Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 14853
Eingetragen
26.2.2014
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist nach Erteilung der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zulassungen der Transport von Gütern aller Art, die Durchführung von Umzügen, der Abschluss, die Abwicklung und Vermittlung von Transport- und Umzugsverträgen sowie die Durchführung damit verbundener Dienstleistungen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Geschäfte anderer Art zu tätigen, soweit ihr dies zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheint und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karolina Parys
seit 26.2.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Sebastian Wurzer
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sebastian Wurzer
44894 Bochum, Frenkingstr. 21a
12.500 €
50.00%
44265 Dortmund, Feldbank 1
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wurzer GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 417.966,50 503.500,00
I. Sachanlagen 417.966,50 503.500,00
B. Umlaufvermögen 193.250,25 293.211,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 136.950,56 176.069,47
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.500,00 5.500,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.299,69 117.141,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.476,03 5.686,27
Aktiva 617.692,78 802.397,60

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 264.504,86 324.436,30
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 299.436,30 258.776,89
III. Jahresfehlbetrag 59.931,44 -40.659,41
B. Rückstellungen 41.069,00 71.036,09
C. Verbindlichkeiten 312.118,92 406.925,21
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 127.434,82 119.032,24
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 184.684,10 287.892,97
Summe Passiva 617.692,78 802.397,60

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN
 (§ 284 Abs.1 HGB)

I.1. Die Firma Wurzer GmbH, 44894 Bochum, Frenkingstr.21 entstand durch notarielle Urkunde vom 06.02.2014. 

I.2. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 27.02.2014 beim Amtsgericht Bochum unter HRB 14853.

I.3. Sitz der Gesellschaft ist 44894 Bochum.

I.4. Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Transport von Gütern aller Art, die Durchführung von Umzügen, der Abschluss, die Abwicklung und Vermittlung von Transport- und Umzugsverträgen sowie die Durchführung damit verbundener Dienstleistungen.

I.5. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt.

I.6. Gesellschafter sind seit Gründung:

a)  Herr Sebastian Wurzer, geb. 05.03.1982, Frenkingstr.21a, 44894 Bochum 50%
b)  Frau Karolina Parys, geb. 09.02.1984, Im Fuchsloch 23, 45527 Hattingen 50%

I.7. Geschäftsführerin
der Gesellschaft ist Frau Karolina Parys, geb. 09.02.1984, Im Fuchsloch 23, 45527 Hattingen. Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

I.8. Prokuristen sind nicht bestellt.

I.9. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Beschlüsse können nur einstimmig mit den Stimmen aller Gesellschafter gefasst werden.

I.10. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

I.11. Gemäß den Kriterien des § 267 Abs.1 HGB liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HBG finden Anwendung.

I.12. Das Unternehmen wird beim Finanzamt Bochum-Mitte (St.-Nr. 306/5876/0954) steuerlich geführt.

I.13. Das Unternehmen besitzt seit dem 01.04.2022 kein Grundvermögen mehr.

II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs.1 HGB) II.1.  Neben den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264f. HGB zu beachten.

II.2.  Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden beachtet. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches beachtet.

II.3.  Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

II.4.  In den Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübungen eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten.

II.5. Haftungsverhältnisse sind vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt; sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, Dauermietverhältnissen, begonnenen Investitionsvorhaben, künftige Großreparaturen, Umweltschutzmaßnahmen bestehen nicht.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

II.6. Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Rechnungsjahr 2023 linear vorgenommen.

Den Abschreibungen der beweglichen Wirtschaftsgüter liegen Nutzungsdauern zwischen drei und zehn Jahren zugrunde. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte jeweils monatsgenau (pro rata temporis).

II.7.   Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 800,00 EUR netto wurden nach§ 6 Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig abgeschrieben.

II.8.  Unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen waren zum Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen.

II.9. Waren- und Materialbestände und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert i.S. § 253 Abs.4 HGB angesetzt.

II.10 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) vermindert um pauschale Wertberichtigungen bewertet. Die Wertberichtigung wurde gemäß § 252 Abs.1 Nr.4 HGB i.V.m. § 253 Abs.4 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung mit 3,50% bemessen. Für zweifelhafte Forderungen werden soweit notwendig Einzelwertberichtigungen ge-bildet. Im Wirtschaftsjahr waren jedoch keine Einzelwertberichtigungen notwendig.

II.11. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs.1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr gezahlte Geldleistungen, die Aufwand für spätere Rechnungsperioden darstellen.

II.12. Steuerrückstellungen werden in Höhe der sich ergebenden Nachzahlungen für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet. Die Steuerrückstellungen entsprechen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den zu erwartenden Ausgaben. Die Steuererstattungsansprüche 2023 wurden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

II.13. Rückstellungen für Tantiemen wurden gemäß der vorliegenden Tantiemevereinbarungen auf Grund der Verlustsituation nicht berechnet und angesetzt.

II.14. Sonstige Rückstellungen sind gemäß249 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken.
 Im Rechnungsjahr 2023 wurden Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, Resturlaubs-verpflichtungen und Aufbewahrungspflichten berücksichtigt.

II.15. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit der jeweiligen Restvaluta zum Bilanz-stichtag ausgewiesen. Bei der Darlehensauszahlung abgesetzte Disagiobeträge werden in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und zeitanteilig aufgelöst.

II.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

II.17. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden Rechnungsperiode gezahlt wurden.

II.18. Der Jahresabschluß vermittelt einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft.

III. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
III.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB).

 Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -59.931,44 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Jahresfehlbetrag 2023: -59.931,44 EUR
Gewinnvortrag 2022: 299.436,30 EUR Vortrag auf neue Rechnung: 239.504,86 EUR

III.2. Eine Gewinnausschüttung für das Rechnungsjahr 2023 wurde zunächst nicht beschlossen.



sonstige Berichtsbestandteile

 

Bochum, den 05.02.2025

gezeichnet Karolina Parys


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.02.2025 festgestellt.

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