Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 336878
Eingetragen
10.4.2001
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
der Erwerb, die Vermietung und die Verwaltung von eigenem Grundbesitz, insbesondere für Verbrauchermärkte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RVM GmbH

Sandhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 5.723.017,38 6.016.397,38
I. Sachanlagen 5.723.017,38 6.016.397,38
B. Umlaufvermögen 2.441.009,53 1.808.780,85
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.425.440,50 1.600.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.569,03 208.780,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.179,83 6.218,63
Summe Aktiva 8.171.206,74 7.831.396,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.843.211,34 5.072.184,68
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 5.818.211,34 5.047.184,68
B. Rückstellungen 26.594,78 18.534,58
C. Verbindlichkeiten 2.301.400,62 2.740.677,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 424.710,21 442.581,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.876.690,41 2.298.096,54
Summe Passiva 8.171.206,74 7.831.396,86

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der RVM GmbH mit Sitz in 69207 Sandhausen, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB Nr.336878, wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Ergänzende Angaben

I. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine wesentlichen Haftungsverhälntisse.

II. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 140.037,20 € (Vorjahr 581.976,91 €).

III. Zahl der Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. Geschäftsführer
Familienname Vorname Wohnort Vertretungsbefugnis
Reinhard Wolfgang Sandhausen Einzelvertretungsberechtigung

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

V. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Gez. Reinhard, Wolfgang, Geschäftsführer

 

Sandhausen, 21.10.2024

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.10.2024.

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