Limox
GmbH
Fuldabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
59.747,00 |
33.961,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
59.744,00 |
33.958,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
814.918,86 |
873.838,22 |
| I.
Vorräte |
515.642,54 |
426.538,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
181.462,18 |
265.448,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
54.391,64 |
44.099,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
117.814,14 |
181.852,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.094,53 |
2.028,00 |
| Aktiva |
875.760,39 |
909.827,22 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
371.145,11 |
332.518,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
307.518,15 |
292.684,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.626,96 |
14.834,10 |
| B.
Rückstellungen |
60.021,38 |
39.014,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
444.593,90 |
538.294,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
443.673,90 |
538.294,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
920,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
171,27 |
|
| Summe
Passiva |
875.760,39 |
909.827,22 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
31.12.2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut
Handelsregistereintragung lauten wie folgt:
Firmierung laut Handelsregistereintragung: Limox
GmbH
Firmensitz laut
Handelsregistereintragung: Fuldabrück
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB14604
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft Von den
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften der §§
274a, 286, 288 HGB wurde grundsätzlich
Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung
gemäß § 326 HGB.
Etwaige
Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen der
sich nach § 267 Abs. 1 HGB ergebenden
Größenklasse wurden für die Bilanz und
für die Gewinn- und Verlustrechnung
ausschließlich für Offenlegungszwecke
angewendet.
Der Jahresabschluss wurde unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.
Wesentliche
Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.
Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von §
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie
der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich
zulässig, den steuerrechtlichen Werten und
beträgt zwischen &IND& und
&IND& Jahren. Selbst geschaffene
immaterielle
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich nicht aktiviert.
Die Nutzungsdauer für die Abschreibung des
entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder
Firmenwertes beträgt 15 Jahre (§ 285 Nr.
13 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit
abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände pro rata temporis
vorgenommen und orientieren sich
grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften,
sofern handelsrechtlich zulässig. Die
Nutzungsdauer beträgt für technische Anlagen
und Maschinen zwischen 3 und 6 Jahren sowie
für Betriebs- und Geschäftsausstattung
zwischen 10 und 13 Jahren.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, mit einem Nettowert über
250,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro wurden aufgrund
untergeordneter Bedeutung im Rahmen eines
Sammelpostens über einen Zeitraum von 5 Jahren linear
abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2a EStG).
Entsprechende abnutzbare,
bewegliche
Vermögensgegenstände mit einem Wert von
bis 250 Euro wurden im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu
800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter
Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).
Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und
steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und
umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile
der notwendigen Gemeinkosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden
Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden
diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes
angesetzt.
Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag
(Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend
erkennbaren Einzelrisiken wurden durch
entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt
(§ 253 Abs. 4 HGB). Dem allgemeinen
Adressatenausfallrisiko wurde unter
Beachtung von Wesentlichkeitsaspekten
durch die Vornahme einer
Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 0,76 % des nicht einzelwertberichtigten
Nettoforderungsbestandes Rechnung
getragen.
Im Übrigen wurden
Kassenbestände,
Guthaben bei Kreditinstituten und
sonstige
Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.
Auf die Bildung von
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß §
250 HGB wurde verzichtet, soweit die jeweilige
Ausgabe oder Einnahme von unwesentlicher Bedeutung war und
die Ausübung des Verzichts zu keinen wesentlichen
Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage geführt hat (analoge
Anwendung der 800 Euro-Grenze nach §§ 5 Abs. 5 S.
2 und 6 Abs. 2 S. 1 EStG).
Die Höhe der
Steuerrückstellung wurde anhand der aus der
Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung
abgeleitet.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen wurde allen
erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken (§ 253
Abs. 1 S.2 HGB). Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und bekanntgegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Angaben
Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese
Verpflichtungen folgende Geschäfte:
|
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Langfristige Miet- und
Pachtverträge
|
14.994,00
|
2.499,00
|
0,00
|
Leasingverträge
|
15.016,03
|
0,00
|
0,00
|
Altersversorgungsvereinbarungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Dauerschuldverhältnisse
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
30.010,03
|
2.499,00
|
0,00
|
davon gg. verbundenen
Unternehmen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285
Nr. 7 HGB)
Im Geschäftsjahr 2023 wurden
gemäß § 267 Abs. 5 HGB
durchschnittlich 5 Arbeitnehmer/-innen
beschäftigt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen
und gewährten Krediten:
Mitglieder der Geschäftsführung
Forderungen aus
|
Zinssatz
|
Vortrag
|
Zugang
|
Rückzahlung
|
Erlass
|
Endstand
|
...
|
%
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Darlehen
|
5,5
|
18.157,55
|
998,67
|
0,00
|
0,00
|
19.156,22
|
Darlehen
|
1,5
|
25.787,82
|
9.447,60
|
0,00
|
0,00
|
35.235,42
|
Summe
|
|
43.945,37
|
10.446,27
|
0,00
|
0,00
|
54.391,64
|
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Stephan Anthonee
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2024
festgestellt.
|