KIZMO GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Fitzner seit 13.1.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Evangelische Krankenhausstiftung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
August Carrée GmbHOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben Die August Carrée GmbH, Oldenburg, ist unter der Nummer HRB 208703 in das Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen. Es gilt die Satzung der Gesellschaft vom 13. August 2019. Alleingesellschafter der August Carrée GmbH, Oldenburg, ist die Evangelische Krankenhausstiftung Oldenburg. Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt € 25.000,00. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß der §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt und gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Das abnutzbare Anlagevermögen wird linear abgeschrieben. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 bis zu € 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs nach § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände liegt bei drei Jahren, die der Gebäude bei 33 Jahren und die der Geschäftsausstattung zwischen fünf und dreizehn Jahren. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten. Dabei wurde unterstellt, dass die zuerst angeschafften Vorräte auch zuerst verbraucht wurden. Für einen Teil der Bestände wurde eine Festwertbewertung vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Einzelwertberichtigungen sind im erforderlichen Umfang gebildet worden. Uneinbringliche Posten sind vollständig ausgebucht. Die übrigen Vermögensgegenstände sind im Einzelnen mit ihren Nennbeträgen bilanziert. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Bruttoanlagespiegel, der als Anlage beigefügt ist. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen € 462.295,88. Davon entfallen € 356.308,35 auf eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und € 105.987,53 auf eine Restlaufzeit über 5 Jahren. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von € 114.511,09 betreffen, wie im Vorjahr, laufende Verrechnung im Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von € 3.037.903,44 betreffen in Höhe von € 46.843,35 Umsatzsteuerverbindlichkeiten im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft. Des Weiteren entfallen € 2.967.551,35 auf verzinsliche Darlehen. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und die Angaben zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Haftungsverhältnisse liegen nicht vor. IV. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft sind:
Alleinige Gesellschafterin ist die Evangelische Krankenhausstiftung Oldenburg, Oldenburg. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung erhielten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Rangrücktrittsvereinbarung: Die Gesellschafterin hat mit der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen, wonach sie mit ihren Forderungen gegenüber der Gesellschaft im Range dergestalt hinter alle anderen Gläubiger zurücktreten, dass sie Zahlungen auf diese Forderungen nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder sonstigem Vermögen der Gesellschaft verlangen können. Die Rangrücktrittsvereinbarung wurde über einen Teilbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro geschlossen. Sie betrifft das Darlehen über 600.000 Euro vom 27. November 2014 und 11. Dezember 2015. Die Vereinbarung gilt ab 05.08.2016.
Oldenburg, am 28. Mai 2024 August Carrée GmbH Kai Fitzner |
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