Hoffmann
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74,00 |
162,00 |
| I.
Sachanlagen |
74,00 |
162,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.106,23 |
399.387,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
101.802,47 |
348.773,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.303,76 |
50.614,24 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
30.718,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
179.899,17 |
399.549,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
142.976,43 |
96.291,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.400,00 |
153.400,00 |
| II.
Verlustvortrag |
57.108,51 |
15.852,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.684,94 |
-41.256,01 |
| B.
Rückstellungen |
2.655,53 |
100.622,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.267,21 |
202.636,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
34.267,21 |
44.369,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
179.899,17 |
399.549,61 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hoffmann GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010
verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
- Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter
Steuern aufgrund sich ergebender
Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz
2 HBG wird kein Gebrauch gemacht.
- Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15
Jahre zu verteilen, wird nicht ausgeübt. Im
Geschäftsjahr 2010 wurde die
vollständige Zuführung vorgenommen.
- Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden
die Vorjahreszahlen nicht an die neuen
Vorschriften des BilMoG angepasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Diese wurden nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
PUC-Methode errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen
wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck
verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von der
Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher
Marktzinssatz von 5,15% bei der Bewertung zugrunde
gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen waren nicht zu
berücksichtigen.
Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der
Pensionsrückstellungen auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren auf
Basis eines Zinsfußes von 6%.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein
zusätzlicher Rückstellungsbetrag in Höhe von
Euro 2.454,00. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch
gemacht.
Die Pensionsrückstellungen nach HBG betrugen zum
Bilanzstichtag Euro 68.653,00.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten, hier dem von der Versicherung
berechneten Zeitwert der verpfändeten
Rückdeckungsversicherung, wurden folgende Werte
ermittelt:
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
68.653,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
99.371,94
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 34.267,21.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Werner Hoffmann (verstorben 27.11.2010), Kaufmann und Herrn
Heinz Hoffmann, Kaufmann geführt.
Nürnberg, 08.06.2011
Der Geschäftsführer:
Gez. Heinz Hoffmann
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 124.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2011 festgestellt.
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