BS
Vertriebsbüro GmbH
Brackenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.049,00 |
1.215,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
31,00 |
| II.
Sachanlagen |
298,00 |
434,00 |
| III.
Finanzanlagen |
750,00 |
750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
187.882,02 |
157.385,76 |
| I.
Vorräte |
8.767,74 |
3.215,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.024,17 |
154.080,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90,11 |
89,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.660,35 |
1.183,81 |
| D.
Aktive latente Steuern |
9.651,82 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
200.243,19 |
159.784,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.409,60 |
19.126,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
7.575,99 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
5.873,99 |
-28.051,84 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
5.292,40 |
33.925,83 |
| B.
Rückstellungen |
2.900,00 |
2.350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175.933,59 |
138.308,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
200.243,19 |
159.784,57 |
Anhang
(Offenzulegende Fassung gemäß § 326
HGB)
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches
erstellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden
durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
dokumentiert.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden gemäß
§ 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung
anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet.
Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist,
werden keine Abschreibungen vorgenommen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis maximal € 410 wurden im Jahr
des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen
werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Für Risiken im Vorratsvermögen werden
ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 6.000,-- eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 6).
2. Aktive latente Steuern
Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde
Gebrauch gemacht. Angaben, auf welchen Differenzen oder
steuerlichen Verlustvorträgen die aktiven latenten
Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die
Bewertung erfolgt ist, unterbleiben gemäß §
288 Abs. 1 HGB. Die Ausschüttungssperre nach
§ 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen in Höhe von € 0,--.
D. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch:
Herrn Bernd Sauer, Maschinenbautechniker
Brackenheim, den 06.02.2012
Bernd
Sauer
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2012 festgestellt.
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