Rayat
GmbH
Ratzeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.980,00 |
3.331,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
352.145,40 |
374.306,76 |
| Aktiva |
354.125,40 |
377.637,76 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.925,67 |
7.951,69 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
340.199,73 |
368.136,07 |
| Passiva |
354.125,40 |
377.637,76 |
Anhang
1 Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft zählt zu den kleinen
Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt (§ 264
Abs. 1 HGB).
2 Gliederungsgrundsätze und andere formelle
Besonderheiten
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz wurde weitestgehend beibehalten.
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in der
Bilanz gesondert ausgewiesen oder im Anhang angegeben.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden
die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5
HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im
Anhang gezeigt.
3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden
unverändert übernommen.
Aktivseite
Erworbene abnutzbare immaterielle Anlagewerte sowie
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die Anschaffungskosten wurden unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen ermittelt (§ 255 Abs. 1
HGB).
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
gemäß § 253 Abs. 3 HGB linear vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Passivseite
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
ermittelt.
4 Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr
wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Erträge aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften in Euro wurden
erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Übrige
sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.
Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften in Euro wurden
erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige
betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
5 Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. H. v.
139.043,77 EUR (Vorjahr: 136.184,65 EUR) enthalten.
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten entfallen auf
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
340.199,73 EUR (Vorjahr: 368.136,07 EUR).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht.
6 Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Zahim Mahmood Khursheed Kursheed, Kaufmann, geführt.
Ratzeburg, den 7. März 2022
gez. Zahim Mahmood Khursheed Khursheed
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2022 festgestellt.
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