Messtechnik (iCORUS - Gravimeter) führen zu erheblicher Nachfrage, ebenso unsere Vermessungssysteme für Pipelineinspektion, die aktuell auf Wasserstoff-Gängigkeit erweitert werden. Unsere Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der Absicherung des hochautomatisierten Fahrens werden nicht nur im automotiven Bereich, sondern auch im Eisenbahnverkehr und der Binnenschifffahrt zu wachsender Präsenz führen. Unsere Entwicklungsaktivitäten für den nichtzivilen Sektor werden in Zukunft ebenfalls zu zusätzlichen Umsätzen führen. Im Bahnsektor, in dem wir seit über 25 Jahren im Bereich der Gleisvermessung und Lichtraummessung tätig sind, wird in 2024 die erste Regelzug-Implementierung unserer Messtechnik erwartet. Details können hier aus Vertraulichkeitsgründen nicht genannt werden. Für 2024 gehen wir von einem Ergebnis nach Steuern von etwa 650 TEUR aus; für 2025 rechnen wir mit einem ähnlichen Ergebnis. Der Umsatz wird sich in 2024 gegenüber dem Vorjahr um etwa 15 % erhöhen. Diese Einschätzungen ergeben sich aus Auftrags- und Bearbeitungsstand unter Berücksichtigung der Lieferketten, laufenden Auftragsverhandlungen sowie unserer aktuellen Marktkenntnis, wenn sich die politischen weltweiten Rahmenbedingungen nicht signifikant nachhaltig negativ verändern. In Bezug auf die Risiken wird auf den Abschnitt "Risikobericht" verwiesen. E. Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Geschäftsführung spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Dank für die geleistete Arbeit sowie die hohe Motivation und Leistungsbereitschaft, insbesondere auch trotz der Herausforderungen der pandemischen Lage, aus.
St. Ingbert, im August 2024 iMAR Navigation GmbH Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang(1) Allgemeines Der Jahresabschluss der Gesellschaft, die nach den Bestimmungen des § 267 Abs. 1 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft ist, ist nach den Vorschriften des HGB in der für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die handelsrechtlichen Ausweis- und Gliederungsvorschriften finden Anwendung. Die Bilanz wird vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 liegen keine Anzeichen vor, die diese Annahme nicht rechtfertigen. (2) Bilanzierung und Bewertung Immaterielle Vermögensgegenstände: Unter dieser Position wird Software, die über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) pro rata temporis und linear abgeschrieben wird, ausgewiesen. Sachanlagen: Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB abzüglich Abschreibungen bewertet; sie werden planmäßig linear bzw. degressiv, soweit steuerrechtlich zulässig im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen und soweit es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt, abgeschrieben. Die Abschreibungssätze richten sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 250 EUR werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR wird nach anerkannten handelsrechtlichen GoB ebenso wie im Steuerrecht ein Sammelposten gebildet, der im Geschäftsjahr der Bildung und den vier folgenden Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst wird. Vorräte: Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes. Es wurde dabei von einem Inventurvereinfachungsverfahren, das den Bestimmungen des § 241 Abs. 3 HGB entspricht, Gebrauch gemacht. Die unfertigen Erzeugnisse werden retrograd ausgehend von den vereinbarten Verkaufserlösen unter Schätzung ihres Fertigungsgrades am Bilanzstichtag bewertet. Künftig noch anfallende Aufwendungen bis zur Abnahme durch die Kunden der Gesellschaft zwecks Bestimmung des ggf. niedrigeren beizulegenden Wertes wurden dabei im Wege der Schätzung berücksichtigt (verlustfreie Bewertung). Fremdkapitalzinsen und Vertriebskosten blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Einzelwertberichtigungen wurden im Berichtszeitraum in Höhe von 458 TEUR gebildet. Das Beitreibungsrisiko sowie die Unverzinslichkeit der Forderungen waren zum Bilanzstichtag mit Null zu bewerten. Flüssige Mittel: Die flüssigen Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Bei den in fremder Währung geführten Bankguthaben erfolgte zum Bilanzstichtag eine Umrechnung auf den Devisenkassamittelkurs, wobei auf Grund der Restlaufzeit von weniger als einem Jahr nach § 256a Satz 2 HGB verfahren wurde. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: Diese sind mit den auf die Folgejahre entfallenden Aufwendungen angesetzt. Rückstellungen: Die Steuerrückstellungen beinhalten die für den Veranlagungszeitraum 2023 voraussichtlich nach Abzug von Vorauszahlungen und anrechenbaren Steuern zu entrichtenden Abschlusszahlungen für Ertragsteuern (Gewerbe- sowie Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag), soweit nicht auf Grund überhöhter Vorauszahlungen und anrechenbaren Kapital- und Zinsabschlagsteuern sich ein Erstattungsbetrag ergibt, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wird. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihren nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen bewertet, sodass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sie betragen am Bilanzstichtag 1.132 TEUR für Gewährleistungen, 694 TEUR für Mitarbeiterprämien, 416 TEUR für nicht genommen Urlaub, 0 TEUR für noch zu erledigende Arbeiten an bereits ausgelieferten und beim Kunden eingesetzten Systemen und 54 TEUR für sonstige Verpflichtungen. Die Gewährleistungsrückstellungen wurden unter Fortschreitung der Entwicklung anhand von Erfahrungswerten der Geschäftsjahre 2006 bis 2022 pauschal ermittelt. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst; der saldierte Abzinsungsbetrag (Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 11,7 TEUR abzgl. Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1,3 TEUR) beträgt +10,4 TEUR. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Passive Steuerlatenzen: Passive Steuerlatenzen gem. § 274 Abs. 1 HGB resultieren aus der unterschiedlichen Bewertung der Bankbestände, die in fremder Währung geführt werden, Fremdwährungsanpassungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag sowie der unterschiedlich Behandlung von Investitionszuschüssen, die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens betreffen, abzgl. aktiver Steuerlatenzen auf Grund unterschiedlicher Bewertung der Gewährleistungs-/Kulanz- sowie Mitarbeiterprämienrückstellungen mit der sich daraus insgesamt (saldiert) ergebenden Steuerbelastung. Die Bewertung erfolgte in Höhe der voraussichtlichen künftigen Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerbelastung bei Inanspruchnahme. Der Posten hat sich gegenüber dem Vorjahr um +15 TEUR verändert. (3) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt. (4) Fremdwährungsgeschäfte Teilweise erfolgt der Rechnungsein- und -ausgang in fremder Währung, überwiegend US-Dollar. Die Geschäftsvorfälle werden dabei mit den jeweiligen Umrechnungskursen - Briefkurs bei Rechnungseingang und Geldkurs bei Rechnungsausgang - im Zeitpunkt ihrer Realisierung bewertet. Bei Zahlung erfolgt dann eine Anpassung an den jeweiligen Kurs im Zeitpunkt der Zahlung als Aufwand bzw. Ertrag aus Kursdifferenzen. Zum Bilanzstichtag erfolgten in der Summe unter Berücksichtigung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses Anpassungen des Forderungs- und Verbindlichkeitenbestands aus in fremder Währung ausgestellten Rechnungen auf den Stichtagskurs. (5) Anlagenspiegel Diesbezüglich wird auf die Anlage A, Seite 1 zum Prüfungsbericht verwiesen. (6) Vorjahreswerte Die Vorjahreswerte wurden unverändert übernommen. (7) Sonstige Angaben Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten sowie Besicherung der Verbindlichkeiten: In der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren bestehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.822 TEUR. Die Restlaufzeiten bis zu einem Jahr betragen 2.410 TEUR, davon aus Steuern 71 TEUR und im Rahmen der sozialen Sicherheit 41 TEUR. Eine Besicherung bestand insoweit nicht. Ferner existieren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses mit der Dr. von Hinüber Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, die durch Gesamtgrundschulden, Verpfändung von Kontenguthaben, Sicherungsübereignung von Maschinen und eine Gewinnbelassungserklärung des Gesellschafters besichert und bei der Dr. von Hinüber Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co KG bilanziert sind. Aus diesem Gesamtschuldverhältnis bestanden am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr in Höhe von 281 TEUR, mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr und weniger als 5 Jahren in Höhe von 549 TEUR und einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von 960 TEUR. Restlaufzeiten von Forderungen: Forderungen größer als ein Jahr bestehen in Höhe von 4.028 TEUR. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0 TEUR (Forderungen) und von 654 TEUR (Verbindlichkeiten). Weitere Angaben: Zum Geschäftsführer war im Berichtszeitraum bestellt: Herr Dr. Ing. Edgar von Hinüber, Elektroingenieur - alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: Erträge 28 TEUR und Aufwendungen 21 TEUR. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden am Bilanzstichtag keine; die Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen betreffen im Wesentlichen (Mieten u. ä.) solche, die im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes abgedeckt werden. Angaben zu beschäftigten Arbeitnehmern: Im Jahresdurchschnitt waren 47,00 Mitarbeiter in der Entwicklung, 27,5 Mitarbeiter in der Fertigung, 4,50 Mitarbeiter im Vertrieb, 12,25 Mitarbeiter in der Verwaltung, 3,00 Mitarbeiter im Kundenservice sowie 6,0 Mitarbeiter sonstige beschäftigt. Honorar des Abschlussprüfers: Auf die Angaben wird gemäß § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. Beteiligungsangaben: Zum Bilanzstichtag war die Gesellschaft an folgenden Tochterunternehmen beteiligt: Spezial-EMV GmbH, St. Ingbert, 100 %, 25 TEUR Stammkapital, JÜ 2023 = 0 TEUR Schutzklausel (§ 286 Abs. 4 HGB): wurde in Anspruch genommen. Ergebnisverwendungsvorschlag:Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zum Unternehmen:
St. Ingbert, 06.08.2024 iMAR Navigation GmbH Für den Jahresabschluss:
Die Geschäftsführung Dr. Edgar von Hinüber Beschluss über die Ergebnisverwendung 2023: Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die iMAR Navigation GmbH, St. Ingbert PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der iMAR Navigation GmbH, St. Ingbert, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der iMAR Navigation GmbH, St. Ingbert, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, 27.09.2024 ETL
AG
gez. Dr. Sauer, Wirtschaftsprüfer gez. Liehr, Wirtschaftsprüfer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.12.2024. |
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