Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 722332
Eingetragen
5.3.2007
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Gegenstand
ist der Verkauf, der Vertrieb und die Vermittlung von Siloanlagen und Silozubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Bernd Sauer
seit 5.3.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hölderlinstraße 20, 74336 Brackenheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BS Vertriebsbüro GmbH

Brackenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.049,00 1.215,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 31,00
II. Sachanlagen 298,00 434,00
III. Finanzanlagen 750,00 750,00
B. Umlaufvermögen 187.882,02 157.385,76
I. Vorräte 8.767,74 3.215,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 179.024,17 154.080,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 90,11 89,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.660,35 1.183,81
D. Aktive latente Steuern 9.651,82 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 200.243,19 159.784,57

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.409,60 19.126,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 7.575,99 0,00
III. Verlustvortrag 5.873,99 -28.051,84
IV. Jahresfehlbetrag 5.292,40 33.925,83
B. Rückstellungen 2.900,00 2.350,00
C. Verbindlichkeiten 175.933,59 138.308,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 200.243,19 159.784,57

Anhang




(Offenzulegende Fassung gemäß § 326 HGB)

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgestellt. Die Umstellungs­effekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahres­abschluss berücksichtigt worden.

Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:


ANLAGEVERMÖGEN

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage­vermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Ent­wicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vor­genommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten linear.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 410 wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegen­ständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschluss­stichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplan­mäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.



UMLAUFVERMÖGEN

Die Vorräte werden zu Anschaffungs­kosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grund­sätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.



RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.



VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.




C. Angaben zur Bilanz


  1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 6.000,-- eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 6).



2. Aktive latente Steuern

Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Angaben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die aktiven latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist, unterbleiben gemäß § 288 Abs. 1 HGB. Die Aus­schüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.



3. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von € 0,--.



D. Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch:

Herrn Bernd Sauer, Maschinenbautechniker



Brackenheim, den 06.02.2012



Bernd Sauer                  
(Geschäftsführer) 
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2012 festgestellt.

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