Plan-S Werbeagentur GmbH
Wellingsbüttler Weg 148, 22391 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Schuch seit 7.5.2014 | Prokura |
René Schuch seit 7.5.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Plan-S Werbeagentur GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungsmethoden Die Änderungen des Handelsgesetzbuches durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG") werden erstmals auf diesen Jahresabschluss angewendet. Die Einführung des BilMoG hat in der BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Betroffen sind die Bilanzierung und Bewertung - der Wertpapiere des Anlagevermögens, - der Pensionsrückstellungen, - der latenten Steuern. Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB brauchen Unternehmen für das Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung folgende Vorschriften für die von BilMoG betroffenen Posten nicht anzuwenden: - Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) - Ausweisstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) - Erläuterungspflichten zur Stetigkeitsdurchbrechung (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Durch die BilMoG-Erstanwendung wurde die Gliederung der Bilanz um folgende Positionen erweitert: - Aktive latente Steuern - Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Entsprechend der neuen HGB-Regelungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen: - Erträge und Aufwendungen aus latenten Steuern unter dem Posten "Außerordentliche Erträge" und unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich um Vermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und mit diesen Schulden saldiert werden. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, wird der übersteigende Betrag gem. § 253 Abs. 2 S. 3 HGB unter einem gesonderten Posten aktiviert. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind weitgehend im Anhang zu finden. Von bestehenden Ansatzwahlrechten wird nur Gebrauch gemacht, soweit aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften eine Aktivierungs- bzw. Passivierungspflicht besteht. Bewertungsmethoden Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 4 zum beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Wertberichtigungen brauchten nicht berücksichtigt werden. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern seit dem 1. Januar 2010 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Januar 2011 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,15 %. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 16 beinhaltet den aktivischen Überhang aus der Saldierung der Vermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) mit diesen Schulden. Als Deckungsvermögen wurde das verpfändete Wertpapierdepot klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände beträgt 173.715,11 EUR. Die Anschaffungskosten betragen 166.758,36 EUR. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 156.839,44 EUR. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung (EUR 7.900,69) linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2010 wurden EUR 526,71 als außerordentlicher Aufwand erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung bei Pensionsrückstellungen somit auf EUR 7.373,98. Latente Steuern Die Angaben zu latenten Steuern unterbleiben gem. § 288 Abs. 1 HGB. Eigenkapital Im Bilanzverlust ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 3.956,89 enthalten. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 18.331,64 aus. Ferner enthält die Bilanz zum 31. Dezember 2010 unter anderem gegenüber Herrn Heinz Schuch eine Verbindlichkeit aus Darlehen in Höhe von EUR 21.210,96. Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft trat Herr Heinz Schuch gemäß Rangrücktrittserklärung mit seiner Darlehensforderung in Höhe von EUR 18.400,00 hinter die Forderungen aller andern Gläubiger in der Weise zurück, dass seine Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. III. ERGÄNZENDE ANGABEN Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre:
Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft ist finanzielle Verpflichtungen aus Mietverhältnissen in Höhe von TEUR 32 mit Laufzeit bis zum 30.11.2011 eingegangen. Es besteht eine Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Wolfgang Schuch, Hamburg, bestellt. Hamburg, den 27.06.2011 _________________ Wolfgang Schuch Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2011 |
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