Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 23227
Eingetragen
10.1.2011
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von individuellen Displays, insbesondere aus Metall, Holz und Acryl.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lütfi Yazgi
seit 20.11.2024
Prokura
Adnan Ates
seit 10.1.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Adnan Ates
Eschbach 10, 42719 Solingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ates Display GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 66.503,00 97.601,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.418,00 4.938,00
II. Sachanlagen 62.085,00 92.663,00
B. Umlaufvermögen 1.209.128,45 1.049.623,87
I. Vorräte 198.518,24 454.257,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 322.749,08 393.822,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 687.861,13 201.543,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.882,99 9.189,18
Aktiva 1.284.514,44 1.156.414,05

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.019.527,55 927.875,49
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 902.875,49 984.372,95
III. Jahresüberschuss 91.652,06 -81.497,46
B. Rückstellungen 49.937,11 50.134,69
C. Verbindlichkeiten 215.049,78 178.403,87
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 215.049,78 178.403,87
Summe Passiva 1.284.514,44 1.156.414,05

Anhang

I.   Allgemeine Angaben

Die Ates Display GmbH hat Ihren Sitz in Solingen und wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23227 geführt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) . Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Größenabhängige Erleichterungen für Kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB beibehalten.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BiLRUG ergaben.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Die einzelnen Posten werden nachfolgend in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher erläutert.

II.    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,-- wurden  im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlickeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen "davon-Vermerke" entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

III. Sonstige Angaben

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00.
Der Jahresüberschuss in Höhe von € 91.652,06 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: 25 AN
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgenden Personen geführt:
Herrn Adnan Ates, Kaufmann, Solingen
Herr Ates ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und stets einzelvertretungsberechtigt.
Außer dem Geschäftsführer waren im Übrigen keine weiteren Organe gestellt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten sind nicht bekannt.
Der Gesellschafterbestand und die Beteiligungsquoten blieben unverändert.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Solingen, den 13.05.2024

gez. Adnan Ates, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024 festgestellt.

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