Peter Klein Verwaltungs GmbH

Siemensstraße 40, 71735 Eberdingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 290965
Eingetragen
13.1.2003
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Personen-Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Peter Klein GmbH & Co. KG in Nussdorf, deren Gegen stand die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere des Grundbesitzes der Gesellschaft ist.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Peter Hillinger
seit 25.10.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Firma Peter Klein GmbH & Co. KG
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Firma Peter Klein GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter Klein Verwaltungs GmbH

Eberdingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

(gemäß § 326 HGB)

AKTIVA

2013
2012
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 23.000,00 23.000,00
davon Ausleihungen an Gesellschafter € 23.000,00 Vorjahr: € 23.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.876,60 6.792,86
davon gegen Gesellschafter € 6.876,60 Vorjahr: € 6.792,86
29.876,60 29.792,86

PASSIVA

2013
2012
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.233,90 2.863,86
III. Jahresüberschuss 277,22 370,04
28.511,12 28.233,90
B. Rückstellungen 1.320,26 1.228,70
C. Verbindlichkeiten 45,22 330,26
29.876,60 29.792,86

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013

(gemäß § 326 HGB)

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Peter Klein Verwaltungs GmbH, Eberdingen-Nussdorf, wurde auf der Grundlage der Gliederungsvorschriften (§§ 266 ff. HGB), der Bilanzierungsvorschriften (§ 267 Abs. 1 HGB) und der Bewertungsvorschriften (§§ 252 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungsmethoden

Gemäß § 267 Abs. 1 HGB sind die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität der Stetigkeitsunterbrechungen wurden beachtet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

2.2 Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Die angewandten Bewertungsgrundsätze entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden und somit einer vorsichtigen Bewertung. Sämtliche vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

2.2.1 Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Finanzanlagen bestehen in Höhe von T€ 23 (Vj.: T€ 23) aus Forderungen gegen Gesellschafter. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

2.2.2 Umlaufvermögen

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gehen T€ 7 (Vj.: T€ 7) auf Forderungen gegen Gesellschafter zurück. Der Ansatz erfolgt zu Nominalbeträgen.

2.2.3 Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Restlaufzeit sämtlicher Rückstellungen beträgt weniger als 1 Jahr. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und drohenden Verpflichtungen sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

2.2.4 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es bestehen keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von über 1 Jahr.

3.2 Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden für Jahresabschlusskosten gebildet.

3.3 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen vollumfänglich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Es gibt keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Eine Sicherung der Verbindlichkeiten durch Pfand- oder ähnliche Rechte besteht nicht.

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Organe der Gesellschaft

Zum Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Peter Klein bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Eberdingen-Nussdorf, 22. Januar 2015

Peter Klein, Geschäftsführer

WEITERE DATEN

Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2015 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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