Keller
Dental Technik GmbH
Worms
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
95.618,95 |
115.858,11 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
500,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.371,00 |
65.788,00 |
| III.
Finanzanlagen |
43.246,95 |
49.570,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
275.402,35 |
266.269,78 |
| I.
Vorräte |
10.563,03 |
11.630,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.489,99 |
101.479,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.349,33 |
153.159,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.291,00 |
2.934,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
373.312,30 |
385.061,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
96.387,43 |
120.919,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
65.355,12 |
37.438,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.467,71 |
57.916,92 |
| B.
Rückstellungen |
208.871,03 |
214.804,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.053,84 |
49.338,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.875,10 |
10.696,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
373.312,30 |
385.061,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Keller Dental Technik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- sontige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 199.690,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss 31.12.2009 übernommen und
fortgeführt worden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Ver-
lustrechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,17
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafel 2005 G
|
|
Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist
die Pensionsverpflichtung neu zu bewerten. Der
Übergangssaldo beträgt zum 01.01.2010 EUR
10.296,00. Die Keller Dental Technik GmbH hat auf das
Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EHGB verzichtet. Der
Aufstockungsbetrag wird als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 8.215,71
(Vorjahr: Euro 9.298,72).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 58.178,74 (Vorjahr: Euro 38.641,78).
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2010 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Uwe Keller
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Zahntechnikermeister
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2011 festgestellt.
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