Arewus
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.261,00 |
22.394,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.260,00 |
22.393,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
102.611,92 |
220.102,98 |
| I.
Vorräte |
99.811,39 |
133.096,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.755,61 |
86.811,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.044,92 |
194,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
250,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
421.095,03 |
304.867,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
532.967,95 |
547.614,09 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
329.867,11 |
217.796,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
116.227,92 |
112.070,74 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
421.095,03 |
304.867,11 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
528.967,95 |
543.614,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
532.967,95 |
547.614,09 |
Anhang
1. Allgemeines
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
EIn Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
gemäß § 253 (2) Satz 3 HGB i. V. m. §
279 (1) HGB wurden nicht vorgenommen.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7
g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht.
Es wurde kein außerbilanzieller
Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g (1) EStG gebildet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt, § 253 (1) HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet, § 252
(1) Nr. 3 HGB.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Ausleihungen an Geschäftsführungsorgane des
Unternehmens wurden nicht gewährt, § 285 Satz 1
Nr. 9 c HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 1.703,61 €
(31.12.2008: 2.255,40 €), § 268 (4) HGB.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 528.967,95
€ (Vorjahr: 543.614,09 €)
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Satz 1 Nr. 1
HGB.
Es wurde von der Gesellschafterin Monika Wüster
ein Darlehen in Höhe von 91.432,89 € (Vorjahr:
22.854,98 €) an die Gesellschaft gewährt , §
264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG:
4. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Alleinige Liquidatorin der Gesellschaft ist Frau
Monika Wüster.
5. Sonstige Angaben
Das Unternehmen befindet sich seit dem 08.09.2009 in
Liquidation.
Mainz, den 20.05.2011
für die
Arewus GmbH i. L.
Monika Wüster
(Liquidatorin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2011 festgestellt.
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